Achtung: Versicherungsbetrug bei Glaschäden mit Selbstbeteiligung !

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

da hier im Forum immer wieder zu hören ist, dass viele Betriebe auf die Selbstbeiteiligung beim Scheibenaustasch verzichten, sshe ich mich veranlasst euch folgenden Gerichtsurteil zur Verfügung zu Stellen.

Denn hierbei wird der Tatbestand des Betruges durch den Kunden, also Ihr, und der Mithilfe zum Betrug durch den Betrieb gegeben.

Dies gilt nicht bei einer Steinschlagreparatur, da dort die Versicherungen auf die Selbstbeteiligung verzichten.

Zitat:

Nach einer Entscheidung des Langerichts Mannheim vom 13.08.2004 (AZ 7 O 19/04) stellt es einen Verstoß gegen die guten Sitten dar, wenn ein Unternehmen für den Austausch der defekten Windschutzscheibe die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung als individuellen Preisnachlass anbietet. Die Aktion ist nach dem Langreicht Mannheim darauf ausgerichtet, den Kunden dabei behilflich zu sein, bei ihrer Teilkaskoversicherung einen tatsächlich so nicht entstandenden Schaden abzurechnen.

Gegenstand dieser Entscheidung war die Werbung einer Autoglaserei, die u. a. damit geworben hat, beim Austausch einer Windschutzscheibe dem Kunden einen Gutschein auszuhändigen, der sich über die Summe von 150,00 Euro bei Vorliegen einer Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung belief. Gegenüber der Versicherung wurde im Rahmen der Abrechnung jedoch nicht darauf hingewiesen, dass dem Kunden ein derartiger Nachlass in Höhe von 150,00 Euro eingeräumt wurde.

Das Langreicht Mannheim war der Auffassung, dass die Werbung und die Durchführung der Aktion wegen Teilnahme an einer unerlaubten Handlung wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG war.

Aus den Gründen:
Durch die Werbung und die Durchführung der beworbenen Aktion erlangt die Beklagte einen sittenwidrigen Vorsprung durch Rechtsbruch. Denn durch die Vorlage der Rechnung, die den von dem Versicherungsnehmer (wegen des Verzichts durch die Beklagte) tatsächlich nicht geschuldeten Betrag ausweist, wird die Versicherung darüber getäuscht, wie hoch der vom Versicherungsnehmer tatsächlich entstandene Schaden ist. Es kann davon nicht ausgegangen werden, dass es der Versicherung insoweit nicht darauf ankommt, ob der Kunde den Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung tatsächlich bezahlt hat. Denn gemäß § 13 Abs. 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Fassung vom 15.11.2002 wird in der Fahrzeugteil- und Vollversicherung der "Schaden" abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Insoweit ist davon auszugehen, dass hierunter der für die Herstellung erforderliche Geldbetrag fällt. ....
Es kommt nicht auf die Verhältnisse einer konkreten Versicherung an, Insoweit ist entscheidend, dass es Versicherungen gibt, die nur deshalb den in der Rechnunmg ausgewiesenene Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung zahlen, weil sie davon ausgehen, dass es sich hierbei um den tatsächlich von dem Kunden zu erbringenden Betrag handelt. Bei diesem Sachverhalt ist ein Betrug im Sinne des § 263 StGB gegeben.

Darüber hinaus ist die angegriffene Werbung auch gemäß §§ 3,4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit §1 Preisabgabenverordnung zu beanstanden, da in der beanstandeten Werbung nicht der Preis angegeben wird, den die Beklagte von der Kraftfahrtversicherung letztendlich erhält. ...

Zweck der Preisangabenverordnung ist es, Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Vergleichsmöglichkeiten die Stellung des Verbrauchers gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken. Diesem Zweck wird nur dann Rechnung getragen, wenn der Endabnehmer den Betrag erfährt, der insgesamt als Gegenleistung für die Ware, das Werk oder die Dienste des jeweiligen Anbieters aufzubringen ist. Besonderheiten, die nur für Einzelpersonen oder bestimmte Kundengruppen gelten, dürfen demnach nicht allein Gegenstand der Preisangabe oder der Werbung sein. Ein effektiver Vergleich der Preise verschiedener Autoglasereien untereinander, auf den es hier ankommt, ist nur bei einer einheitlichen und für alle Autoglasereiene maßgeblichen Ausgangsgröße möglich. Als solche ist der Stückzahlerpreis anzusehen. Auf diesen Preisvergleich ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er kaskoversichert ist, angewiesen, da er entscheiden muss, ob er - unter Verlust des Schadenfreiheitsrabattes - seine Versicherung in Anspruch nimmt oder selbst zahlt.

