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Unfall mit rückwärtsfahrendem LKW - wer haftet für Schäden?

Themenstarteram 30. März 2014 um 17:22

Hallo Freunde des Fahrzeugs... :)

Heute bin ich mit ein paar "Kampfspuren" aus dem Urlaub zurückgekommen... Folgendes ist passiert:

Ich habe auf einem Parkplatz an der französischen Autobahn hinter einem (abgestellten, Motor aus) LKW für 5 Minuten geparkt. Abstand ca. 3 Meter. Als ich von der Toilette zurückkomme, sehe ich: Der LKW wird angelassen, fährt rückwärts frontal an mein Auto und schiebt es über den Parkplatz. :eek: Mein Gesichtsausdruck in dem Moment war sicher unbezahlbar...

Ergebnis: Vorderer Stoßfänger zerkratzt und innen gebrochen, Austausch bei Peugeot kostet wohl um die 600 €...

Nun ist die Situation ganz Klasse: Ich (deutsches Fahrzeug) vs. polnische Spedition auf französischem Boden. :rolleyes: Der LKW-Fahrer behauptet, das sei ein LKW-Parkplatz und er könne sich darauf verlassen, dass niemand hinter ihm steht. Ob man dort mit dem PKW nicht parken darf, kann ich heute nicht mehr genau sagen - ich hatte einfach "Druck" und wollte dicht an der Toilette parken... ;) Außerdem ging ich bisher davon aus, dass LKW-Fahrer vor Fahrtantritt um den Wagen laufen und kontrollieren müssen, dass dort nichts/niemand steht?

Immerhin habe ich ein Unfallprotokoll mit meiner Skizze, das der Fahrer unterschrieben hat. Bilder etc. sind jetzt bei der gegnerischen Versicherung (HUK in Vertretung von InterRisk).

Wie schätzt ihr die Sache ein? Darf der LKW-Fahrer (in Frankreich) ungeprüft rückwärts fahren, wenn es eine LKW-Parkbucht ist? Werde ich in der Konstellation überhaupt Geld sehen, oder vielleicht Teilschuld?

Danke fürs Lesen und viele Grüße! :)

 

Beste Antwort im Thema
am 30. März 2014 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

 

Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

Moin FabJo,

ein toter Winkel befreit den Fahrer nicht von der Pflicht sich davon zu überzeugen das hinter ihm frei ist ;)

In D bekäme der PKW Fahrer einen "Strafzettel" wegen Falschparkens und der LKW Fahrer müsste für den Schaden aufkommen.

Gruss TAlFUN

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am 30. März 2014 um 17:27

Moin.

Kein Fahrer, egal ob LKW oder PKW darf ohne sich zu versichern das hinter ihm frei ist rückwärts fahren,

auch nicht in F.

Inwieweit Du eine Teilschuld erhälst, da falsches parken in einer LKW Bucht, kann ich dir leider nicht sagen.

Gruss TAlFUN

So wie ich die Sache sehe hast du unberechtigterweise auf einem LKW- Parkplatz geparkt.

Ich denke du wirst leer ausgehen und kein Geld bekommen.

War die Polizei da?

Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

am 30. März 2014 um 17:32

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

 

Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

Moin FabJo,

ein toter Winkel befreit den Fahrer nicht von der Pflicht sich davon zu überzeugen das hinter ihm frei ist ;)

In D bekäme der PKW Fahrer einen "Strafzettel" wegen Falschparkens und der LKW Fahrer müsste für den Schaden aufkommen.

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 30. März 2014 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

So wie ich die Sache sehe hast du unberechtigterweise auf einem LKW- Parkplatz geparkt.

Ich denke du wirst leer ausgehen und kein Geld bekommen.

Kann ich ehrlich gesagt nicht mehr mit Sicherheit sagen. War so ein typischer "langgezogener" Parkplatz entlang der Autobahn. Die Beschilderung hat niemand dokumentiert, da man, um sie zu sehen, zurück auf die Autobahn laufen müsste.. Kann mir kaum vorstellen, dass die HUK einen Gutachter nach Frankreich schickt um die genaue Lage zu prüfen?

Polizei war da und hat den Unfall aufgenommen, ja..

Zitat:

In D bekäme der PKW Fahrer einen "Strafzettel" wegen Falschparkens und der LKW Fahrer müsste für den Schaden aufkommen.

Auf sowas hoffe ich, ja.. Die Polizei sagte auch nichts von wegen "unberechtigtem Parken". Der Cop hat mir geholfen, den Unfallbericht auszufüllen und sinngemäß eingetragen "Unfall durch Rückwärtsfahren"

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

So wie ich die Sache sehe hast du unberechtigterweise auf einem LKW- Parkplatz geparkt.

Ich denke du wirst leer ausgehen und kein Geld bekommen.

War die Polizei da?

Warscheinlich hat dich der LKW- Fahrer überhaupt nicht im Rückspiegel gesehen.

