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Zulassungsstelle macht Probleme bei Kurzzeitkennzeichen

Themenstarteram 5. Januar 2014 um 23:30

Folgendes Problem: ich habe im Internet eine Anzeige für einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) gesehen, steht 250km weit weg. Da möchte ich hinfahren und bei Gefallen gleich mitnehmen. Dazu würde ich mir Kurzzeitkennzeichen holen wollen.

Nun verlangt aber meine Zulassungsstelle für Kurzzeitkennzeichen sowohl Fahrzeugbrief als auch Fahrzeugschein. Nachzulesen hier:

http://www.augsburg.de/.../330-kurzinformation_teil_2ab1010.form.pdf

Wie genau soll ich das bewerkstelligen, ohne 4x die 250km fahren zu müssen? Der Händler wird mir ja kaum einfach so den Fahrzeugbrief zuschicken, genauso wenig wie ich das Fahrzeug ungesehen bezahlen werde.

Die evb von der Versicherung habe ich bereits. Gibt es da eine Alternative, oder muss ich tatsächlich 4x 250km fahren? Kann der Händler bei seiner Zulassungsstelle auf seinen Namen ein Kurzzeitkennzeichen holen, und dabei meine evb verwenden? Oder kann er eine eigene evb verwenden, und ich darf das Fahrzeug trotzdem fahren?

Das Fahrzeug soll gleich nach Ablauf der Kennzeichen regulär angemeldet werden, auch dafür habe ich schon eine evb. Beitrag für Kurzzeitkennzeichen wird in diesem Fall mit der Versicherungsprämie verrechnet.

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138 Antworten

Also ich wüsste nicht, dass die Versicherung beim Kurzzeitkennzeichen an ein Fahrer gebunden ist. Ansonsten einfach bei der Versicherung nachfragen ob mit deiner eVB jemand anders ein KZK holen kann.

Oder mal dort, wo das Auto steht bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob Du dort vor Ort das KZK holen kannst und dann entsprechend Probefahrt machen kannst.

Weitere Möglichkeit ist, der Verkäufer schickt dir von seiner Zulassungsstelle ein Vollmachtsformular, meist kann man das auch runterladen und der Verkäufer holt in deinem Namen bei sich das KZK. Dann ist alles auf deinen Namen registriert ;)

Will deine Zulassungsstelle denn die Fahrzeugpapiere unbedingt im Original?

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 0:08

Ob die Zulassungsstelle die Papiere im Original sehen will, weiß ich leider noch nicht. Kann ich erst am Dienstag nachfragen.

In der evb meiner Versicherung stehe ich als Halter drin. Deswegen weiß ich nicht, ob jemand anderes in seinem Namen mit dieser evb ein Kurzzeitkennzeichen holen kann. Weder in den Versicherungsbedinungen noch auf dem Wisch der evb steht etwas zum Fahrer. Ins Online-Formular für die reguläre Versicherung habe nur ich mich angetragen (betrifft ja die reguläre Zulassung), danach habe ich noch ausgewählt "Kurzzeitkennzeichen gewünscht".

Weiters steht ja in FZV §16.2.2: keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.

Irgendwie habe ich gerade eine Blockade :D Nur für dieses Fahrzeug und nur den Halter? Oder nur dieses Fahrzeug aber beliebiger Fahrer?

Altbekanntes Problem mit einzelnen Zulassungsstellen.

Hau den mal § 16 FZV um die Ohren:

Zitat:

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.

Der Bedarf ist gegeben - Vorlage irgendwelcher fahrzeugbezogenen Papiere (es könnten ja auch mehrere ähnliche Fahrzeuge beim Händler stehen - und die Wahl fällt erst vor Ort) ist nicht gefordert.

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188

Weiters steht ja in FZV §16.2.2: keiner anderen Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug überlassen.

Irgendwie habe ich gerade eine Blockade :D Nur für dieses Fahrzeug und nur den Halter? Oder nur dieses Fahrzeug aber beliebiger Fahrer?

