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Schadenabwicklung leichter Blechschaden?

Themenstarteram 15. Januar 2009 um 12:44

...meine bessere Hälfte hat sich heute durch einen rückwärtsfahrenden Wagen rammen lassen, lt. ihrer Erklärung liegt die Schuld beim Unfallgegner.

Was genau ist nun eigentlich zu tun, damit man seinen Schaden zu 100% ersetzt bekommt, es fallen ja auch Kommunikations-, Fahrtkosten etc. an, sie muss sich für den Sch... frei nehmen, das fast neue Auto lässt sich nicht mehr als unfallfrei verkaufen etc.

VW (dort ist das Auto auch versichert) würde sich den Wagen anschauen, uns sind die Kosten egal, trägt ja der Gegner (so er denn einsichtig ist). Oder sollte man den Wagen an einen unabhängigen Gutachter übergeben?

Sorry für die vielen Fragen, hatte seit 1986 noch keinen Crash ;-) Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

 

Hallo hnsptr,

 

danke für deinen freundlich gemeinten Hinweis. Habe hier bewußt von Täuschung der Gerichte gesprochen und nicht von Prozessbetrug 8-)). So hat die HUK dem Gericht erklärt, dass das auf den Bildern aufgeführte Fahrzeug Ihres VN nur einen Unfallschaden von 350,- (netto) erlitten habe (Defekt laut Polizeiaufnahme Kühler, Motorhaube, Scheinwerfer, Stoßstange). Die HUK habe nun aufgrund des Schadensbildes eine max. Unfallbeschleunigung von 5g (zufällig unter der angeblichen "Harmlosigkeitsgrenze") ermittelt. Dies ist wohl offenkundig nur gutachterlich/sachkundig möglich. Habe nach persönlicher bestätigung dieser dem Gericht mitgeteilten Sachlage durch den Vorstand den PKW der VN nochmals abgelichtet. folgende Schäden sind offenkundig: total verzogener Vorderwagen, unlackierte Austauschhabe vom Schrottplatz, die Scheinwerfer/Blinker hängen wegen verzogener Scheinwerferbrille alle auf unterschiedlicher Höhe (+/- ca 2cm), der Stahlschweller hat von meiner AHK ein Loch durchgestanzt bekommen. Wie man da mit "Nachdruck" dem Gericht erklären kann, dass es eine "banale Fahrzeugberührung" war und geringste Schäden vorliegen ist schleierhaft.

 

Haben dem Gericht auch erklärt, dass ich meine außergewöhnliche Unfallposition (Stand im Rückstau vor der roten Ampel und war mich gerade am durchräckel, also mit dem Kopf praktisch an der Frontscheibe) mir ein Jahr nach dem Unfall für das Gericht habe einfallen lassen. Schade nur, dass die den Personenschadenmeldebogen mit eingereicht haben. Dort hatte ich in weiser Vorahnung die Sitzposition extra beschrieben und eine skizze dazu gemalt 8-))

 

Ferner haben die illegal Photos von mir gemacht und gespeichert. Nach Rechtsauffassung der HUK habe ich durch nicht erfolgten Widerspruch genehmigt, dass man mich ohne mein Wissen von hinten mit Zoom fotografiert !! Dies ist m. E. ein Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte! Hier liegt wohl ein kleineres Problem mit dem Rechtsverständnis der Konzerninnenrevions/Datenschutzbeauftragten der HUK vor. Ebenso haben die bei meinem Arzt nicht schadensrelevante Krankendaten abgefragt, ohne dafür eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu haben. Haben dem Arzt geschrieben, dass man eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung habe. Dies ist m. e. nicht zulässig. Wie siehst du das?

 

Ebenso hat die HUK gegenüber der Polizei einfach verkünden lassen, dass Ihr Schadensregulierer von mir Repressalien zu erwarten hätte, da ihm bekannt sei, dass man in einem Tötungsdelikt gegen mich ermittel hätte. Ist natürlich unwahr und frei erfunden. Die HUK stellt zwar fest, dass man dies ja nicht belegen könnte und dass die weitergegebene Aussage der nicht der Wahrheit entspreche, jedoch sei dies rechtlich nicht zu beanstanden. Deine Meinung dazu?

