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OZ Felgen Zertifikat CHF 100.- !!

Audi
Themenstarteram 27. März 2018 um 14:40

Hallo

Habe mir kürzlich gebrauchte Supertourismo GT 8x19 Zoll OZ Felgen gekauft, mit 235/45er Schlappen drauf. Gemäss OZ Schweiz sollen diese Reifen noch in der 8% Toleranz des Abrollumfang, für meine Kuh, 3.0 TDI BJ2014 sein. Originalbereifung wäre ja 235/55

Für das Blatt Papier, also das Zertifikat wollen die aber CHF 100.-

Ich finde diesen Betrag viel zu hoch, wenn nicht sogar Abzocke. Da die Test und TüV Prüfung ja bereits gemacht wurden um die Felgen überhaupt verkaufen zu können.

Gibt es ev eine Webseite von Audi oder OZ wo ich mir dies selber ausdrucken kann? Wo halt steht das diese Felgen für meine Kuh passen u geprüft sind?

Gruss Kuhrider

Oz-zerti
Oz1
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17 Antworten

Edit.

Verstehe die Frage nicht.

Welche Bescheinigung wird noch extra benötigt, wenn „die Test und TüV Prüfung bereits gemacht wurden„?

Es geht um das Felgen Zertifikat welches sagt das die Felgen für den Wagen zugelassen sind schau dir einfach das Bild an, dort siehst du so ein Zertifikat halt nicht für den Q5 sondern für den S7

Themenstarteram 28. März 2018 um 7:18

Habe das TüV Gutachten für die OZ Superturismo GT gefunden..

https://felgen.jfnet.de/pdf/00245376/00245376.pdf

Hat ev jemand ein Zertifikat welches er nicht mehr braucht?

Dann ist das in der Schweiz etwas anders.

Hier in D wird für den TÜV ein Traglastguachten benötigt, der TÜV prüft und wenn der sein Okay gibt, können die Felgen in den Kfz-Schein eingetragen eerden.

Warum druckst du dir das Gutachten nicht aus, wenn es zu deiner Felge passt bzw die Teilenummer im Gutachten mit der Nummer auf deinen Felgen übereinstimmt?

Hab ich bereits, aber offiziell braucht man eben dieses eine Blatt Papier genannt Zertifikat..

Was soll bitte im Zertifikat noch stehen? Nach meinem Wissen ist in Deutschland mit der StVZO doch festgeschrieben, dass für solche Felgen aus dem Zubehör entweder eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich sind. Meistens gibt es das Teilegutachten, in welchem alle betroffenen KFZ benannt werden und welche Auflagen beim Verbau zu beachten sind. In dem von dir verlinkten Dokument steht alles genau so drin, wie ich es von solchen Gutachten kenne. Wenn jetzt tatsächlich die auf der Felge vorhandene Teilenummer zum Gutachten passt, fehlt nach dem Verbau nur noch der Weg zu TÜV, DEKRA, etc. zwecks Abnahmebescheinigung. Notfalls einfach mal mit einer Felge und dem Teilegutachten zum Gutachter fahren und nachfragen, ob Schwierigkeiten zu erwarten sind.

Es geht hier aber nicht um deutsche StVZO sondern um die Eintragung in der Schweiz.

Okay, das mit der Schweiz hatte ich so nicht auf dem Schirm, weil es hier ja oft um Vorschriften im Rahmen der StVZO geht und das verlinkte Gutachten in Deutschland erstellt wurde. Aber, soweit ich es auf die Schnelle unter folgendem Link erkannt habe, regelt die Schweiz im Artikel 30 und 34 der VTS ( Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) den Anbau von zB Zubehörfelgen auf eine Art und Weise, die man mit unserer StVZO vergleichen kann. Es können Gutachten gültig sein, wenn sie nach nationalem oder internationalem Recht zu Stande gekommen sind. Der Halter hat den Nachweis zu erbringen. In Art 34 steht, dass nicht für ein Fahrzeug zugelassene Bauteile außerordentlich geprüft werden müssen - entspricht wohl unserer Einzelabnahme.

https://www.admin.ch/.../index.html#

Aber was das Zertifikat sein soll, habe ich so nicht erlesen können, da sollte uns der TE vielleicht mal aufklären. Vielleicht ist das ja der von ihm zu erbringende Nachweis.

Themenstarteram 3. April 2018 um 14:03

also mittlerweile bin ich etwas schlauer, bei uns Eidgenossen muss eine genehmigte Fremdhersteller Felge nicht im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Falls es sich um eine nichtgenehmigte Felge handelt kann man mit diesem Zertifikat die Felge auf dem Strassenverkehrsamt vorführen und im Schein eintragen lassen.

Ev reicht auch das TüV Gutachten, um die Felgen beim StvA vorzuführen, aber wer mir das sagen kann weiss ich noch nicht, die vom StvA klären das nur gegen eine Kostensprache, welche gemäss Aufwand berrechnt wird, ab.

Werd jetzt mal bei Audi nachfragen, vielleicht können die ja helfen und mir sagen ob die Felge genehmigt ist oder nicht und ob das TüV Gutachten reicht oder nicht...

Wenn die Felgen nicht von Audi selbst sind, wirst du wohl keine Antwort bekommen, die dich zufrieden stellt. Audi wird dich richtigerweise an OZ verweisen.

Vermute auch, dass Audi sich nicht mit Fremdfelfgen wie OZ beschäftigt. Schreibe besser auch gleich OZ an, das spart Zeit.

das ich Audi fragen soll hat mir der technische Dienst vom StvA geraten..bald weiss ich mehr

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