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Wieviel Platz für ein Parkplatz

Hallo Zusammen,

ich hoffe meine Frage ist hier OK, da sie zwar nicht 100%tig hier her passt, aber wenn nicht ihr, wer soll mir dann weiterhelfen? ;-)

Es geht um folgendes:

Wir planen ein Haus zu bauen. Die Zufahrt ist 4m breit und befindet sich am Rand des Grundstücks. Wir würden gern zwei Fahrzeuge nebeneinander parken. Es soll keine Garage sein, sondern nur ein überdachter Stellplatz. Für den Stellplatz rechne ich mit 7m, aber die Zufahrt ist nur 4m breit. Das bedeutet, ein Fahrzeug kann bequem geradeaus reinfahren und das zweite Fahrzeug muss etwas rangieren. Nun stellt sich mir die Frage, wie viel Platz ich für das Rangieren einplanen muss.

Ich habe mal ein Bild zur Veranschaulichung hochgeladen. Der kleine Strich zwischen Wand und Fahrzeug sind 50cm und die grüne Linie ist aktuell 8m lang. Denkt ihr, dass reicht? Ich glaube das Fahrzeug rechts, wird immer Rückwärts parken müssen, aber das wäre OK.

cheers

Stellplatz
Beste Antwort im Thema

Schnapp dir ein Stück Kreide und mal das irgendwo auf einem Parkplatz auf. Und dann teste es in der Praxis. Und bei allem was du machst, wenn dein Auto jetzt 2 m breit ist (Kleinwagen???), das wird nicht immer so bleiben.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. November 2018 um 23:05:27 Uhr:

Auf deiner schönen Zeichnung steht das Auto sehr schräg und fährt so ins Carport ...

Die mir bekannten Autos haben Lenkräder, mit denen man einen Richtungswechsel vornehmen kann, so auch hier unterstellt.

Ich hätte die weitere Ausfahrtbewegung mit nach links eingeschlagenen Rädern weiter einzeichnen können, dann hättest Du erkannt, dass es so passen sollte.

Hier spricht der Fachmann: https://www.google.com/url?... (nur mal so als Anhaltspunkt)

 

Grüße vom Ostelch

Würde mit dem linken Fahrzeug (an der Wand) eher rückwärts reinfahren, dann brauchst du auch keinen Platz an der Wand, da es ja die Beifahrerseite ist - und du kannst dich da richtig randrücken. Spart nochmal gute ~40cm in der Breite!

Und das rechte Auto dann vorwärts rein. also... genau andersrum wie in deiner Zeichnung.

...ach.. für was gibts paint...

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Zitat:

@v8.lover schrieb am 12. November 2018 um 01:19:06 Uhr:

Würde mit dem linken Fahrzeug (an der Wand) eher rückwärts reinfahren ...

Das täte ich auch. Aber ich vermute, dass SIE links VORWÄRTS einparken will.

NACHTRAG: Für diesen chauvinistischen Beitrag möge man mich 1 Monat sperren.

Danke für die ganzen Anregungen. Links neben unserer Einfahrt, ist die Einfahrt zum Nachbarn, sollte also ohne Probleme gehen.

Doppelparker... schön cool, aber ich habe mich eben erkundig und nicht im Budget.

 

Also mit 8m sollte scheinbar reichen und mit 10m hätte ich den Vorteil, dass man zwei Autos hintereinander parken könnte. Klar, wenn das linke Auto rückwärts einparkt, hat der Fahrer mehr Platz. Wir versuchen die Parkfläche breiter zu gestalten, damit man auch mit Kindern etc. aussteigen kann. Wir hoffen ein wenig darauf, dass der Nachbar keine Garage baut und dann könnten wir den Zaun weglassen und hätten noch mehr Platz.

Alles sehr knapp bemessen. Allein das die Einfahrt nur 4m breit ist...

v8.lover : einwandfrei und richtig so geht am besten.

