Klage nach Software-Update
Lohnt es sich zu klagen für meinen q5 8r 3,0 Bj.2013 habe noch 3.Monate Finanzierung bei der Audibank und heute kam von Audi eine Softwareupdates Empfehlung
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24 Antworten
Was willst Du den klagen, gegen eine Empfehlung??
Erst mal musst du klären, ob es das Zwangsupdate ist.
Wenn ja, dann macht die Klage nur Sinn, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese den Fall übernimmt. Mache dich darauf gefasst, dass es mindestens 1 Jahr nach der Eröffnung dauert, bis es zur Verhandlung kommt. Geklagt wird auf Rücknahme des Fahrzeugs zu deinem Kaufpreis minus Nutzungsgebühr.
Zitat:
@caiowa schrieb am 3. November 2019 um 09:25:43 Uhr:
Erst mal musst du klären, ob es das Zwangsupdate ist.
Wenn ja, dann macht die Klage nur Sinn, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast und diese den Fall übernimmt. Mache dich darauf gefasst, dass es mindestens 1 Jahr nach der Eröffnung dauert, bis es zur Verhandlung kommt. Geklagt wird auf Rücknahme des Fahrzeugs zu deinem Kaufpreis minus Nutzungsgebühr.
Sorry, aber da gibts nichts zu klagen bei einem 2013er mit freiwilligem Update!!!:confused:
Der 3,0 TDI Bj. 2013 war auch vom Zwangsupdate betroffen, also kann er auch klagen. Unabhängig von einem nun "freiwilligen" Update.
Was das nun für ein Update sein soll hat uns der TE noch nicht gesagt
Danke erstmals .Freiwillige Servicemaßnahme Software-Update Dieselmotor. Aktionscode 23Z2 um Fahrverbote zu vermeiden.Soll Reduzierung des Stickoxidemissionen um 25-30% reduzieren.
Solange es freiwillig ist, würde ich das Update nicht machen lassen.
Wo steht das er auch vom Zwangsupdate betroffen ist
Das kannst du unter Eingabe deiner Fahrgestellnummer auf der Audi-Seite selbst prüfen, ob er betroffen ist oder nicht. Falls du kein Zwangsupdate hast, kannst du auch nicht klagen, dass hat dir Thommy12 und ich schon geschrieben.
Meines Wissens wurde auch schon erfolgreich gegen EU5 Modelle geklagt.
Zitat:
@caiowa schrieb am 3. November 2019 um 10:43:29 Uhr:
Der 3,0 TDI Bj. 2013 war auch vom Zwangsupdate betroffen, also kann er auch klagen. Unabhängig von einem nun "freiwilligen" Update.
Was das nun für ein Update sein soll hat uns der TE noch nicht gesagt
Der war nicht vom Zwangs-Update betroffen.
Stimmt.
Q5 war erst ab EUR0 6 betroffen
Zitat:
Der war nicht vom Zwangs-Update betroffen.
Danke Dir, deswegen schrieb ich "Sorry, aber da gibts nichts zu klagen bei einem 2013er mit freiwilligem Update!!!".
Auch sind mir erfolgreiche Klagen bei einem 2013er nicht bekannt.
.......
Zwar ein EURO5 3.0 TDI Touareg, aber dennoch: LG Heilbronn 5 O 117/18