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Fox + Anhänger - Erfahrungen und Empfehlungen?

VW Fox 5Z
Themenstarteram 23. September 2011 um 16:24

Hallo,

hat wer von euch Erfahrung mit der Kombi Fox+Anhänger und kann mir folgende Fragen beantworten?

1. Was macht mehr Sinn: Ein Fox+Hänger-Gespann oder sich gleich einen Bulli o. ä. für Transportzwecke zu leihen?

2. Welche Anhängerkupplung kann man bedenkenlos zum Kauf empfehlen und bietet ein gutes Preis-Leistungsverhältnis? Gibt es Erfahrungswerte mit bestimmten Modellen?

3. Kann man die Hängerkupplung als Laie gut selbst montieren oder muss das eine Werkstatt machen?

4. Auf was muss ich beim Anhängerverleiher ganz konkret achten, damit ich an einen Hänger gerate, den ich mit Klasse B auch wirklich fahren dar?

5. Ist es schwierig zu fahren? Sollte man erstmal auf einem Parkplatz das Hängerfahren üben, bevor man am Straßenverkehr teilnimmt?

MfG

Markus

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24 Antworten
am 23. September 2011 um 16:53

zu den anhänger kupplungen kann ich nichts sagen. auch nicht zur montage ( habe mal gehört, dass die stoßstange und der rammschutz hinten runter müssen und das sollte dann lieber n fachmann machen. muss ja auch eingetragen werden etc)

allgemein gilt: der anhänger darf die in den fahrzeugpapieren stehenden gewichte (zul. anhängelast gebremst und ungebremst,. stützlast etc NICHT überschreiten) sonst gilt folgendes:

zum fahren:

mit klasse B darfst du grundsätzlich alle anhänger ziehen, die ein zulässiges gesamtgewicht von 750kg NICHT überschreiten.

des weiteren darfst du mit Klasse B die folgende kombination fahren ohne einen extra anhängerschein zu benötigen:

zulässiges gesamtgewicht des anhängers muss geringer (oder maximal gleich) dem leergewicht des zugfahrzeugs sein. die zulässige gesamtmasse des anhängers und des fahrzeugs dürfen in der summe 3,5 tonnen nicht überschreiten:

 

ein bsp:

leergewicht pkw: 1000kg

zul. gesasmtgewicht anhänger: 700kg

= fahrbar

leergewicht pkw: 1000kg

zul. gesasmtgewicht anhänger: 999,99kg

= fahrbar

leergewicht pkw: 1000kg

zul. gesasmtgewicht anhänger: 1100kg

= nicht fahrbar

 

leergewicht pkw: 1900kg

zul gesamtgewicht pkw: 2500kg

zul. gesasmtgewicht anhänger: 1800kg

= nicht fahrbar, da die summe der zulässigen gesamtgewichte 3500kg überschreitet.

also achte auf das leergewicht des pkws mit dem du den anhänger ziehen willst und die zulässige gesamtmasse des anhängers!

 

du solltest schon vorher mal ein zwei runden "um den block" fahren bevor du bspw durch die stadt etc fährst. achte vorallem auf die zul höchstgeschwindigkeit des anhängers! teils sind 80km/h erlaubt teils auch 100km/h. und denk drann der anhänger "zieht nach" sprich nimmt die kruve enger als der pkw!

Themenstarteram 25. September 2011 um 10:27

Eine sehr gute und hilfreiche Antwort, Maischeid. Vielen Dank. Da der 1.2 Fox laut Fahrzeugschein 1073KG wiegt kann ich also einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1073 KG ziehen. Damit dürfte man ja schon so einiges transportieren können.

- Funktioniert das denn so, dass ich, wenn ich mir einen Anhänger leihe, ich zu dem Hänger auch einen "Fahrzeugschein" bei kriege, wo ich die Angaben nachgucken muss? Sollte ich dort im Zweifel auch immer einen gebremsten Hänger wählen oder ist es im Prinzip egal?

