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Händler kauft mein Auto..."Ausschluss der Sachmängelhaftung" automatisch?

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 10:14

Hallo,

wir haben unseren Opel Astra H verkauft, der Käufer ist ein Händler (mit Autohaus, Opel/Nissan). Auf dem Kaufvertrag welchen er uns zugesandt hat steht aber nichts von wegen "Ausschluss der Sachmängelhaftung".

Auf Rückfrage meinte er, das es bei Händlern nicht nötig wäre ... kann man dem so glauben? Ist der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" generell beim Ankauf von Händlern "inklusive"?

 

Falls ich mit der Frage hier falsch bin, bitte verschieben.

 

EDIT: OK, ich sehe gerade das es wahrscheinlich besser ins "Allgemeine Kaufberatung Forum" passen würde, falls ja bitte verschieben, ansonsten mache ich dort nochmal das Thema auf.

 

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Mfg

Ben

Beste Antwort im Thema
am 4. Mai 2013 um 11:13

Der Haendler oder Selbstaendiger kauft immer ohne Sachmaengelhaftung PKW`s von Privat ;)

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Die Sachmängelhaftung wird nie automatisch ausgeschlossen. Sie ist nämlich der gesetzliche Regelfall. Wenn du davon abweichen willst, mußt du das in den Vertrag schreiben.

... richtig ist meines Wissens allerdings, daß der Privatmann Haftung ausschliessen darf, der Händler nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12

... richtig ist meines Wissens allerdings, daß der Privatmann Haftung ausschliessen darf, der Händler nicht.

Stimmt insoweit: Der Privatmann darf die Mangelgewährleistung immer ausschließen, der Händler nur im B2B-Geschäft. Man muß es aber stets explizit machen.

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 10:48

Also sollten wir darauf bestehen, das es mit auf dem Vertrag steht? Kann man das auch handschriftlich einfach einfügen?

 

Also wenn ich mein Auto an einen privaten Käufer verkaufen würde, hätte ich den Punkt "Ausschluss der Sachmängelhaftung" sowieso im Vertrag gehabt (da Vorlage von Allianz), der Händler hat ja nun seine eigene Vorlage und da steht eben nichts von dem Punk der Ausschluss der Sachmängelhaftung, von daher meine Frage ...

am 4. Mai 2013 um 11:13

Der Haendler oder Selbstaendiger kauft immer ohne Sachmaengelhaftung PKW`s von Privat ;)

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Die Sachmängelhaftung wird nie automatisch ausgeschlossen. Sie ist nämlich der gesetzliche Regelfall...

... wenn der Käufer ein sogenannter Endverbraucher, ein "Privatmann" ist.

Ist der Käufer ein "Gewerblicher", dann braucht das nicht ausgeschlossen werden, weil es nicht vorhanden ist. Ein "Gewerblicher" ist kein Endverbraucher und kann nicht den besonderen (End)Verbraucherschutz des BGB für sich beanspruchen.

Ach Jungs, macht doch, was ihr wollt... ;)

Ein Blick ins Gesetz fördert bekanntlich die Rechtskenntnis. Sagte schon unser Zivilrechtsprof im ersten Semester. Wie recht der doch hatte. :D

Auch ein Händler kauft nicht automatisch unter Ausschluß der Gewährleistung. Ein Gewährleistungsausschluß ist stets im Vertrag festzuhalten.

Richtig einfach gucken. Da steht nur was von Verkäufer und Käufer.

 

Allerdings kann sich der Händler "kaum" auf die Beweislastumkehr berufen.

Warum? :D

 

Der Schutz des Verbrauchers steht "später" unter Verbrauchsgüterkauf oder "vorher" auch unter Widerrufsrecht.

am 4. Mai 2013 um 15:02

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ist der Käufer ein "Gewerblicher", dann braucht das nicht ausgeschlossen werden, weil es nicht vorhanden ist. Ein "Gewerblicher" ist kein Endverbraucher und kann nicht den besonderen (End)Verbraucherschutz des BGB für sich beanspruchen.

