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QA4 nachrüsten: Anhängelast von 2.000kg auf 2.500kg nachträglich

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 12. April 2021 um 7:29

Der Vorbesitzer hat zwar werkseitig die AHK bestellt aber nicht die Erhöhung auf 2.500kg

Kann man die nachträglich eintragen? Ich weiss es gibt auch irgendwelche Gutachten von Fremdanbietern bis 3,xx aber ich will nur das werksseitige Gutschten, das reicht mir

Ist ein V250 mit EZ 12/2018 und 3.200kg (die Kombi 3.200 ZGG und 2.500 Anhängelast war damals bestellbar)

Vielen Dank!

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15 Antworten

Moin,

Hab ich auch gemacht. Mußte zum Freundlichen die für ca 140€ eine Freigabe vom Werk bestätigen lassen. Damit zum TÜV/Dekra ,das prüfen lassen und damit zur Zulassungsstelle. Insgesamt also ca 200€ und es stehen 2,5Tonnen drin

Voraussetzung: Werkseitige AHK, und Automatik scheint von Vorteil zu sein.

Lg

Ulli

Ja, das ist kein Problem. Genauso wie beschrieben vorgehen.

Themenstarteram 12. April 2021 um 13:43

Danke euch, das beruhigt mich!

Ich habe ein ähnliches Problem. Mein Händler hat die Option QA4 (Anhängelast 2500 kg) für meinen neuen V300 4matic (Produktion Febr./März 2021, 8-Plätzer, 3200 kg Gesamtgewicht) nicht bestellt, obwohl sie im Kaufvertrag enthalten ist. Die AHK mit Zulassung 2000 kg wurde aber geliefert und im Fz-Ausweis eingetragen. Ich brauche die 2500 kg.

 

Der Händler behauptet, dass MB Schweiz sich nicht darum kümmere und keine solchen Freigaben ausstelle. Stattdessen hat er Offerten von Firmen eingeholt, die das Auto umbauen, um die Anhängelast zu erhöhen und eintragen zu lassen. Ich befürchte, dass dadurch die Werksgarantie erlöschen könnte. Und ich brauche keine 3200 kg. Ich habe den Verdacht, dass der Händler seine Erfüllung des Vertrags auf die lange Bank schieben möchte. Hat jemand Erfahrung mit der Eintragung der 2500 kg in der Schweiz? Geht es einfach mit dem Freigabedokument von MB und Vorführen bei der MFK? Oder muss etwas am V angepasst werden?

Hallo,

Das klingt ja erstmal wie ein Vertragsbruch, also eindeutiger Fehler des MB-Händlers. Ich kenne mich rechtlich nicht in CH aus, aber ich würde ihm solange auf die Füße treten bis er sich bewegt.

Technisch gibt es keine Veränderungen. Ich habe auch 3200kg Variante, aber nur RWD. Bei mir war es wie ich es beschrieben hatte. Nur Papierkram, keine Umbauten.

Würde NIEMALS diese Auflastung im Aftermarkt versuchen, das ist oft mit umbauen verbunden (z.b. stärkere Federn hinten).

Aber wie gesagt, wenn du es mit bestellt hattest, muss der Verkäufer nachbessern, sich also kümmern. Du hast es ja schon bezahlt sozusagen.

Lg

Ulli

Danke, Ulli. Ich möchte auch keine stärkeren Federn, da man nur ab und zu 2500 kg am Haken hat. Dies nur dann, wenn es MB oder die Zulassungsbehörde verlangen würde und die Gewährleistung uneingeschränkt weiterbestünde.

 

Die rechtliche Situation ist auch in der Schweiz klar; der Händler muss in diesem Fall nachbessern. Leider habe ich kein genügendes Druckmittel um Beine zu machen, ausser dem gerichtlichen Weg, da der Kaufpreis vollumgänglich bezahlt ist.

 

Ich hoffe auf Input von jemandem aus der Schweiz, der die Situation mit der Erhöhung der Anhängelast bei seinem (neuen) V durchgemacht hat. Oder vielleicht weiss ein Schweizer Autohaus, wie das hier anzupacken ist. Wie gesagt, mein Händler konnte bisher nicht helfen.

