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Hilfe / Meinung / Rat - Probleme mit Autohaus & Reifen/Felgen

Audi S5 8T & 8F
Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 10:40

Servus miteinander,

ich wollte gerne mal Eure Meinung zu meinem Problem hören, und möglicherweise Empfehlungen wie ich weiter vorgehen soll/ kann.

Folgender Stand der Dinge:

Ich habe mir im August einen S5 - Sportback (V6T) von Privat gekauft.

Der Wagen ist Baujahr 10/2011 und hatte ca 25tkm gelaufen. Der Wagen hat noch Werksseitige Garantie bis 10/2016. Zu dem Wagen hat mir der private Verkäufer einen Satz Winterreifen mitgegeben, welchen er beim Kauf vom Autohaus bekommen hat.

Beim 3 Jahres Service (erstmaliger TÜV) hatte ich die Winterreifen/Felgen bereits montiert. Dem TÜV Prüfer ist aufgefallen, dass diese Reifen Kombination nicht auf meinem Fahrzeug gefahren werden darf. Kurzzeitig hieß es, man könne Sie eintragen, das wurde dann aber binnen 10 Minuten verneint.

Nun ist es so, dass mein Vorbesitzer mit diesen Reifen (RS5 -Winterreifen) 3 Winter gefahren ist und es niemand bemerkt hat, da es keine Kontrolle oder TÜV gab und er seinem Autohaus vertraut hat. (Ich weiß Kontrolle ist immer besser)

Nun habe ich den Vorbesitzer angerufen und die Lage geschildert, er hat mir direkt angeboten mit dem Autohaus zu Reden und zu helfen. Er hat sein damaligen Verkäufer kontaktiert, der Ihm die Reifen gegeben hat. Dieser war auch relativ einsichtig und hat es an seinen Chef abgegeben.

Ich habe mich dann mit dem Chef/Verkaufsleiter auseinander gesetzt, der dann meinte man könne die Reifen bei seinem Kollegen beim TÜV eintragen lassen. Ich solle das doch nochmal probieren. Nach zwei weiteren Versuchen beim hiesigen TÜV wurde mir gesagt, dass es definitiv nicht geht. Nach erneuter Rücksprache beim Verkaufsleiter ging es bei seinem Kumpel nun auch nicht mehr.

Das Ende vom Lied, Ich könne mir ja neue Reifen für die Felgen besorgen und diese dann per Einzelabnahme eintragen lassen. Bitte?

Das Autohaus gibt falsche Felgen + Reifen zu einem Auto und ist dann nicht einmal Mann genug den eigenen Fehler einzugestehen und zu helfen.

Ich hatte Ihnen in einem weiteren Schreiben die Meinung gesagt und angeboten,

1) dass mir das Autohaus neue Reifen besorgen soll und die Eintragung übernimmt

2) einen gleichwertigen Satz Felgen + Reifen besorgen die man tauschen kann

3) mir einen neuen Satz Felgen + Reifen zum Einkaufspreis zu verkaufen, damit keinem Kosten entstehen.

Seid Dieser Mail ist Funkstille und das Autohaus, bzw. der Verkaufsleiter meldet sich gar nicht mehr.

Was kann oder sollte Ich Eurer Meinung nach machen?

Welche Möglichkeiten gibt es? Verbraucherzentrale? Fernsehen? Zeitung? Anzeige?

Es geht mir weniger um das Geld, sondern eher um die Frechheit des Autohauses.

Letztendlich ist mein Vorbesitzer 3 Jahre mit dem Wagen gefahren, was wäre passiert wenn er mit den Reifen einen Personenschaden verursacht hätte?

Wer würde dann dafür geradestehen?

Ich finde es echt eine Frechheit wie nett Verkäufer sind, so lange Sie Geld bekommen und sich nicht um Probleme kümmern müssen. Erst bei Problemen sieht man ob ein Mensch auch E**r in der Hose hat.

Was würdet Ihr machen?

cheers

Beste Antwort im Thema

Ich kann Deinen Ärger wirklich verstehen, aber am Ende ist es nicht das Autohaus sondern der private Verkäufer der Dein Ansprechpartner ist. Er ist derjenige mit dem Du einen Vertrag hast, und er ist derjenige der Dir nicht passende bzw. nicht zugelassene Winterreifen verkauft hat. Er mag das im guten Glauben getan haben, und deshalb will ich da auch überhaupt keine Arglist unterstellen, aber Fakt ist nunmal das ER sie Dir verkauft hat, und Du Dich mit ihm einigen musst.

Evtl. kann er dann gegenüber dem Autohaus noch Forderungen stellen um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, allerdings sehe ich da eher schwarz wenn das Autohaus nicht Kulant ist.

Dein Zorn richtet sich gegen das Autohaus. Das mag auch vordergründig verständlich sein, aber Du hast keinerlei Handhabe gegen die, da sie mit Dir keinerlei Vertrag haben, denk da bitte dran ;).

