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07- und H-Kennzeichen abwechselnd

Themenstarteram 19. September 2022 um 19:04

Hallo zusammen,

nachdem ich mittlerweile fast alle meiner Oldtimer mit 07-Kennzeichen bewege,

aber besonders im Sommer eigentlich gerne öfters auch mal zweck-ungebunden z.B.

in die Arbeit oder in den Urlaub fahren würde,

 

frage ich mich, ob es einen Weg gibt,

die Vorteile von 07-Kennzeichen (quasi keine kfz-Steuern, Versicherungsbeiträge geschenkt)

mit den Vorteilen des schwarzen H-Saisonkennzeichen verbinden könnte..

(Freie Fahrt wohin ich möchte (u.A. ins Ausland)

Sprich: In der Hochsaison mit schwarzem Kennzeichen fahren,

und in der Nebensaison dann trotzdem mit meinem 07-Kennzeichen

z.B. die Werkstatt oder doch noch auf ein Treffen fahren können..

Laut FZV spräche m.E.n. erstmal nichts dagegen:

§ 16 FZV Fahrten mit rotem Kennzeichen

Abs. 1 Satz 3

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

 

Laut Auskunft meiner Zulassungsstelle ginge dies schon,

allerdings müsste ich jeden Wagen einzeln 2x/Jahr ummelden (samt Gebühren),

was natürlich nicht in Frage kommt.

Ich glaube, vor vielen Jahren mal hier von diesem Konstrukt gelesen zu haben, kann den Thread aber nicht mehr finden..

Habe Ihr vielleicht eine Idee oder Erfahrungen? Gruß Hansi

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24 Antworten

Ich glaube nicht dass das geht. Du hättest einen Zeitraum der Doppelanmeldung (07 und gleichzeitig Saisonkz im Zulassungszeitraum). Da wirst du imho außerhalb der Saison normale Kurzzeitkennzeichen besorgen müssen.

 

Edit: Stimmt nicht, alles Quatsch. Ein 07er ist nicht zugelassen, von daher könnte das sogar klappen. Ich vermute aber, dass die Behörde da nicht ohne weiteres mitspielt.

Zitat:

@oelmotor schrieb am 19. September 2022 um 21:04:50 Uhr:

Laut FZV spräche m.E.n. erstmal nichts dagegen:

§ 16 FZV Fahrten mit rotem Kennzeichen

Abs. 1 Satz 3

Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.

Das Problem dabei ist aber, dass die roten 07er-Kennzeichen nicht in §16 sondern in §17 FZV geregelt sind. Und dort steht in Absatz 2: "Für die Zuteilung und Verwendung der roten Oldtimerkennzeichen findet § 16 Absatz 2 bis 5 entsprechend (...) Anwendung (...)". Der von dir zitierte Absatz 1 scheint mir demnach nicht anwendbar zu sein.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. September 2022 um 21:17:27 Uhr:

Ich vermute aber, dass die Behörde da nicht ohne weiteres mitspielt.

Abgesehen von meinen formalen Bedenken aus dem vorigen Post:

Würde die Behörde es denn in der Praxis mitbekommen?

Sprich, würde bei der Zulassung des Fahrzeugs (hier auf H-Saison-Kennzeichen) auffallen, dass dieses Fahrzeug bereits einem 07er-Kennzeichen "zugeordnet" ist und würde die Behörde deswegen die Streichung aus dem Fahrzeugscheinheft fordern bevor sie es zulässt?

Diese Streichung aus dem Fahrzeugscheinheft scheint irgendwie nirgendwo in der FZV geregelt zu sein, und mir ist so als würden bisweilen Inhaber von 07er-Kennzeichen berichten, sie hätten auch diverse ehemalige Fahrzeuge noch in dem Heft stehen?

Frage doch mal bei der Zulassungsbehörde.

Schriftliche Auskunft oder mit Zeugen.

Und spätestens dann würdest du wohl schlafende Hunde wecken. Siehe letzten Kommentar von @hk_do

Mir hat die Dame auf der Zulassungsstelle damals erklärt,dass außerhalb der Saison das Fahrzeug trotz "gültiger" Kennzeichen ja zählt wie abgemeldet,nur das die Saison einem den Gang zum ständigen An- und Abmelden erspart. Ich wollte damals wissen,ob ein Fahrzeug außerhalb der Saison mit roten 06er Kennzeichen bewegt werden kann um zum Beispiel in eine Werkstatt zu fahren und der Besitzer der Kennzeichen mir sagte,dass er nur Fahrzeuge ohne Zulassung damit bewegen darf.

