Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !
Hallo zusammen,
da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.
Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.
Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Zitat:
Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.
Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.
Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.
Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.
Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.
Zitat:
Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.
Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.
Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.
Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.
So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.
310 Antworten
das hat jetzt jeder etwa 10 mal geposted. es gibt anscheinend leute die etwas schwer von Begriff sind und den Unterschied zwsichen einem Rabatt (völlig legitim) und einem Betrug nicht erkennen (Eben dass die Preisminderung durch den rabatt der versicherung NICHT angegeben wird).
Hat wohl keinen Sinn hier noch was zu schreiben.
Der User ist eines der typischen Beispiele,
warum die Branche einen so schlechten Ruf hat.
Wenig bis keine Ahnung von der Materie,
aber laut und frech.
Das Traurige:
Die deutschen Regierungen schaffen es bis heute die EU-einheitlichen Mindeststandarts umzusetzen bzw. zu unterlaufen.
Die wurden zum Verbraucherschutz geschaffen und teilweise vorbildlich umgesetzt, s. Österreich u.a.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Der User ist eines der typischen Beispiele,
warum die Branche einen so schlechten Ruf hat.
Wenig bis keine Ahnung von der Materie,
aber laut und frech.Das Traurige:
Die deutschen Regierungen schaffen es bis heute die EU-einheitlichen Mindeststandarts umzusetzen bzw. zu unterlaufen.
Die wurden zum Verbraucherschutz geschaffen und teilweise vorbildlich umgesetzt, s. Österreich u.a.
Traurig aber wahr....bei mir hier turnt ein Strucki rum, der den Leuten mit PH und Auto erzählt, sie seien doppelt versichert, weil die Haftpflicht ja schon über das Auto versichert sei....*hmpf*, der ein oder andere glaubt das auch noch, weil derjenige ja nen fetten Benz fährt. Zwar über 248 Monate zu 39.-€/Monat finanziert und ne Million km drauf, aber weiß ja keiner *lol* 😁
Hoffe nur daß die neue Vermittlerrichtlinie (so sie denn endlich mal umgesetzt werden sollte) mal etwas den Markt bereinigt, denn wer sauber berät, kann die Richtlinie nur begrüßen..
Hallo zusammen,
Brandaktuelles zum Thema :
So und nun schreiten die Versicherungen selbst bei ihren Kunden gegen diese Rabatte ein, die der Versicherung zustehen, aber sie nicht zu Gesicht bekommen.
Zitat:
Zitat Autoglaser.de
Betrug mit Gutschriften - Staatsanwalt ermittelt gegen A.... Autoleasing!
Die AIG Europe Versicherungsgruppe verlangt von der Münchener A.... Leasing die Rückerstattung von Schadenzahlungen. A.... habe gegenüber der AIG Versicherung systematisch Schäden zu hoch abgerechnet. Sollte A.... nicht zahlen, will AIG eine entsprechende Klage einreichen. Auch die Signal Iduna in Dortmund steht kurz vor der Erhebung von Schadenersatzansprüchen.
Diese zivilrechtlichen Ansprüche der Versicherer gegen A..... und dessen Geschäftsführer T... T....., haben inzwischen die Münchener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die gegen ihn wegen Versicherungsbetrugs ermittelt! Die Staatsanwaltschaft geht Vorwürfen nach, nach denen A.... bei Werkstätten und Autoglasereien für Reparaturen hohe Preisnachlässe bis zu 40% ausgehandelt haben soll, die über separate Gutschriften abgewickelt wurden. A.... habe Rechnungen mit den Originalbeträgen eingereicht, den Werkstätten aber nur den um den Rabatt verminderten Betrag bezahlt. Ob und wie auch gegen die beteiligten Werkstätten und Autoglasereien ermittelt wird, ist derzeitig nicht bekannt. Nur soviel: Autoglaslieferant von A.... in Deutschland ist ein multinationales Autoglasunternehmen mit bundesweit ca. 180 Stationen!
