ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen für 1.- € in Zahlung nehmen

Firmenwagen für 1.- € in Zahlung nehmen

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 20:13

Wer hat schon mal seinen "Alten" (nicht seine "ALTE");):D beim Neukauf für 1.-€ in Zahlung gegeben? Dürfte doch bei einem 14 JAhre altem Auto mit 210 tkm und einigen Wewehchen (Motor, Frontscheibe, Lager, Rostflecken, Reifen, etc.) doch ganz ok sein, oder was meint Ihr?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2011 um 21:22

Ich sehe das Problem nicht. Nehmen wir an, du zahlst Spitzensteuersatz.

Von 1€ Erlös bleiben etwa 50ct. Von 1000€ Erlös bleiben gut 500€ übrig. Ich wüsste, welche der beiden Varianten ich bevorzugen würde.

Oder steht hinter deiner Frage etwa folgendes Geschäft:

Eigentlich ist der Wagen ja noch 1000€ Wert - aber ich finde einen Verkäufer, der mir den Ankauf mit 1€ quittiert, mir im Gegenzug aber 1000€ mehr Rabatt auf den neuen gibt?

Dann überlege dir mal folgende Konstellation:

Ein paar Wochen später stellt sich heraus, dass der "neue" gravierende Mänge aufweist, die dich zum Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen. Was meinst du, wie hoch jetzt dein Anspruch auf Rückerstattung ist?

Abgesehen davon, verlierst du natürlich in gleichem Umfang, wie du jetzt Gewinn verlagerst, auch zukünftiges Abschreibungspotenzial. Rechne dir mal den Barwert aus, den die (in unserem Beispiel) knapp 500€ Mehrsteuern über die nächsten 5 Jahre haben. Nur die Differenz "sparst" du nämlich.

Ich würde sagen: Lohnt sich nicht. Lieber alles "korrekt" abrechnen und die paar Kröten Gewinn versteuern.

 

EDIT: Ergänzung, falls ich dir jetzt gerade zu viel "schlechte Gedanken" unterstellt haben sollte. Wenn der Wagen tatsächlich nur noch 1€ Wert sein sollte, und es sich nicht um ein Scheingeschäft handelt, kann natürlich niemand etwas dagegen einwenden. Geschäfte unter fremden Dritten sind grundsätzlich erstmal "in Ordnung" und werden vom Finanzamt auch anerkannt, wenn man nichts mauschelt.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Da bekomme ich ja beim Schrotthändler mehr...

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Wer hat schon mal seinen "Alten" (nicht seine "ALTE");):D beim Neukauf für 1.-€ in Zahlung gegeben? Dürfte doch bei einem 14 JAhre altem Auto mit 210 tkm und einigen Wewehchen (Motor, Frontscheibe, Lager, Rostflecken, Reifen, etc.) doch ganz ok sein, oder was meint Ihr?

Naja, alleine ein Einzelteil ist schon mehr als 1€ wert. Insofern: Wieso sollte das in Ordnung sein? Wenn du die Kiste nichtmehr willst, dann stell sie doch ins Internet(bsp. Ebay) und ich wette du bekommst noch mind 200€ dafür. Selbst für einen verrosteten L200 mit Motorschaden haben wir damals noch mehrere hundert Euro bekommen!

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 20:32

Ich meinte nicht ob 1.-€ genug für meinen Geldbeutel sei, sondern fürs Finanzamt, da es ja ein Firmenwagen ist, der aber faktisch nichts mehr wert ist. Die 1.-€ zählen ja als Einnahme.

Beim Schrotti musste ich für meinen davorigen noch Geld mitbringen (Entsorgungsgebühr)

Verkaufen an Privatmann is nich, müsste als Selbstständiger auch noch Gewährleistung geben, das könnte mich teuer kommen. Dann lieber nix bekommen und Ruhe is.

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Ich meinte nicht ob 1.-€ genug für meinen Geldbeutel sei, sondern fürs Finanzamt, da es ja ein Firmenwagen ist, der aber faktisch nichts mehr wert ist. Die 1.-€ zählen ja als Einnahme.

Beim Schrotti musste ich für meinen davorigen noch Geld mitbringen (Entsorgungsgebühr)

Verkaufen an Privatmann is nich, müsste als Selbstständiger auch noch Gewährleistung geben, das könnte mich teuer kommen. Dann lieber nix bekommen und Ruhe is.

Aber die Kiste ist ja hinüber => Verkauf als Bastelfahrzeug. Kannst du dort nicht die Gewährleistung ausschließen?

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 20:40

Zitat:

Original geschrieben von Habuda

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Ich meinte nicht ob 1.-€ genug für meinen Geldbeutel sei, sondern fürs Finanzamt, da es ja ein Firmenwagen ist, der aber faktisch nichts mehr wert ist. Die 1.-€ zählen ja als Einnahme.

Beim Schrotti musste ich für meinen davorigen noch Geld mitbringen (Entsorgungsgebühr)

Verkaufen an Privatmann is nich, müsste als Selbstständiger auch noch Gewährleistung geben, das könnte mich teuer kommen. Dann lieber nix bekommen und Ruhe is.

