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Schuldfrage bei Unfall durch verbotenes Wendemanöver

Themenstarteram 21. Februar 2013 um 13:01

Hallo meine Lieben, ich hab mal ein paar Fragen zur Haftung und Schuldfrage. Dazu aber erst mal die Ausgangssituation. Folgendes hat sich am Montag ereignet:

Ich fahre so auf einer langen Geraden in der Stadt, als mitten im fließenden Verkehr jemand über die gesamte Fahrbahnbreite wendet. Ich geh schon mal sicherheitshalber vom Gas, sodass ich letztendlich mit 30 km/h rumtuckere. Die wendende Person schafft das Manöver nicht ganz, sondern muss noch einmal zurücksetzen und steht letztendlich schräg auf der Gegenfahrbahn in verkehrte Fahrtrichtung (von mir aus gesehen). Und da steht das Auto. Mitten auf der Straße. Und steht. Und steht. Ich fahr immer weiter mit knapp 30 km/h und denke mir: Ok, wenn der so lange stehen bleibt, hat er mich gesehen und will mir trotz seiner doofen Lage nicht die Vorfahrt nehmen. Ich fahr also langsam an das Auto heran (stand links von mir in meine Fahrtrichtung) und bin gerade mit meiner Front in Höhe des Hecks des anderen Fahrzeugs, als die Fahrerin plötzlich Gas gibt und mir direkt vor die Nase fährt. Ich knall ihr voll in den rechten vorderen Radkasten, platter Reifen, Kotflügel fast abgerissen etc. Mein Auto hatte ein paar Kratzer, Felge hat nen Schlag, Scheinwerfer kaputt (Auto bedingt fahrbereit). Von der Polizei vor Ort hat die "Wenderin" volle Schuld bekommen, sie will das aber nicht akzeptieren weil sie sagt, ich hätte ja bremsen können :mad: (Ích habe gebremst!!!)

Jetzt meine Fragen:

1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?

2. Wenn die Frau sich weigert, meinen Schaden zu übernehmen, was mach ich dann? Bzw. der Schaden ist von ihrer Versicherung aufgenommen, Gutachter kommt heute. Wie komme ich an mein Geld?

3. Sollte ich doch eine Mitschuld haben, wer entscheidet das dann? Ich hab gehört, dass ich wg. "Betriebsgefahr" bis zu 30 % Mitschuld kriegen kann, einfach weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Ist da was dran?

Hoffe auf viele hilfreiche Antworten, bin mit den Nerven echt am Ende.

Liebe Grüße,

Lena

Beste Antwort im Thema

Bei manchen Antworten hier wundern mich manche Urteile von Gerichten nicht mehr. Auch bei den Richtern wird es Menschen mit besonderen Gedankengängen geben.

Im übrigen glaube ich, dass es hier weniger eine Rechtsfrage ist, als eine Frage, wie man mit anderen Menschen umgeht. Ob man z.B. auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt. Nicht alle können so gut fahren und reagieren wie die meisten von uns (:D). Ich würde den Sachverständigen der gegnerischen (!) Versicherung nicht als "Fuzzi" bezeichnen und die Sachbearbeiterin der Versicherung, die die Schadensregulierung zu bearbeiten hat, nicht als "Versicherungstante" titulieren. Ist aber nur die Meinung von einem, der seine Geschwindigkeit nicht nur auf 30 reduziert, sondern angehalten hätte.

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Anwalt einschalten, Versicherungen informieren, Schriftliche Bestätigung von der Polizei zum Tathergang geben lassen, Und das möglichst schnell erledigen!

Eigentlich bist du unschuldig, aber die gegnerische Versicherung könnte es dir schwer machen, dein Recht durchzusetzen.

Zitat:

Original geschrieben von Lenny.A

... Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?...

Wie jetzt, du hättest den Unfall vermeiden können, wenn du "kulant" gewesen wärst?

Du bist also in dem Wissen, daß es jetzt gleich knallt, weiter gefahren?

