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Motorrad in Frankreich als gestohlen gemeldet

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 11:11

Hallo,

uns beschäftigt seit Ende Februar ein blöde Geschichte aus der wir irgendwie nicht mehr rauskommen.

Vielleicht hat ja noch jemand von euch eine Idee?

Vorab:

Meine Frau hat sich im September 2008 eine gebrauchte SV650S gekauft (beim Händler, nachvollziehbare Historie) und zugelassen.

Ende Februar klingelte es bei uns an der Tür und eine netter Herr von der Kripo steht auf der Matte und erklärt mir das die Fahrgestellnummer der SV europaweit zu Fahnung ausgeschrieben wurde und er über die Zulassungsstelle an unsere Adresse kam.

Der Vorgang wurde in Frankreich gestartet, dort wurde im Dezember 2009 eine 450er Suzuki in weiß/silber als gestohlen gemeldet. Ich konnte den Beamten zum Glück davon überzeugen das es sich um eine Verwechslung handeln mus bzw. die Fahrgestellnummer in Frankreich falsch aufgeschrieben wurde.

Also keine Beschlagnahmung!

Er wollte sich drum kümmern, die zuständigen Behörden (BKA,Kripo,Europol) davon zu informieren.

Jetzt ist Ende Mai und die Kiste ist immer noch in der Fahnung, weil aus Frankreich keine Antwort kommt und das BKA die Sache nicht selbst beenden darf. Der Kripomann ist jetzt auch am Ende sienes Lateins!

Ich bin morgen nochmal vor Ort und lasse Bilder machen die nach Frankreich geschickt werden sollen.

Lt. Aussage eines befreundeten Beamten(hat sich auch schon erfolglos reingehängt)

kommt folgende Meldung wenn man das Kennzeichen und dann die FIN abruft

"Fahrzeug sicherstellen und Fahrer identifizieren"

Die Konsequenz:

Meine Frau hat keinen Bock mit der Maschine rumzufahren und eine Polizeikontrolle im nahen Frankreich möchte Sie nicht erleben.

Das alles wegen eines bes*** Zahlendrehers.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jenhls

Würd halt den Käufer fragen, ob er vor hat, ins Ausland zu fahren. Geht auch in einem Nebensatz unauffällig. Wenn nein, sehe ich da einfach keinen Mangel.

Tschoe, wenn Du es so eng siehst: Warum verkauft man denn überhaupt ein Motorrad? Doch wohl nur, weil es für einen selbst gewisse Mängel aufweist (zu alt / zu langweilig / zu teuer / zu langsam etc.). Und niemand käme auf die Idee, beim Verkauf einer Kilogixxer anzugeben "die frisst dir die Haare vom Kopf".

Aber ist halt wie so vieles Anssichtssache.

Das sind doch wohl ein paar sehr unterschiedliche Schuhe! Wenn jemand eine gebrauchte Kilodingsbums irgendeines Herstellers kauft, kann er sich schon im Vorfeld über Kosten und technische Daten für dieses Modell informieren. Und ich, als Verkäufer, muss niemand erzählen, daß meine finanzielle Situation einen weiteren Betrieb nicht zulässt, oder mein Fahrkönnen, oder.... Das sind keinesfalls Mängel, und schon gar keine versteckten. Wenn ich das Ding aber verkaufe oder zu verkaufen versuche, während ganz offensichtlich (offensichtlich erstmal nur für mich) Vater Staat noch ein mehr oder minder berechtigtes Interesse an dem Bike hat, und ich den Käufer nicht darüber informiere, ist das ganz einfach versuchter oder vollendeter Betrug. Und das ist keinesfalls Ansichtssache, und meiner Anzeige wärst Du ggfs. sicher. Im übrigen verträgt sich dieses Verhalten kaum mit der oft gerade von "Bikern" strapazierten Ehre, zu dem Wort gehört nämlich "Ehrlichkeit", von der Du aber nichts zu halten scheinst (Ansichtssache?).

Grüße

Uli

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Mahlzeit.

Beschissene Situation und Euch viel Erfolg bei der Regelung.

Gibz da nicht sowas wie eine "notarielle Beurkundung" als Nachweis für die Ordnungsmäßigkeit der Maschine?

Wurde ja quasi fürher gekauft und Motor und Fahrgestell sind ja nich mit der "Gestohlenen" identisch.

Diese Beurkundung dann immer mitführen.

War nur ein Gedanke. generell weiß ich leider nicht, was man da machen kann, außer sich noch mit der Botschaft wegen zügigem Ablauf des Verfahrens in Verbindung setzen...

Grüße vom Bass

am 28. Mai 2009 um 12:28

Ich würde mal die französische Botschaft kontaktieren. Bzw. mal in Straßbourg anrufen, die können dort eigentlich fließend deutsch. Ich denke die werden dir weiterhelfen können.

Zur Not, einen Menschen in der Umgebung suchen, der fließend Franz. spricht, und einfach mal bei den franz. Beamten anrufen.

Fahr mal nach Heppenheim, oder nach Bensheim zur Volkshochschule. Dort unterrichtet jemand bestimmt Französisch. Evtl. hilft er dir für ein paar Euro.

Iste jetzt rein eine Vermutung von mr, hab da noch keine Erfahrungen gemacht. Ich selbst spreche etwas französisch, kann man mich also im Notfall dort verständigen;)

Gruß Patrick

Themenstarteram 28. Mai 2009 um 12:52

meine schwester studiert französisch auf lehramt, hab da also schon jemanden.

falls bei der aktion morgen nix rauskommt werde ich es mal über die botschaft versuchen oder über eine europaabgeordnete (hat meine frau zufällig im zug kennengelernt)

am 28. Mai 2009 um 15:52

Ihr dürft doch frei über die Maschine verfügen, oder? Einfach verkaufen und gut is. Ist ja sauber das gute Stück.