Zitat:

@.n3 schrieb am 12. November 2018 um 10:10:03 Uhr:

Wir hoffen ein wenig darauf, dass der Nachbar keine Garage baut und dann könnten wir den Zaun weglassen und hätten noch mehr Platz.

Alles sehr knapp bemessen. Allein das die Einfahrt nur 4m breit ist...

Denke auch an Mindestabstände von Bauten zum Nachbargrundstück. Da es ja ein Carport werden soll.

Mein Schwager hat mal vor Jahren auf seinem Grundstück eine Garage errichtet. Watn Krampf. Ihm wurde sogar vorgeschrieben, wie weit die vom Wohnhaus weg stehen soll, um eine theoretische Fluchtlinie zu anderen Gebäuden nicht zu überschreiten. Sprich, weil auf einem Grundstück die Garage 15m vom Haus weg steht, muss seine auch so weit entfernt sein. Selbst, wenn man das andere Grundstück durch Baum- und Strauchbewuchs gar nicht sehen kann.

Geht schlimmer: wir mussten unsere Garage entweder Zentimetergenau an der Grundstücksgrenze bauen. Oder der Abstand musste mindestens 3m und mindestens die Höhe der Garage betragen. Und Garage oder Carport muss mindestens 3m vom Straßenrand weg sein (Carport gibt/gab es hier offiziell gar nicht).

So haben wir jetzt eine lange und in der Breite vollkommen ausreichende 3,8m breite Zufahrt zur Garage und einen unabhängig nutzbaren Stellplatz um 90° zur Zufahrt gedreht, also parallel zur Strasse. In diesen Stellplatz wird in einem Zug vorwärts einparkt und beim Ausparken wird nur einmal rückwärts auf die 5m breite Strasse gefahren.

Hm, kann ich mir gerade überhaupt nicht vorstellen. Hast du vielleicht ein Bild davon, oder kannst es skizzieren?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 12. November 2018 um 21:02:34 Uhr:

Geht schlimmer: wir mussten unsere Garage entweder Zentimetergenau an der Grundstücksgrenze bauen. Oder der Abstand musste mindestens 3m und mindestens die Höhe der Garage betragen. Und Garage oder Carport muss mindestens 3m vom Straßenrand weg sein (Carport gibt/gab es hier offiziell gar nicht).

So haben wir jetzt eine lange und in der Breite vollkommen ausreichende 3,8m breite Zufahrt zur Garage und einen unabhängig nutzbaren Stellplatz um 90° zur Zufahrt gedreht, also parallel zur Strasse. In diesen Stellplatz wird in einem Zug vorwärts einparkt und beim Ausparken wird nur einmal rückwärts auf die 5m breite Strasse gefahren.

Entweder Grenzbebauung oder die regulären Grenzabstände einhalten. Und der Abstand zum Straßenrand soll wohl sicherstellen, dass ihr nicht zum Öffnen/Schließen der Garage den Verkehr behindert. Wobei ich die 3 m nicht so recht verstehe, aber vielleicht kennen die im Bauamt nur Smarties.

Wir haben die Garage im Haus integriert und so mussten wir auch die 3 m zum linken Nachbarn einhalten. Diese Fläche ist dann gepflastert und dient als Parkplatz fürs Womo und den Smart. Neben dem Garagentor ist dann noch ein Carport und vor dem Haus ein weiterer Stellplatz.

Nach vorne hätten wir eigentlich mehr Abstand zur Straße einhalten müssen, damit wir beim Garage öffnen nicht unnötig den Verkehr behindern - macht ja auch richtig Sinn, die Straße ist vielleicht 3,5 m breit und dient nur als Zufahrt für vier Häuser. Ließ sich aber mit E-Antrieb fürs Tor umgehen. Und der Nachbar und wir benutzen gegenseitig die Auffahrten des jeweils anderen, um besser aus bzw. in unsere Garagen kommen zu können. Dorf hat halt Vorteile.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Nov. 2018 um 21:46:41 Uhr:

Wobei ich die 3 m nicht so recht verstehe, aber vielleicht kennen die im Bauamt nur Smarties.

