ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Freiheit der Gutachterwahl

Freiheit der Gutachterwahl

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 10:31

Gestern Nachmittag wurde ein Kunde von mir Opfer eines Verkehrsunfalls, Schuldfrage eindeutig (Vorfahrtsverletzung) und auch beweiskräftig polizeilich aufgenommen.

Er hatte gerade telefonisch mit mir die Sachlage besprochen und sich über seine Rechte, seine Optionen und Risiken informiert und im Anschluss einen Gutachter seiner Wahl angerufen, da erhielt er den Anruf eines ihm unbekannten Gutachters mit der Aufforderung zur Terminvereinbarung.

Keine Rechtsbehelfsbelehrung, kein Nichts.

Auf Nachfragen kam dann der Hinweis auf Unternehmen und Auftraggeber (Versicherung).

Der zweite Anruf auf dem Handy erreichte ihn bei mir im Büro und der Kunde reichte an mich weiter.

Mein Eindruck:

Die Masche hat System, selbst ich sollte dumm dreist überfahren werden.

Das ganze hat weder mit einem freundlichen Tonfall, noch etwas mit korrektem Vorgehen zu tun.

Als ich dem Herrn freundlich die Sachlage erklärte, wurde er fast rotzig.

 

Die Beteiligten:

Eine große Organisation mit mehr als drei Buchstaben und ein Versicherer aus dem Oberfränkischen.

Was mich interessieren würde:

Auftrag und Vorgehen hat Methode - keine Frage.

Bekommen die Jungs Fallpauschalen und die nur wenn sie als erste den Schaden erheben?

Gibt es auf diesem Markt so brutale Wildwestmethoden?

Oder wie entstehen solche Umgangsformen, wie sind die zu bezeichnen?

Ähnliche Themen
86 Antworten
am 1. Dezember 2006 um 11:51

Nachbesichtigungsrecht der Allianz

Zitat:

Nachbesichtigungsrecht der Allianz

Freitag, 26.05.2006 um 14:15 von Helmut Unfug | · Gelesen: 11719 · heute: 8 |

Für alle eingefleischten SV Kollegen mag der folgende Bericht nichts außergewöhnliches sein, in der nun praktizierten Form ist es mir auf jeden Fall neu.

Jnnerhalb von 3 Wochen wurde ich jedesmal von einem Geschädigten beauftragt, ein Schadengutachten zu erstellen, in dem die Allianz die Versicherung des Schädigers war. In allen 3 Fällen hat die Allianz darauf bestanden, noch bevor ich das jeweilige Fahrzeug besichtigt hatte, selbst eine Besichtigung vorzehemen um ein Gutachten erstellen zu können. Beim dritten Mal habe ich mir erlaubt, einmal telefonisch nachzufragen, wieso meinem Auftraggeber (Geschädigter) am Telefon mitgeteilt wird, dass auf eine eigene Besichtigung bestanden wird, obwohl ich doch bereits mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wurde. Darauf hin wurde ich von der zuständigen Sachbearbeiterin der Allianz ziemlich rüde angefahren, mit folgendem Inhalt:

Ob, wann und wieso wir das Fahrzeug selbst besichtigen, müssen sie schon uns überlassen, schließlich machen wir nur von unserem Recht der Nachbesichtigung Gebrauch.

Auf meinen Einwand hin, dass ich selbt das Fahrzeug noch gar nicht gesehen, geschweige ein Gutachten erstellt habe das ihnen zur Prüfung vorliegt, kam es noch "dicker".

Allianz: Es ist uns völlig egal, ob sie das Fahrzeug besichtigen und ein Gutachten erstellen, wir werden unser Recht auf Nachbesichtigung auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Und im ürigen weisen wir sie jetzt schon darauf hin, dass wir ihren Auftraggeber bereits darüber informiert haben, dass wir selbst ein Gutachten erstellen und deshalb kein anderes brauchen. Sollten sie dennoch, obwohl wir das ihrem Auftraggeber mitgeteilt haben, beauftragt werden, ein Gutachten erstellen, dann hat das ihr Auftraggeber selbst zu zahlen, denn er verstösst damit gegen die Schadenminderungspflicht.

