Verkehr & Sicherheit News
Höchste Zeit - BGH kippt Werkstatt-Klausel
Wurde auch höchste Zeit! Gibt jetzt endlich Rechtssicherheit. Auch wenn es den Etablierten nicht gefällt!
Gerade im Ticker gefunden:
"Die Garantie für einen Gebrauchtwagen ist nicht an eine bestimmte Werkstatt gebunden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit können Autobesitzer frei wählen, wo sie ihr Fahrzeug reparieren lassen.
Wer einen Gebrauchtwagen mit Garantie kauft, kann Wartung und Inspektion auch in einer freien Werkstatt vornehmen lassen, ohne die Garantie zu verlieren. Klauseln, die Garantieansprüche an Arbeiten in Vertragswerkstätten des Herstellers binden, sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Garantiezusagen beim Neuwagenkauf dürfen dagegen laut einem früheren Urteil vom Service in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden (Az: VIII ZR 206/12).
Im aktuellen Fall hatte der Kläger im November 2009 in einem Autohaus ein gebrauchtes Auto inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagen-Garantie für 10490 Euro gekauft. Im April 2010 ließ der Kläger den vierten Kundendienst in einer freien Werkstatt vornehmen. Wenige Monate später blieb das Auto dann wegen eines Schadens an der Ölpumpe liegen. Die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte CG-Car Garantie Versicherung dem Urteil zufolge nun bezahlen."
Bei dem was ich so im letzten halben Jahr an Problemen und Streitereien wegen Autos hatte, bezweifle ich das das für den Großteil der Gebrauchtwagenkäufer etwas ändert.
Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist sicherlich ein großer Unterschied.
Ich gehe auch davon aus das der Kläger der Angeführt wird eine Rechtsschutzversicherung hatte.
Allein solche "Wege" bestreiten ist oftmals nicht drin........
Wer ohne Rechtschutzversicherung unterwegs ist, handelt ja fast schon grob fahrlässig.
Heutzutage wahre Worte. Kommen bei mir eben leider (oder die eigene Überlegung) 4 Monate zu spät.
komisch, da kann doch was nicht stimmen ?!?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller/Händler etc. Die kann er nach belieben (sofern nicht sittenwidrig 😆) auslegen.
Die Garantiebedingungen kann man sich vorher genau anschauen.
Auch komisch, dass die Neuwagen-Garantie davon nicht betroffen sein soll.
Oder geht es hier um die gesetzliche geregelte Gewährleistung für Gebrauchtwagen (bzw. Sachmängelhaftung), die ein Autoverkäufer gerne durch eine zusätzliche externe Garantie (über eine Versicherung) versucht zu überdecken?
Im Text steht zwar, der Käufer hätte gegen die CG-Car Garantie geklagt, aber der erste Schritt wäre doch den Verkäufer in Haftung zu nehmen?
Nö. In diesem Fall ist die "Garantie" eine vom Kunden bezahlte Versicherungsleistung.
Deshalb ist die Entscheidung nicht auf freiwillige Garantieleistungen des Herstellers oder Händlers bei Neuwagen übertragbar.
Nachtrag: deutlicher als im MT-Zitat steht das z.B. bei Focus-online:
"Der BGH verwies zur Begründung darauf, dass der Kläger für die Garantie bezahlt habe. Diese Klausel könne deshalb im Gegensatz zu den Bedingungen für eine kostenlose Neuwagengarantie gerichtlich überprüft und wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden für unwirksam erklärt werden."
und der Versicherungsumfang ist vorher nicht klar ersichtlich?
Wir hatten Wasser im Keller, aber keine Elementarversicherung in der Hausrat..., die Versicherung hat nichts gezahlt.
Hilft mir da auch der BGH?
Die gesamte Garantie ist dann vom Kunden freiwillig hinzugenommen worden.
Oder wurde nun genau diese eine Einschränkung bei einer Auto-Garantie-Zusatzversicherung als ungültig erklärt?
Dann halte ich es für inkosequent dies bei einer Neuwagen-Garantie nicht ungültig zu erklären.
Wie ist das mit den Plus-Garantien im Saturn und Media Markt und Co?
Da bin ich auch gezwungen, die Abwicklung über den Fachmarkt abzuwickeln...
Zumindest hab ich nun verstanden wieso die Gewährleistung da nicht mehr greift...
November bis April sind 5 Monate + einige Monate später = Beweislastumkehr :-(
ok, genau das meine ich... ungültige Geschäftsbedingungen.
Wieso der Versicherungsumfang? Um den ging es im dem Fall nicht.
Probier's halt aus. Da die Fälle aber in keiner Weise vergleichbar sind, erschließt sich mir nicht, was Dein Beispiel hier soll.
Ich weiß nicht, was _Du_ mit "genau diese eine Einschränkung" meinst. Die Prozeß-Beteiligten meinten jedenfalls die Einschränkung bei der Werkstattwahl.
Das kanns Du natürlich halten wie Du willst. Nachvollziehbar ist Deine Haltung beim besten Willen nicht.