So nun kann sich jeder überlegen, ob er sein Auto bei einem Betrieb reparieren lassen will, der seine Kunden zur Begehung einer Strefttat anstiftet, und halt angeblich 150,00 Euro spart, oder ob er lieber einen seriösen Betrieb aufsucht und seine Selbstbeteiligung bezahlt.

310 weitere Antworten
310 Antworten

ich kann nicht verstehen das ihr auf den seiten der versicherungen seit. klar würden alle korrekt handeln wären die beiträger niedriger....schon wer sowas denkt sollte hirnmasse kaufen. die versicherungen würden garantiert die beiträge nicht senken, und noch fettere gewinne einfahren (vgl. strom und gaspreise steigen und steigen, ohne handfester begründung) desweiteren sind die größten abzocker die versicheungen selbst. wer auf einem berg wohnt kann eine hochwasser versicherung abschließen, wer in einem betrofenem gebiet wohnt nicht?!?!

ein gutes beispiel sind auch die ges. krankenkassen, nachem die praxisgebühr eingeführt wurde, um wieviel % ist eure versicherung runtergegangen, damit sie im nächsten quartal wieder um das doppelte steigt.

man fährt 25 jahre unfallfrei, macht unglücklicherweise 3 unfälle in einem jahr (einfach pech) so kann ihn die versicheung einen rausschmeißen.

die SB "befreiung" die manche glaswerkstätten anbieten finde ich ok. allerdings sollte man sowas nicht einfach ausnutzen, z.B versicherung melden das die frontscheibe im arsch ist, und sich für da geld scheiben tönen (sehr verbreitet)

und ich wette min. 80% habe schon eine versichrung betrogen. haftpflicht oder sonst eine.

?

Zitat:

Original geschrieben von eminem7905


....und ich wette min. 80% habe schon eine versichrung betrogen. haftpflicht oder sonst eine.

Die Wette nehme ich an.

Nur weil deine Einstellung so kriminell ist, schließe bitte nicht auf den Rest der Bevölkerung.

Betrug ist niemals ein Kavaliersdelikt (Was fürn ein Wort!).

Zahn

Zitat:

und ich wette min. 80% habe schon eine versichrung betrogen. haftpflicht oder sonst eine.

absichtlich oder unabsichtlich??? Bei der Haftpflichtversicherung, und der meist besonderen Hilfe der "Versicherungsaußendienstler" könnte das meist sogar hinkommen 😉 .

Gruß Zonkdsl

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Und es kommt noch schlimmer. Neue Billigverträge unter anderem der HUK sehen vor, dass der Kunde im Kaskoschadensfall keine Wahl des Reparaturbetriebes mehr hat. Und dies nicht nur im Glasbereich, sondern auch bei Karosserieschäden. Dem Kunden wird also vorgeschrieben in welcher Werkstatt sein Hagel- oder Wildschaden an seinem z.B. 1 Jahre altem Mercedes instandgesetzt werden muss.
Wird das Fahrzeug dann in einen anderen Betrieb gebracht, dann werden nur die Kosten ersetzt, die im Partnerbetrieb angefallen wären UND der Kunde muss zum Teil noch eine Vertragsstrafe an die Versicherung zahlen.

Bei dem genannten "Billigvertrag", hier im Beispiel von der HUK handelt es sich um die Option "Kasko - Select".

Wie der Name schon sagt, verzichtet der Kunde hierbei

ausdrücklich

auf eine freie Werkstattwahl um Beiträge zu sparen.

Wer glaubt, dies bei einem 1 Jahr alten Mercedes tun zu müssen, der setzt möglicherweise seine Prioritäten falsch.

Dies ist auch keine Option, die man abwählen muss, sondern man muß sich ausdrücklich

für

eine eingeschränkte Werkstattauswahl entscheiden.

Dazu wird so weit ich weiss keiner gezwungen, jeder kann einen Vertrag nach seiner Wahl abschliessen.

Wems nicht passt, der braucht diese Option ja nicht zu wählen.

Erst aber

absichtlich

einen Nachteil zu Gunsten einer niedrigeren Prämie in Kauf zu nehmen, um sich hinterher über den ach so eingeschränkten Wettbewerb zu beklagen ist ein wenig billig, wie ich finde.