A...., gehörend zur französischen Großbank B.. P......, ist ein herstellerunabhängiger Anbieter für Kunden, die Firmenwagen ohne eigene Verwaltung benötigen. Immerhin hat A.... zur Zeit über 35.000 Fahrzeuge im Bestand – für jeden Autoversicherer ein sattes Volumen. Deshalb hält sich die Allianz, einer der wichtigsten Versicherer von A.... neben AIG und Signal Iduna, mit gleichen Ansprüchen noch zurück. Ungeachtet des noch nicht erfolgten Auskunftsbegehrens, würde die Allianz „selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft kooperieren“, wie es in einer ersten Stellungnahme ausgedrückt wurde.Das beschriebene Vorgehen gegen A.... bestätigt nachdrücklich, dass immer mehr Autoversicherer nicht länger gewillt sind, dem „Gutschriften-Unwesen“, besonders beliebt im Autoglasgewerbe, zuzuschauen. Eine Aussage, die auch von Thomas G... – Leiter Schaden Dezentral – der HUK-Coburg, anlässlich eines Interviews mit autoglaser.de gemacht wurde!
autoglaser.de wird Sie über die weitere Entwicklung dieses Verfahrens informieren!
In diesem Bericht ist die Rede von einem multinational ansässigem Unternehmen mit 180 Stationen in Deutschland.
Mit Sicherheit in den Farben gelb/rot und Dauerwerbung im Radio.
Wenn nun auch die einzelnen beteiligten Unternehmen geprüft werden, dann sollten sich deren Privatkunden auch gleich einmal warm anziehen, denn diese werden dann auch nicht ungeschoren davonkommen, wenn sie irgendwelche Boni, Rabatte, Tankgutscheine oder ähnliches ohne Wissen der Versicherung eingesteckt haben, denn wenn die Mühlen einmal mahlen, dann mahlen sie normalerweise richtig.
Ähnliche Themen
AIG ist ein Industrieversicherer,
der VN vermutlich ein großer Verleaser.
Da geht es mit Sicherheit um richtig viel Geld.
Wenn die HUK auch sensibilisiert ist,
dann wird es auch bald den privaten Versicherungsnehmer erwischen.
Glasschäden u. Betrug
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Brandaktuelles zum Thema :
So und nun schreiten die Versicherungen selbst bei ihren Kunden gegen diese Rabatte ein, die der Versicherung zustehen, aber sie nicht zu Gesicht bekommen.
Zitat:
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Zitat Autoglaser.de
Betrug mit Gutschriften - Staatsanwalt ermittelt gegen A.... Autoleasing!Die AIG Europe Versicherungsgruppe verlangt von der Münchener A.... Leasing die Rückerstattung von Schadenzahlungen. A.... habe gegenüber der AIG Versicherung systematisch Schäden zu hoch abgerechnet. Sollte A.... nicht zahlen, will AIG eine entsprechende Klage einreichen. Auch die Signal Iduna in Dortmund steht kurz vor der Erhebung von Schadenersatzansprüchen.
Diese zivilrechtlichen Ansprüche der Versicherer gegen A..... und dessen Geschäftsführer T... T....., haben inzwischen die Münchener Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen, die gegen ihn wegen Versicherungsbetrugs ermittelt! Die Staatsanwaltschaft geht Vorwürfen nach, nach denen A.... bei Werkstätten und Autoglasereien für Reparaturen hohe Preisnachlässe bis zu 40% ausgehandelt haben soll, die über separate Gutschriften abgewickelt wurden. A.... habe Rechnungen mit den Originalbeträgen eingereicht, den Werkstätten aber nur den um den Rabatt verminderten Betrag bezahlt. Ob und wie auch gegen die beteiligten Werkstätten und Autoglasereien ermittelt wird, ist derzeitig nicht bekannt. Nur soviel: Autoglaslieferant von A.... in Deutschland ist ein multinationales Autoglasunternehmen mit bundesweit ca. 180 Stationen!
A...., gehörend zur französischen Großbank B.. P......, ist ein herstellerunabhängiger Anbieter für Kunden, die Firmenwagen ohne eigene Verwaltung benötigen. Immerhin hat A.... zur Zeit über 35.000 Fahrzeuge im Bestand – für jeden Autoversicherer ein sattes Volumen. Deshalb hält sich die Allianz, einer der wichtigsten Versicherer von A.... neben AIG und Signal Iduna, mit gleichen Ansprüchen noch zurück. Ungeachtet des noch nicht erfolgten Auskunftsbegehrens, würde die Allianz „selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft kooperieren“, wie es in einer ersten Stellungnahme ausgedrückt wurde.Das beschriebene Vorgehen gegen A.... bestätigt nachdrücklich, dass immer mehr Autoversicherer nicht länger gewillt sind, dem „Gutschriften-Unwesen“, besonders beliebt im Autoglasgewerbe, zuzuschauen. Eine Aussage, die auch von Thomas G... – Leiter Schaden Dezentral – der HUK-Coburg, anlässlich eines Interviews mit autoglaser.de gemacht wurde!
autoglaser.de wird Sie über die weitere Entwicklung dieses Verfahrens informieren!