Hallo,

egal welches Fahrzeug jemand fährt, man muss sich immer vergewissern das hinter dem Fahrzeug frei ist.

Selbst auf einem nur für LKW zugelassenen Parkplatz. Es könnte ja jemand aus einer Notsituation hinter dem LKW halten.(Panne u.s.w)

Bei einem PKW kann sich z.B. ein Kind dahinter befinden, welches man nicht sehen würde.

MfG

am 30. März 2014 um 17:39

Moin nochmal.

 

Zitat:

Rückwärtsfahren

Das Rückwärtsfahren ist ein äußerst gefährlicher Fahrvorgang, bei dem allein dem Rückwärtsfahrenden die Pflicht auferlegt wird, alles zu vermeiden, was andere Verkehrsteilnehmer oder Sachen zu gefährden oder gar zu schädigen.

Gegen den Rückwärtsfahrenden spricht stets der Anscheinsbeweis dahingehend, dass er allein einen Unfall verschuldet hat.

Kann der Rückwärtsfahrende den Raum hinter seinem Fahrzeug nicht vollständig überblicken, muss er sich eines Einweisers bedienen. Blindes - auch vorsichtiges - Rückwärtsfahren ist grob verkehrswidrig.

Quelle

Gruss TAlFUN

Themenstarteram 30. März 2014 um 17:41

Das klingt gut... :). Bleibt zu hoffen, dass das französische Recht hier ähnlich "strikt" ist :confused:

am 30. März 2014 um 17:44

Ich als Lkw Fahrer würde niemals auf die Idee kommen ohne Einweiser bzw Vergewisserung Rückwärts auszuparken ich würde immer so parken das man vorwärts aus einer Parkbucht kommt

 

Ich als Pkw Fahrer würde mich niemals in so einem geringen Abstand hinter einem Lkw stellen weil ich weiß das der Fahrer mich in beiden Spiegeln dort nicht sehen kann.

 

Fazit:  Da haben beide Bockmist gebaut rechtlich hat die Versicherung des Lkw Halters  aber wohl die volle Haftung zu tragen

Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall, allerdings in Frankreich mit einem Franzosen. Die Schuldfrage war eindeutig zu meinen Gunsten, weil sich auch in Frankreich (wo eigentlich nicht?) ein LKW-Fahrer vor dem Rückwärtsfahren sich vergewissern muss dass Platz ist. Notfalls braucht er einen Einweiser.

Probleme gab es allerdings bei der Abrechnung. Zuerst wurde mir ein Ersatzwagen nicht erstattet und außerdem bekam ich nur den Betrag, die die Reparatur in Frankreich gekostet hätte (-30%).

Ich könnte mir vorstellen, dass in deinem Fall auch so ein Abschlag gemacht wird (hoffentlich nicht für eine polnische Reparatur ;))...

Themenstarteram 30. März 2014 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich als Pkw Fahrer würde mich niemals in so einem geringen Abstand hinter einem Lkw stellen weil ich weiß das der Fahrer mich in beiden Spiegeln dort nicht sehen kann.

Das habe ich nach dem heutigen Tag auch verinnerlicht und werde künftig das Parken hinter LKW vermeiden, soweit es geht. ;) War mir ehrlich gesagt nie bewusst, dass der gerade Weg nach hinten für den LKW-Fahrer nicht einzusehen ist. Jetzt, wo ich drüber nachdenke: Logisch.

Zitat:

Fazit: Da haben beide Bockmist gebaut rechtlich hat die Versicherung des Lkw Halters aber wohl die volle Haftung zu tragen

Sehe ich auch so... Nur hoffentlich lässt sich das auch über den "internationalen Umweg" durchsetzen..

Themenstarteram 30. März 2014 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall, allerdings in Frankreich mit einem Franzosen. Die Schuldfrage war eindeutig zu meinen Gunsten, weil sich auch in Frankreich (wo eigentlich nicht?) ein LKW-Fahrer vor dem Rückwärtsfahren sich vergewissern muss dass Platz ist

Oh, sehr interessant! Wie lange hat die Abwicklung bei dir gedauert? Und war in DE ein Gutachter da, um deinen Wagen zu begutachten?

Ersatzwagen habe ich keinen genommen (Auto ist ja fahrbereit, sieht nur schlecht aus ;) ).. Abschlag von 30% könnte meine freie Werkstatt abfangen.. Also möglichst den "hohen" Kostenvoranschlag von der Vertragswerkstatt ansetzen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

....... Ich als Pkw Fahrer würde mich niemals in so einem geringen Abstand hinter einem Lkw stellen weil ich weiß das der Fahrer mich in beiden Spiegeln dort nicht sehen kann.

3 Meter? ist nicht so gering, aber es entbindet den LKW Fahrer auch nicht sich zu vergewissern, dass ...... hatten wir aber schon.

LG robert

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