Lichtausbeute schlecht wie kann ich sie besser machen bei Xenon look

VW Vento 1H

Haqllo habe schon seit längerem die in Pro scheinwerfer im Xenon look mit standlichtringen. sehen ja gut aus aber das licht ist doch total sch... wenn man das sagen darf. Da waren die orginalen doch fast besser die gti Dinger.

Hatte überlegt Xenon rein zu bauen aber da ist ja wieder der TÜV. Hab dann erstaml mehr watt genommen von den Birnen ist aber auch nicht so der bringer.

Was kann man machen...

MFG

67 Antworten

Oder du holst dir FK Angel Eyes. Bei meinen ist das licht super. Musst nur ein paar gescheite Leuchtmittel rein machen und schon haste super licht (phillips silvervision oder Power2Night)

Es sei denn dir gefallen die Ringe nicht.

Die power to night birnen reinbauen von philips , die scheinwerfer in der werkstatt so hoch wie legal möglich einstellen lassen und dann selber noch eine umdrehung und die sind fast so gut wie die hellas . Bin anfangs auch fast verzeifelt an der leutkraft , mittlerwile sind se gut und aus der entfernung siehts aus als hätte ich xenon .

Zitat:

Original geschrieben von LDK-EX


Also die Hella Klarglas sind zu 100% heller (lichtausbeute) als die Original Golf 3 scheinwerfer

Kann ich im Prinzip nur bestätigen, auch wenn mein Vergleich nicht exakt der gleiche ist:

Vergleiche ich die Lichtausbeute unserer Vento-Scheinwerfer (Streuscheiben-SW mit H4-Birnen), die im Prinzip den 1-Kammer-SWn des Golf III entsprechen, mit der unseres Golf IV (Klarglas-SW mit H7-Birnen), sind die Klarglas-SW um Welten besser!

Natürlich sind beide mit identischen 150-%-Marken-Leuchtmitteln bestückt. Und die Nachrüst-Klarglas-SW von Hella für den Golf III dürften dann ja von gleicher Qualität sein.

Mehr "Licht" ist noch möglich über eine verkürzte Strom-Zu- und Ab-Leitung der Scheinwerfer. Durch die vielen Kontaktstellen findet auf dem normalen Leitungsweg schon ein merklicher Spannungsabfall statt. Den kann man vermeiden, indem man den Strom über den Sicherungskasten und den Lichtschalter nur noch als Steuerstrom für eine Relaisschaltung nimmt.

Das Relais wird irgendwo (günstig und spritzwassergeschützt) im Motorraum montiert. Dann kommt eine schön dicke (also 1,5 oder 2,5 qmm), aber vor allem kurze Leitung direkt von der Batterie über die Arbeitsstromkontakte des Relais (aber separate Sicherung nicht vergessen!) zu den Scheinwerfern. Dann noch die Masse von denen auf kürzestem Weg zurück an die Batterie geführt, und es liegen keine 10,x Volt, sondern echte 12 V an den Birnen an.

Einen Nachteil aber hat diese Schaltung: Möglicherweise halten dann die Leuchtmittel nicht mehr ganz so lange. Daher auf jeden Fall Qualität verwenden. Aber wie deutlich dieser evtl. Unterschied der Lebensdauer ist, kann ich nicht sagen. Die hängt im übrigen auch von der Lichtfarbe ab: Je weißer bzw. blauer, desto kürzer.

Die Helligkeit lässt sich mit dieser Schaltung jedenfalls deutlich im Vergleich zur vorherigen steigern.

Schönen Gruß

Zitat:

Original geschrieben von rambo14


Hol dir ein Xenonkit für H7.
Bau ne Automatische Leutschweitenregulierung und je nach dem was du für nen Tüvprüfer hast ne Scheinwerferreinigungsanlage rein.
Laß es eintragen und es werde Licht!!

Ja und jetzt kommen wieder die Bemerkungen mit der Bauartgenehmigung der

Genau, hier zum Beispiel.

Zitat:

Scheinwerfer und dem Lichttechnischen Gutachten. Suche Dir nen ordentlichen Tüvprüfer und der trägt dir das ein. Bei uns hier kein Problem.
Am besten Frage vorher nach.

Ich hab es auch so gemacht!!!!!

Gruß
Rambo

Eingetragen werden kann nur, was auch grundsaetzlich eintragungsfaehig ist. Selbstumgefrickelte Scheinwerfer ohne Gutachten gehoeren nicht dazu.

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Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable


Kann ich im Prinzip nur bestätigen, auch wenn mein Vergleich nicht exakt der gleiche ist:

Vergleiche ich die Lichtausbeute unserer Vento-Scheinwerfer (Streuscheiben-SW mit H4-Birnen), die im Prinzip den 1-Kammer-SWn des Golf III entsprechen, mit der unseres Golf IV (Klarglas-SW mit H7-Birnen), sind die Klarglas-SW um Welten besser!

Natürlich sind beide mit identischen 150-%-Marken-Leuchtmitteln bestückt. Und die Nachrüst-Klarglas-SW von Hella für den Golf III dürften dann ja von gleicher Qualität sein.

[...]

Schönen Gruß

Nicht zwangslaeufig. In den Klargrlasscheinwerfen duerften H7-Leuchtmittel verbaut sein, wogegen in den Serienscheinwerfern entweder H1 oder H4 verwendet wird.

