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KFz- und Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft

Themenstarteram 16. August 2016 um 12:54

An die Experten,

ich habe seit nunmehr 30 Jahren all meine Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft, nennen wir sie A.

Das heißt, sowohl meine Kfz-Versicherung als auch meine Rechtsschutzversicherung habe ich bei A abgeschlossen. Und ich bin ganz zufrieden!

Was passiert nun wenn ich im Kfz-Bereich ein Problem hätte mit meiner Versicherung A. Wird die gleiche Versicherung A im Rechtsschutzbereich mir dann eine Deckungszusage erteilen, um gegen Versicherung A - also sich selber - vorzugehen?

Zur Veranschaulichung:

Ich habe einen Vollkaskoschaden und bin mit der Abrechnung nicht einverstanden. Kann ich dann gegen meine eigene Versicherung A unter Einsatz meiner Rechtsschutzversicherung A vorgehen?

Ich habe einen umstrittenen Unfall mit ungeklärter Schuldfrage. Der Unfallgegner ist aber zufällig auch bei A versichert. Kann ich meine Rechtsschutzversicherung A einsetzten um die Angelegenheit mit A zu klären?

Die Frage lautet also, darf ich das. Und vor Allem, macht die Versicherung da mit?

Die Frage ist real, die Beispiele - noch - fiktiv. Ich kann also keine Fakten liefern. Es wäre trotzdem interessant, zu wissen ob ich vielleicht meine Rechtsschutzversicherung besser bei einer anderen Gesellschaft abschließe.

Danke

Johan

Beste Antwort im Thema

Die RS Versicherung ist meist eine eigene Gesellschaft. In den Ausschlüssen wird regelmäßig der Bereich von der Deckung ausgenommen, wenn es gegen die RS Versicherung selbst gehen soll. Angelegenheiten gegen andere Unternehmen des Mutterkonzerns fallen da nicht drunter.

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Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 16. August 2016 um 23:31:33 Uhr:

Zwei Rechtschutzversicherungen abschließen :-)

Naja, man kann zumindest seine eigenen Vertragspartner wählen. Und der Situation, dass man im Kaskoschadenfall den gleichen Vertragspartner bitten muss Deckung für einen Rechtsstreit gegen ihn selbst zu erteilen, kann man aus dem Wege gehen.

Bei gleicher Leistung würde ich das auch in Erwägung ziehen und bei mir ist es ja noch mal ne Ecke härter. (Berufsrechtschutz)

Aber auch hier greifen die ARB, sofern der RAW eine Aussicht auf Erfolg sieht. Selbst wenn nicht, dürfte nach den entsprechenden ARB u.U. trotzdem eine Deckungszusage erfolgen.

(im speziellen Fall bei Dir, kann u.U. auch der Betriebsrat eine Marke setzen, wie ich es auch erfahren durfte)

Rechtsschutz sollte immer bei einer anderen Versicherung abgeschlossen werden.

Allerdings ist es dafür zu spät, wenn der Fall bereits eingetreten ist.

Herbert, Deine Auffassung ist verständlich und nachvollziehbar.

Aber ich gebe Paul hinsichtlich seines 2. Beitrages in dem Thread recht.

Ich habe in 30 Jahren keinen VN einer Rechtschutzversicherung erlebt der Nachteile hatte, alles bei einer Gesellschaft zu haben.

Grüße von Klaus. :)

Hallo Klaus,

das mag sein.

Aus eigener leidvoller Erfahrung weiß ich aber, dass Rechtsschutzversicherungen bei Inanspruchnahme ganz schnell eine Kündigung aussprechen. Ich denke, dass das umso eher geschieht, wenn gegen die eigene Gesellschaft vorgegangen wird.

IMO spricht nichts dafür, die Rechtsschutz bei der gleichen Versicherung abzuschließen, wie die übrigen Versicherungen.

Kann man zwar machen, ich würde das aber nicht tun.

Liebe Grüße

Herbert

Hallo Herbert,

mangels Erfahrung kann ich Deinen Post nur bedingt bestätigen.

Die Rechtschutz, die ich meine, hatte im Nachhinein den Schadenverlauf bei 3 Bekannten geprüft und dann anscheinend plötzlich festgestellt, dass die Inanspruchnahme zu häufig war.

