Recht
Ungerechtfertigt geblitzt!? - Anwälte unter uns?
Hallo Leute, da ich mich hier heimisch fühle, stelle ich die Frage im 8K Forum.
Folgendes ist passiert. Wurde in Badenwürttemberg in einer 70 Zone mit 99 gecastet. Sehr verwundert über die Position der "Gelddruckmaschine" habe ich mich "schlaugegooglet".
In BW ist es außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben, für Geschwindigkeitsmessungen mindestens 150 Meter nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Natürlich mit dem genialen Zusatz: Außer es liegt eine besondere Gefahrensituation vor!
Super! Dann kann man die Dinger ja doch nach x-beliebeig aufstellen ???!!!
Hergang:
Ich führ eine Bundestrasse entlang, die zwei Spuren in meine Fahrtrichtung hatte und eine Fahrspur in die Gegenrichtung. Keine Leitplankentrennung. Erlaubt sind 100. Nun kommt ein Schild: 600m bis zur Fahrbahnverängung in eine Spur. Erlaubt immer noch 100. Dann kommt ein zeites Schild: Noch 300m bis zur Fahrbahnverängung in eine Spur. Erlaubt immer noch 100. By the way: ich führ ca. 105 nach Tacho.
Zu diesem Zeitpunkt befinde ich mich also auf der überholspur. Hinter mir sind ebenfalls Fahrzeuge die gleiches Tempo fahren. auf der rechten. Als wir nun das 300m Schild passieren, befinden sich auf der rechten Spur 3-4 Fahrzeuge die ca. 70-80 km/h fahren. Da es eine langgezogene Rechtskurve ist, fahren hier viele langsamer als die erlaubten 100.
Mitten in diesem Überholvorgang und den Autos hinter mir, kommt nun das 70er Schild. DA ich zu diesem Zeitpunkt den letzten zu Überholden mit einer Autolänge passiert habe, gehe vom Gas, lasse das Auto rollen und schau nach rechts, ob Platz ist zum Einscheren. Dann schau ich in den Rückspiegel ob ich bremesen kann und werde in diesem Moment geblitzt!!
Warum wurde ich geblitz? Zwischen dem 70er Schild und der Messschranke waren es ca. 100 Meter - nicht mehr. Kann man anhand der Seitenpfosten wunderbar schätzen und messen.
Ich hatte also bei 100 km/h. 3,59 Sekunden Zeit um von 100 auf 70 zu bremsen und dabei vorher nach rechts und hinten geschaut zu haben. Wie soll das denn funktionieren? Hätte ich mit dem 70er Schild gebremst, müsste ich den bereits Überholten vorbei lassen und hoffen, dass mich einer einscheren lässt. Gleichzeitig hätte ich riskiert, dass mein Hintermann vielleicht gepennt hat und mir auf den Hintern gefahren wäre. Eine Verzögerung vom 100 auf 70 - innrehalb von 3,59 sekunden - ist relativ zügig, vor allem wenn der Hintermann schläft.
Anbei habe ich euch - zum besseren Versändnis - die Situation skizziert.
Da wirst du Pech haben => Fahrbahnverengung ist eine besondere Gefahrensituation gem. der geltenden Rechtsauffassung.
Wenigstens kein Fahrverbot! 😜
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h außerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:
* 80 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
* 3 Punkt(e) in Flensburg
Dein Anliegen und Deine Sorge in allen Ehren, aber Du bist in diesem Forum falsch!
so wie du es eben geschrieben hast, würde ich dagegen einspruch einlegen, kligt zumindest für mich logisch und ungerechtfertigt. Auch wäre hier die Frage ob die Gefahrensituation gegeben ist, damit man die 150m nicht einhalten muss.
leider ganz schlechte Karten...........es gibt keine Toleranzzone.
Wenn ein Schild steht - 70 - dann hast Du ab Schild auch 70 zu fahren. Ich kenne hier Ortschaften die sind keine 200 m lang. Dann könnte man sich ja hier die Ortschilder sparen und aufgrund Toleranz - oder Reaktionszeitraum einfach durchbrettern.
Du rechnest hier 3,xx sekunden Zeit ab Schilderstand aus, Zeit um das Schild vorher schon zu sehen...die war nicht ?
Eine Gefahrensituation durch die Verängung ist gegeben - bestreite ich nicht. So wirds auch garantiert ausgelegt werden. Nur sollte man vielleicht - wenn es so gefährlich ist - das 70er Schild etwas früher aufstellen- z.B. beim 600m Hinweis zur Verängung. Besondere Gefahrensituation hin oder her. 1. kann man darauf nur reagieren, wenn man dort alleine unterwegs ist. 2. Denke ich, dass die Gefahrsituation größer wäre, hätte ich versucht dort auf 70 zu kommen.
Werd wohl die Sache dem Anwalt geben. Die Selbstbeteiligung entspricht in etwa dem Bußgeld - aber es geht ums Prinzip.
Das Schild ist relativ kurzfristig sichtbar, da es eine bergaufgehende Rechtskurve ist. Links und rechts von der Fahrbahn sind Bäume. Wenn man zur Zeit des Sichtbarwerdens nur kurz in den Rückspiegel schaut, ist man bei 100km/h gleich schon am Schild. Sichtweite beträgt zwischen 50 und 100 Meter
Danke für diesen hilfreichen Hinweis.
