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Nötigung auf Autobahn - zu knapp eingeschert

Themenstarteram 23. April 2020 um 17:12

Guten Abend,

heute Morgen war ich mit meinem Auto auf der Autobahn Richtung Basel unterwegs.

Auf diesem Abschnitt ist eine Tempobeschränkung auf 120 km/h und die Autobahn ist dort zweispurig.

Ich überholte einen PKW, welcher unter 120 km/h fuhr.

Während des Überholens erschien plötzlich ein Hermes Transporter hinter mir.

Dieser war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (150 km/h+).

Da ich noch in meinem Überholvorgang war, konnte ich dem Transporter nicht platz machen.

Dieser fuhr mir schließlich sehr zügig so knapp auf, dass ich nur noch die Front des Transporters im Rückspiegel hatte.

Da ich mich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halte, setzte ich meinen Überholvorgang mit 120 km/h fort.

Daraufhin bekam ich mehrere Lichthupen von dem Transporter hinter mir.

Der Transporter fuhr mir so dicht auf, dass ich wirklich Angst um meine Stoßstange hatte, also wechselte ich auf die rechte Spur nachdem ich den PKW überholt hatte.

Dabei scherte ich allerdings etwas knapp vor dem PKW ein, sodass auch dieser mir eine Lichthupe gab.

Dieser musste allerdings, soweit ich das erkennen konnte nicht abbremsen.

Der Transporter raste daraufhin auf der linken Spur an mir vorbei.

Habe ich jetzt etwas zu befürchten, da ich sehr knapp vor dem PKW eingeschert bin?

Normalerweise achte ich beim Überholen immer auf ausreichend Abstand zum Überholten, aber wenn dir ein Transporter hinten an der Stoßstange klebt, ist das nochmal eine andere Situation.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 20:05:24 Uhr:

Also keinen Deut besser als der Drängeler.

Tja,Henne-Ei-Problem.

Machste Stress, krichste Stress. Hättste keinen Stress gemach, hättste Zeit gespart.

Ich weiß Raketenphysik, verstehen hier die wenigsten.

Ihr klatscht wenn sich jemand aggressiv durchsetzen will, heult aber wenn darauf aggressiv reagiert wird.

Die Hochintelligenz halt.

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Zitat:

@Habuda schrieb am 23. April 2020 um 21:32:59 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. April 2020 um 21:19:57 Uhr:

Oh, wusste nicht, dass Basel nur von einer Seite erreichbar ist. Danke!

Oh, wusste nicht, dass du allwissend bist und in deiner Glaskugel gesehen hast, dass er in der Schweiz unterwegs war....

Für mich liest sich das eben anders ;). Und ich würde sogar fast wetten, dass er nicht in der Schweiz unterwegs war, sondern auf o.g. A5 ;)

Ich glaube Bahnfrei hat das DANKE ehrlich gemeint.

TL 120 ist TL 120, da kann der Hermes-Hansel noch so aggro sein. Wer derart dicht auffährt weiß genau, was er da macht und ist bremsbereit, von daher also keine Gefahr. Lass ihn machen, da passiert nix.

Ich hab bei so einem Vogel tatsächlich mal den Überholvorgang abgebrochen und mich durch Gaswgnehmen nach hinten fallen lassen, damit ich in die erstbeste Lücke rutschen konnte, die sich auf dem Hauptfahrstreifen angeboten hat. Das war meine damalige Interpretation seines Lichthupenkonzerts.

Nur blöd, dass ich eigentlich schon fast an der Kolonne amerikanischer Militär-LKW vorbei war, als er den dringenden Wunsch verkündete, noch vor mir an den etwa 15 Stück mit 60km/h dahinrollenden Trucks vorbeizufahren.

Er hat seinen Willen gekriegt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 19:55:58 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 23. April 2020 um 19:33:30 Uhr:

Iaber solchen Hintermann könnte ich auch killen.

Gewalt ist keine Lösung.

Einfach beim überholen Gas geben, dann bremst man den nachfolgenden Verkehr nicht aus.

Auch kommst dann nicht zum dichten auffahren und alle sind entspannt.

Klar, die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist ja nur eine unverbindliche Empfehlung! :rolleyes:

Mein Ratschlag an den TE:

Nächstes Mal die Nerven behalten und sich von so einem Dränglerarxxxloch nicht aus der Ruhe bringen lassen - dann besteht auch keine Gefahr, vor dem Überholten zu knapp einzuscheren!

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2020 um 21:23:48 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 23. April 2020 um 19:33:30 Uhr:

Ich hätte die Situation entschärft durch kurzes Gas geben.

Wahrscheinlich hat sich dein Überholvorgang länger hingezogen?