Bezueglich der Wirksamkeit der Scheinwerfer ist man hier anderer Meinung. Es heist: "Beispiel VW Golf: Das beste Licht aller Baureihen lieferte die dritte (Bj. 91 – 98). Der Golf IV kam 1997 mit Klarglasoptik, und die Reichweite sank in dem Maße, in dem die Eigenblendung durch Streulicht stieg. Wer Wert auf perfekte Ausleuchtung legte, mußte Xenonlicht mitbestellen – wie heute beim Golf V."

Okay, Quelle ist die AutoBild.

hast du die hellas von badcar in die xeonon reingebastelt wurde ? Leider total illegal !

Ein tüv prüfer ist nicht der allmächtige , wenn er sachen einträgt die nicht den gesetzen entsprechen sind sie nichtig . Genau wie ein richter der dich wegen diebstahl von einer packung zigaretten für 5 jahre in den knast schickt .

@rambo14

leuten wie dir gehört der führerschein abgenommen und das lebenslänglich, sry aber ist meine meinung, du hast überhaupt kein verantwortungsbewusstsein.....

dann lies das mal, aber KOMPLET!!!!!

http://www.motor-talk.de/t281596/f146/s/thread.html

und anschließend können wir weiter reden!

Eintragen kann man sich vieles. Abgeschnittene Federn usw alles schon gesehen. Aber die Eintragung ist und bleibt nichtig. Evtl sieht man dir noch einen guten Willen vor Gericht an, aber die ABE ist weg egal ob was illegales Eingetragen ist oder nicht.

Zitat:

Tüvprüfer das Ganze wohl eingetragen!!!!!!!

Aber nein mein Guter. Ich habe gar keine Anstalten gemacht, meine Scheinwerfer auf Gasentladungslicht umzufrickeln.

Zitat:

Außerdem trägt Dir Badcar das Ganze auch ein!!!!!! Komisch was!?

"Eintragen" koennen nur Prueforganisationen, wie TUeV, GTUe oder Dekra. Dass "Badcar" auch dazugehoert, waere mir neu.

Und nochmal: Es kann nur eingetragen werden, was auch eingetragen werden darf, sprich "eintragungsfaehig" ist. Scheinwerfer mit Gutachten gehoeren dazu, selbstgebastelter Frickelkram wie dein Xenonmist oder der Kram von Badcar gehoeren da - zum Glueck - nicht zu.
Eintragen lassen kannst du dir z.B. Felgen. Die Felgen muessen ein Gutachten haben (in dem z.B. etwas ueber die Tragfaehigkeit drinsteht), dann kann der Pruefer so Dinge wie Freigaengigkeit pruefen und dann ggf. die Felgen eintragen. Gibt es kein Gutachten fuer die Felgen, gibts auch keine Eintragung, Punkt. So einfach ist das.

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier


Nicht zwangslaeufig. In den Klargrlasscheinwerfen duerften H7-Leuchtmittel verbaut sein, wogegen in den Serienscheinwerfern entweder H1 oder H4 verwendet wird.

Hatte ich doch alles geschrieben: Der Golf IV hat H7-Birnen für's Abblendlicht, der Golf-III-Einkammerscheinwerfer dagegen H4-Birnen. Das macht aber keinen Unterschied. Wie ich von einem Foristen einmal mitgeteilt bekam (wegen der miserablen Suchfunktion finde ich die Stelle bestenfalls nach einer einstündigen Suche wieder!) haben beide einen ähnlich großen Lichtstrom. Ein klein wenig ist die H7-Birne besser, aber das liegt im Bereich von 1 %. Den Unterschied kann man also ruhig vernachlässigen!

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier


Bezueglich der Wirksamkeit der Scheinwerfer ist man hier anderer Meinung. Es heist: "Beispiel VW Golf: Das beste Licht aller Baureihen lieferte die dritte (Bj. 91 – 98). Der Golf IV kam 1997 mit Klarglasoptik, und die Reichweite sank in dem Maße, in dem die Eigenblendung durch Streulicht stieg. Wer Wert auf perfekte Ausleuchtung legte, mußte Xenonlicht mitbestellen – wie heute beim Golf V."

Okay, Quelle ist die AutoBild.

Das habe ich auch gelesen, muß dem aber trotzdem aus eigener Erfahrung widersprechen. Klar, das Licht der Klarglas-Scheinwerfer ist streifiger. Aber insgesamt leuchten sie die Fahrbahn breiter aus (zumindest läßt die Lichtstärke nicht so stark zum Rand hin nach), aber vor allem: Der ausgeleuchtete Bereich ist einfach heller. So deutlich heller, daß ich mir eine Änderung an meinem Vento überlege. Ich habe schon die Anschlüsse der Stromversorgung auf festen Sitz und Korrosion hin und die Reflektoren auf Erblindung hin überprüft, aber keine Auffälligkeiten entdeckt.

Denn im letzten Winter habe ich einmal beinahe einen Fußgänger auf einer Landstraße (der am rechten Fahrbahnrand in meine Richtung ging!) mit 100 km/h mitgenommen. Ich konnte ihn erst 20 m vor meinm Wagen erkennen und nur noch einen kleinen Schlenker machen (dieser Wahnsinnskandidat!). Mit dem IVer-Golf wird auch der rechte Fahrbahnrand deutlich heller ausgeleuchtet. Das ist wirklich "ein Unterschied wie Tag und Nacht". Na ja, nicht ganz, aber den bilde ich mir wirklich nicht ein!

Schönen Gruß

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