Kratzer durch Waschstraße

Guten abend euch,
Ich War am 2.2. Um ca 12 Std bei Cosy Wash in Berlin mein Auto waschen
Nach dem Waschvorgang bin ich ausgestiegen um die Fenster zu trocknen da fiel mir auf das meine Stoßstange v.l,,Kotflügel links, Fahrertür, Tür h.l., Hinten am Radkasten alles zerkratz ist.
Schaden sofort gemeldet, musste etwas ausfüllen.
Werde Montag zum Anwalt und Gutachter gehen.
Wird die Versicheing von Cosy Wash meinen Schaden bezahlen?
Hoffe ihr könnt mir helfen

Beste Antwort im Thema

leute, jetzt mal ehrlich.
der TE fragt in einem normalen ton nach der möglichen regulierung des schadens durch die waschstraße.
gleich zu beginn muss der TE erstmal beweisfotos hochladen... dann wird ihm in zig verschiedene weisen erklärt, dass der schaden nicht durch die waschstraße erfolgt ist und nachdem nun der TE, verständlicherweise, sich aus diesem forumbereich zurückzieht, wird er auch noch im forum verfolgt..
das finde ich furchtbar!

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Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich meine, ich kann den Schaden am Dach ja schlecht selbst verschuldet haben...

Wenn Du Dich während des Waschvorgangs ausserhalb des Fahrzeugs aufhälst, spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Betreibers. Halten sich hingegen Personen im Fahrzeug auf, könnte die Beschädigung auch von diesen verursacht oder begünstigt worden sein.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich meine, ich kann den Schaden am Dach ja schlecht selbst verschuldet haben...

Nein?

Theoretisch wäre das aber schon möglich.

Z.B. eine versehentliche Bedienung des Schiebedaches in der Waschanlage.

Mögliche Einflussnahme des Fahrers heisst das Stichwort:

Wenn sich der Fahrer noch im Fahrzeug befindet, hat er immer noch Einfluss auf das Fahrzeug und dessen Bedienung (ich denke da z.B. an solche "Spezialisten", die z.B. in der Waschstrasse die Scheibenwischer betätigen und sogleich nach dem Schaden empört beim Betreiber der Anlage Schadenersatzansprüche stellen).

Bei einer Portalanlage hingegen hat der Fahrer keinerlei Einfluss mehr auf das, was sich in der Waschanlage abspielt.

Hier kauft man die Waschkarte, und wirft diese von aussen ein - dann kann man nur noch zuschauen, was mit dem Fahrzeug passiert.

Und genau aus diesem Grunde differenziert die Rechtsprechung nun auch die Schäden zwischen Waschstrassen und Portalanlagen.

Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Wird in meinem Fall ja noch richtig spannend, da der Betreiber mehrere, nahezu identische Waschstrassen betreibt und man bei einem Teil im Fahrzeug sitzen bleibt (wie in meinem Fall) und im anderen Teil das Auto "durchgezogen" wird und der Fahrer nebenher geht.

Dann werden im Schadenfall auch (je nach Art der Anlage) verschiedene haftungsrechtliche Beurteilungen erfolgen müssen (siehe oben, Stichwort Einflussnahme).

@bits1011: genau😉

Danke für die rege Beteiligung und die fundierten Antworten...

Warten wir mal ab, was der Haftpflichtversicherer des Verursachers (also in meinen Augen die Waschanlage) oder gegebenenfalls ein Gericht entscheidet.

@twelferider
Mir ist klar, dass Dein theoretisches Beispiel mit dem Öffnen des Daches beispielhaft gemeint war, allerdings zeigt das Schadenbild ja, dass das Dach nicht bedient wurde; somit kann ich keine Begünstigung des Schadeneintritts durch mich konstruieren...

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Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Zitat:

Original geschrieben von Mimro


Ich meine, ich kann den Schaden am Dach ja schlecht selbst verschuldet haben...
Nein?

Theoretisch wäre das aber schon möglich.

Z.B. eine versehentliche Bedienung des Schiebedaches in der Waschanlage.

Mögliche Einflussnahme des Fahrers heisst das Stichwort:

Wenn sich der Fahrer noch im Fahrzeug befindet, hat er immer noch Einfluss auf das Fahrzeug und dessen Bedienung (ich denke da z.B. an solche "Spezialisten", die z.B. in der Waschstrasse die Scheibenwischer betätigen und sogleich nach dem Schaden empört beim Betreiber der Anlage Schadenersatzansprüche stellen).

Bei einer Portalanlage hingegen hat der Fahrer keinerlei Einfluss mehr auf das, was sich in der Waschanlage abspielt.

Hier kauft man die Waschkarte, und wirft diese von aussen ein - dann kann man nur noch zuschauen, was mit dem Fahrzeug passiert.

Und genau aus diesem Grunde differenziert die Rechtsprechung nun auch die Schäden zwischen Waschstrassen und Portalanlagen.

Es sei denn, man spielt mit der Fernbedienung des Fahrzeug und öffnet eben so das Dach, oder die Fenster. Ist doch heute alles möglich. Daher halte ich diese Differenzierung eher für antiquiert. Beweisen tut das gar nichts, wenn ich ausserhalb des Fahrzeugs bin, oder seh ich das ganz falsch. Bin auf diesem Gebiet im Gegensatz zu dir eher Laie. Aber so weit hergeholt ist das doch nicht?

