Ein Vergleich ist keine Rückabwicklung des Kaufvertrages nach BGB...
An deiner Stelle würde ich mich nicht drauf einlassen.
Nochmal: Bei einer Rückabwicklung ist nur der Verkäufer, also das Autohaus dein Ansprechpartner. Formal ist die Audi AG da außen vor - auch wenn sie das intern mit dem AH abrechnen...