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Halterhaftung im Gespräch

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:12

http://www.focus.de/.../...enn-sie-nicht-gefahren-sind_id_4066495.html

Das WÄRE:

Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.

Angeblich prüft das gerade die Bundesanstalt für Straßenwesen.

 

Was meint ihr dazu? Glaubt ihr das könnte sich wie in so manchen anderen Ländern durchsetzen? Ich persönlich denke ja, dass das BVG da nicht mitspielen wird.

Beste Antwort im Thema

Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?

Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?

Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?

Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.

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Wo liegt bei privaten Personen das Problem ?

Wer weiß nicht wer wann mit seinem Fahrzeug gefahren ist ? Bitte die Hand heben ?

Man verleiht, wenn überhaupt, sein Fahrzeug an Personen die man kennt, bzw. denen man vertraut. Wenn also Post kommt kann man angeben wer zum besagten Zeitpunkt das Fahrzeug geführt hat.

Eventuelle Punkte bekommt ja dann wohl der entsprechende Fahrer, oder sehe ich das falsch ?

Im gewerblichen Bereich kann ich das nicht so überblicken. In meiner Firma zu mindestens ist es auch im Nachhinein nach zu vollziehen wer zum fraglichen Zeitpunkt unterwegs war. Die Post geht eh schon jetzt an das Unternehmen, es ist ja der Halter, und wird dann an die Fahrer verteilt.

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:31

Ich weiß nicht immer wer mit meinem Fahrzeug gefahren ist. (also hebe ich die hand)

ist mir nämlich ehrlich gesagt ziemlich egal. Außerdem habe ich ein Aussagenverweigerungsrecht bei meiner engeren Familie, das kann ich mir dann getrost in die Haare schmieren.

und ich kenne genug leute die nicht immer wissen wer mit seinem auto gefahren ist. kommt bei uns im Bekanntenkreis oft vor, dass wenn mal jemand ein Auto für ne Zeit braucht (wegen SONSTWAS bspw. Werkstatt) dass dann mal ein anderes Auto verliehen wird, und dass dort dann auch mal ein Freund damit fährt.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ich weiß nicht immer wer mit meinem Fahrzeug gefahren ist. (also hebe ich die hand)

ist mir nämlich ehrlich gesagt ziemlich egal. Außerdem habe ich ein Aussagenverweigerungsrecht bei meiner engeren Familie, das kann ich mir dann getrost in die Haare schmieren.

und ich kenne genug leute die nicht immer wissen wer mit seinem auto gefahren ist. kommt bei uns im Bekanntenkreis oft vor, dass wenn mal jemand ein Auto für ne Zeit braucht (wegen SONSTWAS bspw. Werkstatt) dass dann mal ein anderes Auto verliehen wird, und dass dort dann auch mal ein Freund damit fährt.

Du kennst aber bestimmt den Kreis der in Frage kommenden Personen, und diese könntest Du ja dann befragen.

Oder fahren mit Deinem Auto wildfremde Personen ?

Zitat:

Außerdem habe ich ein Aussagenverweigerungsrecht bei meiner engeren Familie

Das wirst Du dann sicherlich auch haben mit allen Konsequenzen.

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:45

Natürlich kann ich um 7 Ecken nachfragen gehen, ich wüsste aber nicht warum man mich dazu zwingen können muss. das führt nur zu stress. und es wäre mir auch piepegal wenn ein wildfremder mit meinem auto fahren würde, es ist nur ein auto und nicht meine frau.

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Ich weiß nicht immer wer mit meinem Fahrzeug gefahren ist. (also hebe ich die hand)

ist mir nämlich ehrlich gesagt ziemlich egal. Außerdem habe ich ein Aussagenverweigerungsrecht bei meiner engeren Familie, das kann ich mir dann getrost in die Haare schmieren.

und ich kenne genug leute die nicht immer wissen wer mit seinem auto gefahren ist. kommt bei uns im Bekanntenkreis oft vor, dass wenn mal jemand ein Auto für ne Zeit braucht (wegen SONSTWAS bspw. Werkstatt) dass dann mal ein anderes Auto verliehen wird, und dass dort dann auch mal ein Freund damit fährt.

Du kennst aber bestimmt den Kreis der in Frage kommenden Personen, und diese könntest Du ja dann befragen.

Oder fahren mit Deinem Auto wildfremde Personen ?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Außerdem habe ich ein Aussagenverweigerungsrecht bei meiner engeren Familie

Das wirst Du dann sicherlich auch haben mit allen Konsequenzen.

Jo ein kleiner Querverweis zu anderen Rechtslagen wäre dann:

"Oh das war dein Messer, mit dem ein Mensch umgebracht wurde?" "ja, kann sein?"

"warst du es, der den Menschen umgebracht hat?"

"Nein und für alles weitere möchte ich von meinem Aussagenverweigerungsrecht Gebrauch machen."

"Ok aber wir haben Besitzerhaftung, also kommst du jetzt erstmal für 25 Jahre ins Gefängnis, bis wir es besser wissen."

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Das WÄRE:

Umkehrung der Beweispflicht und somit ein weiterer harter Schlag in das Genick des Rechtsstaats.

Haben wir doch schon ewig bei Parkverstössen, technischem Zustand des Fahrzeugs etc..

Mit entsprechender Umformulierung oder Ergänzung der entsprechenden §en sehe ich da kein großes Problem.

Aber hat mal einer hochgerechnet wie viele Arbeitslose wir damit mehr hätten? Anwälte, Richter, ...?

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Natürlich kann ich um 7 Ecken nachfragen gehen, ich wüsste aber nicht warum man mich dazu zwingen können muss. das führt nur zu stress. und es wäre mir auch piepegal wenn ein wildfremder mit meinem auto fahren würde, es ist nur ein auto und nicht meine frau.

