ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Entspricht die StvO noch vollumfänglich den aktuellen Verkehrserfordernissen?

Entspricht die StvO noch vollumfänglich den aktuellen Verkehrserfordernissen?

Themenstarteram 7. September 2010 um 5:26

Um es gleich vorweg zu sagen, ich halte die StvO für eine(s) der besten Gesetze/ Verordnungen, die unser Land hat. Dennoch meine ich bei einigen der dort beinhalteten Regelungen, dass sie nicht mehr den aktuellen Erfordernissen in jedem Punkt entsprechen.

Dies betrifft z. B. die Regelungen zur Mittelspurbenutzung auf AB (Wegfall des Sonderstatus, dafür einfaches Rechtsfahrgebot), das Rechtsüberholverbot auf AB (lockern, wenn z. B. ein Fahrstreifen dazwischen frei ist) und das Einordnen auf Abbiegefahrstreifen (unklar ob Einordnung vorne oder hinten zu erfolgen hat). Hier sehe ich die Regelungen einfach nicht mehr zeitgemäß oder auch zu uneindeutig. Sicher gibt es auch noch ein paar weitere Punkte, bei denen ich mir persönlich mehr Klarheit wünschen würde, wie z. B. zum Überholvorgang (Erhöhung Überholgeschwindigkeit, soweit schnellere Fahrzeuge folgen) oder für „Nebentätigkeiten“ während der Fahrt. Vielleicht gibt es auch noch mehr Beispiele hierzu?!

Auch zum Thema Bußgeldbemessung (nur indirekt Bezug zu StvO) würde ich mir wünschen, dass einige Verstöße mit höheren Bußgeldern (insbesondere Nichtbeachtung Rechtsfahrgebot) belegt würden, damit die Polizei für diese Verstöße mehr Anreiz zur Ahndung bekäme.

Wie seht ihr das? Findet ihr es eher positiv, dass einige Regelungen so unscharf sind, weil damit vielleicht eine höhere Flexibilität möglich ist? Was ein durchaus nachvollziehbarer Standpunkt in meinen Augen wäre. Oder würdet ihr euch eher mehr Eindeutigkeit in der Verordnung selbst (und nicht nur über teils widersprüchliche Musterurteile) wünschen? Gibt es noch weitere Punkte, bei denen ihr Euch eine Optimierung der StvO wünschen würdet? Oder ist in euren Augen die StvO auch heute noch in dieser Form perfekt?

Beste Antwort im Thema
am 7. September 2010 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

[

Man muß sich mal folgende Tatsache vor Augen führen. Es gibt so gut wie keinen Bundesbürger, zumindest keinen der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, welcher noch nie für einen Verstoß gegen die StVO belangt wurde. Gleichzeitig gelingt es einer überwältigenden Mehrheit der Zeitgenossen, ihr Leben frei von weiteren Konflikten mit anderen Verordnungen und Gesetzen zu gestalten. Warum ist das so, daß es einer Mehrheit gelingt sämtliche staatlichen Regeln zu befolgen, aber fast niemandem die Vorschriften der StVO?

Ist das so? Hast Du Daten? Und selbst wenn, ein Grossteil aller Verstösse sind sicher Geschwindigkeitsverstösse. Soll man dazu die STVO wegen "Weltfremdheit" anpassen und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erhöhen? Dein Beispiel belengt nicht die weltfremdheit der STVO sondern die Sonderstellung des Strassenverkehrs.

Er ist halt so extrem gefährlich. Das gilt für keinen anderen Lebensbereich. Gleichzeitig akzeptieren wir die Gefahr wie in keinem anderen Lebensbereich. 20 Tote auf der Love-Parade führen zu einer politischen Krise, die 20 Toten des Tages auf Deutschlands Strassen nichtmal zu einer Fussnote in der Zeitung.

Stell Dir einfach mal vor, dass das ultimative Transportgerät erfunden würde - der "Beamer". Leider werden jedoch etwa 40000 Personen pro Jahr nicht korrekt wieder am neuen Ort materialisiert und 5000 wären gar tot. Wäre so ein Beamer verkäuflich?

Amen

57 weitere Antworten
Ähnliche Themen
57 Antworten

Rechts überholen wenn eine Spur dazwischen frei ist?