§437 BGB unterscheidet nicht zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Themenstarteram 4. Mai 2013 um 15:52

Vielen Danke schon mal für eure Antworten,...

in der Summe kann man also sagen, das wir auf den Punkt des "Ausschlusses der Sachelmängelhaftung" bestehen sollten.

Sollte der Händler was dagegen haben, könnte man ja schon vermuten, das er Schindluder treiben wollte, oder? Reicht es aus, den Satz mit dem Ausschluss handschriftlich, auf den Vertrag des kaufenden Händlers zu ergänzen? Wäre dies "Rechtens"?

Mir geht es nicht aus dem Kopf, dass ein Händler unbedingt einen mit 4.200 Euro doch recht preiswerten und nicht mehr ganz jungen Gebrauchtwagen ankaufen möchte. Eigentlich stellt sich so was kein Vertragshändlerbetrieb mehr auf den Hof, weil solche Fahrzeuge oft nicht in die Verkaufsprogrammplanung/Marketingstrategie vieler "moderner Autohäuser" passen und zudem der Händler verpflichtet ist, eine Garantie zu geben - es sei denn, er schließt es mit gewissen Argumenten (Fahrzeugalter, Laufleistung, Schäden etc.) vertraglich aus.

Zitat:

Sollte der Händler was dagegen haben, könnte man ja schon vermuten, das er Schindluder treiben wollte, oder? Reicht es aus, den Satz mit dem Ausschluss handschriftlich, auf den Vertrag des kaufenden Händlers zu ergänzen? Wäre dies "Rechtens"?

Nun gut: Wenn das ein Nissan- und Opel-Händler ist, wird die Sache schon nicht ganz unseriös sein, vermute ich. Dennoch ist es nie ein Fehler, so etwas zusätzlich zu vermerken, und rechtlich unbedenklich. Hat der Händler was dagegen, habt ihr nur die Bestätigung, dass das Geschäft nicht in Ordnung ist.

Setzt im Übrigen am besten einen eigenen Vertrag auf! Nehmt nicht den Vordruck vom Händler - wer weiß, was der damit schon zu seinen Gunsten gemacht hat! Eigene Vordrucke kann man im Regelfall beim gut sortierten Schreibwarenhändler kaufen, die sind nicht teuer, 1-3 Euro kosten die dann mit allem, oder im Internet beschaffen und ausdrucken; je nach dem.

Zitat:

Original geschrieben von mckoffly

 

Reicht es aus, den Satz mit dem Ausschluss handschriftlich, auf den Vertrag des kaufenden Händlers zu ergänzen? Wäre dies "Rechtens"?

Ja, sofern Du den Vertrag noch nicht unterschrieben hast.

 

Jeder Vertragspartner kann seine Forderungen in den Vertrag einbringen. Also ergänze den Vetrag entsprechend und füge Dein Handzeichen mit Datum bei.

Wenn der Verkäufer die Änderung des Vertragstextes nicht akzeptiert, kommt kein Vertrag zustande. 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Ist der Käufer ein "Gewerblicher", dann braucht das nicht ausgeschlossen werden, weil es nicht vorhanden ist. Ein "Gewerblicher" ist kein Endverbraucher und kann nicht den besonderen (End)Verbraucherschutz des BGB für sich beanspruchen.

§437 BGB unterscheidet nicht zwischen Unternehmer und Verbraucher.

und wo habe ich geschrieben, dass es §437 BGB ist?

BGH NJW 82, 1700

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

 

BGH NJW 82, 1700

Hier war der Sonderfall gegeben,dass beim Neuwagenkauf das alte Fahrzeug vom Käufer in Zahlung gegeben wurde. Der private Altwageneigentümer wurde so gestellt, als habe er unter Sachmängelhaftungsausschluss verkauft.

 

Dieses Urteil erging zudem vor der Schuldrechtsmodernisierung in 2002!

 

Urteil also wenig hilfreich.

 

O.

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