Auf meinen nochmaligen Einwand hin, der Geschädigte könne wohl selbst entscheiden, wer das Gutachten erstellt, wurde die Antwort nun unmissverständlich deutlich:

Sie hören wohl nicht zu, machen sie was sie wollen, wir werden ihr Gutachten auf jeden Fall nicht bezahlen, "Auf Wiederhören".

Frage:

Hat sich am Recht der freien Wahl des Sachverständigen etwas geändert und mir ist das nicht bekannt?

Waren das 3 Ausnahmen oder kam das bereits auch bei den SV Kollegen vor?

Handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um ein typisches Verhalten der Allianz oder gibt es ähnliche Fälle durch andere Versicherer?

Um rege Antworten wird gebeten.

MfG

SV Unfug

Abgelegt in Willkuerliches

Unabhängige Gutachter werden auch zielgerichtet von der Fa. Allianz ausgeschaltet !

 

 

Zitat:

Sonntag, 28.05.2006 um 20:20 von Franz Hiltscher | · Gelesen: 12277 · heute: 12 |

Der Vorbericht des Kollegen Unfug zeigt die seit längeren bekannte und wettbewerbswidrige Arbeitsweise der Allianzversicherung wie sie täglich praktiziert wird.

Hallo Blogger,

Es wäre doch mal an der Zeit, unter anderem das Vorgehen der Fa. Allianz überprüfen zu lassen,weil sie ja auch viele SV beschäftigt und somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu uns steht.

Die zahlreichen u. mittlerweile beweisbaren Verstöße im Wettbewerb sind nach meiner Ansicht nicht mehr hinzunehmen.

 

Da auch (zwar unverständlicherweise) etliche Sachverständige dieser Firma Allianz öffentlich bestellt u. vereidigt sind,sowie von dem IFS zertifiziert wurden,sollte m. E. da erst der Hebel angesetzt werden.

Angesetzt aus dem Grund, weil die Zertifizierungsvoraussetzungen u. die Richtlinien nicht von Angestellten SV der Allianz eingehalten werden u. auch nicht eingehalten werden können!

Damit ist doch das ganze Prozedere eine Farce.

M. E.dürfte man es nicht zur Gewohnheit werden lassen, dem rechtswidrigen Treiben der Assekuranz nur zuzuschauen,oder das sogar noch indirekt zu fördern wie es auch die Kammern u. der IFS es tun,sondern man müsste das öffentlich kritisieren bzw. anprangern..

Man braucht sich doch nur die Seite www.unfallexpert.de ansehen, um zu erkennen was mit den wenigen, noch tatsächlich freien SV geschieht.

Alle SV in einem "IFS Boot", egal aus welchen Lagern sie kommen,egal wie seriös oder unseriös ihre Brötchegeber sind,egal ob sie weisungsgebunden oder neutral sind, egal welchen Charakter sie haben,oder haben müssen, die Kammern u. das IFS werkeln kräftig mit. Und natürlich darf der BVSK auch nicht in diesem Reihen fehlen,weil man ja sonst Flagge zeigen müsste und dies würde m. E. der Assekuranz u. der SSH wieder missfallen.

Ergo heult man in diesen Reihen mit den Wölfen und setzt nur auf Qualifikation für alle, auf Kosten der Geschädigten und des Verbraucherschutzes, weil diese von den zwar qualifizierten SV der Assekuranz, DEKRA, SSH, CAREXPERT usw. ein nur nach Weisung erstelltes und abgespecktes GA erhalten.

Jene qualifizierten, unabhängigen SV welche hier beim IFS "eine Einheit" darstellen sollten, werden aber rigoros, obwohl sie sich im gleichen "IFS Boot" befinden, mit unlauteren Mitteln durch die Sachbearbeiter der Allianz ausgeschaltet, damit nur deren weisungsgebundene SV zum Zuge kommen.

Das funktioniert ja ganz gut wie mann sieht.

Und wenn man von Seiten des IFS zahlreiche öffentlich bestellte u. vereidigte SV überhaupt nicht auflistet, so wie es ja offenbar ist, steigt die Erfolgsquote jener SV, welche auch bevorzugt werden sollten proportional.