Somit ist alles was vom Autohaus käme reine Kulanz und Nettigkeit, aber keine Verpflichtung.

Auf alle Fälle aber zeigt mir die Erfahrung, dass Zorn und Schimpfereien kein guter Ratgeber sind, und man mit Ruhe und gegenseitigem Respekt häufig viel weiter kommt.

Viele Grüße ins Eichsfeld

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Tja, guter Rat ist teuer...da du von privat gekauft hast bleibst du wohl allein im Wald stehen...bitter. Vielleicht doch mal einen Anwalt fragen, aber ich glaube nicht daran das du da was machen kannst.

Ich kann Deinen Ärger wirklich verstehen, aber am Ende ist es nicht das Autohaus sondern der private Verkäufer der Dein Ansprechpartner ist. Er ist derjenige mit dem Du einen Vertrag hast, und er ist derjenige der Dir nicht passende bzw. nicht zugelassene Winterreifen verkauft hat. Er mag das im guten Glauben getan haben, und deshalb will ich da auch überhaupt keine Arglist unterstellen, aber Fakt ist nunmal das ER sie Dir verkauft hat, und Du Dich mit ihm einigen musst.

Evtl. kann er dann gegenüber dem Autohaus noch Forderungen stellen um seinen Schaden ersetzt zu bekommen, allerdings sehe ich da eher schwarz wenn das Autohaus nicht Kulant ist.

Dein Zorn richtet sich gegen das Autohaus. Das mag auch vordergründig verständlich sein, aber Du hast keinerlei Handhabe gegen die, da sie mit Dir keinerlei Vertrag haben, denk da bitte dran ;).

Somit ist alles was vom Autohaus käme reine Kulanz und Nettigkeit, aber keine Verpflichtung.

Auf alle Fälle aber zeigt mir die Erfahrung, dass Zorn und Schimpfereien kein guter Ratgeber sind, und man mit Ruhe und gegenseitigem Respekt häufig viel weiter kommt.

Viele Grüße ins Eichsfeld

Verbraucherzentrale? Fernsehen? Zeitung? Anzeige? Ich verstehe deinen Ärger, aber damit machst du dich höchstens lächerlich. Wer ist in deinen Augen dafür verantwortlich, wen willst du anzeigen? Und warum? Verbuche es unter Pech gehabt und kümmere dich um eine Lösung:

Die Felgen vom RS lassen sich eintragen, durch die andere ET braucht es eben eine Einzelabnahme, aber an den 50-80 EUR sollte es nicht hängen. Das dies vom Vorbesitzer nicht eingetragen wurde ist natürlich nicht schön. Doch wenn du das als Käufer nicht prüfst, hast du leider Pech. Außer man hätte eine entsprechende Formulierung im Kaufvertrag berücksichtigt.

Mit den Reifen ist ja der falsche Abrollumfang das Problem. Da kann eine Tachomessung helfen, allerdings geht eine Anpassung nicht, daher hat man keine Sicherheit, ob es am Ende eintragungsfähig ist. Des Weiteren ist man vom Willen des Sachverständigen abhängig.

Reifen über Kleinanzeigen verkaufen und neue drauf ist wohl der einfachere Weg.

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 15:16

Hallo und vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Ich habe ja hier um Rat gebeten, da die ganze Angelegenheit eben nicht absolut klar zu beantworten ist.

Ich bin mir selber unsicher welche Schritte funktioneren können und welche eben nicht.

Natürlich ist die Gefahr groß, das man sich im TV zum Horst macht. Allerdings können Sendungen wie zum Beispiel "Akte" manchmal einiges Bewirken. Sobald der "Angeklagte" sieht das das Thema medial gespielt wird, zeigen sich Verkaufsorientierte Unternehmen ganz oft und sehr schnell von einer sehr kulanten Seite um den Shitstorm zu vermeiden. Letztendlich ist das aber der letzte Schritt den ich gehen würde.

Glaubt Ihr, dass das Audi direkt und deren Kundenservice interessieren könnte? Habe hier schon ab und zu im Forum gelesen, dass sich dadurch etwas getan hat.

Tja...guter Rat ist teuer.

Ach so, Zorn & Greul habe ich zwar, aber bisher nur bei einer Mail etwas durchblicken lassen.

Ich weiß wie ich selber darauf reagieren würde und bin daher eigentlich recht umgägnlich und freundlich.

Trotzdem bin ich natürlich verärgert.

Braucht jemand RS5 Felgen und Reifen :-) kleiner Spaß am Rand...

Zitat:

@DUDE_55 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:16:10 Uhr:

 

Braucht jemand RS5 Felgen und Reifen :-) kleiner Spaß am Rand...

jetzt muss ich doch mal....weil Du es nie geschrieben hast....nach den Felgen und Reifen fragen. Schreibe doch mal paar Daten dazu nieder....

Ich frage, weil wir kürzlich den Fall hatten...da hat auch so ein "erfahrener" TÜV Mann gebrüllt...geht gar nicht.... und hatte dabei nur in die falsche Liste geguckt.

