ForumW210
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Soll die bestellten, nicht mehr benötigten Teile bezahlen!

Soll die bestellten, nicht mehr benötigten Teile bezahlen!

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 19:07

Hallo!

 

Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich hatte eine freie Werkstatt damit beauftragt, bei meinem PKW die HU/AU machen zu lassen. Nach einem kostenpflichtigem Check, wurde mir mitgeteilt, dass circa 570 + circa 100 Euro zu berappen sind. Tüv und Reparaturen an der Vorderachse (Stabis etc) und der Hinterachse (Querachse, Puffer, Aufhängung). Dann würde er durch den Tüv kommen. Am Telefon fragte er dann, ob er die Teile im Wert von 180 Euro bestellen solle. Meine Frau sagte dann am Telefon (Auftraggeberin, Halter bin ich aber) ja, können sie machen. Schriftlich ist nichst vorhanden.

 

Als ich das später gehört habe, konnte ich das nicht glauben und fuhr zu ATU. Die haben nichts festgestellt und ich bekam dazu gleich die neue TÜV Plakette. Habe dann sofort die Freie Werkstatt angerufen (circa 3 Stunden später) und gesagt, die Teile brauchen wir nicht mehr und das es mir leid tut, dass er sie nun schon bestellt hatte.

 

Er sagte uns dann, dass er die Teile nicht mehr zurück schicken kann. Die müssen wir jetzt bezahlen. 180 Euro!!!

 

Ist das rechtens?

 

Danke schon mal für die Antwort!

Beste Antwort im Thema

Unter der Annahme das es sich bei dir nicht um einen Kaufmann handelt, ist der Vertrag nur schwebend wirksam.

Mündliche Verträge, wozu die Bestätigung aum Telefon die Teile zu beschaffen, sind nur zwischen Kaufleuten wirksam.

Handelt es sich bei einer der beiden Partein um eine Privatperson ist der Kaufvertrag schwebend wirksam, bzw. unwirksam.

Du müsstest rein Rechtlich gesehen den Kaufvertrag schriftlich bestätigen.

Es gab vor einiger Zeit zum Verbraucherschutz eine Gesetzesänderung, wegen den Abofallen im Internet und so.

Und zwar wurde beschlossen, dass Vertäge die per Telefon oder Internet geschlossen werden, oder Verträge an der Tür durch Vertreter, innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt werden müssen.

Also du kommst aus der Geschichte raus.

Der Händler kann die Teile normalerweise auch zurückschicken, ist Schwachsinn wenn er das gegenteil behauptet.

Aber du solltest dir Warscheinlich ne andere Werkstatt suchen wenn die so schon so nen Theater machen.

Solltest du mit dem von mir genannten nicht weiterkommen such mal bei google, da müsste es den paragraphen geben. Hoffe ich konnte helfen.

Zur not nochmal bei mir melden, dann kann ich die Paragraphen raussuchen.

Aber Bitte nur zur not, hab sehr wenig Freizeit. Aber zur not helf ich gerne.

28 weitere Antworten
Ähnliche Themen
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ALORe210

 

Ist das rechtens?

Ja natürlich!

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 19:23

Oh man...das tut mir ja im Geldsäckel weh. Hat das was mit mündlichem Vertragsabschluss/Kauf zu tun? Warum kann er die Teile nicht einfach zurückschicken? Schließlich habe ich ihn ja circa 3 Stunden danach informiert!

Ich bin wirklich kein Streithammel aber im Grunde habe ich das Gefühl, dass er mich abzocken wollte in Bezug auf die Tüv relevanten Reparaturen.

NA klar.

Aber da musste deine Frau briefen und DEINE Nummer hinterlegen wenn du mitspielen willst. Dem Mann ist egal, wer den Auftrag erteilt.

Zurückschicken gegen kleine Gebühr muss aber innerhalb weniger Tage möglich sein, das ist keine Frage. Persönliches Vorsprechen ist sicher besser als am Telefon rumzubrüllen!

( habs editiert, nix ATU )

Unter der Annahme das es sich bei dir nicht um einen Kaufmann handelt, ist der Vertrag nur schwebend wirksam.

Mündliche Verträge, wozu die Bestätigung aum Telefon die Teile zu beschaffen, sind nur zwischen Kaufleuten wirksam.

