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Fahrzeughalter Eltern, was passiert bei Konkurs?

Themenstarteram 6. September 2007 um 10:27

Hallo, habe gleich zu meinem Einstieg;) eine Frage, zu der ich in der Suchfunktion nichts Konkretes gefunden habe:

 

Ich habe mir ein Auto gekauft, möchte es aber über meine Eltern zulassen, weil es mich günstiger kommt. Damit werden meine Eltern im Fahrzeugbrief oder jetzt ZB Teil 2 eingetragen, ich bin aber der Eigentümer.

Da meine Eltern selbständig sind, würde mich interessieren, was passiert, wenn sie Konkurs gehen sollten. Sie haften schließlich mit ihrem Privatvermögen. Bleibt mein Auto damit außen vor oder könnte dies Problem geben?

 

Danke schön mal für eure Hilfe.

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22 Antworten

Mein laihenhafter Kenntnissstand ist der:

Der Fahrzeugbrief sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Nicht immer ist der Halter auch der Eigentümer.

Eigentümer ist der, der das Auto rechtmässig gekauft hat, also der der im Kaufvertrag steht sozusagen.

Demnach heist das, das deine Eltern kein Auto besitzen.

Zitat:

Original geschrieben von GAm7

Mein laihenhafter Kenntnissstand ist der:

Der Fahrzeugbrief sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse aus. Nicht immer ist der Halter auch der Eigentümer.

Eigentümer ist der, der das Auto rechtmässig gekauft hat, also der der im Kaufvertrag steht sozusagen.

Demnach heist das, das deine Eltern kein Auto besitzen.

ich hoffe ich sag jetzt nix falsches...

der halter ist immer der eigentuemer

der besitzer(verfuegungsgewalt ueber das fahrzeug) und der versicherungsnehmer koennen vom halter abweichen.

fuer die uebereignung eines kfz ist uebrigens keine schriftliche vertragsform ZWINGEND notwendig.

also geht aus meiner sicht das fahrzeug in deinem geschilderten fall in die konkursmasse ein.

Harry

genauso ist es. Es kommt nicht darauf an, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist, sondern darauf, wer der zivilrechtliche Eigentümer ist, also auf wen der Kaufvertrag lautet.

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

ich hoffe ich sag jetzt nix falsches...

Doch tust du ;)

Zitat:

der halter ist immer der eigentuemer

Das ist falsch, wenn ich auf ein anderes forum linken dürfte könnte ich dir auch gleich zwei entsprechende texte liefern... Der Halter ist nicht automatisch der Eigentümer... Und der im Brief eingetragene Halter sagt nichts über die eigentumsverhältnisse aus. Das der "Halter" im Brief der automatisch Eigentümer ist ist nur ein hartnäckiger irrglaube. Also obacht beim Autokauf, nacher durfe der eingetrage halter gar nicht das auto verkaufen, da die Eigentumsverhältnisse anderst lagen :P

Siehe bernhard70 ja auch im beitrag über mir.

ups, da war harry999 schneller als ich. Meine Zustimmung bezieht sich also nicht auf harry999, sondern auf die Aussage von GAm7. Harrys Aussage halte ich für falsch.

GAm7 hat recht,

 

der im schein eingetragene halter ist nicht zwangsläufig eigentümer.

@harry:

du hast zwar recht, was die definition von besitzer und eigentümer angeht, aber der halter sagt gar nix über die eigentumsverhältnisse aus.

Der haltereintrag dient lediglich "zuordnungszwecken" bzgl. steuer, strafzettel, oder ähnliches.

 

somt fällt das fahrzeug nicht in die konkursmasse - jedoch muss hier sicherlich anchgewiesen werden, dass die eltern nicht eigentümer sind, sondern lediglich halter, also unbedingt kaufvertrag oder ähnliches aufbewahren!

 

*edit*

daher steht auf jedem brief in fettschrift:

"Der KFZ-Brief ist kein Besitzdokument!"

ich bedecke mich mit dem laub der schande :)

aber die links koenntest mir gerne per PN senden

mein vermutlicher irrglaube bezog sich darauf das der eigentuemer sich im brief eintragen zu lassen hat.

*auf PN wart*

ausserdem sind deeplinks doch erlaubt ?!

Harry

Hallo,

am besten du schliesst mit deinen Eltern einen Leihvertrag ab in dem steht das du als Besitzer des KFZ deinen Eltern das Fahrzeug leihweise zur Verfügung stellst etc.!

Da der Kaufvertrag des KFZ ja auf deinen Namen läuft bist dann auf der sicheren Seite .

Zitat:

Original geschrieben von strikeme

Hallo,

am besten du schliesst mit deinen Eltern einen Leihvertrag ab in dem steht das du als Besitzer des KFZ deinen Eltern das Fahrzeug leihweise zur Verfügung stellst etc.!

Da der Kaufvertrag des KFZ ja auf deinen Namen läuft bist dann auf der sicheren Seite .

Was sollte das bringen? Warum sollte er es den Eltern ausleihen? Er will doch selbst das Auto nutzen. Ein Leihvertrag hilft auch nicht bei Insolvenz.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

ausserdem sind deeplinks doch erlaubt ?!

Ja. Nach meinem Kenntnisstand sind sie erlaubt.

Hi,

Leihvertrag? Erstens hilfts bei Konkurs wirklich nicht viel und zweitens - das ganze muss ja auch ausgestaltet werden wenn ein Unternehmen betroffen ist - unentgeltlich oder nicht etc.

Ansonsten - siehe Signatur und MT-Linkregeln ;)

Grüße

Schreddi

was heißt denn überhaupt deine Eltern sind selbständig? Was machen Sie?

In wie weit ist deren Haftung für das Privatvermögen überhaupt betroffen?

Wenn die Rechtsform ein Einzelunternehmen ist oder eine oHG, dann haftet der/die Unternehmer/Teilhaber mit ihrem Privatvermögen für offene Verbindlichkeiten, falls die Firma in die Insolvenz schlittert.

Ich frage mich jetzt natürlich, warum eine Bank bei einer Finanzierung als Sicherheit den Fahrzeugbrief behält. Meines Kenntnisstandes nach gibt der KFz-Brief nämlich die Eigentumsverhältnisse an. Und in diesem Falle wäre die Bank die Eigentümerin.

Somit: Eigentum der Eltern ---> Good Bye bei Konkurs...

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