--------------------------------------------------------------------------------In diesem Bericht ist die Rede von einem multinational ansässigem Unternehmen mit 180 Stationen in Deutschland.
Mit Sicherheit in den Farben gelb/rot und Dauerwerbung im Radio.Wenn nun auch die einzelnen beteiligten Unternehmen geprüft werden, dann sollten sich deren Privatkunden auch gleich einmal warm anziehen, denn diese werden dann auch nicht ungeschoren davonkommen, wenn sie irgendwelche Boni, Rabatte, Tankgutscheine oder ähnliches ohne Wissen der Versicherung eingesteckt haben, denn wenn die Mühlen einmal mahlen, dann mahlen sie normalerweise richtig.
Hi,
Dein Bericht über die Fa. A....
*
,Du hast den Namen einmal stehen lassen und nun nachträglich herausgenommen, ist interessant.
Damit die User wissen wem Du meinst, habe ich hier einen Link eingefügt.
*
Vielleicht melden sie sich bei Dir oder auch hier.
MfG
* = Firmenname bzw. Link durch RolandHB1 hinauseditiert
Hallo zusammen,
ich habe den Namen des Unternehmens extra nicht stehen lassen wollen, denn dieser tut nichts zu Sache.
Ich habe den Namen nicht wegen mir gelöscht, denn der Bericht ist im Originalen öffentlich zugänglich und mit allen Namen ausgeschrieben versehen.
Aber es gibt halt auch User die meinen, sie müssten noch auf einem Unternehmen herumtrampeln, dass im Moment bestimmt andere Sorgen hat als hier genannt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Captain HUK
Vielleicht melden sie sich bei Dir oder auch hier.
@ Captain HUK
Diese Zeile bestätigt doch eigentlich nur, dass Du hier Unruhe stiften willst, und dass eventuell MT oder ein Anderer durch einen Bericht von Dir Schaden nehmen sollte.
Hör endlich auf damit und müll DIESEN und ANDERE Threads nicht zu, sondern vermittle lieber grundlegendes Fachwissen oder verlasse das Board, wenn die Absicht hast jemandem zu schaden.
Noch etwas, bei mir darf sich jeder melden, dessen name ich gepostet habe, oder der der sich angesprochen fühlt, denn dann kann ich jedem Beweisen, dass man auch auf absolut legalem Wege Geschäfte betreiben kann.
Glasschaden Betrug
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
ich habe den Namen des Unternehmens extra nicht stehen lassen wollen, denn dieser tut nichts zu Sache.
Ich habe den Namen nicht wegen mir gelöscht, denn der Bericht ist im Originalen öffentlich zugänglich und mit allen Namen ausgeschrieben versehen.
Aber es gibt halt auch User die meinen, sie müssten noch auf einem Unternehmen herumtrampeln, dass im Moment bestimmt andere Sorgen hat als hier genannt zu werden.
@ Captain HUK
Diese Zeile bestätigt doch eigentlich nur, dass Du hier Unruhe stiften willst, und dass eventuell MT oder ein Anderer durch einen Bericht von Dir Schaden nehmen sollte.Hör endlich auf damit und müll DIESEN und ANDERE Threads nicht zu, sondern vermittle lieber grundlegendes Fachwissen oder verlasse das Board, wenn die Absicht hast jemandem zu schaden.
Noch etwas, bei mir darf sich jeder melden, dessen name ich gepostet habe, oder der der sich angesprochen fühlt, denn dann kann ich jedem Beweisen, dass man auch auf absolut legalem Wege Geschäfte betreiben kann.
Hi,
Was haben wir doch eine Hitzewelle.
Ich habe mir gerade eine Klimaanlage in mein Büro einbauen lassen. Da kann man garantiert keinen Hitzeschlag mehr bekommen. Mit Hitzeschlag ist nicht zu spassen, weil es manchmal auch zum Verfolgungswahn, ja bis zu Bewustseinstörungen ausarten kann.
