fiktive Abrechnung nach Unfall - was kann noch zusätzlich geltend gemacht werden?

Hallo zusammen,

ich hatte einen unverschuldeten Unfall und nun noch Fragen zur fiktiven Abrechnung.

Es wurde ein Gutachten angefertigt mit ca. 1400,- zzgl. Mwst. Ich kann mit dem Schaden leben und möchte das Fzg selbst bzw. gar nicht reparieren.
Dass die Mwst. bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet wird ist klar. Verbringungskosten sind im Gutachten auch nicht enthalten, somit dürfte hier eigentlich nichts mehr gekürzt werden, oder?

Was mich nun an dieser Stelle interessiert und wozu ich auch bei der Suche nichts gefunden habe ist, ob noch andere Anspruche bei der Versicherung das Verursachers geltend gemacht werden können, z.B. Pauschalen für Telefon/Post, Reinigungskosten des Fzg zum Erstellen des Gutachtens, Fahrtkosten zum Gutachter, etc.

Für Tipps, Hinweise und Erfahrungsberichte Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wvn
Eine Kürzung muss man ja nicht akzeptieren (nur dann bitte den Scheck der Versicherung nicht einreichen).
 
Zur Not einfach noch mal an den Gutachter wenden. Ein UNABHÄNGIGER Gutachter sollte wissen was da zu machen ist.

Doch, den Scheck kann man ruhig einreichen (was man hat, dass hat man....😁). Man sollte aber der Versicherung miteilen, dass man diesen Betrag als Akontozahlung ansieht.

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Zitat:

Original geschrieben von Harry999


hast du denn weitere kosten ("unfiktiv"😉 gehabt?
je nachdem, koennte man evtl ueber einen nutzungsausfall tag (wenn der gutachter lange brauchte) nachdenken.
die kostenpauschale (~25eur) kann man auch um nachweisbare, notwendige, kosten erweitern.

Nein, direkte Kosten sind keine angefallen, außer dass ich den Wagen vorm Gutachten selbst noch gewaschen habe.

Wollte nur wissen ob mir hier noch irgendwas zusteht, ohne dass ich mich gleich wie ein Abzocker oder Betrüger fühlen muss.

Werde die Unkostenpauschale noch ansetzen und dann ist's (hoffentlich) gut. Reicht zum Pizza-Essen.

Danke für die Beiträge

Zitat:

Original geschrieben von lancia56



Nein, direkte Kosten sind keine angefallen, außer dass ich den Wagen vorm Gutachten selbst noch gewaschen habe.

Danke für die Beiträge

Immer gut, so kann der Sachverständige den gesamten Spurenverlauf nicht mehr erkennen und keine Aussage zum Anstoßverlauf machen, falls dieses erforderlich wird.

Nein, hab natürlich keine Schäden oder Spuren weggewischt, das wäre mit einem normalen Schwamm, etc. auch nicht möglich gewesen.
Nach der Reinigung war der Schaden aber viel besser zu sehen.

Hat man einen Anspruch darauf, dass die HP auch Standgebühren der Abschleppfirma übernimmt, falls das Fahrzeug unfallbeding nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher war? Und wenn ja, dann in welcher Höhe (für wieviele Tage)?
In meinem Fall sind Kosten in Höhe von 10,- netto pro Tag bei insg. 21 "Standtagen" angefallen, die ich direkt bei der Abschleppfirma bezahlt habe. Danke.

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da du ja so gestellt werden sollst, als wäre der unfall nicht passiert, eigentlich ja.
ob die unterbringung dort noetig war und ob die dauer noetig war, wirst du evtl belegen/erklären muessen.

Hallo Harry, danke für deine Antwort.
In meinem Fall war es so, dass das Auto unfallbedingt dermassen deformiert war, dass es nicht mehr auf der öffentlichen Strasse nicht mehr abgestellt werden konnte. Auch wurde die im Kofferraum befindliche Batterie zerstört, wodurch es nicht möglich war, den Motor zu starten oder auch den Schlüssel abzuziehen, das Auto wäre somit ein Ersatzteillager.

die frage ist aber ggf. wieviele tage NACH fertigung des gutachtens angefallen sind.
da koennte ich mir vorstellen, dass diese zeit zu deinen lasten geht (mal 1-2 tage bedenkzeit/kulanz ausgenommen).

also bekommt man Geld für die Zeit zwischen dem Unfall und dem Besuch der GA? Richtig? Der Rest ist Privatvergnügen... gut bei mir ist es eine Woche... Diese Regelung erscheint mir zwar etwas unlogisch, aber gut was solls 🙂

ich habe nicht gsagt, dass es so sein muss, aber bei mir kamen die bedenken auf.
irgendwo werden halt schon grenzen sein, dass du den wagen nicht "ueber den winter" da stehen laesst, weil das reparieren im fruehjahr schoener waere 😉
du hast ja auch nutzungsausfall aus dem gutachten, das mildert die summe etwas .

ich mache einen Nutzungsausfall geltend, das ist richtig (der übrigens nicht im Gutachten steht 😕)

ich wundere mich nur, dass es keine feste Regelung gibt
z.B. geben Versicherung pauschal 2 Wochen Zeit, um ein Ersatzauto zu kaufen - solange kann man auf Kosten der Vers. eins mieten. Und verkaufen muss man bereits, sofort, nachdem der GA Bilder gemacht hat, ohne den Restwert zu kennen. Dabei könnte doch die Vers. davon profitieren, falls man einen höheren Verkaufserlös erzielt 🙄
Deswegen wundere ich mich, dass es keine Regelung diesbezüglich gibt.

Zitat:

Original geschrieben von rauf19


ich mache einen Nutzungsausfall geltend, das ist richtig (der übrigens nicht im Gutachten steht 😕)

aber die reparaturdauer bzw wiederbeschaffungszeit bei totalschaden steht drin.

PS
der wagen kann ja nach dem gutachten zur reparatur (keine weiteren standgebuehren).
aber das wolltest du ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


aber die reparaturdauer bzw wiederbeschaffungszeit bei totalschaden steht drin.

nein, eben nicht

erstaunlicherweise weder die Reparaturdauer(obwohl die 130% Regel anwendbar wäre) noch die Wiederbeschaffungszeit im GA!

Es wurden einfach 14 Tage mal 65 Euro angesetzt.

14 tage weil ich auf Totalschaden abgerechnet habe.

ich hoffe ich habs nicht ueberlesen..
welches auto ist denn 3 J alt, hat 27tkm und ist mit 1400.- (o.mwst) schon in den 130%?
rein interessehalber

Harry, das war der TE.
rauf19 ist ein anderer, der sich hier angehängt hat. 😁

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