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Frage zu kleinem Unfall

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 17:01

Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Auto fährt beim Zurückfahren bei einem anderen Auto auf. Auf den ersten Blick ist nur zu erkennen, dass bei dem Geschädigten das Nummernschild am Auto zerdrückt ist. Schädiger und Geschädigter tauschen Nummern aus und einigen sich den Unfal ohne Polizei privat abzuwickeln.

Nun meldet sich der Geschädigte und gibt an 100 € für den Schaden haben zu wollen und es bei einem guten Freund reparieren zu lassen (Auto des Geschädigten hat Restwert von 500 - 1000 € ... also in die Jahre gekommen - Schaden wird mit SIcherheit nicht behoben). Schädiger ist aber davon ausgegangen, dass nur das Nummernschild beschädigt wurde und nicht so wie der Geschädigte meint, eine Delle in der Stoßstange ist.

Wie sollte man vorgehen? Die 100 Euro bezahlen obwohl die Forderungen vllt. nicht berechtigt sind?

---

Kann man den Geschädigten den, wenn man die 100 Euro bezahlt wenigstens was unterschreiben lassen, dass er sich nicht überlegt, dass er noch mehr möchte? Also ein Schreiben, dass er auf weitere Forderungen verzichtet? Wie sieht sowas aus?

Bitte um schnellstmögliche Antwort =)

Beste Antwort im Thema
am 20. Februar 2009 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Zitat:

Mal ganz egal, von was der ominöse Schädiger ausgeht - 100 EUR kostet es heute schon, wenn man einen Fliegenschiss am Fahrzeug beseitigen lassen will (übertrieben gesprochen).

... aber doch nur, wenn die Werkstatt weiß, das die Fliege versichert war und deren Haftpflichtversicherung für die Kosten der Schadenbeseitung aufkommt :cool:

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also nur das Numernschild verbeult kann ganz schnell teuer werden wenn der Unterbau der Stoßstange eben mit in Mitleidenschaft gezogen wurde - diese erfüllt dann ganz schnell nicht mehr ihre Schutzfunktion und muss getauscht werden

Bei 100,- lohnt sich ein Streit nicht, Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz oder der HP ist schon deutlich höher - nur weil das Auto betagt ist heist es nicht dass es nicht auch wieder in einen Sichern Zustand versetzt werden muss.

Kennzeichen kostet auch Geld, beauftragt man einen Zulassungsdienst dann sind auch das wieder kosten und selbst der Nutzungsaufall steht dem Geschädigten zu, und die Amtgebühren nicht zu vergessen für das Abstempeln des neuen Kennzeichens.

Selbst die gebrauchte Stoßstange vom Schrotti kostet noch Geld.

Natürlich kannst du dir einen formlosen Haftungsausschluß unterschreiben lassen, würde ich auch nicht ohne machen.

Unfallverursacher-Daten

Geschädigten-Daten

Unfallzeitpunkt

Schadensbeschreibung

Verzicht auf weitere Forderungen

Datum / Unterschriften

Und dennoch der HP bescheid geben, dass etwas vorgefallen war

ich hätte sofort am Unfallort 50 gelöhnt, mit Verzichtserklärung.

So würde ich dann 100 löhnen. kein Ärger, aber Verzichtserklärung nicht vergessen.

Und wer von diesen Protagonisten in dieser Geschichte bist du jetzt?

 

Zitat:

Original geschrieben von christopher1987

(Auto des Geschädigten hat Restwert von 500 - 1000 € ... also in die Jahre gekommen

Ah...du bist Kfz-Sachverständiger, dass du das so schnell beurteilen kannst!

 

Zitat:

Original geschrieben von christopher1987

- Schaden wird mit SIcherheit nicht behoben).

Und (nebenberuflich?) auch noch Hellseher?

 

Zitat:

Original geschrieben von christopher1987

Schädiger ist aber davon ausgegangen, dass nur das Nummernschild beschädigt wurde und nicht so wie der Geschädigte meint, eine Delle in der Stoßstange ist.

Mal ganz egal, von was der ominöse Schädiger ausgeht - 100 EUR kostet es heute schon, wenn man einen Fliegenschiss am Fahrzeug beseitigen lassen will (übertrieben gesprochen).

Von daher sind EUR 100 (wenn man eine Beschädigung gesehen hat) vom Grundsatz her mal nicht übertrieben viel.

