Firmenwagen steuerlich zu 100% für Selbstständige absetzen
Ohne Fahrtenbuch und ohne 1 % Regelung. Wie das geht?
Aktueller Steuertipp: Private Nutzung von Firmenfahrzeugen
Freiberufler und Unternehmer, die ein Firmenfahrzeug steuerlich absetzen und privat nutzen wollen, haben steuerlich oft folgende Probleme:
Bei Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung müssen sie nachweisen, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird.
Falls kein Fahrtenbuch geführt wird: Bei der pauschalen Ermittlung des steuerlichen Wertes der privaten Kfz-Nutzung sind monatlich nicht nur 1 % des Listenpreises anzusetzen, sondern zusätzlich noch 0,03 % des Listenpreises monatlich pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Unternehmers.
Gestaltungsmöglichkeit:
Der Freiberufler/Unternehmer gründet eine sogenannte Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gründung kann mit einem Stammkapital von € 1,00 erfolgen, sinnvoll ist ein Stammkapital von mindestens € 500,00. Nähere Informationen zur Unternehmergesellschaft erhalten Sie von XXX, Rechtsanwälte Steuerberater. Die Unternehmergesellschaft vermietet dann z. B. Anlagevermögen an das Unternehmen oder übernimmt Verwaltungsaufgaben usw.. Der Freiberufler/Unternehmer wird Geschäftsführer und erhält als Vergütung das Recht zur Privatnutzung des Firmen-Pkw der Unternehmergesellschaft.
Dies kann gegebenenfalls zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:
Bei der Unternehmergesellschaft gehört das Fahrzeug zwingend zu deren Betriebsvermögen. Die Kosten des Fahrzeuges können voll als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Nachweis, dass es zu über 50 % für betriebliche Zwecke genutzt wird, ist nicht erforderlich. Dies ist insbesondere für viele Freiberufler interessant.
Der Sitz der Unternehmergesellschaft ist regelmäßig die Wohnadresse des Gesellschafter-Geschäftsführers. Steuerpflichtige Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte fallen daher nicht an.
Diese und eventuelle weitere steuerlichen Vorteile (es gibt noch zahlreiche andere denkbare Einsatzmöglichkeiten der Unternehmergesellschaft) können jährlich einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Ihnen sind die laufenden Kosten der Unternehmergesellschaft für Buchhaltung und Jahresabschluss gegenüber zu stellen. Ist diese nur in geringem Umfang tätig, können diese mit etwa € 1.200,00 p. a. jährlich angesetzt werden.
Klingt interessant, oder? Ist aber nur für Selbstständige, deshalb hier eure Einschätzungen und Kommentare, wenn ihr Steuerexperte oder Selbsständig seit. Na dann mal los....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von p47860
@ HolgernilsonWarum suchst Du Dir nicht einfach ein Job wie andere auch? Sieben Beiträge....
@0815 (Du nimmst es mit meinem Nick ja auch nicht so eng)
Tut mir leid, wenn Du mit der Wahrheit nicht umgehen kannst. Du hast um Meinungen und Kommentare gebeten.
Ich bin nicht für die Jobs der Anderen geschaffen. Ich arbeite lieber in meinem Beruf und das versetzt mich in die Lage, die in diesem Thread von Dir verbreiteten Halbwahrheiten zu widerlegen.
Das war der achte Post von mir in diesem Thread.
139 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Und wieder gilt, dass der Wert der Privatnutzung versteuert werden muß. Was ist daran als also interessant?Zitat:
Original geschrieben von mk28
Wenn die Ehefrau Angestellte ist, ist die Überlassung betrieblich, egal wieviel sie damit betrieblh fährt. Ist dann henauso wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Aber vorsicht. Es zählt immer der Fremdvergleich, aber grundsätzlich geht das.
Ganz einfach. Wenn die betriebliche Nutzung <50% ist, wäre beim Unternehmer aufzuteilen, bei der Ehefrau (Angestellten) eben nicht. Allerdings muss da das FA mtspielen. Wenn die andenren AN Golf fahren und die Ehefrau Porsche muss man schon ziemlh gut argumentieren. Grundsätzlh ist per Definition die Überlassung an AN immer betrieblich veranlasst. So die eingängige Rehtsprechung zu dn GF.