Hallo,

 

wäre ja wohl nicht gerade die feine Englische, oder ? 

am 28. Mai 2009 um 22:25

Hi

Ist sogar vielleicht nicht nur kein netter Zug, sondern arglistige Täuschung:confused:

Die ausgeschreibene Fahndung könnte vielleicht bei dem ein oder anderen Richter als bekannter versteckter Mangel sauer aufstoßen.......................................

Mir wäre das zu heiß, so verführerisch und "elegant" die Lösung auch aussieht!

Themenstarteram 29. Mai 2009 um 8:59

solange die sache nicht geklärt ist, gilt die maschine als gestohlen.

eine verkauf würde mir enormen ärger einbringen (vorwurf der hehlerei+ einen aufgebrachten käufer der die kiste nicht zulassen kann)

... und den verlust durch den verkauf und neukauf hab ich trotzdem an

der backe.

Themenstarteram 29. Mai 2009 um 13:52

nachtrag:

ein verkauf ist def. verboten

ansonsten nix neues, steht immer noch in der fahndung, hab jetzt aber wenigstens ein stück papier für die nächste kontrolle.

alles hängt an den franzosen

am 29. Mai 2009 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von racemove

solange die sache nicht geklärt ist, gilt die maschine als gestohlen.

eine verkauf würde mir enormen ärger einbringen (vorwurf der hehlerei+ einen aufgebrachten käufer der die kiste nicht zulassen kann)

... und den verlust durch den verkauf und neukauf hab ich trotzdem an

der backe.

Ja hoppla, ich dachte, da definitiv nichts gegen die Maschine vorliegt, wäre das kein Problem. Offensichtlich ein Irrtum. In dem Fall würde ich auch nicht verkaufen - Maschine nicht sauber, ergo bekannter Mangel, den man angeben muss. Zumal ja dann tatsächlich noch der Vorwurf der Hehlerei hinzukommt...

rrspeeedy und Tschoe, was die feine englische Art angeht, wäre ich in diesem Fall nicht so pingelig. Polizeikontrollen sind für mich im Wesentlichen ein Fremdwort, ins Ausland fahre ich eher auch nicht - wenn mir so eine Maschine verkauft werden würde, würde ich es warhscheinlich garnicht merken. Und ich denke, das geht den meisten Anderen auch so. Warum sollte man dann Gewissensbisse haben?

Eine Fahndungsausschreibung kann nur die Behörde ändern/löschen, welche sie auch veranlasst hat, das ist vom Grundsatz her korrekt. Wenn sich die örtliche Kriminalpolizei um die Sache gekümmert hat, dann wurde die Richtigstellung dem BKA mitgeteilt, welche Kontakt mit der ausschreibenden Behörde aufnehmen wird. Hier ist Geduld gefragt und Fahrten ins Ausland sollte man sich in der Tat verkneifen ....

Wenn die ausschreibende Behörde bekannt ist, könnte man natürlich auch ein Schreiben direkt nach dort senden, dazu ein paar Digi-Fotos mit Moped und FIN und natürlich in französisch. Wird aber vermutlich nicht viel nützen ...

pfisti

PS: Wie wahrscheinlich ist eine Kontrolle in Frankreich??????

Hallo, jenhls !

 

Für mich hängt das eindeutig vom Charakter eines Menschen ab, ob er eine Maschine wissentlich mit einem ( mehr oder weniger großen ) Mangel weiterverkauft, ohne es zu erwähnen ! Egal, ob der Andere das jetzt merkt oder nicht. Aus dieser Sicht lassen Deine beiden letzten Beiträge ziemlich tief blicken. ;)

am 31. Mai 2009 um 16:40

Würd halt den Käufer fragen, ob er vor hat, ins Ausland zu fahren. Geht auch in einem Nebensatz unauffällig. Wenn nein, sehe ich da einfach keinen Mangel.

Tschoe, wenn Du es so eng siehst: Warum verkauft man denn überhaupt ein Motorrad? Doch wohl nur, weil es für einen selbst gewisse Mängel aufweist (zu alt / zu langweilig / zu teuer / zu langsam etc.). Und niemand käme auf die Idee, beim Verkauf einer Kilogixxer anzugeben "die frisst dir die Haare vom Kopf".

Aber ist halt wie so vieles Anssichtssache.

am 31. Mai 2009 um 16:49

Zitat:

Original geschrieben von jenhls

Würd halt den Käufer fragen, ob er vor hat, ins Ausland zu fahren. Geht auch in einem Nebensatz unauffällig. Wenn nein, sehe ich da einfach keinen Mangel.

Tschoe, wenn Du es so eng siehst: Warum verkauft man denn überhaupt ein Motorrad? Doch wohl nur, weil es für einen selbst gewisse Mängel aufweist (zu alt / zu langweilig / zu teuer / zu langsam etc.). Und niemand käme auf die Idee, beim Verkauf einer Kilogixxer anzugeben "die frisst dir die Haare vom Kopf".

Aber ist halt wie so vieles Anssichtssache.

Wahrscheinlich würde der Käufer gar nicht mehr ins Ausland können, wenn er in Hanschellen aus der Zulassungsstelle abgeführt wurde.

am 31. Mai 2009 um 21:41

Wieso racemove bzw. seine bessere Hälfte hat es doch auch geschafft, ohne Terroralarm auszulösen :confused:

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