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HILFE. Kurzzeitkennzeichen Auto gestohlen worden und Unfall verursacht, übernimmt die Versicherung?

Themenstarteram 8. Dezember 2015 um 23:13

Hallo Leute, vor einigen Wochen wurde mein Mazda der mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet war gestohlen worden und der Fahrer hat das Auto durch einen Unfall zum Totalschaden gefahren. Habe die Polizei verständigt und ein Gutachtet wurde ebenfalls beauftragt. Weiss wer der Täter war der gibt es selber nicht zu aber weiss angeblich wer es war und will es nicht verraten , mit jetzt mit ihm vor Gericht. Wie hätte ich Chancen den Fall zu gewinnen oder von seiner versicherung Geld zu bekommen bzw schadenersatz?

Beste Antwort im Thema

Egal was Du nimmst, aber bitte, nimm nur noch die Hälfte. :eek:

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Das Problem ist doch, dass der TE mit dem KZK i.d.R. nur eine Haftpflicht-Deckung hat, von daher spielen solche Überlegungen erst mal eh keine Rolle.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:13:59 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:26:47 Uhr:

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Wenn in "Polen" das zerlegte Auto wieder gefunden ist, bekommt der Eigentümer die Teile zurück?

Da zahlt doch auch die Versicherung den Diebstahlschaden :confused:

Bei Bestehen einer Teilkasko muss der Versicherer natürlich für alle mit Diebstahl in Zusammenhang stehenden Schäden aufkommen, also auch für die Reparatur. Das kann natürlich schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden führen und wird entsprechend abgerechnet.

Falls das Fahrzeug nur noch in Einzelteilen innerhalb der 6-Wochenfrist gefunden wird, würde mich mal die Meinung der Schadenspezialisten hier interessieren. Werden dann die Teile als Restwert berechnet?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Dezember 2015 um 12:30:35 Uhr:

...

Falls das Fahrzeug nur noch in Einzelteilen innerhalb der 6-Wochenfrist gefunden wird, würde mich mal die Meinung der Schadenspezialisten hier interessieren. Werden dann die Teile als Restwert berechnet?

Das kann dem Geschädigten egal sein.

Der bekommt den Wiederbeschaffungswert.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:26:47 Uhr:

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Es ist so oder so ein Diebstahlschaden. Egal ob das Fahrzeug wieder gefunden wird oder nicht.

Wird das Fahrzeug binnen 1 Monat gefunden, muss er dies zurück nehmen. Sollten Wertminderungsgründe vorhanden sein, werden diese vom Versicherer bezahlt. Ist das FZG zerstört, auseinandergenommen muss er es nicht zurück nehmen.

Ist in der Teilkasko versichert. TK ist in der Vollkasko natürlich mit drin. ;)

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 9. Dezember 2015 um 13:20:13 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 9. Dezember 2015 um 11:26:47 Uhr:

Eine TK wird da wenig nützen, das Auto ist ja wieder da, nur kaputt.

Man könnte dann die Glasschäden und die Einbruchsschäden bei der Versicherung geltend machen.

Wenn er eine Wildsau gerammt hätte, wäre das auch nicht schlecht

Es ist so oder so ein Diebstahlschaden. Egal ob das Fahrzeug wieder gefunden wird oder nicht.

Wird das Fahrzeug binnen 1 Monat gefunden, muss er dies zurück nehmen. Sollten Wertminderungsgründe vorhanden sein, werden diese vom Versicherer bezahlt. Ist das FZG zerstört, auseinandergenommen muss er es nicht zurück nehmen.

Ist in der Teilkasko versichert. TK ist in der Vollkasko natürlich mit drin. ;)

Jetzt habe ich doch noch einmal eine Frage zu den Teilen, falls die vor Ablauf der 4-Wochenfrist aufgefunden werden.

Schaue ich in die Bedingungen, z. B. der HUK unter A 2.6.6, schreiben die hierzu:

"Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Dies gilt sinngemäß, falls ein mitversichertes Teil wieder aufgefunden wird."

Was würde das denn für den Fall bedeuten, dass die Einzelteile in der Nähe gefunden werden?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Dezember 2015 um 14:07:18 Uhr:

 

Schaue ich in die Bedingungen, z. B. der HUK unter A 2.6.6, schreiben die hierzu:

Dies gilt sinngemäß, falls ein mitversichertes Teil wieder aufgefunden wird."

Wieder ein kleiner Passus, den die HUK seit den letzten Bedingungen dazu gemogelt hat.

