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Frage zur StVO und deren Durchsetzung

Themenstarteram 2. Dezember 2023 um 8:19

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt. Sie gilt ja für alle Teilnehmer egal wie sie sich fortbewegen.

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

 

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121 Antworten

Für ein Bußgeld reicht schon bei Rot über die Fußgängerampel zu gehen. ;)

Schon mal gesehen,dass das geahndet wurde?

Ja, klar.

Beim Fußgänger?

Wo denn sonst?

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:19:54 Uhr:

Moin zusammen,

angenommen jemand möchte keinen Fahrerlaubnis machen und kommt darum nicht mit der StvO in unmittelbaren Kontakt.

Doch kommst Du ... sobald Du den privaten Grund verlässt.

 

Zitat:

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Mir fällen so einige 100-Fachausbildungen. Trotzdem muss ich mich an diverse Gesetze halten und kann bei Verstoß bestraft werden.

Zitat:

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

Eben, und es ist dabei völlig egal ob Du irgendwie ein Haus (um-)baust, die Rohrbombe bastelst, Samstagnachmittag den Benzinrasenmäher amoklaufen lässt, das Finanzamt bescheißt, Schnaps brennst, Salzsäure in den Chlorreiniger kippst, Vogelschreckraketen selbst laborierst, den Haushauptsicherungskasten öffnest, Drohnen fliegen lässt, mit dem Jetski über den kleinen Bach rast, einfach ein Baum fällst, Dir selbst ein Funkgerät bastelst, im Garten nach Erdöl bohrst, ... ach man(n), das geht noch stundenlang weiter.

In jedem Land der Welt ist es die Pflicht der Menschen, sich mit Regeln vertraut zu machen. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Allerdings wird man nicht für die Unkenntnis an sich bestraft, sondern nur für tatsächliche Vergehen. Und bei der Urteilsfindung wird zwischen bösen Absichten und versehentlichen Vergehen unterschieden.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:46:15 Uhr:

 

Ich denke dabei an andere Threads wo sich 2 Gruppen häufig nicht ganz grün sind.

Und da stellt sich mir die Frage woher soll er das wissen und ist er sich bewusst das Regeln, in dem Fall die StvO, eben auch für ihn gelten.

Das ist der Sinn von so nem Forum. Wäre alles klar, alle wüssten Bescheid, dann würde sich eine Diskussion in einem Forum erübrigen.

 

In einem Forum teilt man mit was man weiß oder lernt dazu was man nicht weiß. Und da die eigene Meinung menschlicherweise nicht immer der Meinung Anderer entspricht und nicht jeder das was in der StVO steht genauso versteht wie es geschrieben steht, besteht das Potential zum gegenseitigen Austausch.

Zitat:

@790830 schrieb am 2. Dezember 2023 um 14:03:18 Uhr:

Bei groben Verstößen könnte man ihm z. B. die Schuhe wegnehmen :D

Nö, da nicht gesetzlich geregelt. (Sowohl StGB als auch OWiG enthalten die klare sinngemäße Aussage, daß "keine Strafe ohne Gesetz, daß diese Strafe für diese Regelübertretung vorsieht").

Und, im Übrigen, bleiben dann immer noch die Erfordernisse der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit einzuhalten.

Du kannst nicht einem Verkehrsteilnehmer, (m/w/d), ein Verhalten als als verwerflich vorwerfen und bei dem anderen Verkehrsteilnehmer (m/w/d), das gleiche Verhalten als ok behandeln; jedenfalls nicht in einem Staat des Rechts.

 

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:19:54 Uhr:

Woher soll dieser dann wissen was im Öffentlichen Straßenverkehr gilt?

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe, oder ?

Komische Frage...

Ist jemand, der das StGB nicht kennt vor Strafe geschützt, wenn er dagegen verstößt? Sicherlich nicht.

Gleiches gilt für die StVO, es gibt eine Pflicht sich selbst zu informieren.

Zitat:

@790830 schrieb am 02. Dez. 2023 um 14:3:18 Uhr:

Bei groben Verstößen könnte man ihm z. B. die Schuhe wegnehmen ??

Schnürsenkel zusammenbinden.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 2. Dezember 2023 um 09:36:03 Uhr:

Sobald du dich im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs bewegst, unterliegst du auch der StVO, egal ob als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger.

Als Fußgänger unterliegt man nicht der StVo.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

Klar doch, bei Rot an der Ampel musst stehen bleibe. Wenn Du dennoch gehst, machst Du Dich schuldig.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Das wird aber nicht durch die StVo geregelt.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Das gehört zur StVo und wird den Kindern schon beigebracht.

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