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Abwracken

Mercedes
Themenstarteram 16. März 2009 um 7:12

Hi Leute,

finde leider keinen markenübergreifenden Thread, daher hier die Frage.

Da ich die neue E- Klasse wollte und mein ML nich bis April verlängert wurde, hab ich mir ein Winterauto zugelegt.

Es ist ein Subaru Justy mit Allrad Baujahr 93. Tüv bis November 2009 und knarzt und quietscht und rostet (läuft aber super - tolles Auto für 550€).

Habe ihn im August gekauft und gleich umgemeldet (19. August 2008). Als mein ML dann zurück ans Werk ging bin ich umgestiegen :-)

Mit der neuen Beantragung der Abwrackprämie ab 30. März ist es ja möglich den Antrag zu stellen, wenn man einen Kaufvertrag hat, auch wenn das Auto erst später geliefert/ angemeldet wird.

Mir schwebt derzeit vor, ein neues Auto zu konfigurieren (wie ich bzw. meine Partnerin es will), der Händler bestellt es und ich übernehme es als Vorführwagen am 1. September (3 Monate alt, 5000-6000km). Der Händler hat sein OK schon gegeben.

Was er allerdings auch nicht 100% wusste, ob bei der Antragstellung alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen und nur die Anmeldung später erfolgen darf (der Justy ist ja erst am 19.08.2009 ein Jahr auf mich zugelassen) oder ob es genügt wenn bei der Fahrzeugzulassung Ende August (dann erst wird die Abwrackprämie gezahlt) alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Ist etwas kompliziert, ich hoffe aber trotzdem verständlich.

Für mich liest es sich bei www.bafa.de so, als ob erst bei der Zulassung des Neuwagens alle Kriterien erfüllt sein müssen.

Danke

12 Antworten
am 16. März 2009 um 7:15

Das Auto muss vorher 1 Jahr auf dich zugelassen sein damit du ein Recht auf die Abwrackprämie hast. Sonst würde sich doch jeder eine Schrottkarre für 100 € kaufen und dafür 2500 € kassieren :)

am 16. März 2009 um 7:24

Moin Lordoo,

hier findest Du einiges zu diesem Thema.

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 16. März 2009 um 7:32

Danke du hast es nicht verstanden.

Wie soll das gehen? Das Auto muss in 2009 verschrottet werden (hättest also am 1. Januar 2009 nen alten auf dich zulassen müssen - unsre Zulassungsstelle hat da nicht geöffnet).

Ich erfülle im August alle Bedingungen, die Frage ist, ob das genügt oder ob nach den Bedingungen der neuen "Abwrackprämie", bei der Beantragung das zu verschrottende Auto schon 1 JAhr auf mich zugelassen sein muss.

 

Danke Talfun - werde mal stöbern gehen :-)

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Das Auto muss vorher 1 Jahr auf dich zugelassen sein damit du ein Recht auf die Abwrackprämie hast. Sonst würde sich doch jeder eine Schrottkarre für 100 € kaufen und dafür 2500 € kassieren :)

am 16. März 2009 um 12:51

Zur Antragstellung müßen alle Vorraussetzungen erfüllt sein, das heißt ein bereits verschrottetes Auto muß bestätigt sein.

So war es bisher jedenfalls.

Die Frage kann Dir aber sicherlich die Hotline von der Bafa beantworten.

einfache Beantwortung, Fahrzeug muß einen Verwertungsnachweis haben der dann mit dem Antrag abgegeben wird, also kannst du ihn erst im August stellen bis dahin ist aber die Abwrackprämie ausgeschöpft da es im April Mai noch mal einen großen Schub Neuwagen Auslieferung geben wird.

http://www.bafa.de/.../index.html

Themenstarteram 17. März 2009 um 5:52

Auszug von www.bafa.de:

Neues Verfahren – erst ab dem 30.März!

