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Kurzzeitkennzeichen um ein paar Minuten überzogen/Polizei !

Themenstarteram 29. Dezember 2009 um 9:25

Hallöchen alle zusammen,

 

mir ist vor ein paar Tagen was sehr dummes passiert, für das ich eigentlich garnichts kann !

 

Ein Kumpel von mir hat eine 0815 Auto-Werkstatt, vor ein paar Tagen bat er mich einen Golf-3 der einem Kunden gehört und der mit Kurzzeitkennzeichen versehen war, zu einem 10 km entfernten Ort zu fahren bzw. ihm hinterher zu fahren ! Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache ! Da es aber normaler weise in dieser Zeit leicht zu schaffen ist dort hin zu fahren, ließ ich mich überreden ! Da es aber an diesem Tag extrem Geschneit hat und die Strassen dem entsprechend schlecht befahrbar waren(merkte ich erst als ich etwas Ausserorts war, denn beim losfahren waren die Strassen sauber und frei) ! Jedenfalls hatte ich weder eine Uhr dabei, noch war eine funktionstüchtige im Auto und Radio war auch aus, da ich mich auf die schlechte Strasse konzentri. musste !

 

So, und nun ist es passiert, auf der Bundesstrasse ca. 5 Km von meinem Fahrziel entfernt ging hinter mir die schicken neuen blauen LED Polizeilichter an und die Aufforderung anzuhalten(die liebe Streife ist übrigens schon ca. 10 Min. hinter mir her mit ausreichend Abstand gef.)(also haben quasi gewartet bis es über die Zeit war) ! Dies tat ich natürlich sofort ! Als der Junge nette Polizeibeamte an mein Fahrerfenster kam und mir sagte, daß die Kennzeichen seit 3 Minuten abgelaufen sind, erklärte ich diesem das ich das Auto nur als Freundschaftsdienst überführe etc. rief ich meinen Kumpel auf handy an, der von der Polizeikontrolle nichts mitbekommen hatte und schon weg war ! Der drehte dann um und kam kurz drauf auch zu der Kontrollaktion hinzu und erklärte den Beamten das dieses Auto noch schnell in seiner Werkstatt repariert werden musste(war auch so, Auspuff hin runter) und jetzt eben noch schnell zum Kunden zurück muß !

 

Meine Frage nun an euch(wer was weiß), was kann mir da jetzt passieren ??? Bzw. Welche Strafe ? Geldstrafe,wie hoch ? Punkte ? Etc. ???

 

Vielen Dank schon im Voraus !

 

LG.

 

AGGA.............................................

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bsenf

Rein rechtlich natürlich zu recht eine Strafe.

Ich guck den Fall als üble Abzocke an....

Warten 10 min. bis sie zuschlagen können. Anstatt den TE evtl. gleich anzuhalten um diesen darauf hinzuweissen, dass die Zulassung fürs Fzg. in den nächsten Minuten abläuft und nachzufragen wie weit er mit dem Fzg. noch fahren will.

Stattdessen lässt man Ihn ins offene Messer laufen.

Aber so ist das halt mit dem "Freund und Helfer"

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Zitat:

Original geschrieben von andyrx

Zitat:

 

Frank, wieso geht es jetzt eigentlich gegen die Polizei? :confused:

es geht hier nicht gegen die Polizei sondern darum wie man solch einen Fall pragmatisch behandeln kann ohne gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen....ich finde der geschilderte Fall ist wieder mal ein typischer Fall von deutscher schwarz/weiss Betrachtung;)

 

mfg Andy

Es ist fahren ohne Versicherungsschutz, das Fahrzeug ist in dem Moment nicht einmal angemeldet. Der Besitzer weis genau das das Kennzeichen abgelaufen ist, also kann er auch die volle breitseite der Polizei abbekommen.

 

R129, die Polizei kam mir mit ca. 50 km/h entgegen, ich wollte gerade abbiegen und bin noch langsam gerollt, es hat geregnet und selbst da hat der Polizist gesehen das das Kennzeichen abgelaufen ist. Nur die Rote Nummer hat er nicht gesehen. Noch mal darf ich mich so nicht mehr auf die Straße trauen, denn dann darf ich zahlen.

