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US Seitenbegrenzungsleuchten

Themenstarteram 11. September 2009 um 3:42

hi ich habe schon viele amerikanische autos bei mobile gesehen die seitenbegrenzungsleuten montiert haben vornen gelb und hinten rot darf man so in deutschland auch fahren oder muss man es abmontieren ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen danke im vorraus

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29 Antworten

Moin,

Soviel ich weis ist es Baujahrabhängig. Bei meinem 68er z.B. gab`s bei der Vollabnahme`05 keine Probleme.

Gruß Stephan

laut stvo dürfen die an der seite montierten leuchten nur gelb leuchten, ausnahme gilt wenn die hintere seitenmakierungsleuchte mit dem rücklicht-schlußlicht oder bremslicht ein teil oder eine leuchte bildet, dann darf hinten die auch rot sein. den genauen paragraf kann ich dir raussuchen wenn du willst. beispiel sieht man z.b. bei den rückleuchten vom neuen MAN der mit dem löwensymbol in der rückleuchte, da strahlt auch die letzte seitenmakierung rot, oder beim neuen 5er bmw mit den 5 led´s. beim chevrolet pick up oder blazer aus den 80ern ist auch die rote makierungsleuchte mit der schlussleuchte intigriert und somit legal. für alles andere brauchst du eine sondereintragung vom tüv oder musst sie auf gelb umrüsten oder demontieren soweit es möglich ist. grüße

Ich glaub auch, dass es Baujahrabhängig ist. Bei meinem 68er gab es auch keine Probleme. Den darf ich sogar ohne Gurte und mit den original sequentiellen Blinkern fahren. Soweit ich weiß muss das Auto mindestens 40 Jahre alt sein, dann gibt es auch Sondergenehmigungen.

Later

Zitat:

Original geschrieben von pappah

Ich glaub auch, dass es Baujahrabhängig ist. Bei meinem 68er gab es auch keine Probleme. Den darf ich sogar ohne Gurte und mit den original sequentiellen Blinkern fahren. Soweit ich weiß muss das Auto mindestens 40 Jahre alt sein, dann gibt es auch Sondergenehmigungen.

Later

Die sequentiellen Blinker sind nicht zulassungsfähig und waren es auch nie. Selbst eine eingetragene Ausnahme hat im Zweifel keinen Bestand (eine UBB wird z.B. durch eine Eintragung auch nicht legal).

Wenn Du bisher keine Probleme hattest, so lag das entweder an Deinem Glück oder dem Unwissen / Desinteresse der Ordnungshüter. Daher solltest Du durch derartige Äusserungen nicht unbedingt schlafende Hunde wecken…

Grüsse

Norske

Themenstarteram 12. September 2009 um 1:26

Also ist es erlaubt wenn alle seitenbegrenzungsleuchten gleb sind oder ? Ich habe schon volvo's gesehen die hatten das so das alle gelb waren

Gelb ist kein Problem.

Grüsse

Norske

Hab vorne Gelb und hinten Rot, und das es eine Einheit mit dem Rücklicht bildet kann ich nicht behaupten.

so, hier nun schwarz auf weis:

stvo §51a Abs. 6: Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6,0 m - ausgenommen Fahrgestelle mit Führerhaus, land- oder forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und deren Anhänger sowie Arbeitsmaschinen und Stapler, die hinsichtlich der Baumerkmale ihres Fahrgestells nicht den Lastkraftwagen und Zugmaschinen gleichzusetzen sind, - müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten nach der Richtlinie 76/756/EWG ausgerüstet sein. Für andere mehrspurige Fahrzeuge ist die entsprechende Anbringung von Seitenmarkierungsleuchten zulässig. Ist die hintere Seitenmarkierungsleuchte mit der Schlußleuchte, Umrißleuchte, Nebelschlußleuchte oder Bremsleuchte zusammengebaut, kombiniert oder ineinandergebaut oder bildet sie den Teil einer gemeinsam leuchtenden Fläche mit dem Rückstrahler, so darf sie auch rot sein.