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Gut, den Porsche überlassen wir der Ehefrau des GF, was fährt der GF?
Den privaten UP ;-))?
Zitat:
Original geschrieben von mk28
Ganz einfach. Wenn die betriebliche Nutzung <50% ist, wäre beim Unternehmer aufzuteilen, bei der Ehefrau (Angestellten) eben nicht. Allerdings muss da das FA mtspielen. Wenn die andenren AN Golf fahren und die Ehefrau Porsche muss man schon ziemlh gut argumentieren. Grundsätzlh ist per Definition die Überlassung an AN immer betrieblich veranlasst. So die eingängige Rehtsprechung zu dn GF.Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Und wieder gilt, dass der Wert der Privatnutzung versteuert werden muß. Was ist daran als also interessant?
Alles nicht von der Hand zu weisen, nur am Thema vorbei. Noch einmal: Der TE wollte eine Gestaltung vorstellen, bei der eine Besteuerung des Privatanteils unterbleibt. Dazu tragen Deine Ausführungen nichts bei.
Außerdem bezieht sich die von Dir zitierte Rechtsprechung nur auf Kapitalgesellschaften und nicht auf Einzelfirmen oder Personengesellschaften.
Überdies wird der Fremdvergleich sehr eng geprüft. Einen Porsche für die Ehefrau, wenn die anderen Arbeitnehmer Golf fahren, wird man dem Finanzamt nicht "verkaufen" können.
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Zitat:
Original geschrieben von Holgernilsson
Alles nicht von der Hand zu weisen, nur am Thema vorbei. Noch einmal: Der TE wollte eine Gestaltung vorstellen, bei der eine Besteuerung des Privatanteils unterbleibt. Dazu tragen Deine Ausführungen nichts bei.Zitat:
Original geschrieben von mk28
Ganz einfach. Wenn die betriebliche Nutzung <50% ist, wäre beim Unternehmer aufzuteilen, bei der Ehefrau (Angestellten) eben nicht. Allerdings muss da das FA mtspielen. Wenn die andenren AN Golf fahren und die Ehefrau Porsche muss man schon ziemlh gut argumentieren. Grundsätzlh ist per Definition die Überlassung an AN immer betrieblich veranlasst. So die eingängige Rehtsprechung zu dn GF.
Außerdem bezieht sich die von Dir zitierte Rechtsprechung nur auf Kapitalgesellschaften und nicht auf Einzelfirmen oder Personengesellschaften.
Überdies wird der Fremdvergleich sehr eng geprüft. Einen Porsche für die Ehefrau, wenn die anderen Arbeitnehmer Golf fahren, wird man dem Finanzamt nicht "verkaufen" können.
Genau das habe ich ja sagen wollen. Wenn man den Eingangsbeitrag genau liest, geht es dem TE eher darum, die Fahrten Wohnung / Arbeitsstätte zu "sparen".
Und ja, ich sprach von Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften gilt für Mitunternehmer das gleiche wie für Einzelunternehmer und das kann jeder bei Nr.5 in der Signatur nachlesen.
Und zum Fremdvergleich habe ich genug gesagt.
Es geht auch mehr darum, den Leuten den Wind aus den Segeln zu nehmen, die meinen damit am Montag ihren Berater nerven zu wollen.
Nein,
bei meinem Thread geht es darum ein Fahrzeug zu 100 % auf der Firma laufen zu lassen, keine 1 % und auch kein Fahrtenbuch. Das heißt privat entstehen überhaupt keine Kosten! Und wenn das alles nicht klappen sollte, dann kauft man die Karre eben privat. Scheiß auf die Steuer....lass mir doch vom FA nicht aufzwingen jeden Tripp wie ein Erbsenzähler aufzuschreiben...sorry, wer macht das denn überhaupt? Die ganzen Mogelleien sind nichts für mich. Basta!
Entweder es gibt eine steuerliche Gestaltung, oder nicht. Bin aber sicher das es da eine Möglichkeit gibt.
Langsam wird es kindisch. Der TE will einfach nicht einsehen, dass es so nicht geht. Dann stampft er mit dem Fuß auf und schimpft noch einmal:
"Bin aber sicher das es da eine Möglichkeit gibt."