"Neuwagen-Garantie" = freiwillige Leistung von Händler/Hersteller
"Garantie-Versicherung" = vertraglich vereinbarte und vom Kunden bezahlte Leistung der Versicherung.
Bis auf den Namensbestandteil "Garantie" haben die beiden Dinge kaum etwas gemeinsam. Anderer Ansprechpartner, andere Kalkulation, andere rechtliche Grundlage.
Was soll das hier? Beklagt war nicht der Händler, sondern die Versicherung.
Nein. Ungültiger _Teil_ der Geschäftsbedingungen.
Hast ja Recht, dachte das wäre klar geworden.
Aber wenn man will, kann man natürlich jeden Satz noch zerfleddern kritisieren und in Frage stellen.
Ich denke mit etwas gutem Willen kann man meine ungenauen Aussagen im Kontex durchaus verstehen.
btw.: Mit Versicherungsumfang meine ich die Geschäftsbedingungen, die man i.d.R. vorher einsehen kann.
Dort wird auch gestanden haben, dass die Werkstattwahl für Inspektionen etc. nicht frei ist.
Und mein allererster Gedanke war, wieso der Händler nicht bzgl. Sachmängelhaftung den Schaden reparieren muss... (Da greift aber die Beweislastumkehr, der ist fein raus)
Das wird dazu führen, daß man eine "tote Auto" Versicherung abschließt.
Und der Kunde es nicht weiß.
Sollte der Kunde dann mit einem Problem kommen rechnet das Autohaus mit der Versicherung ab und der Kunde merkt nix.
Für viele Kunden ist das unpraktischer, denn es handelt sich dann eigentlich nur noch um eine Gewährleistungseintrittfall-Versicherung.
Der Kunde kann nicht mehr zuhause einfach zum nächsten Vertragshändler gehen und der rechnet mit der Versicherung ab.
Nö, ganz klassische Gewährleistung - die hat man nur gegenüber dem Verkäufer. Also dem Autohaus wo man das Auto gekauft hat. Auch wenn das 300 km weit weg ist.
Und dem muß man auch die Möglichkeit zur Nachbesserung geben - mindestens muß man ihn informieren/absprechen ob das über Werkstatt vor Ort läuft - das kann auch eine befreundete/bekannte Werkstatt (des Verkäufers) sein, muß nicht Vertragswerkstatt sein...
(wobei das sowieso eigentlich immer anzuraten ist, auch bei Garantie - könnte ja sein, daß es etwas ist das nicht über Garantie geht oder die Garantie-Versicherungs-Bedingungen beinhalten einen Abschlag - generell oder nach Laufleistung - wenn man da hinterher draufkommt - ey da hab isch gehört gibtsch auch nosch wasch gesetzlichesch - freut sich der Verkäufer - der hat nie was davon erfahren, keine Gewährleistung)
Genau das wird doch teilweise von m.E. unseriösen Gebrauchtwagenhändlern praktiziert!
Diese sind gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet, versuchen das aber gerne mal zu vergessen.
Stattdessen wird auf den Verkaufspreis plötzlich noch eine Garantie-Versicherung fällig, die der Käufer zusätzlich zum KFZ-Kaufpreis zahlen soll.
Den Verkäufer freut es, da er dann mit eventuellen Gewährleistungsansprüchen durch die Reparatur in der eigenen Werkstatt auf Garantie noch ein Gewinn macht.
Bei meinem letzten Gebrauchtwagenkauf (ein Ford, vom BMW Händer) lief das genau andersherum!
Als der Wagen zur Reparatur musste, hat mir der BMW Händler nur die Infos zur im Hintergrund arbeitetenden Versicherung gegeben.
Mit diesen Infos konnte ich den Wagen auch bei Ford reparieren lassen.
BMW hatte gar kein gesteigertes Interesse den Wagen selber zu reparieren.
Naja wir werden sehen wie das dann auszulegen ist.
Das Thema gibt es offenbar bei MT 2x?
Im anderen Thema hatte ich die Frage:
Wie sieht es mit der lebenslangen Garantie von Opel aus?
Das ist im Prinzip die CarGarantie-Anschlußversicherung. Nur kostet die nur 10 € + Steuer Verlängerung im Jahr. Seeeehr subventioniert also.
Dann wie würde es bei unserem Meriva A aussehen?
4 Jahre Anschlußgarantie(Versicherung - im Prinzip auch über CG) direkt bei Kauf subventioniert abgeschlossen. Gibt ein Kärtchen direkt vom Hersteller (Opel) und nicht vom Verkäufer/Autohaus.
Billiger bei Direktabschluß.
Auch da wird es interessant wie solche direkt angeschlossene Garantien (Versicherungen) auszulegen sind.
Ist die Klausel bei denen erlaubt oder nicht?
Immerhin sind die subventioniert und direkt vom Hersteller. Nicht vom Verkäufer.
Reicht es für die Anschlussgarantie, die Inspektion bis 30 Tage nach dem eigentlichen Termin durchführen zu lassen ?