Wenn also das Fahrzeug "abgemeldet" ist, dürfte es ja theoretisch mit anderen Kennzeichen bewegt werden,wie das aber versicherungstechnisch läuft im Falle eines Falles,hängt dann wohl stark vom Vertrag und der Versicherung ab.

Du darfst mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison, also in der Ruheversicherung, ohne Umwege direkt in die Werkstatt zur Erlangung des TÜV sowie zur Ab- und Ummeldung zur Zulassungsstelle und auch wieder zurück, jedenfalls meine Versicherung gab es mir schriftlich. Du behältst Haftpflicht und Teilkasko. Jedoch darfst Du nicht auf Treffen oder nur zur Tankstelle. Das wäre dann zusätzlich auch Steuerhinterziehung.

Saison-huk24

Bullshit! Das Fahrzeug darf nicht mal auf öffentlichem Grund abgestellt werden und die HU musst du dann am Beginn des Zulassungszeitraums nachholen. Dass das Fahrzeug versichert ist bedautet nicht, dass es auch bewegt werden darf.

Das stimmt nicht für meine Versicherung, ich habe es durch. Ein Werkstattgelände (abstellen) ist kein öffentlicher Raum sondern meist Privatbesitz oder GmbH oder sonstwas. Zur Zulassungsstelle (öff. Straßen) erlaubt die Versicherung zur Erledigung von fahrzeugbetreffenden Anliegen, die Haftpflichtversicherung ruht nicht, wer dies beachtet ist bei meiner Versicherung (HUK24) versichert. Bei anderen Versicherungen kann es natürlich anders oder ähnlich sein! Im Streitfall gewinne ich jeden Prozess, da ich mir schriftliche Auskunft vom Anbieter holte!

PS: Der TÜVer führte ja auch eine Probefahrt durch ...

Ruhig! Der Golfes Zorn hat bestimmt nicht Deinen Anhang gelesen, da steht es doch drin das Du zum TÜV oder Zulassungsstelle fahren darfst. Auch ohne Anmeldung!

Schöner Hund in Deinem Avatar, meine war die Liebste von allen 12 Jahre lang, seufz ....

Edit: Die Anmeldung, den Werkstatttermin, nahm ich als Beweis für die Polizei, falls die unterwegs kontrollieren. Da war ich dann auf der sicheren Seite, ohne Wenn und Aber. Bei der Zul.stelle geht ja schon fast 2 Jahre lang gar nix mehr ohne ...

Moin Moin !

 

Zitat:

Ruhig! Der Golfes Zorn hat bestimmt nicht Deinen Anhang gelesen, da steht es doch drin das Du zum TÜV oder Zulassungsstelle fahren darfst. Auch ohne Anmeldung!

Doch ! Und im Gegensatz zu dir und dem TE hat er sogar verstanden , was da drin steht!

Also : Durchlesen und wenn nicht verstanden , dann bitte nachfragen!

mfG Volker

Normalerweise kommen beide Kennzeichen nicht in Konflikt. Saisonkennzeichen erspart die erstmal das ständige ab- und anmelden, außerhalb des Zeitraumes gilt es als nicht zugelassen und darf daher auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen oder bewegt werden. Das 07er ist ja für Treffen und Wartung- und Bewegungsfahrten, man könnte also rein theoretisch außerhalb der Saison,solch eine Fahrt machen.

Der Knackpunkt,ich bin mir nicht sicher ob ich ein und das selbe Fahrzeug zum einen mit gültigen Zulassungspapieren zum anderen mit Registrierung fürs 07 gleichzeitig haben kann....das wäre der Punkt,der zu klären wäre.

Wie das ganze versicherungsmäßig läuft,sollte aber ebenfalls vorher geklärt werden. Für die Versicherung ist das Fahrzeug außerhalb der Saison nicht am Straßenverkehr beteiligt,das könnte trotz der 07er Abdeckung zu Problemen führen.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. September 2022 um 11:56:02 Uhr:

Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 28. September 2022 um 11:56:02 Uhr:

Zitat:

Ruhig! Der Golfes Zorn hat bestimmt nicht Deinen Anhang gelesen, da steht es doch drin das Du zum TÜV oder Zulassungsstelle fahren darfst. Auch ohne Anmeldung!

Doch ! Und im Gegensatz zu dir und dem TE hat er sogar verstanden , was da drin steht!

Also : Durchlesen und wenn nicht verstanden , dann bitte nachfragen!

mfG Volker

Na dann Schreyhalz, kläre uns auf!

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