Für Carsharing gilt in der Regel Vollkasko

Bei Unfallschuld dennoch Selbstbeteiligung möglich

verfasst am Fri Jul 24 16:26:45 CEST 2015

Leiht man sich ein Auto per Carsharing, ist dieses meist vollkaskoversichert. Verursacht der Fahrer jedoch einen Unfall, kann eine Selbstbeteiligung anfallen.

Carsharing-Fahrzeuge sind üblicherweise vollkaskoversichert
Quelle: picture alliance / dpa

Leipzig - Bei Carsharing-Fahrzeugen eines kommerziellen Anbieters besteht neben der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Ist der Fahrer aber schuld an einem Unfall, muss er sich an den Kosten beteiligen. Die Selbstbeteiligung beträgt meist 500 bis 1.500 Euro, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Am besten liest man sich die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Autos gut durch und vergleicht die Angebote der Anbieter in diesem Punkt.