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Vertrag übernehmen?

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 15:01

Meine Autos waren bis jetzt immer auf mich angemeldet, aber über meine Mutter versichert. Kann ich den Versicherungsvertrag meine Mutter über nehmen und die SF behalten?

Edit: Mein Auto ist bei der Huk24 versichert.

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18 Antworten

Ja, entsprechend der Dauer des Führerscheinbesitzes!

Claus

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 15:13

Also ich habe im Dezember 02 den Lappen gemacht und im Mai 03 das erste Auto angemeldet, auf 140%. Ginge das?

Hallo Snooker,

dann könntest Du 2004 auch nur 140% übernehmen. und zum 01.01.2005 auf 100% runtergehen.

Voraussetzung ist , dass kein Haftpflichtschaden dazwischen war!

Claus

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 15:30

Also hinke ich immer eine SF hinterher?

am 31. Juli 2004 um 15:33

Hi,

nee, Moment:

Mai 2003 --> SF1/2 (140%)

2004 --> SF 1 aktuelle, richtig?

Die kannst du voll übernehmen, hast deinen FS ja länger als das Auto versichert ist.

Also auch dieses Jahr schon SF1, nächstes SF2.

Bist über 23?

Ich würds vorher nicht machen, wird doch nur teurer :)

Grüße

Schreddi

PS: Bitte korrigieren, wenns nicht stimmt, aber wenn ich mir die Daten ansehe, kann er die SF1 aktuell nehmen.

In gewisser Hinsicht schon.

Aber in ein paar Jahren ist der Verlust dann nicht mehr so schmerzhaft. Wenn Du dann statt der erreichten 55% nur 60% übernehmen kannst, ist das halb so schlimm.

Claus

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 15:39

Ich werde in ein paar Wochen 20, aber die nächsten Jahre werde ich wohl noch zu hause wohnen, als Student kann man sich ja nicht alles leisten.

Vielen Dank für eure Antworten, ich werde erst mal alles so lassen, wie es ist.

Zitat:

Mai 2003 --> SF1/2 (140%)

2004 --> SF 1 aktuelle, richtig?

Die kannst du voll übernehmen, hast deinen FS ja länger als das Auto versichert ist.

Jetzt bringt ihr mich wieder ganz durcheinander hier!

Da der Vertrag ja erst im Mai 03 begonnen hat wird das wohl nicht möglich sein.

Hätte der Vertrag zum 02.01.03 oder früher begonnen waren SF1 (100%) möglich.

Der Vertrag würde ja so gestellt als hätte er im Mai 03 mit SF0 (z.B. 240%) begonnen.

Da der Vertrag im Jahr 03 über sechs, aber weniger als zwölf Monate bestanden hat, wird er 2004 rein rechnerisch in SF 1/2 heruntergestuft. Diese SF-Klasse kann übertragen werden.

Hätte der Vertrag zum 02.01 bereits bestanden, wäre seit dem 01.01.04 die Übertragung der SF1 möglich.

Vergl. TB §14, Abs. 1,2+6

PS: Bevor mir wieder jemand das Wort im Munde verdrehen will:

Dies ist geregelt in den Tarifbestimmungen (TB) und basiert auf den Empfehlungen des GDV. Die Regelung ist also unverbindlich. Ich kenne aber keinen VR der dies anders regelt.

Claus

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 15:55

Der Vertrag begann im Mai 03 mit 140%. Im Jahr 2004 läuft er auf 100%, ab 2005 auf 85%. Natürlich immer unter der Voraussetzung, ich habe keinen Unfall.

Zitat:

Zitat Snooker:

...ich werde erst mal alles so lassen, wie es ist.

Dazu würde ich Dir auch raten!

 

Ich kann mich noch an einen Fall erinnern, da hatte ein Kumpel sein erstes Auto als 2.Wagen auf seinen Dad angemeldet.

Immer wenn Dady dann irgendwas an seinem Sprößling nicht gefallen hat, hat er ihm gedroht:"Ich med' Dir 's Auto ab !!!"

Dann macht die Sache mit dem 2.Wagen auf Dady natürlcih wenig Freude, zumindest nicht für den Junior!

Claus

Themenstarteram 31. Juli 2004 um 16:07

Das geht bei mir nicht, da der Wagen auf mich angemeldet ist.

am 1. August 2004 um 0:43

Hi,

kurze Sache noch.

@VMF:

Von der SF0 gehts doch in die SF1/2, da haste natürlich recht, okay....

Ich hab aber ehrlich gesagt nicht von der SF0 ab gerechnet....

Er hätte im Mai 03 auch problemlos die SF1/2 bekommen können auf den eigenen Namen (weil ja Eltern offensichtlich schon irgendwo versichert) - also wird ab da gerechnet.

Wie gesagt - ich aus meiner Sicht rechne es mal so, wie ich es auch anwende.

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi,

diese Regelung bieten aber nicht alle an.

Und wenn, dann muß ja mind. ein Elternteil einen K-Vertrag beim gleichen Versicherer haben (i.d.R. mind. in SF2).

Teilweise mußt Du dann aber auch schon 1 Jahr den FS haben.

Ob aber diese Regelung im Nachhinein bei einer Rabattübertragung oder bei einem anderen Versicherer noch rückwirkend angewendet wird, ist sicher eine Frage der Einzelfallentscheidung.

Fazit:

Entweder bietet die HUK24 eine derartige Einstufung für "Fahranfänger" nicht an, oder aber diese Regelung wurde Snooker schlichtweg vorenthalten.

Claus

am 1. August 2004 um 12:13

Hi,

so meinte ich das :)

Vorenthalten denke ich mal gar nicht - auf seinen Namen isses ja als 18jähriger erheblich teurer - daher schied das vielleicht ohnehin aus?

Die Eltern müssen nichtmal beim gleichen Unternehmen sein, so wie ich weiß. Ist nicht erforderlich, nu der Nachweis, dass sie überhaupt irgendwo einen Vertrag laufen haben (besser SF2).

Grüße

Schreddi

PS: Als Studi (wie auch ich es bin *g*) würd ichs auch weiter so laufen lassen --> wenns dann nach dem 23. Geburtag mal nen Umzug oder n neues Auto gibt, dann - aber vorher, wärs doch nur Geldverschwendung :)

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