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Gebrauchtwagenkauf - Wie läuft das ab?

Guten Tag,

ich hoffe, dass ich in diesem Forum richtig bin. Ich habe am Wochenende mein Auto einem Interessenten gezeigt und wir haben per Handschlag vereinbart, dass er dieses Auto kaufen wird. Da er extra 400 km hergefahren ist haben wir beschlossen den Kaufvertrag aufzusetzen und uns dann gegenseitig zuzuschicken. So war es uns beiden am liebsten. Das Auto selbst darf ich netterweise noch 2-3 Wochen weiter fahren, da ich erst dann meinen anderen Wagen bekommen werde. Nun zu meinen Fragen:

1) Sollte ich mir einen gewissen Betrag anzahlen lassen?

2) Da es mein erster Verkauf eines Wagens ist: Wie läuft das jetzt genau mit Abmeldung, Ummeldung, Abholung etc. ab? Ich bin da total aufgeschmissen. Soll er das Auto abholen und hat dann schon Nr.-Schilder dabei oder kann er mit meinen Nummernschilder nach Hause fahren? (Der Käufer wohnt 400 km entfernt)

3) Was gilt es noch zu beachten? Versicherungen kündigen etc. ?

Ich hoffe ihr bringt Licht ins Dunkle. Vielen DAnk

Beste Antwort im Thema

...jaja, was nicht so alles Quatsch sein soll :rolleyes:

Es ist und bleibt so, abgemeldet übergeben um jeden Ärger und Sterss aus dem Wege zu gehen (da gibt es doch nix dran zu rütteln!?), wenn du es anderes machst ist es ganz alleine Dein Problem ;):p

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Du meldest das Auto ab !!!!!

Kaufvertrag mit Ausschluss der Sachmängelhaftung, ne Anzahlung wäre ok.

Rausgabe des Fahrzeuges, Schlüssel, Papiere nur gegen komplettes Bargeld !

DAnn dürftest du rechtlich auf der sicheren sEitte sein..

Ich habe meine Autos bisher mit dem ADAC-Vertrag verkauft. Als ADAC-Mitglied ist der kostenlos.

Du kannst das Auto auch angemeldet lassen und den Käufer so noch nach Hause fahren lassen. Er muss es dafür ummelden. Das wird zum einen im Vertrag vermerkt (beim ADAC-Vertrag ist dafür ein extra § enthalten) und zum anderen meldest du es deiner Versicherung. Dann sollte es auch keine Probleme geben.

Wegen der Anzahlung: Auch hier kann man etwas vertraglich vereinbaren und (wen wunderts) auch dafür steht etwas im ADAC-Vertrag. Verlangen musst du natürlich keine, aber du bist damit (mehr) auf der sicheren Seite dass das Auto zum vereinbarten Zeitpunkt auch wirklich abgeholt wird und du am Ende nicht mit zwei Autos (falls ein neuer kommt) aber ohne Geld dastehst.

Ich glaube es gibt aber auch im Schreibwarenhandel Musterverträge oder eben mal im Internet suchen. ;)

Nein, abmelden muß du das Auto nicht unbedingt selbst.

Kaufvertrag aufsetzen. Name, Adresse, PA-Nummer kontrollieren und aufschreiben.

Schriftlich vereinbaren, daß der Käufer das Auto ummeldet und den Tag und die Urzeit der Fahrzeugübergabe festhalten und bestätigen lassen.

Vollen Betrag in bar gegen Schlüssel, Papiere und unterschriebenen Vertrag.

Der eigenen Versicherung den Verkauf, sprich die damit verbundene Beendigung des Versicherungsverhältnisses, angezeigen.

Fertig. So habe ich das immer gemacht und nie Probleme gehabt.

Sollte der Käufer geblitzt werden, einen Unfall machen oder irgendetwas kriminelles mit dem Auto anstellen und dein altes Kennzeichen noch verwendet haben, kannst du immer nachweisen, daß du das Fahrzeug verkauft und übergeben hast und demzufolge nicht in die Straftat verwickelt bist.

Wenn du willst kannst du deiner Zulassungsbehörde und dem Finanzamt noch kurz mitteilen, daß du nicht mehr Eigner des Fahrzeugs bist.

Im Leben würd ich niemals einen Wagen mit Kennzeichen und gültiger Zulassung auf meinen Namen jemandem übergeben :confused:

Das kann einen schönen Ärger/Stress nach sich ziehen...

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Im Leben würd ich niemals einen Wagen mit Kennzeichen und gültiger Zulassung auf meinen Namen jemandem übergeben :confused:

Das kann einen schönen Ärger/Stress nach sich ziehen...

Sehe ich nicht so. Bitte erkläre dies doch mal.

Was soll man da so groß erklären, da fährt jemand einen Wagen der noch auf mich zugelassen ist durch die Gegend, tolle Nummer, den Stress wenn etwas passiert kann mich sich sehr leicht ersparen...

Man denke mal drüber nach wenn ein Unfall passiert oder ein Strafzettel kommt oder der Käufer den Wagen nicht ab- bzw. ummeldet etc.pp. oder noch viel schlimmer wenn damit ein Verbrechen passiert, da soll ich mich dann rechtfertigen wem/wann/wie ich etwas verkauft habe oder gar noch einen Anwalt brauchen falls es vor Gericht geht, kann 99 mal gut gehen aber das 100 mal hast du dann den Ärger und nur weil ich den Karren nicht binnen 5 min. abmelde, nenene...