Ich zumindest überhole immer mit mindestens 20 km/h Differenzgeschwindigkeit und bei Geschwindigkeitsbeschränkungen mit mindestens 10 km/h. Wenn das nicht geht, dann überhole ich nicht. Also, wenn z.B. ein Limit von 100 km/h gilt, ich dieses einhalten möchte, dann überhole ich keine Fahrzeuge, die schneller als 90 km/h fahren.

Somit ist die Dauer des Überholvorgangs im zeitlich akzeptablem Rahmen.

Und für wen ist das noble Verhalten?

Für die Raser, die dann noch schneller und ungehinderter rasen können?

Zitat:

@Cooperle schrieb am 23. April 2020 um 22:25:24 Uhr:

Und für wen ist das noble Verhalten?

Für die Raser, die dann noch schneller und ungehinderter rasen können?

Du solltest mal die StVO lesen, die fordert ein Überholen mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit.

Also hat das nichts mit einem noblen Verhalten zu tun und schon gar nicht gegenüber dem Drängler, dass ich mit einer merklich höheren Geschwindigkeit überhole.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 23. April 2020 um 21:06

Zitat:

@Habuda schrieb am 23. April 2020 um 21:16:48 Uhr:

Der TE schrieb von Autobahn in Richtung Basel. Wird also eher die deutsche A5 zwischen Freiburg und Bad Bellingen sein.

Aber auch da wird ab und zu mal geblitzt.

Ja, genau in dem Abschnitt war das.

Zitat:

@warnkb schrieb am 23. April 2020 um 21:59:51 Uhr:

TL 120 ist TL 120, da kann der Hermes-Hansel noch so aggro sein. Wer derart dicht auffährt weiß genau, was er da macht und ist bremsbereit, von daher also keine Gefahr. Lass ihn machen, da passiert nix.

Das ist nicht dein Ernst oder?

"Turbo--Rolf" (Daimler Werksfahrer) wurde bestimmt auch von so einem Götterbote bedrängt..

Zitat:

@warnkb schrieb am 23. April 2020 um 21:59:51 Uhr:

Ich hab bei so einem Vogel tatsächlich mal den Überholvorgang abgebrochen und mich durch Gaswgnehmen nach hinten fallen lassen, damit ich in die erstbeste Lücke rutschen konnte, die sich auf dem Hauptfahrstreifen angeboten hat.

Sowas mache ich auch gerne immer wieder. Nur lasse ich mich maximal 1 Fahrzeug zurück fallen. Hat aber eher den Sinn, dass einige Clowns meinen mich rechts überholen zu müssen, obwohl der Mindestabstand noch längst nicht erreicht ist. Ich handel da eher nach Bauchgefühl.

Weiter beschleunigen ist in der Regel nicht gut, da ich meistens schon leicht schneller bin als das TL.

Aber solche Extremfälle kommen vielleicht alle paar Jahre mal vor.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2020 um 22:38:50 Uhr:

Zitat:

@Cooperle schrieb am 23. April 2020 um 22:25:24 Uhr:

Und für wen ist das noble Verhalten?

Für die Raser, die dann noch schneller und ungehinderter rasen können?

Du solltest mal die StVO lesen, die fordert ein Überholen mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit.

Also hat das nichts mit einem noblen Verhalten zu tun und schon gar nicht gegenüber dem Drängler, dass ich mit einer merklich höheren Geschwindigkeit überhole.

Die StVO fordert sicher nicht, ein Tempolimit zu überschreiten um eine geforderte Differenzgeschwindigkeit herzustellen. Wo genau steht denn, dass 20 Differenz gefordert sind? Nirgends.

 

Und wenn ich mit 100 bei TL 100 eine endlose LKW-Kolonne überhole, kann sich mein Hintermann auf den Kopf stellen. Eingeschert wird, wenn die Kolonne zu Ende ist und der Tempomat bleibt unverändert. 70.000 km pro Jahr auf der AB machen da sehr gelassen...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 07:20:44 Uhr:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 23. April 2020 um 22:38:50 Uhr:

 

Du solltest mal die StVO lesen, die fordert ein Überholen mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit.

Also hat das nichts mit einem noblen Verhalten zu tun und schon gar nicht gegenüber dem Drängler, dass ich mit einer merklich höheren Geschwindigkeit überhole.

Die StVO fordert sicher nicht, ein Tempolimit zu überschreiten um eine geforderte Differenzgeschwindigkeit herzustellen. Wo genau steht denn, dass 20 Differenz gefordert sind? Nirgends.

Und wenn ich mit 100 bei TL 100 eine endlose LKW-Kolonne überhole, kann sich mein Hintermann auf den Kopf stellen. Eingeschert wird, wenn die Kolonne zu Ende ist und der Tempomat bleibt unverändert. 70.000 km pro Jahr auf der AB machen da sehr gelassen...

Keiner fordert eine Überschreitung der zHg. Da hast du Uwe falsch verstanden.

Hier ist der Satz, den du wissen willst

STVO §5

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Was wesentlich ist, da gibt es in der StVO keinen genauen Wert. In der Praxis sollten es mindestens 10km/h Differenz sein.