Angenehm kühl hier, während ich mir das Buch "die sanfte Verblödung" von Pestalozzi weiter reinziehe u. den Feierabend genieße.
Ansonsten zu Deinem erneuten Bericht Glasermeister, Gääääääähhhhhhhhn!
MfG
@captain huk
Hört der Streit denn nie auf?
Schon wieder ein Beitrag mit dem einzigen Sinn jemandem einen reinzuwürgen
Ab sofort kostet jeder Beitrag der sich nicht ums Thema dreht, sondern nur um persönliches, Eitelkeiten, Selbstdarstellung, etc. 1 Euro.
Da können wir dann einen MT Versicherungsforum Betriebsausflug von machen.
Ach was , bei dem Volumen können wir auch ne Woche Urlaub machen.
Ach ne, dann können wir uns wieder nicht auf's Ziel einigen.
Ich lege auch für diesen Beitrag den ersten Euro in den Topf!
Moin,
abermals bitte BTT und bitte unterlasst die persönlichen Anfeindungen - der Eine oder Andere findet dazu auch eine PN in seinem Postfach...
Beste Grüße
Hallo zusammen,
ich muss den Thread mal wieder aus der Versenkung herausholen, denn das Thema Sb scheint kurz vor dem Jahreswechsel wieder brandheis zu sein.
Wahrscheinlich liegt es daran, dass viele ihre Versicherung wechseln und jeder noch kostengünstig eine neue Scheibe benötigt.
An den schnell herausgesuchten Beispielen der letzten 3 Wochen kann man sehen, wie verbreitet doch das Thema Versicherungsbetrug ist.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Aber wie kann ich nun einen seriösen, von einem Unseriösen Anbieter unterscheiden. Diese Frage bekomme ich des Öfteren gestellt.
Geht doch einfach her und fragt, ob der Betrieb auf die Sb verzichtet. Wenn der Betrieb dann mit "JA" antwortet, dann dreht Euch einfach um und verlasst den Betrieb wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Zonkdsl
hi,
das Geld hab ich auf dem Konto. Und die Kontoauszüge kann ich alleine tragen. Trotzdem danke fürs Angebot.
Ich werd irgendwie das Gefühl nicht los das hier irgendwie unheimlich viele Kleinkarierte zum Teil dabei sind. Sorry Versicherungen betrügen auch warum soll ich mich nicht mal revanchieren. Und so ein Glasschaden tut denen nicht weh.
Zudem wenn ich bedenke was ich alles für einen Mist in jungen Jahren abgeschlossen hab der mir von "diversen" Vertretern angedreht wurde. Dann kriegste meistens 5 Jahres Verträge von diesen Ein-Firmen-Vertretern aufgebrummt und darfst erstmal ohne Ende zahlen.
Ich finds nur fair, wenn ich mir, so ein wenig von meiner, für sinnlose Verträge an Versicherungen gezahlte kohle, wiederhole.Auch vielleicht jemand anderes eine andere Meinung über diese Thematik hat.
Gruß Zonkdsl
Dann erklär uns doch einmal, warum wir (die Versichertengemeinschaft) für deine Dummheit in Jungen bezahlen sollen du Komiker. Ich fasse es nicht du hast wirklich den Intellekt eine Bröchten. Unglaublich deine Einstellung!! 😠
was ist denn eigentlich mit atu? die bieten beim scheibenwechsel einen einkaufsgutschein von 150 euro.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von country
was ist denn eigentlich mit atu? die bieten beim scheibenwechsel einen einkaufsgutschein von 150 euro.
Dagegen wurde bereits eine Einstweilige Verfügung erlassen.
Sie dürften es eigentlich nicht mehr tun, aber machen es trotzden, da bei einem grossen Konzern Geld keine Rolle spielt.
Gerichtsverhandlung läuft momentan.
naja, die dürften das geld haben, aber was ist mit den einzelnen kunden, die dann ne anzeige bekommen, wegen betrug?
eine sauerrei ist das, haben es mir aus heiterem himmel vor 3 wochen angeboten.
wollen sie nicht ne neue frontscheibe?
ich nur: warum?
es würde mich effektiv nichts kosten, da ich einen einkaufsgutschein bekomme.
habe dankend abgelehnt.