 

Zitat:

Original geschrieben von jetsetjohn

Alle sagen die Polizei hätte nur darauf gewartet ihn zu packen. Wie seid ihr da so sicher? Der TE hat in seinem ersten Posting doch geschrieben, dass die Polizei in ausreichendem Abstand hinter ihm gefahren ist. Wie kann man da so sicher sein, dass sie auch die Fristen auf dem Kennzeichen gesehen haben geschweige denn überhaupt darauf geachtet haben? Von Abzocke würde ich in dem Fall erstmal nicht reden. Und wenn sie sehen, dass eine Straftat begangen wird, dann müssen sie handeln. So ist nunmal die Rechtslage.

Sorry, aber wenn die Pol 10min. hinter einem herfährt und dann kurz nach Ablauf der Frist gehandelt haben. Nochmals Sorry, aber da brauch ich nur 1+1 zusammenzuzählen.

Und ich weiss auch nicht was das für Sheriffs sind, die sowas erst zulassen, dass es zu einer Straftat wird.

Mir Wurst, für mich ist das Abzocke Hoch zehn. Da wurde nur drauf gewartet um jemandem eins reinzuwürgen.

Ein "Stop-Polizei" und "Guten Abend, ich möchte Sie darauf hinweissen, dass Ihr Kurzzeitkennz. in 5.min abläuft" und eine Aufklärung über die Folgen wenn er trotzdem weiterfährt, hätten völlig ausgereicht und der TE wäre vernünftig genug gewesen um das Fzg. in einer Nebenstrasse abzustellen.

Fahrzeugwurde nicht aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes, sondern wegen FZV §16 aus dem Verkehr gezogen. 

Im übrigen: Bei Unfall mit einem Fahrzeug ohne Versicherung besteht Versicherungsschutz über die Verkehrsopferhilfe. 

 

§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

 

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

 

(2) Auf Antrag hat eine Zulassungsbehörde bei Bedarf für Zwecke nach Absatz 1 ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster in Anlage 9 auszugeben. Der Empfänger hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug vor Antritt der ersten Fahrt vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen. Der Fahrzeugschein ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04". Das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Der Halter darf im Falle des Satzes 7 die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen.

 

 

O.

 

am 30. Dezember 2009 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

auch ich hätte ein solches Problem bekommen können-->Saisonauto getauscht da hätte ich nur einen XXL Stau gebraucht wie hier beschrieben ja was denkt ihr ob ich da auf offener Strecke stehen geblieben wäre....??

Jedem, der schon mal mit einem Kurzzeitkennzeichen eine längere Strecke zurückgelegt hat, hätte sowas passieren können. Es gibt eben manchmal unvorhersehbare Ereignisse, die eine noch so gut geplante Fahrt verzögern können. Interessant wäre es zu erfahren, was der Gesetzgeber in einem solchen Fall vorsieht, z.B. wenn man auf der BAB in einem Stau steht, der sich wegen einer Vollsperrung über mehrere Stunden hinzieht. Da kann man sich ja schlecht um 00:00 Uhr einfach in Luft auflösen...?

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Ein "Stop-Polizei" und "Guten Abend, ich möchte Sie darauf hinweissen, dass Ihr Kurzzeitkennz. in 5.min abläuft" und eine Aufklärung über die Folgen wenn er trotzdem weiterfährt, hätten völlig ausgereicht und der TE wäre vernünftig genug gewesen um das Fzg. in einer Nebenstrasse abzustellen.

Wie bereits anderweitig erwähnt wurde, hätte das Fahrziel evtl ja auch im zugelassenem Zeitraum erreicht werden können. Hält einen dann die Polizei vor Ablauf der Zeit an (zum aufmerksammachen), ist die dann noch schuld dran, dass das Fahrzeug nicht am Zielortankommen konnte. Dann darf sie einen aber auch nicht freundlich weiter fahren lassen.

Die Strafe wird eben 3 Punkte, und 50 € sein.

Hätten sie ihn vorher gestoppt, hätten sie ihn trotzdem bestrafen können. Da das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum auch nichts zu suchen hat.

Der eine hatte keine Uhr, obwohl er wusste das die Zeit knapp wird, und der Polizist vielleicht keinen Kalender?? Muss er jeder Zeit das Datum, und die Uhrzeit wissen??

Sorry, das Problem liegt beim Fahrzeugbesitzer, dann muss man solche Termine anders legen, oder andere Möglichkeiten suchen.

Ich persönlich hätte eine Uhr dabei gehabt, Mir den Wecker auf dem Handy gestellt. 5 vor 12 hätte ich dann gesagt, fahr selbst deine Mühle weiter, oder lass die Karre stehen.