Die Gerichte streiten sich da wohl noch ein wenig. Es hängt auch davon ab, welche Geschwindigkeiten überhaupt gefahren werden.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 07:20:44 Uhr:

Die StVO fordert sicher nicht, ein Tempolimit zu überschreiten um eine geforderte Differenzgeschwindigkeit herzustellen.

In der StVO steht, dass nur mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit überholt werden darf. Dort steht nicht, dass das nur gilt, wenn „kein“ Tempolimit vorhanden ist. Ergo, wenn man wegen einem Tempolimit nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholen kann, dann darf man nicht überholen.

Im Übrigen, was bringt es diesen Überholschleichern, in einer Autobahnbaustelle links nicht einmal 10 km/h schneller zu fahren. Habt die es wirklich so eilig, dass sie bei einer 10 km langen Baustelle auf die 20 Sekunden Zeitgewinn angewiesen seid? Da empfehle ich mal das Zeitmanagement zu überdenken und vielleicht mal rechtzeitig loszufahren.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 07:20:44 Uhr:

Wo genau steht denn, dass 20 Differenz gefordert sind? Nirgends.

Ich habe nicht geschrieben, dass das irgendwo steht. „ICH“ habe geschrieben, dass „ICH“ so handele.

Im Übrigen habe ich in Erinnerung, dass in einem Gerichtsurteil tatsächlich mal für PKWs die mindestens 20 km/h Differenzgeschwindigkeit gefordert wurde. Da ich aber nicht weiß, wo das steht, habe ich das hier nicht angeführt, sondern nur meine Handlungsweise beschrieben, die ich auch für sinnvoll erachte.

Wie wir alle wissen für LKWs sind mindestens 10 km/h beim Überholen. Zumindest das kann man auch von PKW-Fahrern verlangen oder siehst du das anders?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 24. April 2020 um 07:20:44 Uhr:

Und wenn ich mit 100 bei TL 100 eine endlose LKW-Kolonne überhole, kann sich mein Hintermann auf den Kopf stellen. Eingeschert wird, wenn die Kolonne zu Ende ist und der Tempomat bleibt unverändert. 70.000 km pro Jahr auf der AB machen da sehr gelassen...

Dann hast du ja auch Verständnis für LKWs, die sich gegenseitig mit knappen 10 km/h Differenzgeschwindigkeit überholen. Freut mich, das sehe ich genauso. :)

Für PKW-Fahrer, die das genauso machen, also mit nicht einmal 10 km/h Differenzgeschwindigkeit überholen, habe ich hingegen kein Verständnis.

Bei einem Tempolimit ist der Zeitverlust mit einigen Sekunden vernachlässigbar (siehe Absatz oben) und ohne Tempolimit gebietet es das Miteinander im Straßenverkehr einigermaßen zügig zu überholen, wenn es denn möglich ist.

 

Gruß

Uwe

am 24. April 2020 um 6:26

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. April 2020 um 21:19:57 Uhr:

Oh, wusste nicht, dass Basel nur von einer Seite erreichbar ist. Danke!

Naja, er schrieb aber, dass dort eine Begrenzung von 120 herrscht. Deutet also schon auf die deutsche Seite hin.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 24. April 2020 um 08:17:38 Uhr:

 

Wie wir alle wissen für LKWs sind mindestens 10 km/h beim Überholen. Zumindest das kann man auch von PKW-Fahrern verlangen oder siehst du das anders?

Wenn kein TL da ist oder dieses genug Luft bietet, sehe ich das genauso. Bei TL ist dieses die Obergrenze. Und wenn die Differenzgeschwindigkeit dann nur noch 10 ist, ist es eben so. Auf der AB sehe ich keinen Grund, meinerseits ein Blitzerfoto einzufangen oder mich in eine Kolonne LKW zu quetschen, damit mein Hintermann seiner individuellen StVO-Auslegung fröhnen kann.

 

Auf der Landstraße mit drohendem Gegenverkehr sehe ich das allerdings auch anders.

am 24. April 2020 um 6:32

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. April 2020 um 19:55:58 Uhr:

Zitat:

@manvo schrieb am 23. April 2020 um 19:33:30 Uhr:

Iaber solchen Hintermann könnte ich auch killen.

Gewalt ist keine Lösung.

Einfach beim überholen Gas geben, dann bremst man den nachfolgenden Verkehr nicht aus.

Auch kommst dann nicht zum dichten auffahren und alle sind entspannt.

In solchen Fällen verringere ich meine Geschwindigkeit seeeehr langsam und breche den Überholvorgang ab um dann mit sehr großem Sicherheitsabstand hinter dem Vordermann einzuscheren. Währenddessen wird natürlich die Windschutzscheibe unter massivem Einsatz von Spritzwasser gereinigt. Damit verhalte ich mich absolut StVo-Konform.

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