 

Habs alles schriftlich. Der Landesbeauftragte für Datenschutz ist damit seit dem 1.8.2007(!!) dran.

 

An die Löschvorschriften wird sich dort auch nicht gehalten. So hatte man dort Anfang 2007 noch Daten eines Unfalls von 1993/94 gespeichert. Man dürfte das. Die kennen dort eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist die länger ist als die Steuervorgaben. Welche das sein soll möchte man nicht erklären. Ebenso werden dort "gesperrte" Daten nach mehreren Jahren einfach bearbeitet. (gesperrte Daten werden nur zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen i. d. R. Fiskalrecht gespeichert) Das man diese Daten nach Jahren ändern darf ist mir neu!

 

Sicherlich hast du recht, dass man nur Sachen schreiben sollte die man belegen kann. Habs aber alles schriftlich und kann daher belegen dass meine Ausführungen zutreffen. Soweit mir bekannt darf man doch die Wahrheit durchaus mitteilen, oder?

 

Nicht zu vergessen, dass die HUK den vollständig anerkannten Sachschaden an meinem PKW im UNIWAGNIS als besonders auffälliger Versicherungsschaden mit Verdacht des Versicherungsbetruges eingespeichert hatte. Wurde auch nur gelöscht, weil ich mich an den GDV gewendet habe.

 

Ist zum kotzen. Hatte denen damals 1000Euro für mein massives Schleudertrauma vorgeschlagen, da ich meine Ruhe haben wollte. Da ich am Bauen war, wollte ich damit eine Ersatzkraft bezahlen, die an meiner statt die Arbeiten vornimmt. Dazu erklärte der Schadensregulierer der HUK, dass es grundsätlich kein Schmerzensgeld mehr für HWS-Verletzungen gäbe. Dies hätten die Gericht abgeschafft, da man festgestellt hätte, dass die Versicherungen ja nur geschädigt würden. Ich hätte max. Anspruch auf 400 Euro für 2 Wochen länger wohnen im alten Haus. Das erschreckende daran ist, dass dort auch ein Zeuge zu gegen war, der nur noch mit den Ohren schlackerte als er dies gehört hat..

 

Wird wohl noch was dauern. Bin aber gespannt wie die Ihr 5g "Gutachten" begründen wollen und den angeblich geringen Schaden des PKW der VN. Die reparierende Werkstatt sagte dazu "Wieso geringer Schaden? Der Wagen hatte einen massiven Rahmenschaden. Den sieht man immer noch. ICh sollte den Wagen nur so zurechtkloppen, dass man damit wieder fahren kann..."

 

Kannst du meine Verärgerung jetzt verstehen?

Kann das vielleicht sein, dass du uns hier nur die Hälfte der Geschichte erzählst?

 

Und kann es vielleicht sein, dass du bei deinem hier geschriebenen und wohl geforderten Schmerzensgeld evetuell eine Null vergessen hast?

 

Und kann es sein, dass das Foto von dir auf der Baustelle (Dein Haus) aufgenommen wurde, während du da fleissig gwerkelt hast, anstand dein dramatisches HWS Trauma auszukurieren ? 

 

Und wie komme ich auf diese Fragen?

 

Nun, ganz einfach:

 

Keine Versicherung, nicht einmal die HUK holt wegen 1.000 Euro Schmerzensgeld ein analytisches Gutachten ein und beauftragt einen Privatdektiv oder einen Ermittler um hinter dir herzuschnüffeln. 

 

Nicht bei solchen Beträgen.  

 

Fragen über Fragen........:D

 

Aber sicher hast du für das alles eine Erklärung, kannst Sie dir aber auch schenken.

 

Nur, hör auf hier so dick aufzutragen..........

