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Unfall mit Polnischen Auto in Deutschland

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 4:32

Hallo.. evtl gibt zu diesem Thema hier schon so einiges..aber konntr leider nichts finden drunter. ..

also ich schilder mal mein Anliegen. ..und zwar ist mir gestern zum Feierabend auf den Parkplatz auf dem Arbeitsgelande (Salzgitter-AG) ein polnisches auto reingefahren...ich habe geparkt und bin ausgestiegen mit nen Kollegen und wollte Grade in die waschkaue und in den moment ist der Gegner mit schön mit Schwung beim ausparken hinten rechts in die seite...Heckschürze komplett kaputt und det hintere Kotflügel (Seitenteil) bis hoch zum Tankdeckel verbeult und lack ab...es wurde sofort der Werkschutz geholt weil doe Polizei im werk nicht zuständig ist...die haben dann alles soweit aufgenommen mit Fotos und daten des Polen und die unterlagen bzw den Unfallbericht kann ich mir Montag bei dem im Büro abholen weil übers we arbeitet da niemand. ..

meine frage jetzt ist...was sind meine nächsten Schritte?

Ich habe eine RV weis ja nicht ob das in der sache von Vorteil ist.

und wielange muss ich in der Regel warten bis iwas sich von der gegenseite tut?

Danke schonmal im vorraus :-)

Beste Antwort im Thema

Ganz ruhig! ;-)

Der Unfall ereignete sich in Deutschland, also gilt deutsches Recht für die Abwicklung.

Natürlich kann die Schadenregulierung - auch ohne R - an einen Anwalt delegiert werden.

Wenn die grüne Karte des Unfallgegners einbehalten wurde - ja so sieht das Recht tatsächlich aus und selbst einige Polizeibeamten wissen das leider nicht - ist eine problemlose Regulierung über eine deutsche Partnerversicherung (die es kraft Gesetzes geben muss) schnell angestoßen.

s. hierzu auch:

"Aufgrund internationaler Abkommen ist es nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen - es gibt direkt in Deutschland Ansprechpartner.

Generell gilt zunächst, sich genauso wie bei einem normalen Unfall zu verhalten. Auf eine Kleinigkeit sollte man jedoch bestehen - die grüne Versicherungskarte sollte der Unfallgegner in jedem Fall aushändigen, denn nur dann, wenn man im Besitz der originalen grünen Versicherungskarte ist, kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer abgewickelt werden. Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige wenige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass dem ausländischen Unfallbeteiligten die grüne Versicherungskarte nicht wieder ausgehändigt wird.

Der Schaden kann sodann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. gemeldet werden, welches einen deutschen Versicherer nennt, der stellvertretend für die ausländische Versicherung den Schaden reguliert.

Notwendig für eine relativ reibungslose Abwicklung sind:<

1. Das Original der zum Unfallzeitpunkt gültigen grünen Versicherungskarte des Unfallgegners

oder

Das Schädigerfahrzeug trägt entweder das amtliche Kennzeichens eines EWR-Staates oder der Schweiz

2. Eine ordnungsgemäße polizeiliche Unfallaufnahme

oder

Eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen, aus welcher sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt

In diesem Fall ist die deutsche Versicherung verpflichtet, ohne Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden zu regulieren. Andernfalls kann der ausländische Versicherer den Regreß verweigern. Daher ist die deutsche Versicherung in einem solchen Fall sehr vorsichtig und Zahlungen werden nur höchst unwillig erfolgen."

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Glockengießerwall 1

20095 Hamburg

Telefon: +49 40 33440-0

Telefax: +49 40 33440-7040

E-mail: dbgk@gruene-karte.de

www.gruene-karte.de

 

gekürztes Zitat aus AnwaltOnline.org

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Ganz ruhig! ;-)

Der Unfall ereignete sich in Deutschland, also gilt deutsches Recht für die Abwicklung.

Natürlich kann die Schadenregulierung - auch ohne R - an einen Anwalt delegiert werden.

Wenn die grüne Karte des Unfallgegners einbehalten wurde - ja so sieht das Recht tatsächlich aus und selbst einige Polizeibeamten wissen das leider nicht - ist eine problemlose Regulierung über eine deutsche Partnerversicherung (die es kraft Gesetzes geben muss) schnell angestoßen.

s. hierzu auch:

"Aufgrund internationaler Abkommen ist es nicht notwendig, sich mit der ausländischen Versicherung in Verbindung zu setzen - es gibt direkt in Deutschland Ansprechpartner.

Generell gilt zunächst, sich genauso wie bei einem normalen Unfall zu verhalten. Auf eine Kleinigkeit sollte man jedoch bestehen - die grüne Versicherungskarte sollte der Unfallgegner in jedem Fall aushändigen, denn nur dann, wenn man im Besitz der originalen grünen Versicherungskarte ist, kann der Unfall wie ein Unfall mit einem Inländer abgewickelt werden. Das Grüne-Karte-System ist auf Europa und einige wenige Mittelmeeranrainerstaaten begrenzt.