Am 30. März 2009 wird ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt kann der Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit einem vom BAFA erst noch zu konzipierenden Antragsformular allein mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Auf diese Weise können sich Antragsteller einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Es bleibt aber dabei, dass die Prämie erst dann ausgezahlt werden wird, wenn die Zulassung des Neufahrzeugs sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.

Antragstellung bis zum Inkrafttreten des Neuen Verfahrens

Bitte beachten Sie: Aufgrund der notwendigen technischen Anpassungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Für die Antragsteller heißt das: Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anforderungen den alten Anträgen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen sein. Dies muss sich aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ergeben. Auf ihn muss auch das von ihm neu erworbene Fahrzeug zugelassen sein (Personenidentität). Hiervon können keine Abweichungen zugelassen werden.

 

So und jetzt zeigt mir bitte wo steht, dass das Fahrzeug bei Antragsstellung (ab 30. März) verschrottet sein muss. Ich kann nichts darüber finden. Es geht nicht eindeutig hervor, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder erst bei Auslieferung/ Zulassung des Neuen die Kriterien erfüllen muss.

Ich freue mich ja über jede Hilfe oder jeden Rat den ich bekomme, aber bitte macht euch doch die Mühe und lest wenigstens den von mir geschriebenen Eingangsthread durch.

Zitat aus Eingangsthread:

"...Mit der neuen Beantragung der Abwrackprämie ab 30. März ist es ja möglich den Antrag zu stellen, wenn man einen Kaufvertrag hat, auch wenn das Auto erst später geliefert/ angemeldet wird. ..."

Da es ja doch nicht so einfach für dich ist genau zu lesen wenn du schon mal auf der Seite warst hier noch mal ein Auszug von der bafa!!!

Einreichung der Antragsunterlagen beim BAFA

Der Antrag ist im Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen ausschließlich an die auf dem Antragsvordruck angegebene Anschrift zu senden. Der Antrag kann auch durch einen Händler eingereicht werden. Der Antrag muss allerdings in jedem Fall auf den Antragsberechtigten ausgestellt und von diesem unterschrieben sein. Eine Bescheidung erfolgt nur gegenüber dem Antragsberechtigten. Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist ausgeschlossen.

Vollständigkeit des Antrags

Der Antrag kann nur zusammen mit allen vorgeschriebenen Nachweisen gestellt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit den vorgesehenen Unterschriften versehen werden. Nur vollständige Anträge können bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Unvollständige Anträge können an den Antragsteller/die Antragstellerin zur Vervollständigung zurückgeschickt werden.

Nachweise

Dem Antrag sind unbedingt die nachfolgend genannten Nachweise beizufügen:

Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.

 

Ich verstehe nicht warum das so schwer ist, lesen und verstehen.

Themenstarteram 17. März 2009 um 22:39

Nochmals zum mitlesen:

AB 30.MÄRZ GILT EIN NEUES VERFAHREN.

Hier genügt der Kaufvertrag eines Neufahrzeugs. Der Verschrottungsnachweis muss erst bei Zulassung des Fahrzeugs vorgelegt werden.

Also:

Kauf Neufahrzeug am 25. März 2009 (Datum des Kaufvertrags)

Antrag auf Abwrackprämie am 30. März 2009 (Einreichung des Kaufvertrags und Antrag bei der BAFA)

Bestätigung, dass bei Einreíchen der restlichen Unterlagen nach Zulassung des Neufahrzeugs Abwrackprämie gezahlt wird.

Lieferung Neufahrzeug am 25. August 2009

Anmeldung durch Käufer am 26. August 2009 (muss 2009 erfolgen)

Verschrottung Altfahrzeug am 27. August 2009

Einreichung Verschrottungsnachweis und Anmeldungsbestätigung bei der BAFA

Auszahlung der zuvor bestätigten Abwrackprämie.

Die einzige Frage die offen ist: Muss das Altfahrzeug beim Antrag (also am 30. März) schon die Anforderungen an ein Altfahrzeug (also 12 Monate auf mich angemeldet und mindestens 9 Jahre alt sein) erfüllen oder erst bei der Verschrottung/ Zulassung des Fahrzeugs.