Was nützt mir ein Personalausweiss wenn er evtl. nicht echt ist, ach ja, vorlegen muss mir diesen kein Käufer oder gibt es dafür ein Gesetz?

All dem Mist kann man doch rel. stressfrei aus dem wege gehen und muss nicht der halben Welt Meldung machen oder einen Nachweis führen wer nun mit dem Wagen fährt welcher immer noch auf mich zugelassen ist etc.pp., meine Meinung aber wer es brauch :)

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Was soll man da so groß erklären, da fährt jemand einen Wagen der noch auf mich zugelassen ist durch die Gegend, tolle Nummer, den Stress wenn etwas passiert kann mich sich sehr leicht ersparen...

Und? Es fahren viele Leute mit der Zulassung Anderer. Auch du wenn du einen Ersatz- oder Mietwagen fährst.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Was nützt mir ein Personalausweiss wenn er evtl. nicht echt ist, ach ja, vorlegen muss mir diesen kein Käufer oder gibt es dafür ein Gesetz?

Wo ist da das Problem. Dann verkaufe ich ihm den Wagen nicht. Ganz einfach. Ich muß ja kontrollieren können ob der Käufer auch der ist, der er vorgibt zu sein.

Kommen die Bullen oder irgendwer zu mir zeige ich ihm den Vertrag und gut ist. Nix Stress.

"...

Der Käufer erklärt, daß er das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen um- bzw. abmeldet. ...

Übergabe des Fahrzeugs: 17.09.2012 15:58 Uhr

<Unterschrift des Käufers>

..."

Damit bin ich raus und nix kann mir passieren.

Außerdem hast du wohl auch meinen Satz:

"Wenn du willst kannst du deiner Zulassungsbehörde und dem Finanzamt noch kurz mitteilen, daß du nicht mehr Eigner des Fahrzeugs bist."

überlesen, oder?

Wenn der Käufer nun aber vermeintliche Macken findet und das Nicht-Ummelden als Druckmittel nutzt oder er generell zu faul ist, ist das blöd.

Steuer läuft nämlich weiter auf den Halter. Versicherung muss sicher auch weiter gezahlt werden, selbst wenn man erstmal nicht haftet. Sollte was passieren, hast du trotzdem erstmal die Rennerei.

Viel entspannter ist es doch (zur Not auf den eigenen Namen) ein Kurzzeitkennzeichen zu holen.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Wenn der Käufer nun aber vermeintliche Macken findet und das Nicht-Ummelden als Druckmittel nutzt oder er generell zu faul ist, ist das blöd.

Quatsch.

Er hat das unterschrieben und sich verpflichtet. Egal was er macht. Er ist in der Pflicht und der Verkäufer außen vor.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Steuer läuft nämlich weiter auf den Halter. Versicherung muss sicher auch weiter gezahlt werden, selbst wenn man erstmal nicht haftet. Sollte was passieren, hast du trotzdem erstmal die Rennerei.

Quatsch#2.

Der Versicherung und dem Finanzamt teile ich den Verkauf mit. Ich will ja anteilig die schon entrichtete Steuer zurückhaben. Das Gleiche bei der Versicherung. Und gut ist.

Soso, er hat ja unterschrieben.

Reichlich naive Sicht und bisher offenbar immer Glück gehabt.

ICH würde das Risiko nicht mehr eingehen, erst recht nicht, wenn mich vom Käufer hunderte KM trennen. Zumal es ja nun genug Möglichkeiten gibt, das Risiko auszuschließen...

...jaja, was nicht so alles Quatsch sein soll :rolleyes:

Es ist und bleibt so, abgemeldet übergeben um jeden Ärger und Sterss aus dem Wege zu gehen (da gibt es doch nix dran zu rütteln!?), wenn du es anderes machst ist es ganz alleine Dein Problem ;):p

Kinder, ihr könnt machen was ihr wollt. Ihr seid (hoffentlich) ja mündige Bürger.

Ich habe hier einen rechtssicheren Weg aufgeführt. Ihr könnt es so machen wie ich, ihr könnt es auch sein lassen.

Wenn ich das Geld habe und die Unterschrift, ist für mich die Sache gelaufen. Egal was ihr euch hier zusammenreimt. Das ist so.

Aber es steht euch frei es anderes zu machen.

Es kommt immer wieder vor, dass Kunden von mit ihr Auto privat verkaufen, weil ein höherer Verkaufserlös erhofft wird. Mal klappt es, mal nicht. Obwohl mein Hinweis, das Auto nicht angemeldet zu übergeben, oft ignoriert wird, ist es bei vielen gut gegangen. Aber eben nicht bei allen und es sind gar nicht so wenige. Oft genug wurde ich im Nachhinein darum geben Tips zu geben, wie man an die Käufer zur Einforderung entstandener Kosten durch Nicht-Abmelden herankommt. Wenn für den Kauf irgendwelche Leute vorgeschickt werden, bei denen eh´nichts zu holen ist, stehen die Chancen schlecht. Da kommen schon mal Anschreiben mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück und die Behörden sende die Rechnung für die Zwangsstillegung auch nicht gerade ins Nirwana, sondern an den nächsten greifbaren Zahlungsfähigen.

Wie schon geschrieben steht, kann oft gut gehen, muss aber nicht. Ich selber würde NIE (!!!) ein Auto an einen mir unbekannten Käufer auf mich zugelassen übergeben.

Gruß, Wolf.

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Ich habe hier einen rechtssicheren Weg aufgeführt.

Und wir den sichersten...

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