Besonders sollte darauf geachtet werden, dass dem ausländischen Unfallbeteiligten die grüne Versicherungskarte nicht wieder ausgehändigt wird.

Der Schaden kann sodann beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V. gemeldet werden, welches einen deutschen Versicherer nennt, der stellvertretend für die ausländische Versicherung den Schaden reguliert.

Notwendig für eine relativ reibungslose Abwicklung sind:<

1. Das Original der zum Unfallzeitpunkt gültigen grünen Versicherungskarte des Unfallgegners

oder

Das Schädigerfahrzeug trägt entweder das amtliche Kennzeichens eines EWR-Staates oder der Schweiz

2. Eine ordnungsgemäße polizeiliche Unfallaufnahme

oder

Eine schriftliche Aussage eines Unfallzeugen, aus welcher sich der Unfallhergang einwandfrei ergibt

In diesem Fall ist die deutsche Versicherung verpflichtet, ohne Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer den Schaden zu regulieren. Andernfalls kann der ausländische Versicherer den Regreß verweigern. Daher ist die deutsche Versicherung in einem solchen Fall sehr vorsichtig und Zahlungen werden nur höchst unwillig erfolgen."

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

Glockengießerwall 1

20095 Hamburg

Telefon: +49 40 33440-0

Telefax: +49 40 33440-7040

E-mail: dbgk@gruene-karte.de

www.gruene-karte.de

 

gekürztes Zitat aus AnwaltOnline.org

Themenstarteram 19. Juli 2014 um 9:44

Ok danke schonmal für deine Antwort. ..diese Grüne Karte hat der Typ beim Werkschutz abgegebn.ich hoffe das das alles schnell über die Bühne geht..weil habe bis jetzt nur schlechtes gelesen bei solch Unfällen mit ausländischen Kennzeichen. .gäbe es den die Möglichkeit nachdem ein Gutachter den Schaden festgelegt hat das meine Versicherung mir das Geld für die Reparatur vorstreckt und es sich dann von den Gegner wieder holt? Im fall das sich dieser Prozess in die Länge zieht?oder stuft mich das dann wieder in der SF höher?

Lg

Dem ausführlichen und absolut korrekten Beitrag von "binnichtda" ist nichts hinzuzufügen.

Verfahre so, wie er es vorgeschlagen hat.

Klaus

Klick mal auf den Link vom Büro, da steht dann die aktuelle Anschrift. Die sitzen seit einigen Jahren in Berlin.

Zitat:

Original geschrieben von gifti87

habe bis jetzt nur schlechtes gelesen bei solch Unfällen mit ausländischen Kennzeichen.

Es handelt sich um ein Fahrzeug aus einem EU-Staat, das ist heute nicht mehr so wild wie früher.

Viel schwieriger sind Unfälle im Ausland, weil dann das jeweilige ausländische Recht gilt...

Zitat:

.gäbe es den die Möglichkeit nachdem ein Gutachter den Schaden festgelegt hat das meine Versicherung mir das Geld für die Reparatur vorstreckt und es sich dann von den Gegner wieder holt?

Grundsätzlich kannst du den Schaden von deiner Vollkasko-Versicherung regulieren lassen (wenn du denn eine abgeschlossen hast), allerdings dann zu den Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Das bedeutet üblicherweise, dass nicht der komplette Schaden übernommen wird sondern nur der vereinbarte Teil (und davon noch die Selbstbeteiligung abgezogen wird), und vor allem bedeutet das, dass die Versicherung den Gutachter selbst auswählen darf.

Grundsätzlich steigst du dann auch in den Prozenten, wie das bei deinem konkreten Fall aussieht wenn die Versicherung ihre Leistung vom Verursacher erstattet bekommt müsstest du in deinem Vertrag nachlesen.

Wenn du alles möglichst unkompliziert haben willst, beauftrage eine geeignete Werkstatt mit der kompletten Abwicklung. Oder (wenn du bereit bist, auf Teile deiner Ansprüche zugunsten einer unkomplizierten Abwicklung zu verzichten) überlasse der vom Büro grüne Karte genannten deutschen Versicherung die komplette Abwicklung.

am 20. Juli 2014 um 5:46

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

 

(wenn du bereit bist, auf Teile deiner Ansprüche zugunsten einer unkomplizierten Abwicklung zu verzichten) überlasse der vom Büro grüne Karte genannten deutschen Versicherung die komplette Abwicklung.

Was, bitte, ist an vollständigem, rechtskonformem Schadenersatz komplizierter, als an rechtswidrig gekürztem???

Gruß

Ein ehemaliges Fahrzeug von mir ist von einem Österreicher beschädigt worden

Mein Versicherungsvertreter hat mir dazu gearten es einem Anwalt zu übergeben.Und das war auch gut so.

Es handelte sich um einem LKW.Der Fahrer hatte den Schaden beim Chef nicht gemeldet.

