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Neuer Anhängerführerschein

Themenstarteram 19. März 2013 um 19:06

Hallo,

Seit dem 19.01.2013 gibt es eine neue Regelung bzgl. des Anhängerführerscheines .

Zitat aus Spiegel online

"Künftig fällt die verwirrende zweite Hälfte der Vorschrift weg: B reicht aus, wenn der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm ist, das Gesamtgewicht der Auto-Anhänger-Kombination 3,5 Tonnen aber nicht übersteigt. Ist der Anhänger schwerer, gilt Klasse BE. Hinzu kommt die Klasse B96, die vor allem für Caravaner wichtig ist: Auch hier geht es um Anhänger über 750 Kilogramm, das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns aber darf über 3,5 Tonnen liegen, jedoch 4,25 Tonnen nicht übersteigen."

Einmal ist die Rede vom Gesamtgewicht und bei dem neuen Führerschein B96 ist die Rede vom zulässigem Gesamtgewicht .

Mein Sohn ist 23 , also von der alten Regelung betroffen . Was darf er nun anhängen ??

Beispiel : Ich habe einen Opel Omega 3.0 V6 . Leergewicht 1.700 kg + Anhänger 500kg + Pkw 1.300 kg = 3.500 kg . Oder geht es doch allgemein um das zulässige Gesamtgewicht ?? Zulässiges Gesamtgewicht Opel Omega 2305 kg + 2.000kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 4.305 kg

http://www.spiegel.de/.../...scheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

Kann da jemand Licht ins Dunkele bringen ??

mfg Martin

Beste Antwort im Thema

keine Ahnung was du willst?

Es ist doch (bis auf B) so, daß es eine klare Regel gibt.

C1, C, D1, D dürfen alle nur 750 kg Hänger.

B darf mehr - das ist doch nett.

Oder willst du B auch auf 750 kg beschränken und alles weitere wäre BE?

 

Und beschwer dich doch nicht über die Komplexität - das war vor dem B den es jetzt gibt viel schwieriger. B(alt) hat mit zulässigen Gesamtmassen UND Leermassen gespielt.

Beispiel:

Ein Anhänger von 1500 kg zul. Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1400 kg Leermasse und 1900 kg Gesamtmasse war mit B alt nicht möglich.

Bzw. sogar Fahren ohne Fahrerlaubnis! Selbst unbeladen...

 

Jetzt darf man das. mit B...

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Wenn Dein Sohn Klasse B hat, darf er Anhänger über 750 kg nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger im Gespann bis maximal 3,5 t fahren.

Die alte Regelung bezüglich das das Leergewicht des Fahrzeuges über der zgM des Anhängers liegen muss ist seit dem 19.01.2013 auch für Deinen Sohn weggefallen.

Wenn er vor dem 19.1.2013 den fs bekommen hat gilt für ihn weiterhin das alte recht . Dennoch würde er für die Kombination natürlich be benötigen

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Wenn er vor dem 19.1.2013 den fs bekommen hat gilt für ihn weiterhin das alte recht

Da es seit dem 19.01.2013 bezüglich Anhänger keine Verschlechterung bei der Klasse B gibt, gilt die neue Regelung auch für "Altbesitzer", nur umgekehrt wenn eine Verschlechterung eintreten würde, dann würde Bestandsschutz greifen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Wenn er vor dem 19.1.2013 den fs bekommen hat gilt für ihn weiterhin das alte recht .

Das stimmt nicht. Die Änderungen gelten auch für Altbesitzer.

Edit: Zu langsam.

Zitat:

Original geschrieben von camions

Mein Sohn ist 23 , also von der alten Regelung betroffen . Was darf er nun anhängen ??

