Recht
Welches Recht habe ich?
Hallo,
ich habe mir vor 2 Wochen ein gebrauchtes Auto von privat gekauft. Bin nicht mal 100 km gefahren und schon leuchtete die Motorlampe.
Diagnose: 2 von 4 Zylindern sind platt. Laut der Werkstatt muss der Schaden schon vor meinen Besitz da gewesen sein, da ich den Wagen nicht lange genug hatte um den Verschleißschaden verursacht haben zu können. Reparatur (wenn es sich lohnt) wäre recht teuer.
Wie geht man jetzt vor, welche Rechte habe ich auch beim Privatkauf.
Beim Verkaufsgespräch wurde mir gesagt das der Pkw (Motor) technisch i.O. wäre. Im Vertrag steht auch nicht geschrieben, dass es Motorprobleme gibt.
Habt ihr vielleicht schön ähnliche Erfahrung gemacht oder gibt es Präzedenzfälle?
Bin im Rechtsschutz und der Anwalt sagte, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt könnte man was machen. Aber was ist arglistig in diesem Fall?
Ist nichts sagen (egal ob man es weiß oder nicht) arglistig?
Gruß
Da du eh schon einen Anwalt konsultiert hast, sollte dir dieser auch weitere Fragen beantworten können.
Red erst mit dem Verkäufer ob er dieses Fahrzeug aufgrund des vorhandenen Schadens zurücknimmt und dir das Geld zurückerstattet, und erkläre dem Verkäufer ruhig, dass du sonst rechtliche Schritte einleitest.
Und wenn ein Gutachten bestätigt, dass dieser Schaden schon lange vorhanden war, und nichts im Kaufvertrag davon steht, kann von einer arglistigen Täuschung ausgegangen werden, aber da kann und darf dir dein Anwalt mehr helfen.
als privat Person muss man ebenfalls eine Gewährleistung geben
desweiteren liegt hier ganz klar ein Sachmangel vor
wenn der Verkäufer nicht meint er müsse sich an bestehende Gesetze halten
dann musste halt den weg über einen Anwalt wählen...
Gewinnen wirst du auf jeden Fall
Wirklich?
ULTRABABE kauft bei CITIZEN privat einen Gebrauchtwagen. Im Kaufvertrag ist die Sachmängelhaftung legal ausgeschlossen.
ULTRABABE fährt nur kurze Zeit mit dem Auto und Auto geht exitus. ULTRABABE ist angeschissen. Schluß aus Punkt.
(der thread sollte verschoben werden)
Privatverkäufer können diese aber, wie du schon erwähntest komplett ausschließen, Händler dagegen können die Sachmangelhaftung bei gebrauchten Sachen auf 1 Jahr reduzieren.
Aber in diesem Fall spielt die Gewährleistung oder richtigerweise Sachmangelhaftung keine Rolle, da vom Verkäufer ganz offentsichtlich ein vorhandener und bekannter Motorschaden bewußt verschwiegen wurde. (Diese Erkenntnis richtet sich allein nach den Angaben des TE)
Ihr seit ganz schön optimistisch. Das Problem ist doch, dass du ein dem Privatverkäufer einen Sachmängel nachweisen mußt. Selbst wenn ein Gutachter sagt der Sachmängel muß schon vorher da gewesen sein, kann es eine arglistige Täuschung auszuschließen ist, weil der Privatverkäufer eben kein Fachmann ist.
Recht haben und bekommen sind 2 paar Schuhe. Es kommt immer darauf an auf welcher Seite der Richter steht.
Aus eigener Erfahrung weiß ich welche Denkweise einige Richter z. B. in Darmstadt an den Tag legen. Die haben sich aufgeführt als wären sie Gott
Gewährleistung § 437 BGB:
Dies von dir zitierte ist der Fall bei der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmangelhaftung.
Da es sich hier im Fall des TE aber um einen Privatverkauf handelt, ist die Sachmangelhaftung (Gewährleistung) wahrscheinlich im Kaufvertrag ausgeschlossen.
Reklamationen ist nur möglich wie bereits erwähnt wenn der Verkäufer bewusst den Motorschaden verschwiegen hat, und dies ist im Falle des TE (so wie er die Sachlage schildert) durchaus möglich und rechtlich durchsetzbar.
Klar richtet jedes Gericht je nach Sachlage anders, aber hier im Fall anhand der zur Verfügung stehenden Fakten ist die Aussicht auf Erfolg mMn vielversprechend.
Kann ja alles sein wie hier z.T: geschrieben steht. Aber ich gebe dennoch zu bedenken. Bei einem Privatverkauf muß der Verkäufer nicht immer eine Gewährleistungsfrist geben, allgemein wird da eine Haftung ausgeschlossen, weil es sich eben um einen Privatverkauf handelt, eben nicht um einen gewerblichen Verkauf. Von daher würde ich auf jedenfall einen Rechtsanwalt aufsuchen, mit ihm die Sache erörtern. Bei einer Rechtschutz, die Vertragsrechtsschutz beinhaltet dürfte die s allerdings kein Problem sein, dagegen vorzugehen. Ob man nun Prozeß gewinnt ist eine andere Sache.
Auch wenn Richter die Gesetze kennen, heißt es noch lange nicht das sie auch richtig urteilen, weil sie eben vollkommen unabhängig sind, also die Möglichkeit haben frei zu entscheiden, so wie sie es für richtig halten.
Z. B. könnte der Verkäufer Zeugen angeben, die behaupten der Käufer hat genau gewusst das dies Auto defekt ist. Der Käufer unterschreibt aber trotzdem den Kaufvertrag das das Fahrzeug keine erkennbaren Mängel hat. Der Richter glaubt den Zeugen und du als Käufer steht doof da. Gerade Zeugen wird oft mehr geglaubt als nachweisbare Fakten die eindeutig dafürsprechen das der Verkäufer betrogen hat. Letztendlich kommt es immer auf den Richter an auf welcher Seite er steht. Hier in Deutschland ist der Richter gewissermaßen Gott, der in der Regel unantastbar ist in seinen Entscheidung.
Moin,
2 Fragen an den TE,
1. Sieh dir deinen Kaufvertrag an, steht da etwas ähnliches wie hier (PDF) auf der zweiten Seite unten?
2. Bist du den Wagen nicht Probe gefahren? Der Fehler hätte sich ja irgendwie ankündigen oder bemerkbar machen müssen.
gruss