Das ganze sollte über die R&V Versicherung in Deutschland abgewickelt werden,die aber keine Schadenmeldung bekommen hat.

Mein Rechtsanwalt hat dann direkt die Firma angeschrieben.Erst dann ist gezahlt worden.

Ein böses Erwachen gab es dann 8 Monate später noch mit der Rechnung für das nächste Jahr.Ich bin in der VK hochgestuft worden obwohl ich überhaupt keine Schuld hatte, weil mein Wagen geparkt war.Da ist wohl ein Teil über meine VK abgerechnet worden.

Den Schaden hatte ich meiner Versicherung nie gemeldet,aber auf dem Anhörungsbogen der R&V mußte angegeben werden wo mein Fahrzeug versichert ist.

Da ist bei der Bearbeitung wohl geschludert worden und erst richtig geschaut worden als ich dort selber angerufen habe.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

 

Was, bitte, ist an vollständigem, rechtskonformem Schadenersatz komplizierter, als an rechtswidrig gekürztem???

Das weiss man ja immer erst hinterher.

Gut möglich, dass die zuständige deutsche Versicherung die Rechnung anstandslos bezahlt und die Sache erledigt ist. Möglich aber auch, dass sie dann erstmal Abzüge vornimmt ("Seitenteil erneuert? Nein, laut Fotos hätte man das auch instandsetzen können! Metamerie-Angleichung? nein, die ist bei modernen Lackiertechniken nicht notwendig!" usw.)

Das wird nicht passieren, wenn die Reparatur in der Partnerwerkstatt der Versicherung durchgeführt wird.

und übrigens ist es natürlich absolut rechtskonform, ein entsprechendes Angebot der Versicherung anzunehmen ;-)

Rechtswidrig wäre bestenfalls, wenn die Versicherung behaupten würde man müsse (z.B. aufgrund einer "Schadenminderungspflicht") das kostengünstige Angebot der Versicherung annehmen und man habe keinen Anspruch auf die Reparatur in der Werkstatt des eigenen Vertrauens. Üblicherweise haben sich die Versicherungen aber gut überlegt wie sie es formulieren, auch wenn der nicht fachkundige Geschädigte die Texte manchmal missversteht. Zufällig...

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Es handelte sich um einem LKW.Der Fahrer hatte den Schaden beim Chef nicht gemeldet.

das ist aber von der Nationalität unabhängig, das gibt bei einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug die gleichen Probleme....

ja stimmt...

Ich wohne nahe der deutsch polnischen Grenze und hatte schon 2 mal einen Unfall mit einem polnischem Fahrzeughalter.Das erste mal hab ich es über die Grüne Karte abgewickelt ,wo ich über 3 Monate warten durfte ,da immer kurz vor Ende der 30 Tage der Versicherung etwas einviel ,wie z.B einen Beweis ,dass ich in der Zeit versichert gewesen bin und ob mein Auto deswegen überhaupt auf der Strasse fahren durfte.

Danach Versuche Abstriche zu machen usw. .Hab da einiges an Nerven und vor allem Zeit verloren.

Beim zweiten mal hat mir ein polnischer Arbeitskolege die Adresse von der Kanzlei Slaski und Partner gegeben und habe diese dann beauftragt mir den Schadensersatz direkt von der Versicherung zu holen.

Nach 33 Tagen war das Geld auf deren Konto (zwei Tage später auf meinem) ohne irgendwelche Spielchen (jedenfalls weiss ich nichts davon)

und hab zudem noch Geld für nen Ersatzfahrzeug bekommen,welches mir beim ersten mal versagt wurde.

Kosten der Kanzlei hat die RV übernommen ohne dass ich einen Cent zahlen musste.

Falls jemand ebenfalls deren Hilfe braucht

www.krpss.pl

kancelaria@krpss.pl

Die Seite ist zwar auf polnisch, man kann aber trotzdem getrost auf Deutsch schreiben,da die einen Anwalt haben der sehr gut Deutsch spricht

 

Grüsse

Jürgen

Alter Beitrag

Link auf ne andere Seite

Ein Beitrag vom User

ein Schelm wer böses denkt...

Von mir aus könnt ihr den Link auch entfernen.

Dachte es wird einigen nützen,da ich persönlich ,sowie von Anderen nur schlechte Erfahrungen über die Grüne Karte berichten kann.

Schon lustig, welche Erfahrungen gemacht werden. Grundfehler beim Verkehrsunfall ist eigentlich immer der gleiche: man versucht es zunächst selbst. Hallo, bei Unfällen an denen ich absolut unschuldig bin (mein geparktes Auto gerammt usw.) lasse ich das sofort einen Anwalt erledigen. Nix mit zur Werkstatt und die machen lassen. Gutachter und damit abrechnen. Der gegn. Versicherung keine Gelegenheit mehr geben, das eigene Auto "nachzubesichtigen".

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