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Hilfe!Unfall mit LKW. Versicherung zahlt nur 50%. Was kann man tun?

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 17:08

Hallo zusammen. Brauche dringend ein paar schlaue Tips!

Folgendes zum Unfall - Hergang.

Engpass: Ich stand mit PKW vor / in einem Engpass. (10 km/h erlaubt.) Wollte einen LKW ca. 40 to.!!! der in den Engpass einfuhr, durchlassen. An der Stelle ist die Straße breit genug für zwei Fahrzeuge. LKW fuhr an und leider nicht an mir vorbei, sondern "schlitzte" meine Seite auf.

Anschliessend Unfallaufnahme von Polizei. Aussage von Polizei: Ist halt so, ist ein Engpass. Versicherungsfall. }> Keine Zeugen.

Schaden laut Gutachten 4.000 €. Zwei Wochen Leihwagen von Versicherung um zur Arbeit zu fahren} Tag á 50 €uro.

Versicherung will nun allerdings nur 50% übernehmen. } Grund: Weil beide Fahrer nicht aufmerksam genug waren. Aussagen widersprechen sich.

Ist klar. Stehendes Auto rammt 40 Tonner. ??? Wo ist da die Logik?

Man sieht deutlich kreisförmige Kratzer von der LKW Radnabe im Lack.

Das der Fahrer sagt, er habe keine Schuld ist auch klar. Sonst gibt´s Ärger vom Chef. !!!

Was soll ich denn jetzt tun? Anwalt wird zu teuer. Habe nur Teilkasko.

Soviel Geld kann ich nicht aufbringen. Muss ich mit rechnen,dass ich den Gutachter und den Leihwagen auch noch zu 50 % zahlen muss.

 

Wer hat denn ein paar Tips oder wer hat da Erfahrungen gemacht? Ich bin schon völlig durcheinander.

Danke schonmal vorab!!

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Das ist leider höchstrichterliche Rechtssprechung.

Das musste ich meinen Kunden auch schon oft erklären.

Da können die Versicherer nix für. Die Teilung der Schuld basiert auf der sogenannten gleichen Betriebsgefahr.

Öhhhhm...

40 Tonner gegen PKW...

Gleiche Betriebsgefahr?

 

Damit würde ich mich nicht zufrieden geben. Da muss der Versicherer schon ein bisschen mehr bringen.

 

@TE: Wenn die Versicherung die 50% Haftung durchsetzt, musst Du von allen Kosten, die bisher entstanden sind auch 50% selbst tragen.

 

Ich würde die Kosten der anwaltlichen Beratung in diesem Fall investieren. Viel schlimmer kann´s ja nicht kommen.

 

Gruß

Hafi

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 20. Oktober 2010 um 17:53

Das ist leider höchstrichterliche Rechtssprechung.

Das musste ich meinen Kunden auch schon oft erklären.

Da können die Versicherer nix für. Die Teilung der Schuld basiert auf der sogenannten gleichen Betriebsgefahr.

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 18:31

Oh das ging schnell.

Danke für die Antwort.

Hättest Du evtl. einen guten Rat in Bezug auf Mietwagen- und Sachverständiger -kosten.

Übernimmt das wenigstens die Versicherung zu 100%.

Kann man das Geld auch ausbezahlt bekommen oder muss ich alle Belege von der Werkstatt vorlegen?

Dies wurde von der V. verlangt um Ansprüche zu prüfen.

Was wäre für mich das günstigste?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Das ist leider höchstrichterliche Rechtssprechung.

Das musste ich meinen Kunden auch schon oft erklären.

Da können die Versicherer nix für. Die Teilung der Schuld basiert auf der sogenannten gleichen Betriebsgefahr.

Öhhhhm...

40 Tonner gegen PKW...

Gleiche Betriebsgefahr?

 

Damit würde ich mich nicht zufrieden geben. Da muss der Versicherer schon ein bisschen mehr bringen.

 

@TE: Wenn die Versicherung die 50% Haftung durchsetzt, musst Du von allen Kosten, die bisher entstanden sind auch 50% selbst tragen.