PS: Würdest Du bei einer privaten Krankenversicherung die Chefarztbehandlung nicht mit einschliessen kämst Du wahrscheinlich auch nicht auf die Idee, dich im Krankheitsfall darüber zu beklagen, oder etwa doch?

es gibt ja auch viele Leute, die sich über die Qualität eines Wiener Schnitzel mit Pommes und Salat beschweren - für 3,95 Euro ...

früher war alles besser

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von flingomin


PS: Würdest Du bei einer privaten Krankenversicherung die Chefarztbehandlung nicht mit einschliessen kämst Du wahrscheinlich auch nicht auf die Idee, dich im Krankheitsfall darüber zu beklagen, oder etwa doch?

Wenn man die PKV mit der Kaskoversicherung vergleichen würde, dann wäre da ja nicht der Ausschluss der Chefarztbehandlung, sondern das Vorschreiben in welches Krankenhaus der Patient gehen muss. Dass heißt, dass Du halb tot auf der Straße liegst und der Rettungsassistent erst bei der Versicherung nachfragen muss in welches Krankenhaus denn der Transport gehen muss, damit die Kosten in voller Höhe übernommen werden.

Es geht doch darum, dass man vorgeschrieben bekommt wo man hingeht und dass die Leute ersteinmal darüber nachdenken sollen, was dies im Ernstfall bedeutet, bevor sie nur von einem vermeintlich lukrativem Rabatt angelockt werden.

kasko-select, oder Nachteil pur

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Es geht doch darum, dass man vorgeschrieben bekommt wo man hingeht und dass die Leute ersteinmal darüber nachdenken sollen, was dies im Ernstfall bedeutet, bevor sie nur von einem vermeintlich lukrativem Rabatt angelockt werden.

Hallo,

wenn das dem Kaskokunden richtig u. ehrlich erklärt werden würde, käme ein Abschluß möglicherweise nicht zustande.

Ein freundlicher Versicherungsvertreter hat einmal zu mir gesagt,"wir müssen unseren Kunden das Denken abnehmen, ich würde doch keine Insassen-Unfall-Versicherung mehr verkaufen,wenn ich der Wahrheit entsprechend aufklären würde, dass alle außer dem Fahrer selbst ,sowieso durch die gegnerische oder durch die eigene Haftpflichtversicherung geschützt sind".

Worüber sollen die Leute also vorher nachdenken, wenn der freundliche Versicherungsvertreter aus der Nachbarschaft mit Rabatten lockt . Das zieht, der Vertrag wird vertrauensvoll "blanko" unterschrieben, auch wenn nebenbei bemerkt Doppelversicherungen verkauft werden.(nicht nur Insassen-Unfall)
Das Heulen u. Zähneknirschen erfolgt dann erst im Versicherungsfall.
Die vielen gestandenen u. qualifizierten Versicherungskaufleute, Profis,Sachwalter u. ehrlichen Makler, welche ihre Kunden richtig beraten und uns Verbraucher vor diesen Billiganbietern u. deren Vertragsfallstricke warnen sind hier natürlich nicht gemeint.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Hallo zusammen,

Wenn man die PKV mit der Kaskoversicherung vergleichen würde, dann wäre da ja nicht der Ausschluss der Chefarztbehandlung, sondern das Vorschreiben in welches Krankenhaus der Patient gehen muss.

Du wirst es jetzt sicherlich nicht glauben, aber private Krankenersicherungsverträge (und ebensolche in der GKV, Stichwort "Hausarztmodell"😉 ohne freie Arztwahl sind durchaus nichts unübliches. 😉

Aktuelles zum Thema:

http://www.versicherungsjournal.de/mehr.php?Nummer=90774

Hallo zusammen,

hier auch noch eine top-aktuelle Meldung im Bezug auf Tankgutscheine oder sonstige Zugaben beim Scheibenaustausch.

Vielleicht etwas trocken zu lesen, aber eine brisante Entscheidung, die jeder Autoglaser und Versicherungsnehmer in Deutschland kennen sollte!

Zitat:

Zitat autoglaser.de


Carglass Deutschland, vertreten durch H...... B..... (GF) verliert erneut in 2. Instanz vor dem OLG in Schleswig Holstein.