Aha, ehrlich gesagt kenne ich solche Zustände nicht in meinem Umfeld.

Im Prinzip wird die Halterhaftung notwendig um dem gegenzuarbeiten was Du beschreibst. Verschleierung von bestimmten Dingen.

Praktisch gesehen regt mich das auch nicht groß auf.

Aber es kratzt eben an grundrechtlichen Aspekten. Formal ist der Halter nun mal nicht automatisch der Verantwortliche für Verkehrsverstöße.

Letztlich - weil eben in der Praxis fast irrelevant - natürlich nur ein Stromhalm der Formaljuristik, aber es sind die 100.000 Strohhalme die irgendwann dem Esel den Rücken brechen.

Irgendwann sind es eben auch 100.000 Kleinigkeiten wo Grundrechte beschnitten wurde, wodurch eine Gesellschaft in der Summe dann komplett verändert ist.

Im Sinne eines fiktiven Zitats "Die Kette der Unfreiheit ist mit dem ersten Glied geschmiedet."

Quatsch mit Soße. Halterhaftung kann es nicht geben, da diese eklatant gegen unsere Verfassung verstoßen würde. Lediglich eine Kostentragungspflicht für die Verwaltungskosten, wie es sie im ruhenden Verkehr bereits gibt, wäre rechtlich vorstellbar. Das wäre aber dann im Bereich der Verwaltungskosten anzusiedeln: die üblichen 23,50 €. Tut weh bei kleineren Verstößen, ist egal bei größeren. Und genau deshalb ist das Vorhaben auch sinnfreie Spekulation.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Natürlich kann ich um 7 Ecken nachfragen gehen, ich wüsste aber nicht warum man mich dazu zwingen können muss. das führt nur zu stress.

Wenn dir das dann zu viel Stress ist, musst Du dann halt mit den Konsequenzen der Gebührenauflage leben, wie es bei Parkverstößen ja auch ist.

Ist doch völlig einfach und stressfrei.

Andere Möglichkeit wenn Du oft den Überblick über Dein verliehenes Auto verlierst, ist wenn Du ein Fahrtenbuch führst, dann weißt Du ganz genau wer, wann das Auto hatte und hast noch weniger Stress.

Wie Du dies letztendlich handhabst ist alleine dein Ding, kannst dir halt Stress machen oder halt einfach.

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:53

@Martins42

Danke - genau so ist es! Wie sehr es nun einen einzigen juckt oder eben nicht juckt spielt eben nur für den einzelnen eine Rolle. Das schlimme ist, wie du richtig sagst das große Ganze dahinter, das immer mehr zerstört wird.

Beweislastumkehr in Teilbereichen, Totalüberwachung, Vorratsdatenspeicherung. Unsere Freiheit ist gefährdet und der Großteil der Bevölkerung versteht es nicht oder es interessiert nicht. Hauptsache "wir" sind Weltmeister =(.

Themenstarteram 18. August 2014 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Natürlich kann ich um 7 Ecken nachfragen gehen, ich wüsste aber nicht warum man mich dazu zwingen können muss. das führt nur zu stress. und es wäre mir auch piepegal wenn ein wildfremder mit meinem auto fahren würde, es ist nur ein auto und nicht meine frau.

Aha, ehrlich gesagt kenne ich solche Zustände nicht in meinem Umfeld.

Im Prinzip wird die Halterhaftung notwendig um dem gegenzuarbeiten was Du beschreibst. Verschleierung von bestimmten Dingen.

Das kannst du ja so handhaben wie du es willst, aber warum muss jedes Umfeld gleich sein? Wenn wir das hier eben so handhaben, dann musst du dich damit auch abfinden können, ich zwinge dich ja nicht, das genauso zu machen wie du. Du hattest aber gefragt und ich habe mich gemeldet.

@KaiR ja hier die verwaltungsdinger find ich zwar schon unschön aber von mir aus geht das noch in Ordnung. Du siehst aber prinzipiell an Halterhaftung aber auch einen Grundrechtsbruch, oder?

@Kai70: Warum muss ich meine Einstellung zu gewissen Dingern ändern oder warum muss mir das Leben schwerer gemacht werden, nur dass das Grundrecht gebrochen werden kann???

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Unsere Freiheit ist gefährdet und der Großteil der Bevölkerung versteht es nicht oder es interessiert nicht.

Inwiefern ist Deine Freiheit gefährdet, wenn bei Nichtermittlung des Fahrers, der Halter die entstanden Auslagen auferlegt bekommt ?

Zitat:

Du siehst aber prinzipiell an Halterhaftung aber auch einen Grundrechtsbruch, oder?

Der Halter wird ja nicht für den begannen Verstoß belangt, sondern bekommt wie beim Parkverstoß lediglich die Gebühren auferlegt, dies finde ich okay und akzeptabel, ist ja schließlich mit Aufwand verbunden die Überprüfung der Einhaltung der StVO.

Wenn der Halter nicht für die entstandenen Gebühren aufkommt, dann werden diese Kosten wie bisher der Allgemeinheit auferlegt, dies finde ich wesentlich unfairer.

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Quatsch mit Soße. Halterhaftung kann es nicht geben, da diese eklatant gegen unsere Verfassung verstoßen würde.

Man kann aber über die Gefährdungshaftung und Pflicht vor dem Verleih den Führerschein zu kontrollieren eine Mitteilungspflicht für den Fahrer konstruieren was von der Wirkung letztlich ähnlich wäre. Hierzu müsste aber zunächst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das packt man dann unter "Sorgfalgspflichten des Halters" und fertig.

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