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Unfall mit offener Schuldfrage

Themenstarteram 10. Dezember 2014 um 20:21

Hallo,

ich habe in meinem Auto was unter den vordersitz suchen wollen und habe das durch die hintere Tür gemacht. Die hintere Tür war also offen. Nach ca. 30s knallte es laut hinter mir und tatsächlich ist jemand gegen die Tür gefahren.

Schaden habe ich sofrt meiner Versicherung gemeldet und bei der gegnerischen Versicherung.

Da ich nicht ewig auf eine Regulierung warten kann, wer Schuld hat, hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

Versucht meine Versicherung automatisch bei der gegnerischen das Geld für den Schaden einzutreiben?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

hat mir meine Versicherung erstmal geraten, meine eigene Vollkasko zu nehmen.

Sollte die Perosn zu 100% Schuld bekommen, werde ich natürlich nicht anders eingestuft.

...

Wenn du die VK in Anspruch nimmst dann ist es nicht sicher, dass die das später rückabwickeln.

Das würde ich mir schriftlich geben lassen.

Wenn die Versicherung ihm mitgeteilt hat, dass der Schadenrückkauf möglich ist bzw. Sie den Regress gegen die gegnerische Versicherung führen, kann man das ruhig glauben. Allerdings sollte es eine Aussage der Schadenabteilung und nicht des Außendienstes sein. Dann kann man sich getrost sicher sein

Allerdings wird sich die Kaskoversicherung nur die darüber abwickelbaren Kosten - sprich nur Reparaturkosten zurückholen. Im Haftpflichtschadenfall hast Du diverse Ansprüche die darüber hinaus gehen. Deshalb empfiehlt es sich, dass Du deinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflicht geltend machst, damit die Kasko nur noch das Regress-Schreiben verschicken muss, wenn alles abgefrühstückt ist.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:41:45 Uhr:

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 10. Dezember 2014 um 21:21:39 Uhr:

...

Wie ist aber nun der Ablauf, wer entscheidet wer wieiviel Schuld ist?

...

Kann sein, dass die Versicherungen das unter sich aushandeln, letztendlich müsstest du aber den Klageweg beschreiten, wenn dir die Entscheidung nicht gefällt.

Ich teile diese Vermutung nicht. Meiner KFZ-Haftpflichtversicherung ist üblicher Weise schnurz egal, wie die gegnerische Versicherung reguliert. Man muss schon seinen Anspruch bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen - wer darauf wartet, dass die Versicherungen irgenwann mal untereinander Kontakt aufnehmen, wartet auf den Sankt Nimmerleinstag.

Also, bei Rechtsschutz Anwalt einschalten, sonst Risiko abwägen, ob Du im Zweifel Bauchschmerzen hättest, wenn Du Anwaltskosten (schnell 400-500 EUR) selber tragen kannst.

Bedenke, sollte deine Kaskoversicherung ein Gutachten erstellen, werden auch hier nur die Positionen aufgeführt, die Kaskorelevant sind.

Eine Bemessung des Nutzungsausfalls bzw. eine Wertminderung suchst du hier vergebens.

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Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 16:53

Zitat:

@Vogelhaus schrieb am 12. Dezember 2014 um 17:45:11 Uhr:

Kollege da irrst du aber gewaltig. Die Polizei muss kommen, da verwechselst du etwas mit der Ausland da kommt die Polizei teilweise nur bei Personenschaden, auch wenn keiner verletzt ist, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht muss der Unfallbogen ausgefüllt werden. Aus diesem Bogen kann man dann erkennen wer der Unfallverursacher ist.

Wobei bei unklarer Lage die Polizei keinen beschuldigen kann und darf, das machen Gerichte.

War heute beim RA, haben die Fragebögen der Versciherungen ausgefüllt, nun erstmal abwarten was passiert.

Da ich ja meine Vollkasko erstmal genommen habe, wie ist es z.b. wenn es 50:50 ausgeht, dann holt sich ja meine Versicherung 50% der Kosten bei der gegenerischen zurück, aber mein RA macht das dann nicht oder? Sondern fordert dann nur die SB und Nutzungsausfall.?Nicht das wir das Geld für die Reperatur bekommen aber meine Versicherung dann nicht oder überweise ich dann die 50% einfach an die Versciherung?

Fahr zum Revier und sprech mit der Streifenwagenbesatzung.

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 16:58

du zitierst immer ohne Anwort...

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 12. Dezember 2014 um 17:58:42 Uhr:

du zitierst immer ohne Anwort...