Es sind doch unter den Lesern zahlreiche öffentlich bestellte u. vereidigte Kollegen der Handwerkskammer (München) dabei, die mal auf der IFS Plattform nach dem eigenen Namen suchen können. Anschließend sollten Sie unter der Rubrik zertifizierte SV von der IFS suchen.

Mag sein dass Sie durunter Ihren Namen entdecken. Viele Versicherungssachverständige u. die der Fa. DEKRA sind im Verzeichnis, was aber mit weisungsgebundenem SV zu tun hat. Wenige unabhängige SV sind dazwischen aufgelistet.Doch wie ist das für den Geschädigten zu erkennen, wenn man alle SV in einen Topf schmeisst.

Vorgenanntes sollten auch andere Kollegen u. Blogger versuchen und sich nicht länger wundern warum immer mehr Leute von der Assekuranz GA erstellen.

Aufgrund keinerlei Weitsicht sieht es leider so aus, auch wenn das die gleichen Leute der Kammern, des IFS,des BVSK usw. wieder bestreiten oder beschönigen werden, dass durch die Zugeständnisse an die Assekuranz, die Verdrängung des unabhängigen SV erst recht gefördert wird.

Franz Hiltscher

Abgelegt in Das Allerletzte!

Na sicher hat das Methode. Was meint ihr wo meine abneigung gegeüber Dekra und Co. kommt. (neben dem das die dann auch noch Gutachten nach Versicherungsanforderungen erstellen).

Ich weis wieder mal ellenlang Zitate. Aber der vollständigkeit halber...

Mfg

G.o.

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 12:31

Ein kurzer Kommentar ohne diese werblichen Beiträge wäre sicherlich hilfreicher gewesen.

wobei auch ich davon ausgehe, dass Teile der Versicherungswirtschaft den Markt in Teilen ändern oder gar abschaffen wollen.

So heftig wie hier war ich bislang noch nicht damit konfrontiert.

Offensichtlich ist der Preisdruck durch den Kunden beim Einkauf so stark, dass man sich mit allen Mitteln das Geld bei den Opfern wieder abholen will.

Scheint wohl auch lokal zu schwanken. Hab schon mehrere Gutachten bei der Dekra in Auftrag gegeben und bisher haben die gute Arbeit geleistet.

War das in diesem Fall die "Nötigung" diesen Gutachter zu nehmen oder wollte die Versicherung nur zusätzlich ihren eigenen schicken was ja nicht sooo ungewöhnlich ist. Das hindert einen ja nicht trotzdem einen eigenen Gutachter eigener Wahl zu beauftragen.

Umgekehrt gibt es ja auch genug Gutachter die gerne die Summen immer schön hoch ansetzen weil ihre Kunden möglichst viel Geld aus dem Versicherungsschaden herausschlagen wollen. Und wir uns in Folge über die niedrigen Beiträge freuen können :rolleyes:

Und irgendwo in der Mitte liegt wohl der richtige Weg.

Gruß Meik

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 14:35

Meik,

Du erkennst das Problem offensichtlich nicht.

stelle Dir vor ich fahre Dir ins Auto und bestimme dann:

- wer das Auto begutachtet

- ob das Auto repariert wird

- wer das Auto repariert

- ob Du zum Anwalt darfst und wenn ja, zu welchem meiner Vertragsanwälte.

- ob Du zum Arzt darfst und wenn ja, zu welchem meiner Vertragsärzte.

Bislang ist es in unserer Gesellschaft so, dass der Geschädigte sich den Schaden nicht aussuchen kann,

aber dafür den Rest im Rahmen der anerkannten Richtlinien und Gesetze.

Hier wurde ein Unfallgeschädigter quasi überfallen und es wird der massive Versuch unternommen das Gutachten durch den Gutachter des Versicherer erstellen zu lassen.

Der zweite Punkt auf der Liste wird dadurch auch beeinflusst und im Einzelfall sogar massiv und auch am dritten und vierten Punkt arbeiten einige aus der Branche schon.

Fehlen noch die Ärzte.

