Tempolimit nach Ende von Bauarbeiten nicht rechtens

Keine Bauarbeiten, kein Tempolimit

verfasst am Wed Nov 26 10:22:10 CET 2014

Ein Tempolimit wegen einer Brückensanierung darf nicht "vorsorglich" im Hinblick auf mögliche weiter Bauarbeiten aufrechterhalten werden.

Geblitzt werden darf nur mit rechtlicher Grundlage für ein Tempolimit
Quelle: picture alliance / dpa

Düsseldorf - Nach Abschluss von Bauarbeiten muss ein Tempolimit aufgrund einer Brückensanierung aufgehoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und die maximal 80 km/h auf einer Rheinbrücke beendet.

Die Geschichte hinter dem Fall: Obwohl die Brücke im Jahr 2013 fertig saniert wurde, blieb das Tempolimit stehen. Mit dem Ende der Sanierungsarbeiten sei der Grund für die angeordneten 80 km/h entfallen, sagten die Richter. Mögliche weitere Sanierungsarbeiten rechtfertigten keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Geklagt hatte ein Autofahrer, der auf der Brücke geblitzt worden war. (AZ: 6 K 2251/13).

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