Eine Autoglaserei hatte gegen Carglass bereits im Februar 2006 vor dem Landgericht Kiel erfolgreich auf Unterlassung geklagt, teilkaskoversicherten Autofahrern bei Ausführung eines Auftrages eine Zugabe in Form von Wertgutscheinen (Tankgutschein) zu gewähren (§8 Abs. 1. Satz 1 u. §3 UWG). Gegen dieses Urteil (16 O 171/05 LG Kiel) legte Carglass Berufung vor dem OLG Schleswig-Holstein (6 U 19/06) ein und hat erneut verloren!

autoglaser de. gibt allen interessierten Autoglasern die Begründung des Urteils auszugsweise wieder. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass nachfolgend weder aus dem Zusammenhang gerissen, noch sinnentstellend durch Hinzufügen oder Weglassen, zitiert wird. Die Begründung des OLG enthält jedenfalls bemerkenswerte Einzelheiten, die für jeden Autoglaser enorm wichtig für sein zukünftiges Handeln sind!

Mit diesem Urteil wird Carglass verboten, Zugaben in bar oder Wertgutscheinen an teilkaskoversicherte Kunden zu leisten, die nicht auf der Reparaturrechnung an den Versicherer nachvollziehbar vermerkt sind. D. h., auch eine separate Gutschrift ist dann rechtswidrig, wenn der Versicherungsnehmer (VN) diese seiner Versicherung verschweigt! Verschwiegene Beteiligungen dieserart an den Reparaturkosten sind unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher und sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Denn beides verleitet ohne Darlegung auf der Reparaturrechnung den Versicherungsnehmer zum Bruch des Versicherungsvertrages!

Carglass darf den Wettbewerb nicht dadurch beeinträchtigen, dass ihre Kunden in die Gefahr der Leistungsfreiheit geraten, was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherung sich bei verschwiegenen Nachlässen weigern kann, den Schaden überhaupt zu regulieren. Der Kunde und/oder der Reparaturbetrieb bleiben dann auf den Kosten sitzen. Denn der VN ist verpflichtet, alles zu tun was der Aufklärung des Tatbestandes dienlich sein kann. D. h., er ist zur Kostenminderung des entstandenen Schadens verpflichtet.

Nur durch den Nachweis einer tatsächlich erfolgten Kostenminderung hat der Versicherer die Möglichkeit der Prüfung, um die Höhe des tatsächlich zu ersetzenden Vermögensschaden festzustellen. Es liegt dann im Ermessen des Versicherers, ob er die sogenannte Beteiligung des Reparaturbetriebes an der SB berücksichtigen will, die wirtschaftlich nichts anderes als ein Preisnachlass ist. Denn zu ersetzen sind danach nur die Kosten, die objektiv erforderlich sind, den Wert der entsprechenden Sache wieder herzustellen. Denn die Vorlage der Reparaturrechnung ohne Ausweis der Beteiligung an der SB in bar oder mittels Gutscheinen zielt durch Verschleierung der wirklichen Verhältnisse darauf ab, den Vermögensschaden des VN auf eine Weise abzurechnen, wie er diesem nicht entstanden ist.

Nur durch Ausweis etwaiger Preisnachlässe genügt der VN sicher seiner Obliegenheit, alles zu tun, was zur Aufklärung des Schadenfalls dienlich ist. Und nur so gerät er nicht in die Gefahr, dass wegen Verletzung der Obliegenheit eine Leistungsfreiheit des Versicherers besteht.

autoglaser.de schließt sich den Begründungen des OLG ohne wenn und aber an! Ein großartiger und unschätzbarer Erfolg, den unsere mutigen und aktiven Kollegen aus dem Norden auch für alle „Zauderer und Gewinnverschenker“ unter den Autoglasern erreicht haben. Sie sehen, dass man keineswegs vor einer „Marktmacht“ einknicken muss. Denn dieses Urteil bedeutet für alle Autoglaser: “Wir wurden verurteilt wieder mehr Geld zu verdienen“. Nachlässe als „Partner“ von bestimmten Versicherern werden wir noch genug verteilen dürfen.

Wir können nur allen Autoglasern empfehlen, sich beim eigenen Handeln an diesem Urteil zu orientieren! Je eher Sie mehrheitlich zu sauberen Praktiken zurückkehren, umso mehr verbessert sich auch Ihr Ruf! Denn nur mit einem guten Ruf kann man auch den Versicherungen entschlossen entgegentreten!

autoglaser.de 29.06.2006

Die Redaktion

Man sieht daran wieder, dass die grossen Ketten nicht immer mit sauberen Mittel arbeiten, um an Ihre Kunden zu gelangen und jeder Kunde denkt, dass alles in Ordnung sei, WEIL es sich um eine grosse Kette handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Zonkdsl


hi,

 

das Geld hab ich auf dem Konto. Und die Kontoauszüge kann ich alleine tragen. Trotzdem danke fürs Angebot.