Es hat sich auch nicht eine freundliche Dame der Versicherung gemeldet, sich zunächst nach dem Befinden des Unfallopfers erkundigt und gefragt was Sie Gutes tun könnte.

Etwa:

"Dürfen wir Ihnen einen Leihwagen vor die Tür stellen".

Nein, die Versicherung hat sich zu keinem Zeitpunkt gemeldet und auch keine Terminvereinbarung durchgeführt.

Wir können jetzt raten, ob der Gutachter sich womöglich am Ende noch einen Auftrag durch den Geschädigten unterschreiben hätte lassen!

Und ganz besonders können wir raten, ob dieser Vorgang datenschutzrechtlich von erheblicher Bedeutung ist!

Den eines durfte der Versicherer sicher nicht:

Die Daten eines Geschädigten ohne dessen Zustimmung an Dritte herausgeben.

Themenstarteram 1. Dezember 2006 um 14:40

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Und irgendwo in der Mitte liegt wohl der richtige Weg.

Bei diesem Vorgang sicher nicht.

Hier liegt ein massiver Eingriff vor.

Datenschuitzrechtlich relevant,

hätte der Gutachter am Ende sich noch einen Auftrag unterschreiben lassen,

so wäre das auch in anderer Hinsicht strafrechtlich zu prüfen gewesen.

Immerhin würde hier ein Geschädigter getäuscht,

ein Auftrag erschlichen

und ggf. dadurch ein Vermögensschaden verursacht.

Hallo Madcruiser,

ja, es gibt tatsächlich eine "Kopfprämie" Die SB einer Versicherung mit vier großen Buchstaben bekommen pro "ausgeschalteten Gutachter" 15 Euro "Leistungszulage" (so heißt das bei denen). Eine solche Arbeitsanweisung habe ich schon selber gesehen. Auch eine Versicherung mit sechs Buchstaben praktiziert solche Methoden.

Und gewisse SV (-ich sage mal vorsichtig-) Zusammenschlüsse (jeder weis was ich meine) erstatten gegenüber den Auftraggebern (Versicherungen) volumenabhängige Rückvergütungen am Jahresende. Es ist nur zu logisch wie dort die angestellten SV "eingenordet" werden. Ich will mal versuchen an die Anweisungen heranzukommen und werde die dann mal in MT veröffentlichen.

Dann kann sich jeder selbst ein Bild machen

Zitat Madcruiser:

".. Ein kurzer Kommentar ohne diese werblichen Beiträge wäre sicherlich hilfreicher gewesen..."

Leider gehts nicht ohne Hintergrundinformationen, auch wenn die etwas sperrig sind.

Man halte sich vor Augen, daß der durchschschnittliche Autofahrer statistisch alle 14 Jahre einen Haftpflichtschaden erleidet. Aufrund dieser Häufigkeit liegt es auf der Hand, daß die überwiegende Mehrheit keinne Kenntnisse über ihre Rechte als Geschädigte hat.

Wenn der Sachbearbeiter früh genug an den Geschädigten herankommt, besteht eine gute Chance, diesen mittels werblicher

Desinformation und Aufbau einer Drohkulisse, (abwegige Interpretation der Schadenminderungspflicht) zu beeinflussen.

Im Erfolgsfall kann dann die regulierungspflichtige Versicherung ohne jegliche fachliche oder rechtliche Berwertung ihre Vorstellungen von Schadensersatz umsetzen.

Man könnte im Schadensersatzbereich hervorragend sparen, tja

wären da nicht die unabhängigen Sachverständigen und Verkehrsanwälte.

Die geschilderten Vorfälle sind nicht etwa Entgleisungen eines

einzelnen Sachbeabreiters sondern Teil einer Strategie, mit dem Ziel einer "Marktbereinigung".

am 1. Dezember 2006 um 19:58

... oder warum meint ihr haben plötzlich lauter Gutachter Zeit hier zu posten. ;)

Mfg

G.o.

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 0:14

Re: Freiheit der Gutachterwahl

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Was mich interessieren würde:

Auftrag und Vorgehen hat Methode - keine Frage.

Bekommen die Jungs Fallpauschalen und die nur wenn sie als erste den Schaden erheben?