- Ich muss mit der Hängerkupplung also extra zum TÜV muss, um die abnehmen und eintragen zu lassen?

am 25. September 2011 um 14:08

du musst immer einen fahrzeugschein für den anhänger bekommen, wenn nicht dann frag nach! wenn du kontrolliert wirst und keinen dabei hast, dann kostets.

ob gebremst oder ungebremst: im fahrzeugschein stehen ZWEI gewichte drin. einmal für gebremste anhänger und einmal für ungebremste.

mit dem eintragen: frag einfach mal bei ner fa. die anhängerkupplungen montiert nach, was alles zu beachten ist bzlg. modell, einbaukosten, abnahme usw. bspw bei westfalia o. ä.

Mir ist neu das der Fox überhaupt einen Anhänger Ziehen darf.

Laut Zulassungsbescheinigung Teil 1

o1 Technisch zulässige Anhängerlst gebremst in kg -

o2 Technisch zulässige Anhängerlast ungebremst in kg -

F1 Technisch zulässige Gesammtmasse in kg 1480

Bei einem Eigengewicht von 1073kg ist da nicht viel Platz

am 25. September 2011 um 20:36

ok gut kann natürlich sein :-)

habe zwar auch n fox aber habe nicht nachgeschaut ob und wenn wie viel der ziehen darf.

habe gerade bei vw auf der homepage geschaut. im prospekt vom fox stehen folgende angaben:

zul Anhängelast gebremst bei 12%/8% Steigung in kg: 700/900

zul Anhängelast ungebremst in kg: 530

 

kann natürlich sein, dass du, biersoeldner, evt einen fox ohne servo hast und das der deshalb evt nix ziehen darf. weil es gibt ja schon "einige" föxe die ne nachträgliche AHK montiert haben.

Meiner hat Servo und ist 2005 gebaut. Kann gut Möglich sein, dass mit überarbeitetem Motor und allem drum und dran er jetzt auch Hänger ziehen darf. Da hilft jetzt nur ein Blick in die Bescheinigung des betreffenden Foxes. Und eine Hängerangkupplung kann sich ja jeder ran bauen, nur ob man die Nutzen darf steht auf einem anderen Stück Papier.

einfach mal bei vw mit der zugehörigen fahrgestellnummer anfragen. bei föxen ohne eintragung über eine zulässige anhängelast gibt es von vw eine herstellerfreigabe über die anhängelast beim fox.

In meinem fall (bj 2005/2006) bis 520kg ungebremst/ 700kg gebremst..

Themenstarteram 26. September 2011 um 12:32

Ich bin jetzt irritiert. Ich fahre den kleinen 1.2 mit 54PS. In meinem Fahrzeugschein steht bei o1,o2 auch keine Zahl drin.

Heißt das, ich dürfte dann gerade mal die Differenz zwischen technisch zulässiger Gesamtmasse unter F1 (1480kg) und dem Eigengewicht (1073kg) ziehen (=407kg)? Oder gelten als transportierbares Gewicht die Angaben aus der Herstellerfreigabe?

am 26. September 2011 um 15:24

wenn nichts im fahrzeugschein bzw fahrzeugbrief steht solltest du bei vw unter angabe der fahrgestellnummer nachfragen. sonst darst du nix ziehen, weil die anhänge last hast nichts mit dem zul gesamtgewicht des fahrzeugs zu tun

Hallo an alle

Schaut euch doch bei Westphalia die AHK an

http://www2.westfalia.de/.../

Diese Anhängerkupplung ist für die Montage in Eigenleistung vorgesehen und bedarf keiner Eintragung und Abnahme durch den TÜV, was durch die Zertifizierungs-Nummer: EG-2109 bescheinigt wird

Grüße Jörg

am 26. September 2011 um 17:58

gilt das auch für fahrzeuge die laut fahrzeugschein/-brief keinen anhänger ziehen dürfen weil keine anhängelast im schein steht?

Zitat:

Original geschrieben von maischeid_01

gilt das auch für fahrzeuge die laut fahrzeugschein/-brief keinen anhänger ziehen dürfen weil keine anhängelast im schein steht?

Ja denn es steht nichts drin weil du keine AHK dran hast, erst wenn du eine anbringst mußt du die

Bescheinigung von Wetpfalia mit dir führen, denn das ist wie eine ABE.

Gruß Jörg

am 26. September 2011 um 20:39

mhm ok. ich hab auch keine dran aber es stehen gewichte drin. daher bin ich jetzt ein wenig irritiert....

vielleicht sollte man mal bei tüv / zulassungsstelle nachfragen...

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