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3-Wege-Finanzierung - "vertragsgemäße Benutzung"?

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 20:01

Hallo zusammen,

was hat es eigentlich genau mit der Beschreibung "vertragsgemäße Nutzung" auf sich?

Das bezieht sich doch nur darauf, was im Finanzierungsvertrag festgelegt wird, bzgl. Laufleistung und Nutzungsdauer und übliche Gebrauchsspuren (keine schlimmen Kratzer, Beulen o.Ä.) oder?

Sagen wir mal ich bleibe innerhalb der Laufleistung und die 48 Monate der Erstfinanzierung sind vorüber, ist es dann für mich unerheblich wie hoch die Schlussrate ist, da der Händler diese zu verantworten hat wenn ich den Wagen nicht auslösen möchte?

Ich habe noch bis Ende des Monats Zeit mich für eine monatliche Rate zu entscheiden, aber in der Beispielrechnung vom Händler ist die monatliche Rate meiner Meinung nach ziemlich niedrig, was (logischerweise) zu einer höheren Schlussrate führt. Da ich zu 98%iger Wahrscheinlichkeit den Wagen nach den 4 Nutzungsjahren sowieso abgeben wollte, bzw. mir etwas anderes zulegen möchte ist es doch für mich eher von Vorteil, wenn die monatlichen Raten eher zu niedrig als zu hoch sind oder habe ich grad einen kleinen Denkfehler?

Normalerweise wird ein Händler ja darauf bedacht sein, dass die monatliche Rate eine gewisse Höhe haben muss, damit die Schlussrate nicht zu hoch ist und er den Wagen noch mit Gewinn verkaufen kann, falls er ihn nach der vereinbarten Zeit an der Backe hat?!

Würde der Händler also um ein übertriebenes Beispiel zu nennen eine monatliche Rate von 5€ akzeptieren und ich somit 4 extrem günstige Jahre habe aber eben kaum abbezahle, dann muss er den Wagen doch trotzdem (sofern es von mir gewünscht ist) nach vereinbarter Zeit mit passender Laufleistung und gutem Zustand zurücknehmen und für die Schlussrate aufkommen oder nicht?

Die vertragsgemäße Nutzung schließt ja schließlich nicht mit ein, dass der Wagen nach den vier Jahren auch über einen passenden Marktwert verfügen muss?!

Beste Antwort im Thema
am 7. Mai 2014 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von Zia1987

 

was hat es eigentlich genau mit der Beschreibung "vertragsgemäße Nutzung" auf sich?

Das bezieht sich doch nur darauf, was im Finanzierungsvertrag festgelegt wird, bzgl. Laufleistung und Nutzungsdauer und übliche Gebrauchsspuren (keine schlimmen Kratzer, Beulen o.Ä.) oder?

Die Formulierung "vertragsgemäße Nutzung" bezieht sich auf die AGB, also auf das Kleingedruckte im Vertrag. Dort wirst Du auf Deine Halterpflichten hingewiesen. Zudem wird i. d. R. ausgeschlossen, dass Du das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen, für die gewerbsmäßige Vermietung, als Taxi oder Fahrschulwagen etc. nutzt.

Gruß

Der Chaosmanager

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am 6. Mai 2014 um 20:43

Du hast das schon richtig verstanden.

Der Händler trägt das Risiko. Wenn du weisst das du den Wagen nach 4 Jahren zurückgeben möchtest, solltest du die Rate so niedrig wie möglich halten.

Dabei darf der Wagen nach der Laufzeit auch Gebrauchsspuren haben. Dennoch kann es vorkommen, das du bei Laufzeitende drauf zahlen darfst. Beispielsweise für Mehrkilometer oder grössere Kratzer und Beulen. Dafür gibt es spezielle Kataloge, was wieviel kostet. Das würde ich vorher abklären.

Themenstarteram 6. Mai 2014 um 20:52

Ja, das ist mir natürlich bewusst, dass ich das Auto nicht mit Schäden zurückgeben darf, diese würde ich sowieso zeitnah beheben lassen, falls was passiert. Bin bei optischen Sachen selbst sehr pingelig ;)

Die Laufleistung habe ich großzügig gewählt, ca. 25% über meiner tatsächlichen Nutzung, da dürfen dann ruhig etliche ungeplante Langstrecken dazukommen oder ein Umzug mit längerem Arbeitsweg. Habe keine Lust meine Fahrten einzuschränken aus Angst ich würde am Ende zu viele Kilometer haben ;)

 

am 7. Mai 2014 um 5:06

Dann wirst du mit einer 3-Wege Finanzierung kein Problem haben.

am 7. Mai 2014 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von Zia1987

 

was hat es eigentlich genau mit der Beschreibung "vertragsgemäße Nutzung" auf sich?

Das bezieht sich doch nur darauf, was im Finanzierungsvertrag festgelegt wird, bzgl. Laufleistung und Nutzungsdauer und übliche Gebrauchsspuren (keine schlimmen Kratzer, Beulen o.Ä.) oder?