Nur das möchte ich geklärt wissen. Drücke ich mich so schlecht aus?

Hallo Lordoo,

ja natürlich hast du recht. Die Verwirrung oben kommt daher, dass die bafa Seite im moment widersprüchlich ist, weil sie zum einen Teil noch das Alte Verfahren beschreibt und gleichzeitig das neue schon ankündigt.

Ich vermute, dass die einjährige Haltedauer noch nicht bei der Antragsstellung erfüllt sein muss. Durch das Einreichen des Kaufvertrages sicherst du dir ja nur deine Position in der "Warteschlange". Und das eine Jahr Haltedauer wurde nach meinem Verständnis so gewählt, damit sich keiner ein Schrottauto kauft zum Verschrotten. Da die Prämie ja nur vom 16.1. bis 31.12.09 (also weniger als 1 Jahr) gezahlt wird und auch erst mitte Januar veröffentlicht wurde, hat man so verhindert, dass während der Prämienzeit ein Handel mit Schrottautos einsetzt. Dich betrifft das IMHO nicht. Aber definitiv wirst du das nur von der BAFA gesagt bekommen (Hotline oder besser Email, da Nachweis). Soweit das überhaupts schon entschieden wurde, das neue Verfahren ist ja in Vorbereitung.

Was ich mich nur frage ist folgendes: Wahrscheinlich haben mehrere Leute gerade dieselbe Idee wie du. Und die, die es noch nicht gecheckt haben, werden sicher in den verbleibenden Tagen von BILD und co noch informiert.

D.H. ich rechne damit, dass am 30.3. hunderttausende Briefe mit Kaufvertragskopien bei der BAFA eingehen werden, nämlich von den ganzen Leuten, die jetzt schon gekauft haben und auf ihre Lieferung warten und dann die, die noch schnell bis zum 30.3. kaufen. Wenn man sich klarmacht, dass bisher etwa die Hälfte des Pools schon verbraucht is (das sind die Leute, die ein Auto aus dem Lagerbestand oder im Vorlauf bekommen haben), dann halte ich es für realistisch, dass genausoviele Leute in der Lauerstellung sind. Ich weiss dann nicht, was passiert, wenn da am 30.3. >300.000 Anträge da einflattern. wird dann ausgelost? :-) Und wenn man Pech hat und dein Brief kommt am 1.4. an dann sagen die April-April :-)

nach Lesen der

Förderrichtlinie würde ich mein "vermute" in ein "bin mir fast sicher" umändern. Aber volle Sicherheit gibts erst, wenn die neue Richtlinie rauskommt.

 

übrigens, viele Hersteller/Händler haben in den vergangenen Wochen Garantien für die "Umweltprämie" ausgesprochen, auch wenn sie erschöpft sein sollte. Du kannst dir also sicher sein, dass auch von dieser Seite einige Anträge reingehen werden...

Themenstarteram 18. März 2009 um 8:44

OK Danke.

Endlich jemand der sich die Mühe macht richtig zu lesen.

Wenn man nach dem PDF geht wird die Vermutung bestätigt.

Die Frage mit der Eingangsflut hab ich mir auch schon überlegt. Da ich der Meinung bin, dass der Topf sowieso erhöht wird, denke ich dass jeder Antragssteller bekommt.

Danke nochmals, dass Dokument kannte ich noch nicht.

Trotzdem werde ich noch ne Woche warten. Nächste Woche gibt es ggf. genauere Infos.

Zitat:

Original geschrieben von E-Coupe2009

Das Auto muss vorher 1 Jahr auf dich zugelassen sein damit du ein Recht auf die Abwrackprämie hast. Sonst würde sich doch jeder eine Schrottkarre für 100 € kaufen und dafür 2500 € kassieren

 

Ob die Menschen alle so scharf auf die Abwrackprämie sind das ist mehr schein als sein alles nur Politik geschwätz mit der Hoffnung das Menschen das Geld unterm Kissen rausholen

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