Na, das solltest du so nicht vor Gericht aussagen... :rolleyes: Da mußt du aufpassen, daß die Sachlage genau dargesteltl wird: Die Unfallgegnerin ist aus dem Stand erst wieder angefahren, als du parallel zu ihr warst. Und da hats geknallt. Sonst bleibt dir eine Mithaftung hängen.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Zitat:

Original geschrieben von Lenny.A

... Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?...

Wie jetzt, du hättest den Unfall vermeiden können, wenn du "kulant" gewesen wärst?

Du bist also in dem Wissen, daß es jetzt gleich knallt, weiter gefahren?

Habe ich im Eingangspost anders verstanden.

Beim Vorbeifahren ist die "Verursacherin" der TE rein gefahren.

Die TE ist davon ausgegangen das die "Verursacherin" solange stehen bleibt bis sie vorbei ist.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

 

Wie jetzt, du hättest den Unfall vermeiden können, wenn du "kulant" gewesen wärst?

Du bist also in dem Wissen, daß es jetzt gleich knallt, weiter gefahren?

Habe ich im Eingangspost anders verstanden.

Beim Vorbeifahren ist die "Verursacherin" der TE rein gefahren.

Die TE ist davon ausgegangen das die "Verursacherin" solange stehen bleibt bis sie vorbei ist.

Fertiglesen...

Ich habe der TE lediglich geraten, genau diesen Punkt hervorzuheben. Denn wenn das so verstanden wird, wie ich das etwas provokativ eingangs gefragt habe, dann ist der Ofen für sie aus.

am 21. Februar 2013 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Habe ich im Eingangspost anders verstanden.

Beim Vorbeifahren ist die "Verursacherin" der TE rein gefahren.

Die TE ist davon ausgegangen das die "Verursacherin" solange stehen bleibt bis sie vorbei ist.

Fertiglesen...

Ich habe der TE lediglich geraten, genau diesen Punkt hervorzuheben. Denn wenn das so verstanden wird, wie ich das etwas provokativ eingangs gefragt habe, dann ist der Ofen für sie aus.

Um jegliche Mitschuld zu vermeiden, sollte man sich in solchen unklaren Situationen durch Aufnahme von Blickkontakt und Verständigung durch Worte oder Gesten mit dem anderen Verkehrsteilnehmer abstimmen.

Man hätte anhalten können.

Nennt sich vorausschauendes Fahren.

Bei Vielen ist halt auch der 1.§ der STVO

in Vergessenheit geraten,leider.

Ich wage zu behaupten das der TE vor

Gericht eine Schuldbeteiligung zugesprochen

wird.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Lenny.A

 

1. Ich selbst finde, dass ich an dem Unfall keinerlei Schuld trage. Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen, oder?

Liebe Grüße,

Lena

Janein!

Das läuft vermutlich unter dem Begriff "Unklare Verkehrslage", da wird von allen Beteildigten eine besondere Vorsicht u. Rüchsichtnahme gefordert.....!

Letztendlich hättest du anhalten müssen u. sie nicht anfahren dürfen, bis klar ist wer was zuerst macht.

Wie man welches (fehl)verhalten jetzt bewertet?

Grundsätzlich sollte da deine Haftpflicht eintreten (Unfall schon gemeldet?), es ginge also um deinen Eigenanteil an "deinem" eigenen schaden.

Es dürfte also auf jedenfall ratsam sein einen RA einzuschalten. Würdest du z.B. in deinem Bericht zum ablauf des Unfalls schreiben: "Ich weiß, ich hätte anhalten können, aber in dem Moment wär das doch ne reine Kulanzsache gewesen", wäre das sicherlich nicht gut!

Lass dich von einem RA beraten/ vertreten.

MfG Günter

Eine Teilschuldzuerkennung wird allerdings

kein RA verhindern können.

Mit 0 kommste da nicht raus.

Bei einer "unklaren Verkehrslage" beruft

man sich immer auf §1 der STVO,also den

Gummi-§.

 

Aber ev. könnte man sich mal vernünftig

unterhalten und eine außergerichtliche

Lösung anstreben?

Hat zumindest bei mir vor ca.15 Jahren

Erfolg gebracht(Parkplatzschaden,2000DM).

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