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25 Antworten
am 16. Januar 2009 um 22:53

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Kann das vielleicht sein, dass du uns hier nur die Hälfte der Geschichte erzählst?

Definitiv nicht. Hab nur sinnfreies Geplänkel der HUK weggelassen, welches den Rahmen hier sprengen würde (z.b. Bestreiten von ANERKANNTEN Schäden, Verschleppungen der Regulierung etc) und von geringem Belang ist..

Zitat:

Und kann es vielleicht sein, dass du bei deinem hier geschriebenen und wohl geforderten Schmerzensgeld evetuell eine Null vergessen hast?

Nee, kann nicht sein. Man sollte meinen, dass eine Versicherung bei so einem Angebot zuschlagen sollte. Nicht die HUK. Die wollten selbst da noch Sparen...

Zitat:

Und kann es sein, dass das Foto von dir auf der Baustelle (Dein Haus) aufgenommen wurde, während du da fleissig gwerkelt hast, anstand dein dramatisches HWS Trauma auszukurieren ? 

Nee. Kann nicht sein. Auf allen Bildern die die HUK gemacht hat, habe ich die rechte Hand in der Tasche, weil ich die Schulter praktisch nicht bewegen kann und fuchtel nur mit links rum. Außerst untypisch für einen Rechtshänder, oder? Davon abgesehen habe ich meine Hände nie in den Taschen. Finds unbequem, auch wenn das viele anders sehen. Ebenso habe ich auf den dutzenden von Bildern meinen Kopf nie weiter als ca 10 grad gedreht, weil es nicht ging.

Die Bilder gabs übrigens erst nach mehrmonatigem Schriftwechsel kurz vor Klageerhebung. Die Versicherung hat nur 2 handverlesene Bilder dem Gericht geschickt, auf denen ich halbwegs normal aussehen. Also wer hat was zu verstecken? Auf keinem der Bilder bin ich am Arbeiten.

Zitat:

Und wie komme ich auf diese Fragen?

Nun, ganz einfach:

Keine Versicherung, nicht einmal die HUK holt wegen 1.000 Euro Schmerzensgeld ein analytisches Gutachten ein und beauftragt einen Privatdektiv oder einen Ermittler um hinter dir herzuschnüffeln. 

Nicht bei solchen Beträgen.  

Fragen über Fragen........:D

Aber sicher hast du für das alles eine Erklärung, kannst Sie dir aber auch schenken.

Nur, hör auf hier so dick aufzutragen..........

Die haben kein analytisches Gutachten erstellt. Die behaupten es einfach. War übrigens kein Privatdetektiv, sondern der Schadensregulierer den ich auf meine Baustelle bestellt hatte. Die Bilder haben mir sogar geholfen meine Forderungen zu begründen.

Falls du noch Fragen hast, kannste gerne rumknötern. Habs nämlich alles schriftlich...

Zu deiner Info. Ich würde sowas nicht posten, wenn ich es nicht belegen könnte. Nur die Wahrheit bleibt straffrei !

Wenn du das Verhalten der HUK komisch findest, dann schau mal bei ***EDITIERT wegen Verstoßes gegen die Linkregeln (Schreddi. Das gibt es sogar Urteile von Gerichten, die die HUK förmlich in der Begründung anflehen nicht weiter sinnfreie Klagen zu verursachen. So meinte das Gericht, dass man dort an die Gesetze gebunden sei. Die Argumente der HUK würden auch durch dauerndes Wiederholen nicht besser und wenn es Ihr nicht passen sollte, sollte man sich doch an den Gesetzgeber wenden. (HUK und die Sachverständigenkosten. Ein leidiges Thema...)

am 16. Januar 2009 um 23:40

@krypton1973

 

"Wenn es hinten kracht tut es vorne weh und dann sind es die bösen Versicherungen, für die 1.000 Euro doch Peanuts sind".

 

Hier bist du damit aber am falschen Ort - nur bei den von dir benannten Seiten wird, sofern der Gegner Versicherung heist, nach dem Munde geredet, also lass es hier gut sein.