Beispiel : Ich habe einen Opel Omega 3.0 V6 . Leergewicht 1.700 kg + Anhänger 500kg + Pkw 1.300 kg = 3.500 kg . Oder geht es doch allgemein um das zulässige Gesamtgewicht ?? Zulässiges Gesamtgewicht Opel Omega 2305 kg + 2.000kg zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers = 4.305 kg

http://www.spiegel.de/.../...scheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

Kann da jemand Licht ins Dunkele bringen ??

Wie schon geschrieben wurde, selbst mit der alten reglung braucht dein sohn zum ziehen deiner komination den BE schein, mit der neuen reglung natürlich auch.

Wie sieht der spaß jetzt aus.

Man hat genau 3 möglichkeiten einen anhänger zu ziehen:

1. gesammtmasse PKW + gesammtmasse anhänger kleiner gleich 3500kg ist klasse B.

2. gesammtmasse PKW + gesammtmasse anhänger größer 3500kg aber nicht mehr wie 4250kg gleich B96

3. gesammtmasse PKW maximal 3500kg + gesammtmasse anhänger maximal 3500kg = BE

Die ganze sache mit der neuen B96 finde ich sowie totalen quatsch, da die kosten für die schulung zur B96 sich ungefähr in der waage halten mit der ausbildung zur BE nur das man bei der B96 (noch) keine praktische prüfung braucht, denn das ist schon im gerede das, das die kommen soll, nur dann wird B96 noch unattraktiver wie sie es jetzt schon ist.

Mit der BE kommt man heutzutage (auch schon vor dem 19.01.2013) immer besser weg wenn es um das ziehen eines anhängers geht, die 45min praktische prüfung sind nicht das thema und von jedem zu schaffen der schon im straßenverkehr unterwegs ist.

Ich will mich jetzt selber loben aber die durfallquote bei der BE liegt bei mir bei 0%.

Gruss

Maik

 

 

Themenstarteram 19. März 2013 um 20:59

Also , an Führerscheinklasse 96B führt kein Weg vorbei .

Kann jemand was über die Kosten sagen ?? Da es ja imense Unterschiede gibt langt mir ein Richtwert .

Danke noch für eure Hilfe

Martin

am 20. März 2013 um 5:26

Zitat:

Original geschrieben von camions

Also , an Führerscheinklasse 96B führt kein Weg vorbei .

Kann jemand was über die Kosten sagen ?? Da es ja imense Unterschiede gibt langt mir ein Richtwert .

Danke noch für eure Hilfe

Martin

Doch, indem man "BE" macht und dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist, wenn der Hänger mehr als 750 kg wiegt.

Zitat:

Original geschrieben von camions

Also , an Führerscheinklasse 96B führt kein Weg vorbei .

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 bringt in euren Fall nix, da dann auch nur Anhänger über 750 kg bis maximal 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht des Gespannes gefahren werden darf.

Es führt kein Weg an Klasse BE vorbei.

warum müssen die bescheuerten Personen in der Politik solche bescheuerten Regelungen machen, niemand kennt sich mehr aus, selbst die Herren bei der Führerscheinstelle kenne sich nicht wirklich aus, lauter unterschiedliche Aussagen,

warum macht man es nicht ganz einfach, ist dies in Deutschland (Europa) nicht möglich,

z.B.

wer einen Anhänger hinten dran hängen will, braucht einfach Führerschein XY, (wie die Klasse dann heißt ist jetzt mal egal) dann muss man eben nur schauen, wieviel man mit dem entsprechenden Fahrzeug maximal ziehen darf, und niemand hätte mehr das Problem, darf ich das noch fahren oder brauch ich einen anderen Schein, das gleiche bei den LKW Scheinen, es gibt lauter unterschiedliche Scheine, warum macht man keinen einheitlichen der auf den größten basiert, wer einen 40 t in der Fahrprüfung fahren kann und besteht, wird auch mit einem 7,5 t zurecht kommen,

aber in Deutschland/Europa muss alles kompliziert und teuer sein, sonst ist es nichts wert,

kleinen Übersicht:

http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html

 

http://www.tuev-nord.de/.../3-eu-fuehrerscheinrichtlinie-95474.htm

 