Ich hab im Kopf, damit man die Straße einsehen kann, bevor man rausfährt. Oder es waren vielleicht tatsächlich 5m, wenn man direkt auf die Straße raus will. War aber egal, da wir auch schon die 3m nicht einhalten konnten.

@.n3

Skizze liefere ich morgen nach, am Handy skizzierts sich so schwer.

Ja wie denn nun? Ihr plant ein Haus zu bauen? Wer plant (entwirft) es denn? Denn deine Frage ist, mit Verlaub, wenn man mit der Materie vertraut ist etwas blauäugig.

 

Steht der Entwurf für das Haus bereits? Was sagt der Bebauungsplan, wenn es denn einen gibt (wovon ich jetzt mal ausgehe) zum Thema Stellplätze und Garagen? Grenzabstände und Grenzbebauung wurden ja schon angerissen.

Bevor du dir da Gedanken machst wie viel Platz du vor deinen überdachten Stellplätzen brauchst, gibt es einiges anderes zu klären.

Auch ist der abgesenkte Bordstein der bereits vor Bebauung die Grundstückszufahrt endgültig definiert, eher ungewöhnlich.

 

Du darfst dich gerne mit mehr Fakten hier oder per PN melden.

 

Die Frage ist zwar ohne weiteres Hintergrundwissen beantwortbar, aber ich fürchte, dass dir die das nicht weiter helfen wird, da hier noch viele weitere Faktoren auf die Gesamtsituation Einfluss haben, die du noch nicht auf dem Schirm hast.

 

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 12. Nov 2018 um 13:17:51 Uhr:

Ich hab im Kopf, damit man die Straße einsehen kann, bevor man rausfährt. Oder es waren vielleicht tatsächlich 5m, wenn man direkt auf die Straße raus will.

Normalerweise soll damit bezweckt werden, wenn sich die Garage orthogonal zur Straße befindet, dass ein komplettes Auffahren auf das Grundstück ermöglicht wird, bevor man z.B. ein Garagentor öffnen muss... Deshalb normalerweise min 5m.

 

Aber auch hier gibt es Bebauungspläne die zwischen Carport und Garage unterscheiden, oder auch nicht. Oder sogar Ausnahmen zulassen wenn das Tor und per Fernsteuerung betrieben wird oder automatisiert ist.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 13. Nov. 2018 um 07:7:00 Uhr:

Normalerweise soll damit bezweckt werden, wenn sich die Garage orthogonal zur Straße befindet, dass ein komplettes Auffahren auf das Grundstück ermöglicht wird, bevor man z.B. ein Garagentor öffnen muss... Deshalb normalerweise min 5m.

 

Aber auch hier gibt es Bebauungspläne die zwischen Carport und Garage unterscheiden, oder auch nicht. Oder sogar Ausnahmen zulassen wenn das Tor und per Fernsteuerung betrieben wird oder automatisiert ist.

Was auch etwas zu kurz gedacht ist. Unsere Garage liegt ca. 12m hinter der Grundstücksgrenze. Also alles paletti. Nur gibt es an der Grundstücksgrenze noch ein Tor. Das hat keine Automatik, so dass ich immer erst auf der Straße halten muss, um das Tor zu öffnnen bzw. zu schließen. Aber Baurecht und Logik sind zwei Paar Schuhe.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 13. Nov 2018 um 00:1:50 Uhr:

Nur gibt es an der Grundstücksgrenze noch ein Tor. Das hat keine Automatik, so dass ich immer erst auf der Straße halten muss, um das Tor zu öffnnen bzw. zu schließen. Aber Baurecht und Logik sind zwei Paar Schuhe.

Absolut richtig. Könnte übrigens auch sein, dass das Tor so eigentlich nicht zulässig wäre. Ich hab da schon so einige lustige und skurrile Dinge erlebt.

Und natürlich macht das Baurrecht nicht immer (vor allem für den Einzelfall oft überhaupt keinen Sinn). Ja, sehr oft ist die Gesetzgebung stupide...

Aber darum geht es ja gerade nicht. ;)

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