Die haben dann einfach zum normalen Ablauf gekündigt, obwohl die letzten Schäden nach mehr als einem Jahr abgeschlossen waren.

Bei sämtlichen Inanspruchnahmen wurde nicht gegen die eigene Versicherung vorgegangen, sondern z.B. gegen Arbeitgeber, einem behandelnden Arzt und dem Versorgungsamt wegen eines zu geringen Behindertengrades.

Viele Grüße von Klaus

Ich hab bei mir auch die RS von den anderen Versicherungen "gtrennt", einfach um von vorneherein jeglichen Zweifel auszuräumen, daß da im Falle eines Falles gekungelt wird.

Mich interessiert überhaupt nicht, welcher Versicherer dahinter steht. Ich wähle zuerst nach gewünschtem Deckungsumfang und dann nach Beitrag. Bei den berücksichtigten Versicherern fallen ein paar weg, wenn ich schlechte Erfahrungen gemacht habe oder irgendein anderes NoGo dagegen spricht. Warum jemand alle Verträge bei einer Gesellschaft platziert kann ich nicht nachvollziehen, außer die oben genannten Kriterien sind erfüllt, was in der Praxis wohl eher selten ist...

am 19. August 2016 um 8:20

Das liegt bei einem Makler wohl in der Natur der Sache.

Möglichst viele Wechsel bringen die Kohle.

Ich hingegen habe meine Versicherungen gerne gebündelt.

1. Mein Berater hat eine Schadensregulierungsvollmacht bei meinem Versicherer

2. Ich kriege Bündelnachlässe

3. Ich werde nicht bei jedem kleinen Schaden gleich gekündigt, weil meine Renta schlecht ist.

4. Ich kriege eine Kulanzzahlung, wenn ich mal einen Schaden habe, der eigentlich doch nicht versichert wäre.

Auch meine Rechtsschutzversicherung habe ich im gleichen Konzern.

Auch die betrachten die gesamte Kundenverbindung, wenn es um eine evtl. Kündigung gehen sollte.

Ich denke, hier kann man sich streiten, welcher Weg der bessere ist.

Ich fahre so seit Jahren schon sehr gut.

Wieso soll ein Versichererwechsel mehr Geld bringen? Ein Makler bekommt laufende Courtage und die unterscheidet sich im Kompositbereich zumindest nicht entscheidend bei den jeweiligen Anbietern... Ich bin auch nicht für ständigen Wechsel... Ich entscheide mich aus besagten Gründen für einen Vertrag und ändert sich nichts, gibt es auch keinen Grund zu wechseln. Die Punkte 1-4 hast Du doch beim Makler genauso? Regulierungsvollmachten sind bei vielen Anbietern kein großes Thema, Bündelnachlässe werden mit günstigeren Tarifen unnötig, Schadenkündigungen kommen eher selten vor und wenn wird der Makler vorher über den Sanierungs-/Kündigungswunsch informiert und kann entsprechend reagieren. Bezüglich Kulanzen werden die Versicherer immer restriktiver, wobei ich behaupte, dass Makler nicht weniger Kulanzen verhandeln, als Vertreter, eher umgekehrt und zu guter Letzt sind die Bedingungswerke von Maklerbeständen im Allgemeinen eher umfangreicher, als die der AO...

am 19. August 2016 um 12:10

zu 1. Hat ein Makler dann bei jedem Versicherer den er anbietet auch die entsprechende Vollmacht?

2. Ich will keinen günstigeren Tarif mit schlechteren Leistungen haben, sondern ich will einen echten Nachlass bekommen. Den werde ich nicht bekommen, wenn ich bei der Versicherung nur einen einzigen Vertrag habe.

3. Das ist schön, dass der Makler informiert wird. Aber er wird nicht viel erreichen, wenn sie mir mein Kfz sanieren wollen, weil es der einzige Vertrag bei der Versicherung ist und meine restliche Prämie an Sachversicherungen zu den Mitbewerbern fließt. Die sind doch froh, wenn sie mich sanieren können, denn am Kfz wird eh nichts verdient. Anders siehts hingegen aus, wenn meine ganzen restlichen Sachverträge auch bei dem gleichen Konzern sind.