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/.../...rerscheinklassen-ab-2013.htm

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

 

wer einen Anhänger hinten dran hängen will, braucht einfach Führerschein XY, (wie die Klasse dann heißt ist jetzt mal egal) dann muss man eben nur schauen, wieviel man mit dem entsprechenden Fahrzeug maximal ziehen darf, und niemand hätte mehr das Problem

Aber so ist es doch jetzt mit Klasse B seit dem 19.01.2013, maximal darfst Du ziehen bis zu einem Gewicht des Gespanns von 3,5 t bei Anhängern über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

 

Zitat:

das gleiche bei den LKW Scheinen, es gibt lauter unterschiedliche Scheine, warum macht man keinen einheitlichen der auf den größten basiert, wer einen 40 t in der Fahrprüfung fahren kann und besteht, wird auch mit einem 7,5 t zurecht kommen,

Weil nicht jeder dem eine Fahrerlaubnis für LKW bis 7,5t ausreicht eine wesentlich teurere Ausbildung für einen 40t machen will.

Wenn Du möchtest kannst Du doch den größten machen und dann ist der 7,5t so wie Du schreibst auch enthalten, also alles genau so wie Du schreibst, irgendwie verstehe ich Deine Argumentation nicht.

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

warum müssen die bescheuerten Personen in der Politik solche bescheuerten Regelungen machen, niemand kennt sich mehr aus, selbst die Herren bei der Führerscheinstelle kenne sich nicht wirklich aus, lauter unterschiedliche Aussagen,

warum macht man es nicht ganz einfach, ist dies in Deutschland (Europa) nicht möglich,

z.B.

wer einen Anhänger hinten dran hängen will, braucht einfach Führerschein XY, (wie die Klasse dann heißt ist jetzt mal egal) dann muss man eben nur schauen, wieviel man mit dem entsprechenden Fahrzeug maximal ziehen darf, und niemand hätte mehr das Problem

Ach so. Wer einen kleinen Transportanhänger ziehen will, um mal den Grünschnitt zur Sammelstelle zu bringen, soll denselben Schein machen müssen wie ein Trucker, der einen 40-Tonnen-Gliederzug fährt? Nö, die gesetzlichen Regelungen sind so einfach, dass da auch Laien durchsteigen. Und wenn die Leute auf der Führerscheinstelle das nicht voreinander bekommen, weis ich auch nicht weiter. Ich habe da keine Probleme.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

 

wer einen Anhänger hinten dran hängen will, braucht einfach Führerschein XY, (wie die Klasse dann heißt ist jetzt mal egal) dann muss man eben nur schauen, wieviel man mit dem entsprechenden Fahrzeug maximal ziehen darf, und niemand hätte mehr das Problem

Aber so ist es doch jetzt mit Klasse B seit dem 19.01.2013, maximal darfst Du ziehen bis zu einem Gewicht des Gespanns von 3,5 t bei Anhängern über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht.

mit dem Schein darfst du max 3,5 t Gesamtgewicht haben,

der B96 ist eine reine verarsche und Geldverschwendung,

mach es ganz einfach, einen reinen PKW Schein (B), und dann eine PKW Schein mit/für Anhänger (BE), wo man soviel dran hängen kann wie das Auto ziehen darf, z.B. ein SUV mit 2 t Gewicht und einem Anhänger mit 3,5 t Gewicht, (wenn das Fahrzeug diese Anhängelast ziehen darf)

das gleiche bei den LKW Scheinen, es gibt lauter unterschiedliche Scheine, warum macht man keinen einheitlichen der auf den größten basiert, wer einen 40 t in der Fahrprüfung fahren kann und besteht, wird auch mit einem 7,5 t zurecht kommen,

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Weil nicht jeder dem eine Fahrerlaubnis für LKW bis 7,5t ausreicht eine wesentlich teurere Ausbildung für einen 40t machen will.