Aber die Kiste ist ja hinüber => Verkauf als Bastelfahrzeug. Kannst du dort nicht die Gewährleistung ausschließen?

nee, geht net. Auch über einen "Privaten" Käufer kann ich nicht verkaufen...... Nichtig, da Umgehungsversuch für die Gewährleistung!! Mehr dazu hier: http://www.motor-talk.de/.../...-verkauf-von-firmenwagen-t3310369.html

Aber das soll hier ja leider nicht das Thema sein......:(

am 18. Juli 2011 um 21:22

Ich sehe das Problem nicht. Nehmen wir an, du zahlst Spitzensteuersatz.

Von 1€ Erlös bleiben etwa 50ct. Von 1000€ Erlös bleiben gut 500€ übrig. Ich wüsste, welche der beiden Varianten ich bevorzugen würde.

Oder steht hinter deiner Frage etwa folgendes Geschäft:

Eigentlich ist der Wagen ja noch 1000€ Wert - aber ich finde einen Verkäufer, der mir den Ankauf mit 1€ quittiert, mir im Gegenzug aber 1000€ mehr Rabatt auf den neuen gibt?

Dann überlege dir mal folgende Konstellation:

Ein paar Wochen später stellt sich heraus, dass der "neue" gravierende Mänge aufweist, die dich zum Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigen. Was meinst du, wie hoch jetzt dein Anspruch auf Rückerstattung ist?

Abgesehen davon, verlierst du natürlich in gleichem Umfang, wie du jetzt Gewinn verlagerst, auch zukünftiges Abschreibungspotenzial. Rechne dir mal den Barwert aus, den die (in unserem Beispiel) knapp 500€ Mehrsteuern über die nächsten 5 Jahre haben. Nur die Differenz "sparst" du nämlich.

Ich würde sagen: Lohnt sich nicht. Lieber alles "korrekt" abrechnen und die paar Kröten Gewinn versteuern.

 

EDIT: Ergänzung, falls ich dir jetzt gerade zu viel "schlechte Gedanken" unterstellt haben sollte. Wenn der Wagen tatsächlich nur noch 1€ Wert sein sollte, und es sich nicht um ein Scheingeschäft handelt, kann natürlich niemand etwas dagegen einwenden. Geschäfte unter fremden Dritten sind grundsätzlich erstmal "in Ordnung" und werden vom Finanzamt auch anerkannt, wenn man nichts mauschelt.

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Verkaufen an Privatmann is nich...

Das hat doch auch niemand vorgeschlagen. Du hättest den Wagen an einen Export-Händler verkaufen können. In Afrika läuft der Wagen noch eine ganze Zeit lang.

Zitat:

Original geschrieben von Rheinostfriese

Ich sehe das Problem nicht. Nehmen wir an, du zahlst Spitzensteuersatz.

Von 1€ Erlös bleiben etwa 50ct. Von 1000€ Erlös bleiben gut 500€ übrig. Ich wüsste, welche der beiden Varianten ich bevorzugen würde.

Ich auch.

Aber 1000 EUR in den Wind schiessen, um 500 EUR Steuern zu sparen ist ja ein beliebtes Prinzip. :D

Das Finanzamt erkennt das nicht an - die schätzen das Auto wahrscheinlich, da sie Steuerhinterziehung vermuten werden. Kein Auto das noch fährt wird wirklich für 1 EUR verkauft, das wissen auch die ;-)

Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen fahrtüchtige Fahrzeuge sogar schon verschrottet worden sein, und der Besitzer hat dann noch "Entsorgungsgebühren" bezahlt.

Naja, die Klientel, die dahinter steckt, ist aber auch schon reichlich denkbefreit...:eek:

mitnichten - hat man doch bei der Abwrackprämie gesehen.

A Klasse im Wert von 7.000 € in die Presse und im Gegenzug 5.000 € Schrottprämie von VW und 2.500 € vom Staat.

 

Und auch davor gabs von manchen Herstellern dann und wann Schrottprämien. Wenn Schrottprämie > Aufkäufer = Presse.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

mitnichten - hat man doch bei der Abwrackprämie gesehen.

A Klasse im Wert von 7.000 € in die Presse und im Gegenzug 5.000 € Schrottprämie von VW und 2.500 € vom Staat.

Daß die Käufer diese Prämien durch den hohen Wertverlust beim gekauften Neuwagen quasi selbst finanzieren, scheint aber den Wenigsten in den Sinn zu kommen.

Ansichtssache...

Wer hat wohl in 3-5 Jahren mehr Wertverlust (falls der Wertverlust wegen der Abwrackprämie generell höher sein sollte durch Mehrangebot und/oder Einpreisung):

 

Der Tiguan/Sharan Käufer mit 5000 € Rabatt, 5000 € Prämie, 2.500 € vom Staat oder der "normale" Käufer ohne Schrottauto mit 5000 € Rabatt und sonst nix?

 

Im Prinzip geht die Abwrackprämie zu Lasten der normalen Neuwagenkunden (im Bezug auf Wiederverkauf).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Firmenwagen für 1.- € in Zahlung nehmen