Gibt es auf diesem Markt so brutale Wildwestmethoden?

Oder wie entstehen solche Umgangsformen, wie sind die zu bezeichnen?

Das war eine Feststellung.

Und genau drei Fragen.

Im text waren darüber hinaus für Branchenkundige erkennbar zwei Knackpunkte dieses Vorgehens aufgezeigt.

Einer ist evident - ein anderer schwierig zu beweisen.

Die Antworten auf meine gezielten Fragen sind bislang eher dünn.

Das zu einem Thema, das insbesondere Gutachter, aber auch Juristen brennend interessieren müsste.

Ob man es auf MT diskutiert vielleicht eine andere Frage.

Captain HUK - um den Namen zu nennen - ist für meinen persönlichen Geschmack nicht geeignet um als positives Beispiel der Gutachterbranche zu gelten.

Dazu habe ich hier bei MT mehr als genug von ihm erlebt.

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 0:17

Zitat:

Original geschrieben von runabout

Man halte sich vor Augen, daß der durchschschnittliche Autofahrer statistisch alle 14 Jahre einen Haftpflichtschaden erleidet.

Hallo, hier geht es um kein Laienthema.

Sondern um ein Branchengespräch unabhängiger PROs.

am 2. Dezember 2006 um 1:06

Re: Freiheit der Gutachterwahl

 

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

...

Was mich interessieren würde:

Auftrag und Vorgehen hat Methode - keine Frage.

1. Bekommen die Jungs Fallpauschalen und die nur wenn sie als erste den Schaden erheben?

2. Gibt es auf diesem Markt so brutale Wildwestmethoden?

3. Oder wie entstehen solche Umgangsformen, wie sind die zu bezeichnen? ...

Gut dann will ich dir die Dinge darlegen wie sie sich mir darstellen.

Zu 1.

Das vorgehen ist meines Erachtens eingetrichtert. Manche großen Organisationen aber auch einzelne vorwiegend von der Versicherung beschäftige Gutachterbüros können nur bestehen, wenn sie eine erhebliche Anzahl von Gutachten von Seiten der Versicherer bekommen. Natürlich erwarten die Versicherer nicht nur günstige Gutachtergebühren, weitere Auflagen sind Dinge wie:

- nur regelbesteuerte Wiederbeschaffungswertangaben

- kalkulieren mit Arbeitswerten von Versicherungsfreundlichen Referenzbetrieben

- keine UPE Aufschläge

- keine Fahrzeugverbringung

- keine Rechtsbelehrungen

- keine Angabe von Ausfalltagen geschweige den einer Nutzungsausfallkategorie.

- richten statt erneuern

- keine (geringe) Wertminderung

- Die Dunkelziffer kenne ich nicht, ich kann aber durchaus Fälle aufweisen bei denen Autos durch solche "Gutachter" totgeschrieben wurden. Der dreisteste Fall ist ein neue B-Säule rechts trotz Anstoß links.

- Ein weiterer Punkt ist die unverzügliche Auftragsdurchführung mit dem Ziel dem Geschädigten keine Zeit zu lassen sich mit der Materie zu befassen. Gar anwaltliche Hilfe einzuholen.

Von Fallpauschalen ist mir nichts bekannt, die Aufträge sollen halt unverzüglich durchgeführt werden. Das interesse der Vericherungswirtschft an derartigen Gutachten erklärtz sich von selbst.

2. Angefangen hat alles 1995, hier vielen die Gewinngrenzen für Versicherungen. Es begann die Ära Schadensmanagement.

Was folgte war ein sich von den Großstädten her ausbreitender schlagartiger Rückgang des Auftragvolumens für freie Gutachter.

Auch ich hatte zu kämpfen, Kunden riefen an und ich vereinbarte Termine bin in Stundenfrist, kurze Zeit später rufen die Kunden an und sagen diese Termine wieder ab sind teilweise unhöflich und lassen nicht mehr mit sich reden. Gehört habe ich von treuen Kunden Sprüche des Sachbearbeiters wie:

- Nein sie bekommen nur die Reparaturkosten ersetzt.

- Ein Gutachten benötigen wir erst ab 2500 € Schadenshöhe.