Zitat:

 

Ein "Stop-Polizei" und "Guten Abend, ich möchte Sie darauf hinweissen, dass Ihr Kurzzeitkennz. in 5.min abläuft" und eine Aufklärung über die Folgen wenn er trotzdem weiterfährt, hätten völlig ausgereicht und der TE wäre vernünftig genug gewesen um das Fzg. in einer Nebenstrasse abzustellen.

so würde ich mir das auch wünschen,fair und korrekt wäre das gewesen.....wenn es so läuft wie es einige hier skizzieren braucht man sich nicht wundern wenn gerade junge Leute die Polizei mit einem zwiespältigen Blick sehen.

Zitat:

 

Jedem, der schon mal mit einem Kurzzeitkennzeichen eine längere Strecke zurückgelegt hat, hätte sowas passieren können. Es gibt eben manchmal unvorhersehbare Ereignisse, die eine noch so gut geplante Fahrt verzögern können. Interessant wäre es zu erfahren, was der Gesetzgeber in einem solchen Fall vorsieht, z.B. wenn man auf der BAB in einem Stau steht, der sich wegen einer Vollsperrung über mehrere Stunden hinzieht. Da kann man sich ja schlecht um 00:00 Uhr einfach in Luft auflösen...?

...und Schwupps hat man ein Problem an der Backe und würde auf verständisvolle Beamten hoffen wenn das Ziel nur noch wenige Kilometer zu nachtschlafender Zeit entfernt ist.

sicherlich nach Recht und Gesetz haben die Polizisten im obigen Fall sich nichts zuschulden kommen lassen,ob es angemessen oder fair ist lasse ich mal offen....es gibt sicherlich auch Unterschiede....es gibt da auch Paragraphenreiter und solche mit Augenmass und Blick für das Praktische....;)

ich muss sagen,letztere sind mir deutlich lieber.....;)

hoffentlich fühlt sich jetzt nicht wieder ein Polizist auf die Füsse getreten....aber bei allen Paragraphen und Vorschriften sollte man das Mensch sein nicht vergessen;)

mfg Andy

genau und weil überall ja nur Menschen sind beschwerst du dich auch nicht drüber wenn du ein Rad verlierst wenn du aus der Werkstatt kommst und ein Mensch eben nur mal etwas graudenkend den Drehmomentschlüssel nicht richtig eingestellt hat oder dir im Graudenkend ein Mensch einen Fisch im Restaurant servierte der halt schon etwas länger aus der Kühlung raus war

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

genau und weil überall ja nur Menschen sind beschwerst du dich auch nicht drüber wenn du ein Rad verlierst wenn du aus der Werkstatt kommst und ein Mensch eben nur mal etwas graudenkend den Drehmomentschlüssel nicht richtig eingestellt hat oder dir im Graudenkend ein Mensch einen Fisch im Restaurant servierte der halt schon etwas länger aus der Kühlung raus war

es werden Fehler gemacht überall,von Dir selbst und anderen....denk mal drüber nach;)

eventuell sollten wir alle Fehler härter sanktionieren dann gäbe es keine mehr...??

irgendwann haben wir nur noch perfekte Menschen die alle keine Fehler mehr machen..:confused:

um es klar zu sagen,wäre ich bei meiner Überführungsfahrt mit dem Saisonkennzeichen von Hamburg nach Friesland irgendwo in einem XXL Stau steckengeblieben würde ich auch bis zum Winterquartier weiterfahren.....ich plante immer rund 2 Stunden Karenzzeit ein für die 240km braucht es normal 2 Stunden (20Uhr losgefahren um 24Uhr Auto wechseln) wenn die nicht reichen dann weiss ich auch nicht,aber zum Glück mache ich das nun nicht mehr da ich jetzt hier in der Nähe etwas gefunden habe....nicht vorzustellen wenn ich deshalb vorbestraft wäre:o:p

mfg Andy

am 30. Dezember 2009 um 20:01

@ andyrx

nach 4 Seiten Thread kann man schon mal die übersicht verlieren.

Hier noch einmal ein Auszug vom 1. Post des TE, Seite 1

"Da ich sah, daß die Kurzzeitkennzeichen in 20 Min. ablaufen bzw. ungültig werden, war mir schon nicht wohl bei der Sache !!

Er wußte was er tat. Da gibt es nichts schön zu reden.

Deshalb hält sich mein Mitleid in Grenzen, bzw. ist in diesem Fall nicht vorhanden.

Gruß

Frank, der heute ein 25 Euro "Passbild" bekommen hat.

Hätte man da nicht ein Auge zudrücken können? Schließlich macht ja jeder Fehler. Auch ich ;)

ich nehme es auch nicht immer "so" genau.

