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Sonderkündigungsrecht bei zu hoher Nachberechnung der jährlichen Kilometerleistung ?

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 14:20

Bin anstatt 6000km satte 15000km (Vorjahre immer nur max 6000km) in 2014 gefahren.

Nun will die Allianz eine Nachzahlung für 2014 von 370 Euro.

Die jährliche Prämie war 838 Euro. Das ist eine Erhöhung von 44%. Üblich sind scheinbar nur 10-15%.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht, denn dies schein mir Abzocke zu sein.

Gruß Werner

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2016 um 6:53

Was soll denn das für ein Stolperstein sein??

 

Du gibst bei der Versicherung 6000 Kilometer Fahrleistung an. Daraus resultiert der Beitrag X. Jett fährst du fast 3 mal so viel als du ursprülich angeben hast.

Dadurch hattest du ein deutlich höheres Unfallrisiko als mit 6.000 Kilometern und dem entsprechend bekommst du eine Aufschlag.

 

DU machst der Versicherung gegenüber falsche Angaben und dann ist der Versicherer auch noch der Buh-Mann wenn sie dahinter kommt?

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Hast Du die 15 TSD selber nachgemeldet?

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 14:35

Ja, mit dem jährlichen Schreiben, dass man ausfüllen muss.

bei einem Unfall kenne ich die Nachzahlung, das bei jährlicher Meldung auch Rückwirkend gezahlt wird, ist schon wenig kundenfreundlich. Meiner Meinung nach besteht hierbei ein Sonderkündigungsrecht.

Bin mir aber nicht 100% sicher.

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 14:50

Danke für die rasche Antwort.

Vielleicht gibt es auch noch andere Meinungen oder Erfahrungen ?

Kein Sonderkündigungsrecht! Ganz normale Nachberechnung der Tarifmerkmale, welche für die Tarifpämie beeinflussen. Steht im "Kleingedrucktem". Sinngmäß falsche Angaben zur Kilometerleistung. Du hattest im Vorfeld einen Beitragsnachlass, der fällt wegen der neuen Kilometerklasse weg.

LEjockel

Nein, bei reiner Risikoerhöhung durch geänderte Kilometerleistung besteht keine Sonderkündigung.

Ist den der nachzuzahlende Betrag nur für 2014.

Oder ist er zur Hälfte für die Mehrkilometer in 2014 und die zu erwartenden für 2015.

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 15:01

Dieser Betrag ist nur für 2014!!!

Für 2015 sind es dann für das erste halbe Jahr 195,65 Euro (da halbjährliche Zahlung)

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 15:06

Hallo Lejockel, du scheinst auch von einer Versicherung zu sein :-)

Dann erkläre mir mal den Aufschlag von satten 44%

War das dann geistige Umnachtung bei Versicherungsabschluss oder was ?

Erscheint mir auch etwas viel.

Hat sich eventuell noch die Typklasse oder die Regionalklasse erhöht.

Oder gab es andere Merkmale die geändert wurden, z.B. andere Fahrer, Kinder unter 23 etc.

Teilkasko den Selbstbehalt geändert.

Ich bin von keiner Versicherung. Aber jeder Anbieter kann seine Beiträge kalkulieren. 44% hin oder her ist egal. Weil wir ja die Basisprämie nicht kennen. Möglicherweise wollte aber Dein Anbieter Wenigfahrer besonders "rabattieren" um das Risiko zu selektieren. Gibt auch Anbieter welche Vielfahrer "bestrafen" und Mondprämien fordern.

LEjockel

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 15:35

Am Risiko hat sich außer den Kilometern nichts geändert.

Kannst doch auch deren Homepage selbst ausrechnen

am 9. Februar 2015 um 16:48

Man hätte die Fahrleistung ja auch freiwillig letztes Jahr im November der Versicherung mitteilen können.

Dann hätte man noch ordentlich zum 1.1.2015 kündigen können.

Übrigens finde ich das sehr Kundenfreundlich.

Alle anderen Versicherten sind auch nur Kunde bei der Versicherung und diese würden sonst benachteiligt.

Themenstarteram 9. Februar 2015 um 18:34

Vielen Dank für die Antworten.

Ich werde alle Verträge (2 x KFZ, 1 x HP) bei der Allianz ordentlich kündigen und bei der nächsten Versicherung auf diesen Stolperstein achten.

Grüße an Alle die mir hier geholfen haben.

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