 

Zitat:

Original geschrieben von christopher1987

Wie sollte man vorgehen? Die 100 Euro bezahlen obwohl die Forderungen vllt. nicht berechtigt sind?

Eine Hochstufung im Schadenfreiheitsrabatt dürfte sicherlich teurer kommen, als die 100 EUR - so viel dürfte mal feststehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von christopher1987

Kann man den Geschädigten den, wenn man die 100 Euro bezahlt wenigstens was unterschreiben lassen, dass er sich nicht überlegt, dass er noch mehr möchte? Also ein Schreiben, dass er auf weitere Forderungen verzichtet? Wie sieht sowas aus?

Ja das kann man.

Google mal unter dem Stichwort "Abfindungserklärung" - da wirst du fündig.

 

 

öhm..........was soll ich denn jetzt noch schreiben :confused:

 

ist ja eigentlich alles gesagt.:D

am 20. Februar 2009 um 17:18

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Zitat:

Mal ganz egal, von was der ominöse Schädiger ausgeht - 100 EUR kostet es heute schon, wenn man einen Fliegenschiss am Fahrzeug beseitigen lassen will (übertrieben gesprochen).

... aber doch nur, wenn die Werkstatt weiß, das die Fliege versichert war und deren Haftpflichtversicherung für die Kosten der Schadenbeseitung aufkommt :cool:

Zahl die 100 € schnell, bevor der Geschädigte sich es anders überlegt und auf den Gedanken kommt dies fachmänisch reparieren zu lassen und dann z.B. per KV abzurechnen, dann sind 100€ ein kleiner Klacks welcher schnell in die Höhe schießen kann.

am 20. Februar 2009 um 17:22

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

öhm..........was soll ich denn jetzt noch schreiben :confused:

ist ja eigentlich alles gesagt.:D

Also entweder "Ab zum Anwalt :D" oder "Schaden nicht der Versicherung melden wenn es so geregelt wird. Macht nur Verwaltungsaufwand." Ach so, das brauchst du ja auch nicht mehr schreiben. Hab ich ja schon getan.

Gruß

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

"Schaden nicht der Versicherung melden wenn es so geregelt wird.

selbstverständlich sofort melden auch wenn die HP später nicht in Anspruch genommen wird

am 20. Februar 2009 um 17:34

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

"Schaden nicht der Versicherung melden wenn es so geregelt wird.

selbstverständlich sofort melden auch wenn die HP später nicht in Anspruch genommen wird

Sehe ich anders. Wenn ich mich einige, bezahle und mir das bescheinigen lasse warum soll ich das der Versicherung melden? Verwaltung kostet Kohle, nämlich unsere.

Gruß

Frank

Sofern die EUR 100,00 an den Geschädigten bezahlt werden und von diesem im Gegenzug eine Abfindungserklärung unterschrieben wird, dass damit seine Ansprüche erledigt sind, macht eine Meldung bei der Versicherung keinen Sinn mehr.

Was sollte da auch noch nachkommen?

Meldepflicht von Haftpflichtschäden, auch wenn nichts draus wird

Gibts irgendeinen "formalen" Fehler und du hast den Schaden nicht gemeldet gibts evtl Probleme

Es ist grundsätzlich richtig, dass man im Zweifelsfalle einen Schaden lieber der Versicherung melden sollte, allein schon deshalb, um keine Frist zu versäumen.

Im vorliegenden Fall kann es aber keinen "formalen" Fehler geben.

Der Geschädigte unterschreibt im Gegenzug für die 100 EUR die Abfindungserklärung und hat damit KEINE Ansprüche mehr aus diesem Schadenfall - gegen NIEMANDEN.

Somit ist eine Meldung an die Haftpflichtversicherung in diesem Falle unnötig.

am 20. Februar 2009 um 17:42

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Somit ist eine Meldung an die Haftpflichtversicherung in diesem Falle unnötig.

Sehe ich genauso.

Gruß

Frank

ruft man die VS an und meldet den eventuellen Schaden dann dauert das ca. 10 Minuten

wo verursacht das unnötige Kosten?

Die können doch ans Tel gehen, also muss ja Zeit dafür sein und es ist schlicht Teil dessen was man so an Prämien eh zahlt und man sichert sich schlicht ab.

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