 

Der TE hat sich für die drei Kratzer in seiner Stoßstange eh für das Einschalten eines Anwaltes entschieden und braucht hier keine Hilfe mehr.

 

 

 

 

Hallo Dellenzähler

"Keine Versicherung, nicht einmal die HUK holt wegen 1.000 Euro Schmerzensgeld ein analytisches Gutachten ein und beauftragt einen Privatdektiv oder einen Ermittler um hinter dir herzuschnüffeln. "

Vorsicht mit solchen Behauptungen. So etwas sollte man nur behaupten, wenn man ALLE Verfahrensakten der Versicherungen kennt. Es gibt etliche Rechtsanwälte und Sachverständige, die Gerichtsverfahren bezeugen können, bei denen sich die Verfahrenskosten wegen vehementen Bestreitens der Versicherung (mit Gutachtenkosten) letztendlich auf das 20- bis 50-fache des Streitwerts belaufen haben.

am 19. Januar 2009 um 19:39

Hallo,

wir können aber sicher nicht davon ausgehen, dass 20- bis 50-fache Streitwerte Standard sind, oder?

An derartigen Einzelfallextremen sollten wir uns nicht aufhalten und unnötig Ängste schüren, den das ist nicht Sinn und Zweck der Sache.

Der Normalfall ist das sicher nicht, auch wenn es Einzelfälle gibt.

Nun munkelt man ja auch, dass es Einzelfälle von Versicherungsbetrug gibt...

Also - beide Seiten haben sicher ein Recht auf Misstrauen und Prüfung.

Man sollte es aber nicht unnötig hochjubeln, das bringt niemandem was.

Grüße

Schreddi

Hallo Schreddi

"Also - beide Seiten haben sicher ein Recht auf Misstrauen und Prüfung."

Die von Versicherungen veranlassten angeblichen "Prüfungen" sind nichts weiter als auftragsgemäße "Kürzungen" der den Geschädigten zustehenden Ansprüche. Die Missdeutung des Porsche-Urteils und die mittlerweile vom BGH als rechtswidrig erklärten Fälligkeitsbehauptungen von Versicherungen bei Totalschadenabrechnungen belegen dies zur Genüge.

Darum gilt auch bei Kleinstschäden:

Eigene Fachleute (Verkehrsrechtsanwalt und unabhängigen Sachverständigen) einschalten. Nur mit einer 100-Prozent-Beweissicherung läßt sich auch 100 Prozent Schadenersatz erreichen. Die Medien zeigen immer mehr Berichte über Zahlungsverweigerungen von Versicherungen in allen nur denkbaren Bereichen (Krankenversicherung, Lebensversicherung, Brandversicherung, Hausratversicherung etc.). Warum sollte man sich also dem "guten Willen" von zahlungsunwilligen Versicherern ausliefern? Versicherer tragen in Gerichtsverfahren gerne vor, dass der Geschädigte zu 100 Prozent beweispflichtig ist. Wenn schon die "Gegner" der Geschädigten so etwas zugeben, sollte man auch danach handeln!

am 20. Januar 2009 um 8:23

Hallo,

Polemik hat an dieser Stelle zu unterbleiben - dies noch einmal öffentlich.

"Auftragsgemäße Kürzungen" kommen schnell in den Bereich der Rufschädigung - dies werde ich hier nicht dulden.

Also:

Sachliche Hilfe sehr gern - Polemik hat in anderen Foren Platz - nicht hier.

Grüße

Schreddi

am 20. Januar 2009 um 10:21

Hallo,

da mein Appell leider nicht gezogen hat, schließe ich den Thread an diser Stelle - nicht bevor ich jedoch noch zwei Postings entfernen musste.

Stammtisch und Polemik gibts hier nicht - daran bitte ich dann auch, sich alle zu halten.

***GESCHLOSSEN***

Sollte der TE noch vom Ausgang berichten wollen (sehr gern gehört), dann bitte per PN an mich, ich veröffentliche dann noch.

Grüße

Schreddi

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