 

Thomas

Also erstmal müsste der Händler dir erklären warum auf deiner Auftragsbestätigung das steht aber nicht im Fahrzeug verbaut wurde. Dazu kann es unterschiedliche Ursachen geben. Kann auch sein das es eine Anpassung im Werk gegeben hat und die Kombination nicht mehr möglich ist. Dann wird die Nachrüstung auch nicht möglich sein. In diesem Fall hättest du aber auch eine neue AB bekommen. Nun muss der Händler den Aufwand der Nachrüstung aufzeigen. Wenn du Glück hast ist es nur eine Papieränderung. Worst case ist Rohbauanpassungen was definitiv von MB nicht freigegeben ist und du auch nicht akzeptieren solltest.

Der Händler kann ganz einfach die Nachrüstung beantragen. Danach bekommt er alles notwendige zurückgemeldet. Eigentlich erstmal kein großes Ding. Natürlich wenn die Nachrüstung nicht gemacht werden kann ist Frust angesagt.

Leider unterstützt mich der Kundendienst von MB in Maastricht nicht (E-Mails jeweils signiert mit MB Schweiz). Meine MB-Werkstätte habe abgeklärt, ob das Werk eine Freigabe für 2500kg Anhängelast ausstelle. Dies wurde negativ beantwortet. Für mich sei meine Werkstatt verantwortlich.

 

Sie kümmert sich aber nicht wirklich um mein Anliegen. Der angekündigte Umbau durch einen Drittwerkstatt wurde wieder zurückgezogen. Seit meiner ersten Mängelrüge, die bei der Fz-Übergabe erfolgte, sind es nun zwei Monate her.

 

Hat jemanden einen Tipp, an wen ich mich wenden könnte? Oder gibt es eine MB-Werkstatt, die sich darum kümmern würde? Ich werde ja so oder so den Händler wechseln.

Was steht denn eigentlich in Deinem CoC drin? Wäre interessant das mit einem CoC eines Fahrzeugs mit 2.5t zu vergleichen (ob es Unterschiede bei anderen Massen gibt). Notfalls würde ich mich direkt an den Chef von Mercedes Schweiz wenden. Hatte ich nach Problemen auch so gemacht und mir wurde tatsächlich "geholfen"...

Nun habe ich das Auto von meiner Werkstätte zurückerhalten. Es war beim DTC (Testzentrum) und bei der MFK. Leider hat das Testzentrum das Zuggesamtgewicht auf 5‘550kg festgelegt. Ob das beabsichtigt oder ein Fehler ist, weiss ich noch nicht. Die MFK hat das Zuggesamtgewicht nochmals um 50kg reduziert. Das heisst, bei einem Anhänger mit 2500kg reduziert isch die Zuladung des Fahrzeugs auf das Gesamtgewicht von 3000kg (statt 3200kg). Welche Werte habt ihr beim 4Matic mit 8 Sitzplätzen und der AHK für 2500kg eingetragen, 5700kg oder 5500kg?

Themenstarteram 16. Juni 2021 um 6:54

Ich habe auch 5500kg bei V250 4Matic und 3.200kg zGG eingetragen bekommen

Ich habe ein RWD mit 3.1t und eingetragen ist 5.6t im Ausweis. Weiss nicht ob dir das hilft, aber ich deponiere das hier mal. CH-Auto.

Marcp Polo 300d 4M mit 3,2t und AHK mit 2,5t gibt bei mir ein eingetragenes Gesamtgewicht von 5,7t. Passt also alles zusammen.

Danke für eure Werte. Ich habe den Fz-Ausweis des V300 4M meiner Werkstätte fotokopiert. Ich hatte diesen leihweise. Dort sind als maximales Zuggesamtgewicht 5700kg eingetragen (max. Gewicht des V: 3200kg). Wäre dieser Wert nur 5500kg, reduziert sich die Zuladung des V bei einem Wohnwagen von 2500kg Gewicht um 200kg. Da die Zuladung des V bekanntermassen knapp ist und die Stützlast von 100kg dazukommt, geht das gar nicht.

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