Wenn Du möchtest kannst Du doch den größten machen und dann ist der 7,5t so wie Du schreibst auch enthalten, also alles genau so wie Du schreibst, irgendwie verstehe ich Deine Argumentation nicht.

meine Argumentation ist ganz einfach zu verstehen, die Führerscheine sind so teuer weil es so viele unterschiedliche gibt, der Finanzielle unterschied zwischen dem 7,5 t und dem 40 t sind nicht die Welt, ich habe den 40 t (CE) Schein, außerdem müssen die Grundqualifikation gemacht werden,

 

für mich sind diese ganzen Führerscheinklassen eine rein Geldabzockerei, mehr nicht,

Ich versteh die ganze Aufregung überhaupt nicht.

Nicht schon wieder von Abzocke schreiben.

Mit dem FS B kann ein Gespanngesamtmasse von 3,5 t gezogen werden.

Der B96 ich bezeichne es mal als Zwischenstufe berechtigt um nur 750 kg mehr (4.25 t) zu bewegen.

Der BE berechtigt Anhänger mit max. Gesamtmasse 3,5 t anzuhängen.

Daraus folgt.

Als Zusatzausbildung kommt nur der BE in Frage.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von zigenhans

warum müssen die bescheuerten Personen in der Politik solche bescheuerten Regelungen machen, niemand kennt sich mehr aus, selbst die Herren bei der Führerscheinstelle kenne sich nicht wirklich aus, lauter unterschiedliche Aussagen,

warum macht man es nicht ganz einfach, ist dies in Deutschland (Europa) nicht möglich,

z.B.

wer einen Anhänger hinten dran hängen will, braucht einfach Führerschein XY, (wie die Klasse dann heißt ist jetzt mal egal) dann muss man eben nur schauen, wieviel man mit dem entsprechenden Fahrzeug maximal ziehen darf, und niemand hätte mehr das Problem

Ach so. Wer einen kleinen Transportanhänger ziehen will, um mal den Grünschnitt zur Sammelstelle zu bringen, soll denselben Schein machen müssen wie ein Trucker, der einen 40-Tonnen-Gliederzug fährt? Nö, die gesetzlichen Regelungen sind so einfach, dass da auch Laien durchsteigen. Und wenn die Leute auf der Führerscheinstelle das nicht voreinander bekommen, weis ich auch nicht weiter. Ich habe da keine Probleme.

nein, bitte nicht alles verdrehen, wer einen Anhänger an seine PKW hängen will, egal wie schwer, ob 500 kg oder 3,5t braucht einfach den BE Schein, das Gesamtgewicht des Gespannes spielt keine rolle, man muss sich nur daran halten das man die Anhängelast des ziehenden PKWs nicht übersteigt, so wie es jetzt auch schon ist,

warum wurde damals der BE Schein eingeführt ??, damit die PKW Fahrer (Fahrschüler) den Umgang

mit dem Anhänger lernen, richtiges abhängen/anhängen und gegen wegrollen sichern, Abfahrtskontrolle, Ladungssicherung, Rückwärtsfahren ist auch teil der Prüfung usw. usw.

warum darf ein ungeübter (nicht geschulter) eine 750 kg Anhänger einfach hinten dran hängen ohne eine Ahnung davon zu haben, und einen 1 t Hänger nicht, von der Größe sind sie vielleicht sogar gleich, vom Leergewicht kaum ein unterschied, wer eine 750 kg anhänger am Berg ohne Unterlegkeile abhängt schaut ihm genauso hinterher wie bei eine 1 t Hänger ohne angezogene Bremse/Keil, was ich sagen will, wer einen 750 kg Hänger hinten dran hat, muss mit dem genauso gut umgehen können wie mit einem 3 t Hänger, und wie soll das ohne Schulung gehen

 

 

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