Ich finde es nur komisch, das sein Freund, dem das Auto gehört nicht selbst fährt. Ich würde es meinen Freund nicht zu muten. Er fuhr immerhin vorne weg. Hinterher wäre schon als ein wenig Sichtschutz besser gewesen.

50€, und 3 Punkte, was solls....

am 31. Dezember 2009 um 7:48

@ andyrx ich zitier mich dann mal schnell selbst (falls du es nicht gelesen hast):

Zitat:

Und denk doch mal weiter:

unser TE fährt auf schneeglatter Straße mit Polizeibegleitung weiter und baut einen Unfall. Wer ist dann wohl alles drann und wird zur Verantwortung gezogen?

Richtig: unser TE und die Polizisten! (und die wollen bestimmt ihren Job behalten und ihr Gehalt lieber für sich selbst ausgeben als für eventuelle Strafen bzw. Regress!)

Und jetzt erklär mal bitte, welcher normldenkende Mensch setzt sich freiwillig in diesen Fettnapf???

Man muss nunmal mit der Dummheit anderer rechnen und kann den TE nicht mehr weiter fahren lassen!

Aber ein kleiner Denkanstoß (danke an Frank128):

wieso fährt der TE los obwohl er ahnt das es knapp mit der Zeit wird?

Wieso fährt er nach dem Anhaltesignal der Polizei nicht noch die 400m zur Ausfahrt weiter und hält dort an (wenn er selbst sagt die Stelle wo er hielt ar gefährlich)?

[jetzt kommt bestimmt: die Polizei hat doch an dieser ungünstigen Stelle den Bettelbalken angemacht:D]

am 31. Dezember 2009 um 9:03

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

unser TE fährt auf schneeglatter Straße mit Polizeibegleitung weiter und baut einen Unfall. Wer ist dann wohl alles drann und wird zur Verantwortung gezogen?

Wieso hängt man sich eigentlich dermaßen an der Tatsache auf, daß der TE einen Unfall hätte bauen können? Weil er nicht versichert gewesen ist und desshalb der Schaden nicht reguliert worden wäre? Vermutlich.

Nun, wer darauf abzielt, sollte sich mal Gedanken darüber machen, was die Konsequenzen eines Unfalls sein können. Bei einem Unfall kommen nämlich sehr schnell Menschen zu Schaden, werden verletzt oder gar getötet. Das ist aber anscheinend nicht von Belang, solange nur eine Versicherung besteht. Aber wehe diese fehlt, dann ist eine Weiterfahrt natürlich nicht mehr zu verantworten. Wobei mir die Wahrscheinlichkeit, mit der sich ein Unfall zu ereignen pflegt, stark überschätzt zu werden scheint.

Ach ja, auch heute gibt es noch viele Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die jenseits des Mindestlohns vergütet wird. Die haben dann kein Problem einen eventuellen Schaden auch schon mal aus eigener Tasche zu bezahlen. Nicht jeden, ganz sicher nicht, aber für 95% der real auftretenden Schäden reicht das schon. Die Vollkaskomentalität hat sich aber mittlerweile schon dermaßen in den Köpfen mancher Zeitgenossen manifestiert, daß der Gedanke, jemand könnte selbst die Konsequenzen seines Handelns tragen, darin keinen Platz mehr hat.

:rolleyes::confused:

am 31. Dezember 2009 um 9:40

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Wieso hängt man sich eigentlich dermaßen an der Tatsache auf, daß der TE einen Unfall hätte bauen können? Weil er nicht versichert gewesen ist und desshalb der Schaden nicht reguliert worden wäre? Vermutlich.

Nun, wer darauf abzielt, sollte sich mal Gedanken darüber machen, was die Konsequenzen eines Unfalls sein können. Bei einem Unfall kommen nämlich sehr schnell Menschen zu Schaden, werden verletzt oder gar getötet. Das ist aber anscheinend nicht von Belang, solange nur eine Versicherung besteht.

Völlig Falsch gedeutet.

Wenn du den Thread "aufmerksam" gelesen hast sollte Dir aufgefallen sein, dass in mehren Beiträgen gerade von Personenschäden geschrieben wird. Personenschäden sind "immer" schlimm.

Nur wenn du zusätzlich zum Personenschaden eventuell noch zusehen kannst wie du deinem Geld kommst um die Kosten zu begleichen die dir entstehen/entstanden sind, dann lieber mit jemand "Versicherten" verunfallen.

Gruß

Frank, der am liebsten gar keinen Unfall hat.

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