4. Was will ich an Kulanz erwarten, wenn ich 49,90 im Jahr für die PH bei einem Versicherer habe und das mein einziger Vertrag dort ist. Da kann ich keine 500,- € auf Kulanz erwarten. Wenn die allerdings 1000,- € und mehr im Jahr von mir bekommen und das schon seit Jahren, dann sieht die Rechnung für den Versicherer und auch für mich schon besser aus.

Das sind einfach wirtschaftliche Tatsachen, die ein Makler nicht ändern wird.

Gut behandelt wird nur ein guter Kunde. Einem 1 Vertragskunden der vielleicht gerade mal seit einem Jahr Kunde ist, weint niemand nach.

Aber lassen wir das Thema doch.

Du arbeitest bei einem Makler.

Wie heißt es immer so schön?

Wessen Brot ich esse, dessen Lied singe ich. ;)

am 19. August 2016 um 22:03

zu 1. nein, ist auch nicht zwingend nötig

zu 2. - 4. Vom Leben und den Möglichkeiten als Makler hast Du keine Ahnung.

2. Maklertarife haben eher höhere Leistungen

3. und 4. der Makler kann einiges erreichen, weil er die Kraft von einigen hundert oder tausend Verträgen bündelt, fehlendes Neugeschäft und Kündigung ganzer Bestände drohen dem Versicherer. Glaub mir das wiegt schwerer als ein einzelner Kunde mit seinem "ganzen" Vertragsbestand. Auch kann der Makler mit dem Versicherer oder eben auch anderen Versicherern gute Weiterversicherungsmöglichkeiten für seinen Kunden verhandeln - die ganz ganz seltenen Fälle in denen keine Lösung möglich ist, denen nützt es auch nichts wenn sie alle Verträge bei einem Versicherer haben.

So sehen die wirtschaftlichen Tatsachen aus. 1 Makler steht für tausend oder viel mehr Kunden. Da glaubst Du nicht wirklich den besseren Stand als Einzelperson (von mir auch noch mit Familie) zu haben.

am 19. August 2016 um 23:50

Nun. Ich liebe es, wenn mir mein Vertreter gleich zusagen kann, dass mein Schaden reguliert wird und wir dazu keinen Sachbearbeiter brauchen, den ich noch nie in meinem Leben gesehen habe.

Wer das nicht kann, wird es wohl immer wegargumentieren wollen.

Dass ein Makler tausende Verträge kündigt, nur weil mir eine Versicherung nicht kulanterweise entgegenkommen möchte, halte ich für unrealistisch.

Was bist du von Beruf stoppelfreund?

Wenn ich raten müsste, würde ich auf Makler tippen. :D

am 20. August 2016 um 5:07

Zwei Alternativen:

Versicherungsvertreter: Vorteil - hat Regulierungsvollmacht (bis zu einer gewissen Höhe), Nachteil - kann nur Tarife einer Versicherungsgesellschaft vermitteln

Versicherungsmakler: Vorteil - ist an kein Versicherungsunternehmen gebunden, kann aus hunderten Tarifen auswählen und den am Besten passenden für seinen Kunden auswählen, Nachteil: hat nicht bei allen Gesellschaften Regulierungsvollmacht (könnte, wenn der Kunde dies wünscht aber eine Gesellschaft nehmen, bei der er Regulierungsvommacht hat)

Genau aus diesen Gründen bin ich Versicherungsmakler. Das was Du als Vorteil verkaufen willst ist in Wirklichkeit gar keiner.

Fakt ist: Wenn es hart auf hart kommt zählt was in den Bedingungen steht. Da ist es mir lieber, wenn ein Schadenfall versichert ist, weil die Bedingungen es hergeben, als das ich den Kunden auf eine mögliche Kulanz vertrösten muss. Wenn der Schaden hoch genug ist ist es mit Kulanz eh nicht mehr weit her.

Versicherungsvertreter = Vertreter der der VERSICHERUNG

Versicherungsmakler = Sachwalter des KUNDEN, hat dessen Interessen zu vertreten und kann von ihm haftbar gemacht werden.

Muß sich jeder selber überlegen was er will.

am 20. August 2016 um 8:55

Und so ein Makler bekommt seine Provisionen von wem noch gleich?

Und die Höhe dieser Provisionen hat keinen Einfluss auf die Richtung, in die die Beratung geht?

Wahre Samariter müssen das sein, diese Makler.

;)

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