Ich werd irgendwie das Gefühl nicht los das hier irgendwie unheimlich viele Kleinkarierte zum Teil dabei sind. Sorry Versicherungen betrügen auch warum soll ich mich nicht mal revanchieren. Und so ein Glasschaden tut denen nicht weh.
Zudem wenn ich bedenke was ich alles für einen Mist in jungen Jahren abgeschlossen hab der mir von "diversen" Vertretern angedreht wurde. Dann kriegste meistens 5 Jahres Verträge von diesen Ein-Firmen-Vertretern aufgebrummt und darfst erstmal ohne Ende zahlen.
Ich finds nur fair, wenn ich mir, so ein wenig von meiner, für sinnlose Verträge an Versicherungen gezahlte kohle, wiederhole.

Auch vielleicht jemand anderes eine andere Meinung über diese Thematik hat.

Gruß Zonkdsl

Es sind lauter kleinkarierte Typen unterwegs, ich verstehe auch nicht, warum es längste Zeit für so ein Urteil ist..man sollte vielmehr die Verbraucher schützen...aber warum denn auch...wir sind ja die Dummen, die AUtos kaufen..fahren..tanken..Häuser kaufen...kurzum Geld wie blöd ausgeben und dann auch noch immer einen auf den Deckel bekommen.

Ich könnte dutzende Bsp. nennen, wo Versicherte jahrelang Beiträge pünktlich und ordnungsgemäß zahlen und beim Schadensfall die Versicher sich querstellt, auch könnte man davon berichten, wie die Versicherungen oder ihre Vertreter die Verbraucher nach Strich und Faden verarschen, in dem man sie überversichert. Es brauch keiner mit der Nummer kommen.."selbst Schuld"!!!

Mir tun diese blöde Versicherungen nicht leid, ich kenne auch keine, die mal pleite gemacht hat, aber viele, die ihre ach so guten Mitarabeiter, die sich für ihr Versicherungskonzerne "angagiert und geopfert" haben, fristlos entlassen haben.

Aber was solls...nächstes Jahr dürfte IHR ALLE ohnehin tiefer in die Tasche greifen..fangt schonmal an EURE Konten zu plündern..den 19% MWSHT steht startklar, Biodiesel wird versteuert, Kfz.-Steuer wird erhöht, Versicherungssteuer wird erhöt, Gesundheitsbeiträger werden erhöht uvm...(Das ist der erst der Anfang) Und ist EUCH was aufgefallen??? Na?!...Ja genau....fast immer steckt ein Versicherungskonzern dahinter.....die armen Versicherungen...da spende ich doch gerne 150€ SB für meine Windschutzscheibe....die paar Mark mehr... was solls...in diesem SInne....haut rein..., aber in die Taschen

Die Versicherungen stört das auch nicht, die legen bei höheren Schäden ihre Unkosten auf die Beiträge um, die dann höher werden. Und das stört mich.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von 330 SMG


....die armen Versicherungen...da spende ich doch gerne 150€ SB für meine Windschutzscheibe....die paar Mark mehr... was solls...in diesem SInne....haut rein..., aber in die Taschen

Aus diesem Beitrag entnehme ich, dass der Sinn nicht verstanden wurde.

Es geht doch nicht darum, dass die Vericherungen sich bereichern oder nicht, sondern darum, dass immer mehr Betriebe und auch Kunden meinen, dass keine Verträge mehr eingehalten werden müssen.

Wenn "330 SMG" einen Vertrag gemacht hat, in dem er sich bereit erklärt, dass er im Schadensfall 150 Euro übernimmt, dann frage ich mich, weshalb er sich dann aufregt, wenn die Gerichte entscheiden, dass er dies dann letztendlich auch tun muss. Dafür hat er doch die Preiswerteren Prämien bezahlt und nicht die höheren wie bei 0 Euro Selbstbeteiligung.

servus,

also der schaden aus dem betrug mit der sb-einer teilkasko ist im vergleich zum kfz-diebstahl, fingierte unfälle, usw. marginal. ich hab auch 150,- sb in der tk, und wenn ich mal eine fs brauche suche ich mir einen glaser, der mir die sb zahlt. und da soll mir mal einer betrug nachweisen, lächerlich.

dieses geheule von bestimmten unternehmen wegen unlauterem wettbewerb kann ich nicht mehr höhren.
vor allem die grossen schreien gleich auf, wenn ein konkurrent einem kunden in irgeneiner weise einen bonus zukommen lässt. selbst nur am schmiergeld zahlen um an neue kundendaten zu kommen und dann noch rumheulen.

servus

Deine Antwort
Ähnliche Themen