Handelt es sich bei einer der beiden Partein um eine Privatperson ist der Kaufvertrag schwebend wirksam, bzw. unwirksam.

Du müsstest rein Rechtlich gesehen den Kaufvertrag schriftlich bestätigen.

Es gab vor einiger Zeit zum Verbraucherschutz eine Gesetzesänderung, wegen den Abofallen im Internet und so.

Und zwar wurde beschlossen, dass Vertäge die per Telefon oder Internet geschlossen werden, oder Verträge an der Tür durch Vertreter, innerhalb von 2 Wochen schriftlich bestätigt werden müssen.

Also du kommst aus der Geschichte raus.

Der Händler kann die Teile normalerweise auch zurückschicken, ist Schwachsinn wenn er das gegenteil behauptet.

Aber du solltest dir Warscheinlich ne andere Werkstatt suchen wenn die so schon so nen Theater machen.

Solltest du mit dem von mir genannten nicht weiterkommen such mal bei google, da müsste es den paragraphen geben. Hoffe ich konnte helfen.

Zur not nochmal bei mir melden, dann kann ich die Paragraphen raussuchen.

Aber Bitte nur zur not, hab sehr wenig Freizeit. Aber zur not helf ich gerne.

Themenstarteram 17. Januar 2012 um 19:43

@ALEX100289:

Vielen Dank ALEX,

ich bin eine Privatperson :-) ich werde ihm einfach anbieten, seine bisher erbrachten Leistungen (also vorabcheck) zu bezahlen. Und ihn bitten, die Teile zurück zu schicken. Vielleicht hilft bei ihm ja auch eine Nacht darüber zu schlafen...

@HÖCHST:

ATU ist so ne Sache das weiß ich. Aber in diesem Falle stimmt ja das Klischee nicht. Denn auch nach gründlichem Check haben die nichts gefunden und erteilten mir eine Plakette durch den zufällig da gewesenen Prüfer. Die hatten nicht mal versucht mir irgendwas aufzuquatschen!

Ist zwar normalerweise eher andersherum, aber ich würde der freien Werkstatt mal einen Betrugsversuch unterstellen.

Wenn die behaupten das etwas kaputt ist, was garnicht kaputt ist, ist das für mich schon der wichtigste Grund die Teile nicht zu bezahlen.

Hallole zusammen

ATU ist es wirklich egal ob deine Karre in vier Monaten auseinanderfällt, die HU ist eine momentaufnahme die zum prüfzeitpunkt die funktion des Fahrzeuges entprechend der technischen vorgaben überprüft. Ich würde von eventuell einem dritten die karre nochmal prüfen lassen denn auch der Tüv macht mal Fehler. ich kann mir einfach nicht vorstellen das eine wenn auch freie Werkstatt reparaturen ( Tausend Euros ???? kreiert die nicht eine wenn auch für die Folgemonate relevante bedeutung haben. Währe intressant mal zu wissen was die Freie Werkstatt so gefunden hat. Ich schaue ein Fahrzeug nicht als Momentaufnahme an sondern auch was demnächst fällig wird. Hintergrund ist der inzwischen übliche Wartungsstau aus Kostengründen. Oft genug erlebe ich das Mängel nach drei oder weniger Monaten das Fahrzeug ausfallen lassen und der Kunde heult dann ... ich war doch erst beim Tüv.. also bitte nicht gleich den Betrugsvorwurf in den Raum stellen sondern nochmal die Beanstandungen der freien prüfen lassen.

Leider gibt es genug Werkstätten die darauf nicht schauen und die Folgereparaturen dann Händereibend annehmen denn man hat sich ja als gute Werkstatt beim TüV empfohlen .. dann wird hinterher abkassiert. Oder es sind Mängel die den Tüv nicht intressieren.. auch sowas gibt es zuhauf.. Jol.

genauso wie jloethe sehe ich das auch beim tüv durchwinken (und der kunde denkt beim nächsten defekt,ach da geh ich hin is ja ne tolle werkstatt -tüv war ja günstig- und dann wird`s teuer) !