- Was gerade zu dem Gutachter?

- Unser Gutachter stellt Ihnen noch heute einen Scheck aus.

- Lassen sie doch erst mal unseren Gutachter kommen falls sie unzufrieden sind. Können sie sich jederzeit noch einen eigenen Gutachter nehmen.

Zusätzlich veranlassten die Versicherer, Vorreiter war hier die Allianz, Ihre Hauseigen Gutachter müssen sich "selbständig machen". Viele dieser dann "unabhängigen" Versicherungssachverständigen wurden dann zertifiziert oder gar öffentlich bestellt und vereidigt. Somit für den Geschädigten nicht mehr von freien Kollegen unterscheidbar.

Viele Gutachter und viele selbst gemachte Gutachten hatten als folge, dass sich manche Kollegen zweite Stanbeine suchten (UVV, Gebrauchtwagenchecks), alles mögliche.

Andere näherten sich der Versicherungswirtschaft an. Gerade zu Ideal war die Einführung der z.B. SSH stellen, so konnten viele Kollegen versicherungsabhängig gemacht werden und somit mundtot und gefügig.

Auch die Hersteller wurden aktiv und betreiben mittlerweile eigenes Schadensmanagement um die Geschädigten wieder in die Vertragswerkstätten zu bringen.

Tatsächlich ist der Kuchen klein geworden und der Kampf um jedes Gutachten ist entbrannt.

3. Auf lange Sicht wird das Deutsche Entschädigungsgesetz den Bach runter gehen und als negatives Beispiel in der Umsetzung einer einheitlich europäisches Richtlinie unter den Tisch fallen.

Spätestens dann werde ich mich auf ein Inselchen zurückziehen.

Mfg

G.o.

am 2. Dezember 2006 um 1:22

Ach ja und dann wäre ja noch der inzenierte Honorarkrieg durch HUK(Bruderhilfe) und DEVK mit dem meiner Meinung nach einzigen Ziel das Verhältnis Geschädigter ---freier Gutachter zu zerstören. Und das gelingt, denn die Leute wollen kein Arbeit mit den Schäden und garantiert nicht wegen der Gutachtergebühr vor Gericht erscheinen.

Nach dem Motto: "Na dann frag ich nächstes mal doch bei der gegnerischen Versicherung nach, dan´n hab ich keinen Ärger."

Mfg

G.o.

am 2. Dezember 2006 um 1:34

Und a pro pro datenschutzrechtlich.

Der GDV hat es geschafft das die Polizei Personalienaustauschkarten verteilt, auf denen die Zentralrufnummer aufgedruckt ist, dieser vermittelt die Geschädigten unverzüglich an geschulte Call Agents der zahlungspflichtigen Versicherung, die deinen oben angesprochenen Ton anschlagen.

Kunden berichten von anrufen seitens der Versicherung am Unfalltag oder am Morgen danach. Sogar am Unfallort wird mittels durch den GDV übernommene Notrufsäulen auf die Geschädigten eingewirkt.

Ein Fall ist mir bekannt, da hat der Verursacher seine Versicherung am Unfallort über den Schaden informiert, genau so wie er es den Empfehlungen seiner Versicherung entnommen hat. Der Sachbearbeiter fragte unverzüglich ob sich auch der Geschädigte in der nähe befände und forderte den VN auf ihm diesen an den Hörer zu geben. Dann fragte de SB den AS ob er (der SB) die Telefonnummer des AS an den DEKRA weitergeben dürfe.

Der entsprechende Kunde dachte sich: "Warum denn nicht?"

Gute Nacht (Deutschland)

Themenstarteram 2. Dezember 2006 um 8:55

Danke für die Infos.

Das Schadensmanagement gibt es auch bei mir.

Meine Kunden kommen auch nach unverschudleten Unfällen zu mir und werden entsprechend instruiert.

Und dann geht es ab zum Gutachter und RA - ganz besonders bei bestimmten Gesellschaften. ;)

Nachzutragen wäre, das einige Gesellschaften so dreist sind selbst Anwaltshonorare kürzen zu wollen.

Es ist also nicht alleine ein gutachterliches Problem.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Freiheit der Gutachterwahl