 

Ich würde die Kosten der anwaltlichen Beratung in diesem Fall investieren. Viel schlimmer kann´s ja nicht kommen.

 

Gruß

Hafi

am 20. Oktober 2010 um 22:25

Zitat:

[

 

Wer hat denn ein paar Tips oder wer hat da Erfahrungen gemacht? Ich bin schon völlig durcheinander.

Danke schonmal vorab!!

die lehre daraus sollte sein ,das man als verkehrsteilnemer eine rechtsschutzversicherung hat.

und mitglied beim großen deitschen automobilclub.soviel geld muß übrig sein.

am 21. Oktober 2010 um 5:15

Zum Seitenthema:

Der Rechtsschutz vom ADAC lohnt sich meist erst, wenn man drei oder mehr Fahrzeuge hat. Schutzbriefleistungen sind in einer normalenm KFZ-Haftpflicht mit drin und ein Rechtsschutz-Paket sollte immer den Verkehrs-RS enthalten, weil der Baustein dann nur ca. 35€ im Jahr kostet. Dafür wäre man im Beruf und im Privaten auch abgesichert.

Zum eigentlichen Problem:

Klar ist die Betriebsgefahr die selbe! Wie gesagt, das kommt recht häufig vor und ist mehrmals höchstrichterlich bestätigt.

Bei KFZ haftet der Halter bzw. der Führer aus der Gefahr heraus, nicht aus einer Schuld. Und wenn eine Schuld nicht geklärt werden kann, haftet jeder Beteiligte zu gleichen Teilen.

Ein Anwalt ist sicher sinnvoll. Die meisten sind auch "kreativ" genug, Dich auch im Falle einer 50/50 Teilung nicht mit ihren Kosten belasten zu müssen. Das kannst Du ja vorher klären. ;)

Gutachter stellt die Versicherung. Den kann Dir keiner "aufbinden". Ein selbstbeauftragtes Gutachten (Kostenvoranschlag in der Werkstatt) sollte kostenlos und unverbindlich sein! Also sehe ich da keine weiteren Kosten auf Dich zukommen, wenn Dich keiner über den Tisch ziehen will.

Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 15:46

Danke für die teils hilfreichen Antworten.

Das mit der Rechtschutz Versicherung sehe ich auch ein. Ohne bist du im Bürokratenland aufgeschmissen.

Ich habe auch eine abgeschlossen. Das Problem ist die Wartezeit von 6 Monaten. Die endet im Dezember.

Naja mal sehn was da an Forderungen auf mich zu kommt.

Bei solchen Unfällen müsste normalerweise der Halter des 40 Tonners zu min. 70% haften.

Rein von der Logik her,da ja ein deutlich grösserer Schaden am PKW entsteht.

Der LKW hat eine kleine Schramme und fährt weiter.

Eine letzte Frage gibt es noch. Kann man 50% des im Gutachten kalkulierten Schaden, sprich ca 2000 € von der Versicherung

auszahlen lassen? Oder muss man erst alle Reparatur Belege vorzeigen???

Danke, Gruß.

am 21. Oktober 2010 um 16:17

Du kannst den Schaden sogenannt "fiktiv abrechnen", dann wird ausbezahlt ohne, dass Repariert wird. Z.B. kannst Du ja handwerklich geschickt sein und das selbst flicken, dann steht Dir die Kohle zu.