Ich war zu langsam: Das Fahrzeug, dass Du unverzüglich (also nach dem Kauf) eingetragen hast. Du bist dann Halter. Wer Fahrer ist, spielt keine Geige.

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 0:16

Das bezog sich darauf, ob der Händler in seinem Namen (mit meiner oder eigener evb) bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen kann, und trotzdem ich fahren darf.

Kann die Zulassungsstelle einfach so weitere Unterlagen fordern? Auch oder weil in FZV §16 nichts dazu steht?

Der §16 sagt eig. genau aus, dass die Zulassungsstelle eben nicht vorab das KZK an ein Fahrzeug binden darf.

Ansonsten halt per Vollmacht machen, wenn der Verkäufer das für dich erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von Gorgeous188

Das bezog sich darauf, ob der Händler in seinem Namen (mit meiner oder eigener evb) bei seiner Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen holen kann, und trotzdem ich fahren darf.

Das könnte unter die Weitergabe fallen - für das dünne Eis lasse ich mich auf nichts festnageln. Urteile dazu sind mir nicht bekannt.

Zitat:

Kann die Zulassungsstelle einfach so weitere Unterlagen fordern? Auch oder weil in FZV §16 nichts dazu steht?

Können kann sie viel - das "dürfen" stelle ich privat in Zweifel. Auch für den Punkt ist mir nicht bekannt, dass da mal jemand vor Gericht gezogen ist, um so eine Zulassungsstelle einzunorden.

 

am 6. Januar 2014 um 1:06

Einfach mal der übergeordneten Behörde den betreffenden Link mailen, zusammen mit dem Link zum betreffenden Gesetz und dort anfragen, ob es bei denen üblich ist, daß sich deren Untergebene ÜBER die Gesetze stellen.

Besser ist es aber, mit dem Link, den betreffenden Text der Seite der Behörde zu senden, denn manche haben keinen Internetzugang zum allgemeinen Seitenabruf.

Das KZK ist nur Fahrzeug gebunden, aber nicht Fahrer gebunden! Kann ja sein, daß Du das betreffende Fahrzeug verkaufen willst und es gibt viele Interessenten, doch die wollen schließlich erst eine Probefahrt machen, ehe das KFZ verkauft werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Das KZK ist nur Fahrzeug gebunden, aber nicht Fahrer gebunden! Kann ja sein, daß Du das betreffende Fahrzeug verkaufen willst und es gibt viele Interessenten, doch die wollen schließlich erst eine Probefahrt machen, ehe das KFZ verkauft werden kann.

Das kannst Du nicht pauschal sagen. Das legt immernoch die Versicherung fest!

Hallo,

bei unserer Zulassungsstelle heißt es wie folgt (Fettmarkierung von mir):

•eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen

•einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•Fahrzeugpapiere - auch in Kopie möglich - (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Fahrzeug-Identnummer)

•eine Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

•die Vollmachten und Personalausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)

•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)

http://kreis-kleve.de/.../F4834AB4848445BCC125719500435556?...

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 15:40

Hatte ich schon fast befürchtet, dass die Zulassungsstelle da machen kann, was sie will. Ist bei kurzen Kennzeichen genau das Gleiche. Komme regelmäßig an einem Passat vorbei, der hat A-A00 (unkenntlich gemacht) auf einem 52cm breiten Schild. Da muss ich mich schon fragen.

Werde morgen mal nachfragen, was die den Fahrzeugbrief im Original sehen wollen.

Kleiner Tip du kannst das Kzk auch vor Ort holen!

Hab ich so gemacht ich wohne in Karlsruhe und Auto stand in Heidelberg, Auto gekauft und zur Zulassungsstelle Kzk geholt un mit Heidelberger nummer heimgefahren.

Wer mir nicht glaubt, einfach mal die Zulassungstellen anrufen!;)

Themenstarteram 6. Januar 2014 um 16:36

Nö, seit 11/2012 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch am Wohnort ausgegeben.

UND DESWEGEN KANN MAN SICH KZK AUCH IM INET BESTELLEN!

WEIL ES NICHT GEHT

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