wenn du deine roten mit sondergenehmigung nicht eingetragen hast, dann hast du schlechte karten. lass dich nicht erwischen oder lass dir was einfallen. du kannst natürlich auch mal den tüv anrufen der dir das auto auf deutsche papiere eingetragen hat, der muss ja wohl wissen was er sich dabei gedacht hatte. die eintragungen werden beim tüv 10 jahre lang gespeichert und kommen danach ins archiv. freundliche grüße

sind eingetragen so wie ich das seh, Wortlaut : Seitl.-U- Schlußleucht. Scheinw. Prüfz. E 137. Das einzige was ich lose im Handschuhfach liegen hab sind die sep. Rückstrahler die erforderlich sind. War jetzt in den 5 Jahren insgesamt 3 mal beim TÜV (Vollabnahme und 2 mal HU) und es gab noch nie ein Problem bzw. wurde dannach gefragt. Bin auch in der Zeit noch nie angehalten worden.

Gruß Stephan

Oder nen Ami von vor 68 kaufen, denn Seitenmarkierungen waren erst ab 68 verpflichtend eingeführt worden. :)

Aber im Zweifelsfall gilt, und das wissen die meisten Ordnungshüter auch, Seitenmarkierungsleuchten müssen gelb sein. Weniger bekannte ausnahme (da nehm ich auch nicht raus) wenn das Rücklicht mit dem Markierungslicht eine Einheit bildet.

Aber inzwischen wird sowieso alles lockerer. Ein Beispiel bildet das Abbiegelicht. Viele Amis in den 70ern hatten dieses Licht, welches aber deaktiviert werden musste, weil man ja zur Seite nur gelb leuchten durfte. Inzwischen hats Mercedes, VW etc., zwar noch im Nebelscheinwerfer, aber das ist halt ähnlich.

Die Sicherheits und Luxusoptionen, die in den USA schon lange zum guten Ton gehörten, kommen nach fast 30 Jahren auch in Deutschland an. geht doch

Also doch mit unter Baujahrabhängig, so wie ich`s bereits zu Anfang geschrieben habe:D Meiner ist beispielsweise im Sommer 67 gebaut worden und Modell 68.

Gruß Stephan

Zitat:

Original geschrieben von ÄL 396 SS

Also doch mit unter Baujahrabhängig, so wie ich`s bereits zu Anfang geschrieben habe:D Meiner ist beispielsweise im Sommer 67 gebaut worden und Modell 68.

Gruß Stephan

Mit meiner Aussage war gemeint, dass Fahrzeuge ab Modelljahr 1968 Seitenmarkierungsleuchten zwingend haben mussten.

Und da die Modelljahrproduktion bei fast allen US-Herstellern im Spätsommer des "Vorjahres"beginnt, ist auch dein im Sommer 67 gebauter 68er ElCamino eben ein 68er.

Da unterscheiden sich die Amis von uns eben. wir hebn einen Golf 4, der ist über Jahre hinweg identisch, nach drei Jahren bekommt er mal einen anderen Grill oder LED Rückleuchten oder so einen quatsch. Bei den Amis war, und ist es teilweise immernoch so, dass jedes Jahr Veränderungen am Wagen vorgenommen wurden, meist auch nur optisch, aber ein 67 Impala unterscheidet sich deutlich vom 68er,

Bei uns wird dann ein 68er Impala schnell zu einem 67er, weil er 67 gebaut und erstzugelassen wurde.

Sowas führt dann unweigerlich dazu, dass man falsche Ersatzteile oder Zubehör kauft.

 

 

Ja das mit den falschen ersatzteilen kenne ich. Bei meinem wurden auch noch teile vom 67er verbaut, wie z.B. Motor :)

Und auch bei caminos und chevelles ist der unterschied vom 67 zum 68er riesig, komplett anderes Modell eben (karosserie). Im Titel steht ja auch in einem Feld "Yr 1st sold" und " Yr. Model "

Gruß Stephan

Themenstarteram 14. September 2009 um 23:57

Also kann ich mir z.b ein ford mustang bj 2005 kaufen der vorne gelbe leuchten hat und hinten rote wenn es mit den rückleuchten verbunden ist aber ich denke mal das wird es ja von anfang an schon so sein oder ? Da muss mann dann nichts mehr verändern mann kann ganz normal zum tüv fahren und es eintragen lassen oder ?

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