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Nicht mehr benötigte Reparatur bezahlen

Audi TT RS 8J, Audi TT 8J
Themenstarteram 4. April 2018 um 20:07

Hallo,

ich war letztens in einer Autowerkstatt da mein KI von meinem TT nichts mehr anzeigte und die Tachos bei null stehen blieben, in der Werkstatt. Am Donnerstag war ich in der Werkstatt, um die Batterie überprüfen zu lassen, der Händler meinte das diese in Ordnung sei und das KI defekt wäre und ich ein neues benötige. Ich ließ mir einen Kostenvoranschlag erstellen und unterschrieb danach dann den Auftrag. Als ich am Samstagabend nach der Arbeit in Auto stieg funktionierte das KI wieder einwandfrei. Der Händler musste das neue KI bestellen und meinte es würde Dienstag nachmittags ankommen. Ich rief am Montagmorgen an und sagte ihm das alles wieder funktioniert und die Reparatur unnötig sei. Er meinte er lässt es jetzt so stehen. Nun verlangt er von mir eine Zahlung von 200€ wegen den Teil das er bestellt hatte muss ich dies bezahlen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@marc4177 schrieb am 4. April 2018 um 23:12:06 Uhr:

Weil es ein Rückgaberecht gibt und das nimmt man in diesem Fall.

Aber nicht im örtlichen Handel, sondern nur online. Hier wurde aber vor Ort ein Auftrag erteilt.

Und wenn man einen Auftrag unterschreibt und der Händler bereits am Auto zumindest Diagnose gemacht hat und Teile bestellt, dann will er auch seinen Aufwand bezahlt haben.

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21 Antworten
am 4. April 2018 um 20:46

Ganz klar nein, musst du nicht.

Themenstarteram 4. April 2018 um 21:04

Zitat:

@marc4177 schrieb am 4. April 2018 um 22:46:39 Uhr:

Ganz klar nein, musst du nicht.

Können sie mir auch sagen warum nicht?

am 4. April 2018 um 21:12

Weil es ein Rückgaberecht gibt und das nimmt man in diesem Fall.

Zitat:

@marc4177 schrieb am 4. April 2018 um 23:12:06 Uhr:

Weil es ein Rückgaberecht gibt und das nimmt man in diesem Fall.

Aber nicht im örtlichen Handel, sondern nur online. Hier wurde aber vor Ort ein Auftrag erteilt.

Und wenn man einen Auftrag unterschreibt und der Händler bereits am Auto zumindest Diagnose gemacht hat und Teile bestellt, dann will er auch seinen Aufwand bezahlt haben.

Leider musst du das bezahlen.

Steht irgendwo auch im Vertrag, dass zumindest eine gewisse Rückkaufsumme fällig wird.

Strittig wäre hier ggf. die falsche Diagnose.

So es denn eine falsche Diagnose war. Möglicherweise ist das KI tatsächlich defekt und der Fehler tritt sporadisch auf. Also auch das ist nicht so einfach, aber vielleicht ein Ansatz für eine Einigung.

am 5. April 2018 um 6:13

Du hast einen Auftrag unterschrieben und das ist ein Vertrag.

Ob das Kombi tatsächlich kaputt ist oder eine falsche diagnose erstellt wurde, spielt keine Rolle.

Es gilt das Vertragsrecht.

Also zahlen.

Wäre interessant zu wissen, was auf dem Auftrag steht.

„Kombiinstrument fällt sporadisch aus, prüfen und Fehler beheben“ ist dabei etwas ganz anderes als „Kombiinstrument austauschen“

am 5. April 2018 um 6:19

Natürlich steht auf dem Auftrag: "Kombi tauschen".

Sonst hätte der Händler keins bestellt.

So natürlich ist das nicht, ich habe bereits selbst mehrere Fälle erlebt, wo der Händler ohne konkreten Auftrag, d.h. nur im Rahmen der Fehlerbehebung irrtümlich Teile bestellt hat, die sich nicht als Defekt herausstellten.

am 5. April 2018 um 6:27

Dann wird der TE uns ja sicher aufklären.

Die Kopie vom auftrag hat er ja, oder?

Und einen Kostenvoranschlag hat er ja sicher auch.

am 5. April 2018 um 6:42

Ein Kaufvertrag ist hier wahrscheinlich noch nicht zustande gekommen.

Denn der Teilnehmer hat den Händler beauftragt, für ihn ein Ersatzteil zu bestellen, dass ist ein Auftrag mit Dienstleistungselementen zur Vorbereitung des Kauf- oder Werkvertrages.

Kommt der Kauf-/Werkvertrag nicht zustande, hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB, daneben kommen Schadensersatzansprüche in Betracht.

Ob die 25%-Klausel als pauschalierter Schadensersatz § 309 Nr.5 BGB stand hält ist fraglich.

Wenn es eine gute Werkstatt ist, dann kann ich mit den auch reden und es so klären, denn sie können das Teil auch zurücksenden und müsste dann nur deren Aufwand zahlen.

am 5. April 2018 um 8:12

Die 200€ sind ja nur die Pauschale, die beim Zurückgeben des nicht benötigten Teils anfällt.

Bei BMW ist das auch so, bestelle ich ein teil und geben es dann (unbenutzt) zurück, bekomme ich mein geld zurück.

Abzüglich 10% des Wertes, die werden als Aufwand-/Transportpauschale fällig.

Die 200€ für das Kombi sind ja auch nur die 10% Aufwandentschädigung, nicht der volle Preis.

Ich muss sagen, der TE muss zu recht die 200€ zahlen.

Mein X6 war auch mal der Meinung, in der Mittelkonsole nix mehr anzeigen zu müssen.

Da habe ich die sicherung gezogen und kontrolliert, wieder eingesteckt.

Da hat es "piep" gemacht und alles ging wieder.

Wer da gleich in die Werkstatt fährt, müsste noch 200€ extra wegen Unfähigkeit zahlen.

Themenstarteram 5. April 2018 um 8:38

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 5. April 2018 um 10:12:05 Uhr:

Die 200€ sind ja nur die Pauschale, die beim Zurückgeben des nicht benötigten Teils anfällt.

Bei BMW ist das auch so, bestelle ich ein teil und geben es dann (unbenutzt) zurück, bekomme ich mein geld zurück.

Abzüglich 10% des Wertes, die werden als Aufwand-/Transportpauschale fällig.

Die 200€ für das Kombi sind ja auch nur die 10% Aufwandentschädigung, nicht der volle Preis.

Ich muss sagen, der TE muss zu recht die 200€ zahlen.

Mein X6 war auch mal der Meinung, in der Mittelkonsole nix mehr anzeigen zu müssen.

Da habe ich die sicherung gezogen und kontrolliert, wieder eingesteckt.

Da hat es "piep" gemacht und alles ging wieder.

Wer da gleich in die Werkstatt fährt, müsste noch 200€ extra wegen Unfähigkeit zahlen.

Hat sich erledigt habe mit dem Händler abgemacht 100€, zu zahlen und er war damit einverstanden aus Kundenkulanz. Und nur zur Info habe die Sicherung gezogen und wieder eingesteckt hat nichts gebracht. In die Werkstatt bin ich auch erst nach mehreren Tagen gefahren. Trotzdem Danke für die Antworten

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