1. Habe ich geschrieben, weshalb ich das hier rein stelle.
2. Ist hier das kompetenteste Berater-Team anzutreffen. Im allgemeinen Bereich gehts unter.
3. Ich war in einem A4 unterwegs!! Reicht das?😆
zieh Dir doch nen Rock an, Du Mädchen!
Du bist zu schnell gefahren. That´s it.
Ist mir auch schon öfter passiert - war auch schon zum Recall geladen - und meistens hatte "Heidi auch ein Foto für mich"
Also: Wenn man auf die Tube drückt, muss man auch die Eier haben, die Paste auszulöffeln.
Bitte füllen Sie jetzt den Überweisungsträger aus ! 😉
röchtig!!!
und wegen herumheulen im forum gibt's noch 2 monate fahrverbot hinzu. xD
also, aufhören zu heulen und büßen 😉
Wie sagte mein Fahrlehrer so schön, wenn man wieder mal am Schild vorbeigerast ist.
"Hier sieht das Schild auch meine Oma, aber die will keinen Führerschein mehr machen. Ab dem Schild gilt das Tempolimit!"
Punkt 2. Man darf nur überholen, wenn man den Überholvorgang ohne Gefährdung und Übertretung von Verkehrsregeln beenden kann. Das Tempolimit gilt auch für den Überholenden.
Bergauf und Rechtskurve, und da brauchst du noch 3,59 sec. um von 100 auf 70 zu kommen?? 1 x Gas gelupft und 1 x Hand aus dem Fenster und schon bist du im grünen Bereich. Und in den Spiegel gucken, ob der Hintermann pennt oder sich gerade die Lippen nachzieht??? Ist doch eh ne faule Ausrede. Wenn der Hintermann nicht sieht, das du bremst, ist das sein Problem.
Und die Überschrift ( so heulen kleine Mädchen!!!) ist auch falsch, 1. du wurdest zu Recht geblitzt und 2. gibts hier keine Rechtsberatung auf MT, weil verboten. Da musste ins Jura-Forum. Aber ich schätze, die werden dich da auch auslachen.
Also, pachk das Taschentuch weg, sei ein Mann und zahl die Strafe. ICE kostet immer mehr!!
MFG Thomas
Poste Deine Fragen mal in folgendem Forum. Hatte da auch mal komplexere Fragen gestellt und umgehend absolut kompetente Antworten erhalten - da sind echte Profis mit am Start.
www.blitzerforum.de/
Viel Erfolg
Vieln Dank an alle Klugscheisser und die die es wenigstens versucht haben einen ordentlichen Beitrag zu formulieren.
Wenn ich zu schnell bin, zahle ich.
Hier gehts aber darum, dass deutlich zu früh gemessen wurde!
Wenn das Schild so angebracht ist, dass man es erst im letzten Moment sieht, die Möglichkeit jedoch besteht es einfach früher anzubringen, hinterfrage ich die Gefahrensituation.
Die Bahn war zweispurig und ich fuhr regelkonform 100. Auch als die Verängung angedeutet wurde, gab es weder bei 600m noch bei 300m ein Tempolimit. Das Tempolimit stand dann keine 100m vor der Lichtschranke und war auch vom Weiten nicht sichtbar. Wenn also eine besondere Gefahrensituation vorhanden war und dadürch die Messung deutlich vor der gesetzlichen Richtlinie durchgeführt wurde, warum versucht man dann die Gefahrensituation nicht zu entschärfen, indem man das Schild z.B. mit dem 300m bis zur Verängung-Schild aufstellt. Spätestens dann weiß man, dass man keine 300m mehr bei 100 km/h hat.
Es geht hier nicht ums Drücken, nach dem man was verbockt hat. Es geht darum, dass die Messung an dieser Stelle zumindest mal einen Grund zum Zweifeln hervorruft.
Wer nun gemeint ist wird sich schon angesprochen fühlen:
Ihr seit wahrscheinlich wie Schaafe, die in der Horde planlos durch die Gegend rennen. Und wenn Papa Staat ne Rechnung schickt, wirds schooo passeee, wa? Was für ein Blödsinn!!
Solche Leute wie ihr heulen sich dann bei Akt09 aus, weil die eine 90€ Rechnung bekommen und bezahlt haben, auf welche irgendo kleingedruckt im Internet hingewiesen wurde!
Dass es aber täglich unzählige Urteile gegen den Staat gibt ist euch entgangen. Schätzt mal wie oft es vorkommt - bei mobilen Geräten - dass die Messungen entweder falsch oder ungerechtfertigt waren? Ihr würdet euch wundern.
Wer zu meinem Anliegen keinen sinnvollen Beitrag hat, darf auch gerne das Maul halten. Es wird niemand genötigt zu antworten und damit auf seine nichtvorhandene Hilfsbereitschaft aufmerksam zu machen!! Allen anderen bin ich dankbar wenn etwas Konstruktives geschrieben wird.
Kann es sein dass es sich hier um Stuttgart handelt? Einfahrt von der Bundesstraße in Richtung Stuttgart City? Wenn ja, kenne ich, gleiche Situation gehabt, keine Chance ... gemäß der Skizzierung kenn ich den stationieren Blitzer dann, seitdem rege ich mich jedes mal auf wenn ich dort lang fahre .... 🙄
Viele Grüße,
r1pp3 😊