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 15:31

Hatte dazu schon einmal einen separaten Thread aufgemacht:

http://www.motor-talk.de/.../...t-zugelassene-felgen-t5099161.html?...

Original Audi Felgen für den RS5:

Audi Teilenummer: 8T0601025AJ

8Jx19H2 ET26

Reifen: 235/40 R19 96V

M+S Reifen

Aber bisher eben keinen Prüfen gefunden der mir die Dinger eintragen möchte.

EWG/CoC liegt vor, Traglastbescheinigung liegt vor.

Auskunft vom TÜV:

„ NO 35.: 255/35 R19 96Y#8,5Jx19 ET32;##245/40 R18 97V M+S#8Jx18 ET31”

Nach unten davon abzuweichen funktioniert bei ihrer Fahrzeugkategorie (PKW 245kw/Vmax 250) leider nur mit einer Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers.

 

Das habe ich dem Verkaufsleiter weitergeleitet und dann die Antwort bekommen das es doch nicht mehr geht...

Zitat:

@DUDE_55 schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:16:10 Uhr:

 

Natürlich ist die Gefahr groß, das man sich im TV zum Horst macht. Allerdings können Sendungen wie zum Beispiel "Akte" manchmal einiges Bewirken. Sobald der "Angeklagte" sieht das das Thema medial gespielt wird, zeigen sich Verkaufsorientierte Unternehmen ganz oft und sehr schnell von einer sehr kulanten Seite um den Shitstorm zu vermeiden. Letztendlich ist das aber der letzte Schritt den ich gehen würde.

Hi

auch ich kann verstehen, dass du nicht glücklich darüber bist, diesen falschen Reifensatz nun gekauft zu haben, aber du hast, wie auch schon die Vorredner versuchten zu erklären, keine rechtliche Handhabe gegen das Autohaus, da du keinen Vertrag mit denen geschlossen hast. Es hätte anders ausgesehen, wenn du das Auto von dort gekauft hättest.

Somit bleibt dir nur der private Verkäufer, der aber vom Gesetz her keine Gewährleistung bieten muss und somit wäre es nur ein nettes entgegenkommen deines privaten Verkäufers.

Das Fernsehen hat im Hintergrund Anwälte und würde somit deinen Fall gar nicht übernehmen. Es besteht einfach kein Anspruch gegenüber dem Händler und Audi und somit wäre es vergeudete Liebesmüh.

Verkauf den Satz, sofern er noch gut ist, und kauf dir dann einen neuen. Hak es als Erfahrung ab. Passiert dir dann entweder nicht mehr oder du kaufst den nächsten bei einem Händler.

Unabhängig davon mache ich Eintragungen und HU nicht mehr beim TÜV, sondern eher beim GTÜ. Die sind im Rahmen Ihrer Möglichkeiten entgegenkommender.

Ansonsten hoffe ich einfach, dass du trotz dem kleinen Ärger mit deinem neuen Auto zufrieden bist.

Grüß euch,

ich lese hier immer von Reifenkauf - der Th-ersteller schreibt doch anfangs dass der VK den Reifensatz dazugegeben hat - oder verstehe ich da was nicht

@S5 Coupe

mit dem Reifenkauf ist das Umrüsten auf die passende Größe gemeint.

Das würde die Eintragung erleichtern.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 4. Dezember 2014 um 19:24:22 Uhr:

@S5 Coupe

mit dem Reifenkauf ist das Umrüsten auf die passende Größe gemeint.

Das würde die Eintragung erleichtern.

Danke - ich meinte er schrieb anfangs dass der Verkäufer ihm den Reifensatz dazugegeben hat - sprich kostenlos was seine Ansprüche an den Autoverkäufer gegen Null stellt

So ist es.

Zitat:

Zu dem Wagen hat mir der private Verkäufer einen Satz Winterreifen mitgegeben, welchen er beim Kauf vom Autohaus bekommen hat.

kann man so sehen.

Wenn sie im Kaufvertrag mit angegeben sind, sieht es anders aus.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 5. Dezember 2014 um 10:53

Servus,

hatte erst jetzt wieder Zeit.

Die Reifen sind in meinem Kaufvertrag vermerkt.

Ich kann allerdings nicht sagen, ob sie auch im Kaufvertrag des Vorbesitzers stehen, da er meinte er hätte sie vom Autohaus dazu bekommen.

Wenn ich mir das alles so durchlese, kann ich beim Autohaus gar keine Ansprüche erheben. Schade, aber wenn dem so ist, OK!

Kann ich denn beim Vorbesitzer was geltend machen? Oder muss der gar nicht dafür Sorge tragen das die Reifen auf das Fahrzeug passen? Sprich, ich hätte das besser überprüfen müssen?

Grüße

Dude_55

Ich glaube das wird hier nicht weiter führen. Da brauchst du Rat vom Fachmann. Den wirst du aber hier nicht finden. Daher, wenn du es genau wissen möchtest, nimm deine Rechtschutzversichrung in Anspruch.

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