was den tüv prüfer angeht ,da gib`s solche und solche -bei dem einen fällste durch ,der andere sagt "na leichte mängel haben sie ,sollten sie demnächst mal machen lasse, und klebt dir ne plakette"

mfg

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Hallole zusammen

ATU ist es wirklich egal ob deine Karre in vier Monaten auseinanderfällt, die HU ist eine momentaufnahme die zum prüfzeitpunkt die funktion des Fahrzeuges entprechend der technischen vorgaben überprüft. Ich würde von eventuell einem dritten die karre nochmal prüfen lassen denn auch der Tüv macht mal Fehler. ich kann mir einfach nicht vorstellen das eine wenn auch freie Werkstatt reparaturen ( Tausend Euros ???? kreiert die nicht eine wenn auch für die Folgemonate relevante bedeutung haben. Währe intressant mal zu wissen was die Freie Werkstatt so gefunden hat. Ich schaue ein Fahrzeug nicht als Momentaufnahme an sondern auch was demnächst fällig wird. Hintergrund ist der inzwischen übliche Wartungsstau aus Kostengründen. Oft genug erlebe ich das Mängel nach drei oder weniger Monaten das Fahrzeug ausfallen lassen und der Kunde heult dann ... ich war doch erst beim Tüv.. also bitte nicht gleich den Betrugsvorwurf in den Raum stellen sondern nochmal die Beanstandungen der freien prüfen lassen.

Leider gibt es genug Werkstätten die darauf nicht schauen und die Folgereparaturen dann Händereibend annehmen denn man hat sich ja als gute Werkstatt beim TüV empfohlen .. dann wird hinterher abkassiert. Oder es sind Mängel die den Tüv nicht intressieren.. auch sowas gibt es zuhauf.. Jol.

Wenn die Sachen

"Reparaturen an der Vorderachse (Stabis etc) und der Hinterachse (Querachse, Puffer, Aufhängung)"

wirklich kaputt sein sollten, dann würde ich mich aber auf jedenfall über den Tüvprüfer sehr wundern!!!

Und gerade ATU repariert sehr gerne Sachen die nicht def. sind und das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

 

.......die HU ist eine momentaufnahme die zum prüfzeitpunkt die funktion des Fahrzeuges entprechend der technischen vorgaben überprüft. Ich würde von eventuell einem dritten die karre nochmal prüfen lassen denn auch der Tüv macht mal Fehler.

.......... Oft genug erlebe ich das Mängel nach drei oder weniger Monaten das Fahrzeug ausfallen lassen und der Kunde heult dann ... ich war doch erst beim Tüv.. also bitte nicht gleich den Betrugsvorwurf in den Raum stellen sondern nochmal die Beanstandungen der freien prüfen lassen.

Leider gibt es genug Werkstätten die darauf nicht schauen und die Folgereparaturen dann Händereibend annehmen denn man hat sich ja als gute Werkstatt beim TüV empfohlen .. dann wird hinterher abkassiert. Oder es sind Mängel die den Tüv nicht intressieren.......

Aber jetzt mal eine Frage:

sollen wir denn jetzt alle immer zwei oder drei Fachleute für unsere TÜV-Prüfung zu Rate ziehen???? Das kann es ja wohl nicht sein, oder? Der TÜV-Prüfer ist der anerkannte und zertifizierte Fachmann, aber er ist und bleibt eben ein Individuum mit eigenen Auslegungen der Richtlinien. Mal hat man Glück, mal hat man Pech. Damit müssen wir wohl Alle leben.....:rolleyes:

 

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 12:47

Jetzt bin ich ein wenig hin und her gerissen. Es kann natürlich sein, dass mein Auto in zwei drei Monaten "auseinanderfällt" mit einer frischen Plakette. Man steckt halt nun doch nicht drin. Aber der Ursprüngliche Auftrag war ja bei der freien Werkstatt, dass er das Auto so checken sollte und ggfls. Reparaturen vornehmen sollte, dass das Auto durch den TÜV kommt. Und nun habe ich eine Plakette ohne Reparaturen erhalten. Meint ihr wirklich, dass sich die Prüfer derart unterscheiden? Es sind ja immerhin 570 Euro die der freie veranschlagt hatte um TÜV zu bekommen. Aber die Prüfer sind halt wohl doch nur wie die Beamten...Haben sie nen schlechten Tag oder richten sie ihr Augenmerk auf etwas anderes dann kommt der eine Wagen halt durch, der andere nicht. Ist echt traurig...

Was JLOETHE sagte kann auch stimmen in Bezug auf ATU und "der kommt wieder wenn das kaputt geht was schon beim TÜV kaputt war". (sinngemäß).