Fast genau 1 1/2 Jahre später kann ich in meinem Fall nun auch Licht ins Dunkle bringen!

Meine Klage gegen den WA-Betreiber wurde vom AG München abgewiesen. Ich hätte den Beweis erbringen müssen, dass die Schadenursache allein aus dem Verantwortungsbereich des WA-Betreibers herrühren kann.

Das Gericht ist der Ansicht (nach Ortstermin und SV-Gutachten), dass ohne Vorschädigungen am Fahrzeug, eine Zersplitterung des Glasdachs in diesem Bereich der WA nicht möglich gewesen wäre.

Auch wenn eine mögliche Einflussnahme durch mich mit keiner Silbe thematisiert wurde, ist das Ergebnis für mich das gleiche.

Glücklicherweise ist der reale Schaden für mich überschaubar (rd. 600 EUR + Kratzer im Fahrzeug), da ich lediglich die SB in der Teilkasko und in der Rechtsschutz, einen sehr fairen Preis fürs Gutachten und eine professionelle Fahrzeugaufbereitung bezahlen musste...

Die Fahrzeugaufbereitung wirkte Wunder, es sind lediglich drei deutlich sichtbare Kratzer am Fahrzeugdach und einer unterhalb der hinteren Seitenscheibe geblieben. Nachdem ich das Auto voraussichtlich behalte, solange es geht, haben diese optischen Mängel zumindest keine monitären Auswirkungen.

Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Oktober 2014 um 21:39:24 Uhr:


Fast genau 1 1/2 Jahre später kann ich in meinem Fall nun auch Licht ins Dunkle bringen!

Meine Klage gegen den WA-Betreiber wurde vom AG München abgewiesen. Ich hätte den Beweis erbringen müssen, dass die Schadenursache allein aus dem Verantwortungsbereich des WA-Betreibers herrühren kann.

Irgendwie war das ja vorhersehbar.

Schrieb doch genau in diesem Forum einer vor gut 1,5 Jahren bereits:

Zitat:

@twelferider schrieb am 30. April 2013 um 11:36:02 Uhr:



Gerade bei den Waschstrassen (in einer solchen hat sich ja der vorliegende Schadenfall auch ereignet)
sehen die Gerichte einen Rückschluss einer Schädigung auf die Pflichtverletzung des Waschstrassenbeetreibers nur dann, wenn ein Geschädigter darlegen und beweisen kann, dass die Schadensursache einzig und allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrühren könne - also jede andere Schadensursache ausgeschlossen werden kann.

Und genau das ist hier nicht der Fall.

Somit wird hier jeder Anspruch gegen den Betreiber der Waschstrasse scheitern.

Aber, so macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen....

Zitat:

@twelferider schrieb am 16. Oktober 2014 um 23:25:10 Uhr:


Aber, so macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen....

Und das ist ja auch gut so... Ganz ehrlich: die 150 EUR SB warens mir auch im Nachhinein wert, dass ichs zumindest versucht habe!

Und der Rechtsschutzversicherer hat zumindest ohne Diskussion Deckungszusage erteilt, was ja auch eher dafür spricht, dass meine Klage nicht von vornherein vollkommen aussichtslos war.

Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Oktober 2014 um 23:41:34 Uhr:



Und der Rechtsschutzversicherer hat zumindest ohne Diskussion Deckungszusage erteilt,

Bei den Rechtsschutzversicherungen werden die "Erfolgsaussichten" eines Prozesses de facto nicht mehr geprüft - hat mit Kostengründen zu tun.

Dies aber näher zu erläutern würde den Rahmen sprengen und gehört auch nicht wirklich hier her.

Zitat:

@Mimro schrieb am 16. Oktober 2014 um 23:41:34 Uhr:


was ja auch eher dafür spricht, dass meine Klage nicht von vornherein vollkommen aussichtslos war.

Doch, war sie - sonst hätte ich es nicht bereits vor 1,5 Jahren hier so geschrieben.

Aber immerhin hat der Anwalt nun auch etwas an der Sache verdient - der Einzige, dem der Ausgang der Sache letztlich egal sein kann.

Danke, dass Du das Ergebnis trotz des negativen Ausgangs hier berichtet hast.

Es zeigt dem ein oder anderen Zweifler auch, dass die hier schreibenden sog. "Versicherungs-Lobbyisten" vielleicht doch einen Hauch Ahnung von den hier behandelten Themen haben, auch wenn ihr Rat nicht immer "Ab zum Anwalt, der wird´s schon rausklagen" heißt.

Zitat:

@Hafi545 schrieb am 17. Oktober 2014 um 10:55:57 Uhr:


...auch wenn ihr Rat nicht immer "Ab zum Anwalt, der wird´s schon rausklagen" heißt.

Leider geht mein Rechtsverständnis in dieser Sache offensichtlich an der Realität vorbei, so dass ich es immer wieder durch ein Gericht "überprüfen" lassen würde. Nichts desto Trotz, waren einige Posts, allen voran Delle und twelfe, dabei, die mich das Ergebnis schon befürchten haben lassen.

Aber was solls, Autofahren kostet Geld und der Schaden wird mich nicht am Bettelsstab enden lassen. Also lasse ichs unter ärgerlicher Erfahrung laufen!

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