Was wohl als nächstes kommt? Auf den Boden werfen, heulen, mit Spiezeug schmeissen? 😁
p47860:
Du kannst uns ruhig glauben, dass du nicht der Erste und Einzige bist, der sich für einen Firmenwagen interessiert oder schon mal einen hatte. Es geht einfach nicht wie du es gern hättest. Finde dich damit ab oder mach es so, wie es dir hier mehrfach geraten wurde.
Zitat:
Original geschrieben von p47860
Entweder es gibt eine steuerliche Gestaltung, oder nicht. Bin aber sicher das es da eine Möglichkeit gibt.
Dann viel Spaß beim Suchen!
Wenn Dir zwei Steuerberater in diesem Thread und Dein eigener Steuerberater sagen, dass sie keine Möglichkeit sehen, dann wird wohl was dran sein ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von p47860
Nein,bei meinem Thread geht es darum ein Fahrzeug zu 100 % auf der Firma laufen zu lassen, keine 1 % und auch kein Fahrtenbuch. Das heißt privat entstehen überhaupt keine Kosten! Und wenn das alles nicht klappen sollte, dann kauft man die Karre eben privat. Scheiß auf die Steuer....lass mir doch vom FA nicht aufzwingen jeden Tripp wie ein Erbsenzähler aufzuschreiben...sorry, wer macht das denn überhaupt? Die ganzen Mogelleien sind nichts für mich. Basta!
Entweder es gibt eine steuerliche Gestaltung, oder nicht. Bin aber sicher das es da eine Möglichkeit gibt.
Danke. Mit diesem Post hast Du den Thread so richtig mit Sinn erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von p47860
lass mir doch vom FA nicht aufzwingen jeden Tripp wie ein Erbsenzähler aufzuschreiben...sorry, wer macht das denn überhaupt?
Ich mache das, oder besser, mein Auto. Dafür hat es ein Elektronisches Fahrtenbuch. Der Aufwand für mich geht gegen Null. 😉
Zitat:
Original geschrieben von p47860
Die ganzen Mogelleien sind nichts für mich.
Wer zwingt dich zum Mogeln?!? 😰
Andreas
Ich kenn einen der ein Auto als Selbstständiger zu 100% auf Firmenkosten laufen lässt. 😁 Die Feinheit dabei ist das dieses Auto auch zu 100% beruflich genutzt wird. Privat hat Er keinen Bock diese Möhre auch noch zu fahren und vor allem müsste Er dann die Kiste auch jedesmal aus-und wieder einräumen.
Für die privaten Fahrten hat Er sein Spaßmobil und seine Familienkutsche.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Ich kenn einen der ein Auto als Selbstständiger zu 100% auf Firmenkosten laufen lässt. 😁 Die Feinheit dabei ist das dieses Auto auch zu 100% beruflich genutzt wird. Privat hat Er keinen Bock diese Möhre auch noch zu fahren und vor allem müsste Er dann die Kiste auch jedesmal aus-und wieder einräumen.
Wenn der Heizungsbauer oder Elektroinstallateur seinen Bully oder Sprinter zu 100% beruflich nutzt, wird es ihm unschwer gelingen, das FA davon zu überzeugen, dass er dieses Auto privat nicht nutzt.
Wenn ein Selbstständiger hingegen seinen Porsche als Firmenwagen nutzt, wird ihm der Nachweis der fehlenden Privatnutzung wohl kaum gelingen 😁
Auch wenn er diesen Porsche zu 100% auf die Firma laufen lässt, wird er um die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung kaum herumkommen. Und darum ging es in diesem Thread.
Gruß
Der Chaosmanager
Aber im Internet gibt es ja immer einen, der schon mal davon gehört hat, dass der Bruder der Schwägerin ... ... ... 😁
Und was im Netzt steht ist Fakt. 😎
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Aber im Internet gibt es ja immer einen, der schon mal davon gehört hat, dass der Bruder der Schwägerin ... ... ... 😁Und was im Netzt steht ist Fakt. 😎
Das sind auch die sich beschweren, wenn sie Steuern bezahlen müssen, obwohl der Nachbar keine Steuern bezahlt.