Warum wohl?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Dezember 2015 um 14:07:18 Uhr:

Jetzt habe ich doch noch einmal eine Frage zu den Teilen, falls die vor Ablauf der 4-Wochenfrist aufgefunden werden.

Schaue ich in die Bedingungen, z. B. der HUK unter A 2.6.6, schreiben die hierzu:

"Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Dies gilt sinngemäß, falls ein mitversichertes Teil wieder aufgefunden wird."

Was würde das denn für den Fall bedeuten, dass die Einzelteile in der Nähe gefunden werden?

Das mit Mitversicherte teile bezieht sich auf Fahrzeugteile, wenn z. Bsp. der Radio geklaut und später wieder gefunden wird.

Theoretisch könnte man auch die Einzelteile nehmen. Hier ist es aber dann ein Totalschaden und man würde wohl Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (also dass was ich für den Verkauf der Teile bekomme) ersetzt bekommen. Aber es heißt ja zur Rücknahme des Fahrzeugs ist man verpflichtet. Einzelteile sind kein Fahrzeug. Keiner muss einen Baukasten zurück nehmen! ;)

Zitat:

...abzüglich Restwert (also das was ich für den Verkauf der Teile bekomme) ersetzt bekommen.

So ist das wohl zu verstehen. Ob es da eine Mengenbegrenzung gibt, geht aus den Bedingungen nicht hervor.

In den alten Bedingungen steht "Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verbleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die Leistung angerechnet".

Das natürlich immer bei Wiederauffindung innerhalb der Monatsfrist. Man kann wirklich nur beten, dass ein zerlegtes Auto nicht innerhalb der Monatsfrist gefunden wird.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Dezember 2015 um 17:47:08 Uhr:

Das natürlich immer bei Wiederauffindung innerhalb der Monatsfrist. Man kann wirklich nur beten, dass ein zerlegtes Auto nicht innerhalb der Monatsfrist gefunden wird.

Mit dem Wert der Teile wird die Versicherung doch auch einen Aufkäufer benennen der diesen Preis verbindlich geboten hat. Dem verkauft man dann die Teile und fertig.

Wo ist das Problem?

Man kann aus allem ein Problem machen, betrifft in aller Regel bestimmte User.

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 9. Dezember 2015 um 22:46:19 Uhr:

Man kann aus allem ein Problem machen, betrifft in aller Regel bestimmte User.

Wenn meine Frage

"Was würde das denn für den Fall bedeuten, dass die Einzelteile in der Nähe gefunden werden?"

ein Problem darstellt. Bitte sehr!

Man kann solche Fragen nicht pauschal allgemeingültig beantworten, es kommt immer auf den Einzelfall an.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 9. Dezember 2015 um 23:06:09 Uhr:

 

Wenn meine Frage

"Was würde das denn für den Fall bedeuten, dass die Einzelteile in der Nähe gefunden werden?"

ein Problem darstellt. Bitte sehr!

nur zur Klarstellung:

Meine Antwort bezog sich auf deine Aussage "Man kann wirklich nur beten, dass ein zerlegtes Auto nicht innerhalb der Monatsfrist gefunden wird."

Zitat:

@Norbert5 schrieb am 9. Dezember 2015 um 22:46:19 Uhr:

Man kann aus allem ein Problem machen, betrifft in aller Regel bestimmte User.

Ich habe die Antwort evtl. missverständlich formuliert und wollte hk_do mit der Antwort zu 100% recht geben.

"Mit dem Wert der Teile wird die Versicherung doch auch einen Aufkäufer benennen der diesen Preis verbindlich geboten hat. Dem verkauft man dann die Teile und fertig. Wo ist das Problem?"

 

Norbert

am 10. Dezember 2015 um 14:40

Du musst aufpassen wenn es sich um Jagdbares Wild handelt und der Typ keine Auslandskrankenversicherung hat. Gibt es nur noch einen Weg. Aber auch nur wenn es sich um z. B Jagdbares Federvieh handelt. Ein Dachs der eine Feder im Fell hat gilt Bedingungsgemäß nicht als Federvieh. Man sollt eim weiteren Umfeld schauen ob man der schweigende Täter eventuell ein Bausparer hat. Den könnte man sich auszahlen lassen, ohne die Kasko die wahtscheinlich keiner hat in Anspruch zu nehmen. Icvh bin so froh das die Krankenkasse das Programm aufgestellt hat: Dumme schlau zu machen. Und das alles auf Krankenschein. Ich glaub ich brauch gleich noch eine Woche.

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