Die Formulierung "vertragsgemäße Nutzung" bezieht sich auf die AGB, also auf das Kleingedruckte im Vertrag. Dort wirst Du auf Deine Halterpflichten hingewiesen. Zudem wird i. d. R. ausgeschlossen, dass Du das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen, für die gewerbsmäßige Vermietung, als Taxi oder Fahrschulwagen etc. nutzt.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zudem wird i. d. R. ausgeschlossen, dass Du das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen, für die gewerbsmäßige Vermietung, als Taxi oder Fahrschulwagen etc. nutzt.

Exakt darum geht es bei der Formulierung.

Ggf. kann auch noch Offroad-Einsatz oder gewerbliche Nutzung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.

Weitere Einschränkungen können Tuning und größere(irreversible) Fahrzeugumbauten sein.

Man ist eben erst Eigentümer des Fahrzeuges, wenn es vollständig bezahlt worden ist. Und bis dahin bestimmt der andere was erlaubt und verboten ist.

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 10:27

Das ist alles nicht geplant, vielen Dank für eure Hilfe.

Mir ging es hauptsächlich um diesen Part mit der gesicherten Rücknahme bei Schlussrate X.

Zitat:

Original geschrieben von Zia1987

Das ist alles nicht geplant, vielen Dank für eure Hilfe.

Mir ging es hauptsächlich um diesen Part mit der gesicherten Rücknahme bei Schlussrate X.

Man muss da ggf. noch unterscheiden, ob die Rücknahme zu der genannten Schlussrate garantiert ist oder wer am Ende das Verwertungsrisiko trägt.

am 7. Mai 2014 um 10:47

Zitat:

Original geschrieben von Zia1987

 

Normalerweise wird ein Händler ja darauf bedacht sein, dass die monatliche Rate eine gewisse Höhe haben muss, damit die Schlussrate nicht zu hoch ist und er den Wagen noch mit Gewinn verkaufen kann, falls er ihn nach der vereinbarten Zeit an der Backe hat?!

Würde der Händler also um ein übertriebenes Beispiel zu nennen eine monatliche Rate von 5€ akzeptieren und ich somit 4 extrem günstige Jahre habe aber eben kaum abbezahle, dann muss er den Wagen doch trotzdem (sofern es von mir gewünscht ist) nach vereinbarter Zeit mit passender Laufleistung und gutem Zustand zurücknehmen und für die Schlussrate aufkommen oder nicht?

Wenn der Händler die Rücknahme garantiert - bei VW/Audi heißt das z. B. verbrieftes Rückgaberecht - wird er logischerweise nicht jeder Schlussrate zustimmen. Wenn er das Verwertungsrisiko hat, bestimmt er letztendlich die Schlussrate. Bis zu einem gewissen Grad ist diese verhandelbar, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad.

Die Rücknahme wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart (als Option), d. h. ist die Rücknahme nicht vereinbart, kannst Du dem Händler das Auto nicht einfach zurückgeben und erwarten, dass er die (hohe) Schlussrate übernimmt.

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 7. Mai 2014 um 11:39

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Wenn der Händler die Rücknahme garantiert - bei VW/Audi heißt das z. B. verbrieftes Rückgaberecht - wird er logischerweise nicht jeder Schlussrate zustimmen. Wenn er das Verwertungsrisiko hat, bestimmt er letztendlich die Schlussrate. Bis zu einem gewissen Grad ist diese verhandelbar, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad.

Die Rücknahme wird bereits bei Vertragsabschluss vereinbart (als Option), d. h. ist die Rücknahme nicht vereinbart, kannst Du dem Händler das Auto nicht einfach zurückgeben und erwarten, dass er die (hohe) Schlussrate übernimmt.

Gruß

Der Chaosmanager

Und da es sich ja um einen VW handelt und die Finanzierung eben über den AutoCredit (oder 3-Wege) abgehandelt wird ist der Händler ja eben auch verpflichtet die vereinbarte Schlussrate zu übernehmen, wenn der Wagen vertragsgemäßg genutzt wurde und keine Schäden zu einer Abwertung der Schlussrate führen.

Dass er nicht jede Schlussrate akzeptiert ist klar, das habe ich oben ja auch geschrieben, aber die die er in der Beispielrechnung vorgeschlagen hat kam mir halt relativ hoch vor in Verbindung mit ziemlich niedrigen monatlichen Raten.

Aber das ist in erster Linie nicht mein Bier, wenn er das so akzeptiert.

Auszug von volkswagen.de hierzu:

"Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, ob Sie das Fahrzeug nach vertragsgemäßer Nutzung einfach Ihrem Händler zurückgeben, der die Schlussrate für Sie begleicht oder ob Sie die Schlussrate weiterfinanzieren bzw. die Schlussrate ablösen."

Der fettgedruckte Part ist genau das, was ich vorhabe.

am 7. Mai 2014 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von Zia1987

 

Dass er nicht jede Schlussrate akzeptiert ist klar, das habe ich oben ja auch geschrieben, aber die die er in der Beispielrechnung vorgeschlagen hat kam mir halt relativ hoch vor in Verbindung mit ziemlich niedrigen monatlichen Raten.

Aber das ist in erster Linie nicht mein Bier, wenn er das so akzeptiert.

Aber dann ist doch alles klar. Weshalb sollte der Händler die Konditionen nicht anerkennen, die er selbst angeboten hat?

Grüße

Der Chaosmanager

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