Noch mal kurz zurück zu meiner Frage. Der Werkstattinhaber der Freien gab heute an, dass er die Teile von einem original Händler/Autohaus bestellt hatte und diese die Teile nicht mehr zurück nehmen können. Nun liegt er auf die Teile und ich muss sie jetzt bezahlen. Sonst droht vielleicht eine Anzeige. Gilt nicht ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen? Oder gilt das nicht zwischen zwei Firmen?

Zitat:

Original geschrieben von ALORe210

 

Noch mal kurz zurück zu meiner Frage. Der Werkstattinhaber der Freien gab heute an, dass er die Teile von einem original Händler/Autohaus bestellt hatte und diese die Teile nicht mehr zurück nehmen können. Nun liegt er auf die Teile und ich muss sie jetzt bezahlen. Sonst droht vielleicht eine Anzeige. Gilt nicht ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen? Oder gilt das nicht zwischen zwei Firmen?

Also in meiner Werkstatt gibt es immer die Möglichkeit, nicht verwendete Ersatzteile zurückzugeben... Das wird mir auch immer vorher bestätigt, wenn die Sicht-Diagnose eines Problems nicht vorher eindeutige Klarheit schafft.... und wenn Du wirklich nur 3 Stunden später am gleichen Tag den Auftrag revidiert hast, musst Du auch kein schlechtes Gewissen haben. Ich würde es auf einen Streit ankommen lassen, verlieren kannst Du m.E. nix ausser dass Du dich dann in dieser Werkstatt nicht mehr blicken lassen kannst... (aber wer braucht schon eine Werkstatt, die mit solchen Mitteln agiert???!!!)

Themenstarteram 18. Januar 2012 um 13:08

Zitat:

Original geschrieben von flumpi

Zitat:

Original geschrieben von ALORe210

 

Noch mal kurz zurück zu meiner Frage. Der Werkstattinhaber der Freien gab heute an, dass er die Teile von einem original Händler/Autohaus bestellt hatte und diese die Teile nicht mehr zurück nehmen können. Nun liegt er auf die Teile und ich muss sie jetzt bezahlen. Sonst droht vielleicht eine Anzeige. Gilt nicht ein 14 tägiges Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen? Oder gilt das nicht zwischen zwei Firmen?

Also in meiner Werkstatt gibt es immer die Möglichkeit, nicht verwendete Ersatzteile zurückzugeben... Das wird mir auch immer vorher bestätigt, wenn die Sicht-Diagnose eines Problems nicht vorher eindeutige Klarheit schafft.... und wenn Du wirklich nur 3 Stunden später am gleichen Tag den Auftrag revidiert hast, musst Du auch kein schlechtes Gewissen haben. Ich würde es auf einen Streit ankommen lassen, verlieren kannst Du m.E. nix ausser dass Du dich dann in dieser Werkstatt nicht mehr blicken lassen kannst... (aber wer braucht schon eine Werkstatt, die mit solchen Mitteln agiert???!!!)

Da werd ich mein Auto auf keinen Fall mehr hingeben. Da hätte ich irgendwie Angst, er macht beim nächsten mal zu wenig oder was falsch. Aber ich glaube er würde mich auch nicht mehr nehmen. Muss noch mal erwähnen, dass ich ihm echt nichts böses will etc. Ich hab nur ein komisches Bauchgefühl gehabt und deswegen einen Rat bei der "Marken Werkstatt" geholt. Dachte mir, wenn die die selben Fehler und noch mehr finden, dann hat der FREIE recht. Bei ATU gibt es ja echt nur einen (der Meister) der wirklich Ahnung hat hatte ich das Gefühl.

Nochmal: Es ist ein sog. Haustürgeschäft! Und die 14 Tage sind das Minimum und das tritt erst nach Belehrung und Übergabe ein!

Laut dieser Schilderung Ist es 1. ein Haustürgeschäft, fand 2. noch keine Übergabe statt und 3. wurde nicht belehrt.

Das "Problem" ist, daß Du einen schriftlichen Auftrag gegeben hast, wenn ich das richtig interpretiere. Zudem sind die bestellten Teile Teil dieses Auftrags und der Anruf nur eine zusätzliche Rückversicherung der Werkstatt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Soll die bestellten, nicht mehr benötigten Teile bezahlen!