Bist Du sicher, dass Du im Straßenverkehr eine Wartezeit hast?!

am 21. Oktober 2010 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Zum Seitenthema:

Der Rechtsschutz vom ADAC lohnt sich meist erst, wenn man drei oder mehr Fahrzeuge hat. Schutzbriefleistungen sind in einer normalenm KFZ-Haftpflicht mit drin und ein Rechtsschutz-Paket sollte immer den Verkehrs-RS enthalten, weil der Baustein dann nur ca. 35€ im Jahr kostet. Dafür wäre man im Beruf und im Privaten auch abgesicher

nachts um drei im westerwald oder im urlaub mit einem schaden am wohnmobil in ostanatolien verlasse ich mich lieber auf den adac als auf eine hotline meines versicherers.

und sollte ich streit mit meinem versicherer über seine eventuellen nichtleistungen haben,ist eine rs-versicherung bei einer anderen gesellschaft sicher von vorteil.

aber beim verkauf von paketen sind die provisionen natürlich fetter

insofern ist deine SIG eigennutz pur

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

nachts um drei im westerwald...verlasse ich mich lieber auf den adac als auf eine hotline meines versicherers.

das es im westerwald nur eine handvoll unternehmen gibt, die zugleich im auftrag des adac sowie im auftrag der kraftfahrzeugversicherungen (wohinter sich auch wieder eine andere versicherung verbirgt) ausrücken ist dir bekannt?!

für den abschlepper der den auftrag bekommt, ist das nur eine marketingrechtliche frage ob er nun den gelben "im auftrag des adac" oder den direkt daneben geparkten silbernen "abschleppunternehmen xy" abschlepper nimmt um dich abzuschleppen......

Themenstarteram 21. Oktober 2010 um 17:15

Zitat:

Original geschrieben von procarion

Du kannst den Schaden sogenannt "fiktiv abrechnen", dann wird ausbezahlt ohne, dass Repariert wird. Z.B. kannst Du ja handwerklich geschickt sein und das selbst flicken, dann steht Dir die Kohle zu.

Bist Du sicher, dass Du im Straßenverkehr eine Wartezeit hast?!

Danke, das werde ich mal ansprechen. Wenn es jedem frei steht, zu entscheiden, dann wäre man mit "Bares" besser bedient.

Ist nur die Frage wie lange sie die Auszahlung hinaus zögern.

Habe ein Komplettpaket inkl. Verkehrs RS. Man weiß ja nie was sonst noch kommt. Irgendwas oder jmd. funkt immer dazwischen.

 

Gruß

am 21. Oktober 2010 um 18:05

Nirgendwo hier wirst du den Namen der Gesellschaften finden, für die ich vermittle. Daher kannste das mit dem Eigennutz knicken.

Schutzbrief wird bei den meisten durch eine andere Gesellschaft gestellt.

Wer RS beim selben Unternehmen hat, ist selbst Schuld. So etwas vermittle ich nicht.

Und den Schutzbrief kricht man eigentlich nicht raus, weil der eben einfach dazugehört.

Und ja, die Unternehmen vor Ort arbeiten meist mit dem ADAC und den anderen Trägern gleichzeitig zusammen. Meine Kunden rufen meistens mich an, das finde ich OK, dafür bekomme ich ja die "fette" Provision von immerhin ca. 15 Euro im Jahr^^

Oh man, manche denken echt, unser Job ist ne Gelddruckmaschine...

Zitat:

Original geschrieben von procarion

 

Wer RS beim selben Unternehmen hat, ist selbst Schuld. So etwas vermittle ich nicht.

Wieso das denn?

Hatte bis jetzt keine Probleme, ganz im Gegenteil.

am 21. Oktober 2010 um 18:16

Meistens (und ich kenne dazu konkrete Fälle) ist es so, dass gegen das eigene Unternehmen keine Deckung besteht. Es gibt auch nur wenige Anbieter, die den RS in der eigenen Gesellschaft haben und nicht "outsourcen".

Viele Versicherer bieten den RS im Paket mit an (auch meine Partner), decken den aber bei einem eigenständigen RS-Versicherer. Ist ähnlich den Schutzbriefen.

Wir haben das Wunschlos-glücklich-Paket der Humbug-Mafia. Hat meine Frau mit in die Ehe gebracht.

Hatten einmal Differenzen mit der Hausrat. Also die RS angerufen und um Deckungszusage gebeten.

Statt der Deckungszusage der RS hatten wir 2 Tage später die Regulierungszusage der Hausrat im Briefkasten.

Manchmal ist der kleine Dienstweg der Beste.

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