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Drei Fragen zur Zuzahlung des Arbeitnehmers zum Firmen KFZ (bei Kauf)

Themenstarteram 11. Mai 2024 um 13:36

Ausgehend von einem Kauf, und 10k Differenz zwischen Vorgabe des max. Brutto-Listenpreis durch den Arbeitgeber (50k) und meiner Konfig (60k), habe ich drei Fragen bzgl. Zuzahlung des Arbeitnehmers:

1. Erfolgt die Zuzahlung des Arbeitnehmers auf Basis der Brutto-Listenpreise oder des tatsächlichen Kaufpreises?

Bei Listenpreisen wären es 10k,

beim Kauf, ausgehend von 15% Rabatt auf das KFZ, wären es nur 4000 EUR Differenz

2. Erfolgt die Zuzahlung des Arbeitnehmers als Einmalbetrag oder monatlich?

Bzw. kann man das individuell verhandeln?

3. Bekommt man als Arbeitnehmer etwas zurück, wenn man das Unternehmen verlässt oder der Firmenwagen nach 3/5 Jahren gewechselt wird?!

Kann man das individuell verhandeln?

Würde mich über konstruktives Feedback sehr freuen. Danke!

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7 Antworten

Das dürfte alles Verhandlungssache mit deinem Arbeitgeber sein

Die Zuzahlung ist dann weg. Sie kann den gwV senken, was oberhalb der Beitragsbemessungsgrnze sinnvoll sein kann. Am günstigsten fährst du aber innerhalb der Preisvorgaben. Für deinen PC am Arbeitsplatz zahlst du auch nichts zu für eine bessere Grafikkarte oder mehr RAM.

1. Den Arbeitgeber fragen

2. Den Arbeitgeber fragen

3. Den Arbeitgeber fragen

 

Damit es konstruktiv bleibt: Es gibt außer der steuerlichen Behandlung (geldwerter Vorteil) keine allgemeingültigen Regelungen. Dein Arbeitgeber hat möglicherweise eine Car Policy, in der alles geregelt ist. Falls nicht, kannst du vielleicht über Details verhandeln.

 

Abgesehen davon, ist die Frage die Besteuerung des Eigenanteilreglung? Muss dann die 60.000 Euro als Grundlage genommen werden?

Die grundsätzliche Besteuerung von Firmenwagen ist hier im Forum schon etliche Male thematisiert worden. Im Internet gibt es dazu auch viele Quellen.

 

Abgesehen davon hat sich der TE schon wieder verp... Den Sinn von Internetforen scheinen immer weniger Menschen zu verstehen.

am 13. Mai 2024 um 18:42

Bei uns wurde der Brutto Listenpreis berechnet

Geld ist weg wenn der Wagen verkauft wird

Wurde bei uns über 3 Monate abgerechnet ( hier sprachen wir von Max 2000€ und ist mind. 10 Jahre her )

Dafür wird im ersten Jahr die Zuzahlung bei der 1% Regelung abgezogen.

Dann ein wichtiger Punkt , was ist bei einem Totalschaden nach kurzer Nutzungszeit.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Mai 2024 um 15:56:30 Uhr:

Die Zuzahlung ist dann weg. Sie kann den gwV senken, was oberhalb der Beitragsbemessungsgrnze sinnvoll sein kann. Am günstigsten fährst du aber innerhalb der Preisvorgaben. Für deinen PC am Arbeitsplatz zahlst du auch nichts zu für eine bessere Grafikkarte oder mehr RAM.

Die Beitragsbemessungsgrenze bezieht sich nur auf die Sozialabgaben und nicht auf die Steuer. Insofern ist diese Aussage ebenso irreführend wie unvollständig.

Ansonsten stimme ich denjenigen zu, die darauf hinweisen, dass alle drei Punkte mit dem Arbeitgeber geklärt werden sollten. Es ist nämlich durchaus denkbar, dass eine Vereinbarung getroffen wird, dass die Zuzahlung oder zumindest ein Teil davon vom Arbeitgeber zurückgezahlt wird, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Bei uns in Deutschland gilt nämlich die Vertragsfreiheit und es kann alles vereinbart werden, was nicht sittenwidrig ist.

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