Kann man wenigstens nichts falsches posten.:D

Zitat:

@Paddy_0511 schrieb am 12. Dezember 2014 um 17:53:39 Uhr:

...

aber mein RA macht das dann nicht oder? Sondern fordert dann nur die SB und Nutzungsausfall.?Nicht das wir das Geld für die Reperatur bekommen aber meine Versicherung dann nicht oder überweise ich dann die 50% einfach an die Versciherung?

Dein Rechtsanwalt wird dich auch in dieser Frage beraten und vertreten.

Zitat:

@Vogelhaus schrieb am 12. Dezember 2014 um 17:45:11 Uhr:

Kollege da irrst du aber gewaltig. Die Polizei muss kommen, da verwechselst du etwas mit der Ausland da kommt die Polizei teilweise nur bei Personenschaden, auch wenn keiner verletzt ist, wenn ein Unfallbeteiligter darauf besteht muss der Unfallbogen ausgefüllt werden. Aus diesem Bogen kann man dann erkennen wer der Unfallverursacher ist.

Klick mich

Siehe Punkt 4.

Und so ist das schon länger. In manchen Orten rückt die Polizei nichtmal mehr aus bei geringen Schaden. Die Polizei ist nicht dazu da, Beweise für eine zivile Haftfrage zu sammeln. Sondern nur, diese bei Straftaten und Ordnungswiedrigkeiten zu ermitteln. Nicht jeder Verkehrsunfall stellt aber eine Ordnungswiedrigkeit da.

Und versuche bitte mal in einem Beitrag zu zitieren und zu antworten.

Lass dich von deinem Rechtsanwalt mal über das Quotenvorrecht aufklären und informieren, dass dürfte bei anteiliger Haftung für dich die beste Lösung sein...

Themenstarteram 12. Dezember 2014 um 22:26

Ja, dann bekomme ich wenigstens die SB wieder. Aber das muss man erstmal erreichen...

Hallo zusammen,

 

das mit Position 1 und 2 auf dem Unfallbogen hat sicher dann keine Bedeutung, wenn der aufnehmende Polizist unklare Rechtslage ankreuzt, wie bei mir. Auch hilft es nicht immer, die Polizei zu rufen, denn auch diese machen bei der Unfallaufnahme (gelegentlich) Fehler.

 

In meinem Fall steht auf dem Unfallbogen: keine Zeugen. In der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft wird aber, wie ich vorgestern erfahren habe, von mehreren Beifahrern gesprochen. Tatsächlich war ein! Beifahrer im Auto des Unfallgegners.

 

Um auf den Fall zurück zu kommen. Wahrscheinlich werden sich die Versicherer auf unklare Rechtslage verständigen und doppelt Prämienerhöhung kassieren, es sei denn, die Sache wird vor Gericht entschieden.

 

Grüße

 

Helmut

Themenstarteram 15. Dezember 2014 um 9:34

Wenn es 50:50 ausgehen sollte, wäre das schonmal ganz okay. Dann gibts die SB wieder, halbe Nutzungsausfallentschädigung und Wertverlust. Aber hoffe natürlich durch meinen Zeugen 100% übernommen zu kriegen. Mal abwarten, wird noch dauern denke ich.

Viel Glück!

Helmut

am 5. August 2017 um 11:10

Hallo ,

wie denkt ihr wer Schuld am Unfall hat ! ich fur eine Landstraße lang mit S Kurve und Kuppe also ungenauer Straßenverlauf auf der Höhe wollte ich links in ein Feldweg abbiegen ich blinkte links und nahm im Rückspiegel ein Auto wahr welches mich hinten folgte und als ich abbog fuhr dieses Auto, das dachte mein Blinkzeichen wäre da ich würde ihn vorbei lassen! das sagte er als er ausstieg und erzählte mir noch er hätte sich auf die Schilder konzentriert und dachte er darf vorbei fahren trotz Blinkzeichen(Fahranfänger) nun wir kolidierten ! bei der Polizei sagte er er hätte Schuld sein Fehler aber sonst weis ich nichts was er sonst noch der Polizei erzählte , ich bekam eine Verwarnung wegen doppelter Rückschaupflicht , nur ich fühle mich nicht Schuldig da dieser überhaupt nich blinkte um an mir vorbei zu fahren! hat jemd. schon einen ähnliche Unfall gehabt ? Der Unfall ist nun schon fasst 9 Wochen her und die Versicherung reagiert überhaupt nicht !

Das wird vermutlich auf ein Mitverschulden hinauslaufen.

Du hättest, trotz Blinkzeichen, nicht einfach abbiegen dürfen und mit mehr Sorgfalt hättest du auch die Absicht, des von dir bemerkten Fahrzeugs, erkennen und deinen Abbiegevorgang abbrechen können.

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