Darfs ansich nicht geben aufgrund des herrschenden Rechtsfahrgebotes. (der Fehler des Linksfahreres rechtfertigt nicht das Fehlverhalten rechts zu überholen)

Bußgelder könnten ruhig gehaltsgekoppelt und deutlich höher sein.

Ganz wichtig - mehr Gelassenheit und mehr Zeit als Fahrer einplanen - so schwer ist das nicht, dann kommt man auch mit der StVO ganz gut zurecht.

Reformbedarf sehe ich beim Abbiegen:

Es sollte nicht mehr gelten: wer rechts abbiegt muss sich ganz rechts einordnen. Sondern: man muss in der Spur ankommen, aus der man kommt. Damit kann man dann sinnvoll paarweise nebeneinander abbiegen.

Themenstarteram 7. September 2010 um 7:10

@ der-schrittmacher: Du meinst, was nicht sein darf, ist auch nicht? Wenn es zu einer Änderung des Verhaltens wegen einer Neuregelung des Rechtsfahrgebotes (für Mittelspuren) überhaupt kommen würde, wird es ein längerer Prozess sein und wird sich nur durch eine verstärkte Überwachung, entsprechende Ahndung und Aufklärung positiv entwickeln.

Ein Fehlverhalten ist das rechts überholen (mit einer freien Fahrbahn dazwischen) auch nur, solange es die StvO es so festlegt.

Eine Kopplung von mehr Zeit und Gelassenheit zur Einhaltung der StvO – schön wärs. Was z. B. das Mittelspurschleichen betrifft, haben diese Leute offensichtlich besonders viel Zeit und Gelassenheit ohne die StvO zu beachten.

@ Aziback: Deine Einlassung verstehe ich nicht. Die Situation, die Du meinst, müsstest Du mir näher erklären.

am 7. September 2010 um 7:13

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

Oder ist in euren Augen die StvO auch heute noch in dieser Form perfekt?

Es gibt wohl nur wenige Dinge, die weiter von der Perfektion entfernt sind, als die StVO.:eek:

Man muß sich mal folgende Tatsache vor Augen führen. Es gibt so gut wie keinen Bundesbürger, zumindest keinen der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, welcher noch nie für einen Verstoß gegen die StVO belangt wurde. Gleichzeitig gelingt es einer überwältigenden Mehrheit der Zeitgenossen, ihr Leben frei von weiteren Konflikten mit anderen Verordnungen und Gesetzen zu gestalten. Warum ist das so, daß es einer Mehrheit gelingt sämtliche staatlichen Regeln zu befolgen, aber fast niemandem die Vorschriften der StVO?

Ursächlich ist die sensationsheischende Wirkung von Fehlverhalten im Straßenverkehr. Verkehrsunfälle ereignen sich in der Öffentlichkeit und bieten gleichzeitig Material für reißerische Berichte. Dementsprechend wird in den Medien fast nur über Verkehrsunfälle berichtet, obwohl nur etwa 10% der bundesweiten Unfallopfer im Straßenverkehr zu beklagen sind. Dadurch wird der Eindruck erweckt, die Teilnahme am Straßenverkehr wäre mit besonderen Gefahren verbunden, welche nur durch umfassende Vorschriften zu beherrschen sind. Darüber hinaus ist auch die Motivation gegeben, für die vorhandenen Opfer des Straßenverkehrs (so wenige es vergleichsweise auch sein mögen) Verantwortliche zu finden. D.h. es wird der Versuchung nachgegeben, Sündenböcke und damit Feindbilder zu etablieren. Als Instrument dafür wird die StVO mißbraucht.

Anstatt ein partnerschaftliches Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu regeln, dient sie in immer stärkerem Maße dazu reinen Gehorsam einzufordern. Das führt dann dazu, daß nicht wirkliches Fehlverhalten geahndet wird, sondern der Ungehorsam. Und so kann man die ungehorsamen Autofahrer nicht nur als Feindbilder präsentieren, sie dienen gleichzeitig auch noch als lukrative Einnahmequelle. Das ist nicht nur schade und traurig, es ist außerdem auch der Verkehrssicherheit abträglich.

Denn in dem Maße, in dem der Kraftfahrer von der Notwendigkeit zum Mitdenken befreit wird, steigt gleichzeitig seine Anfälligkeit für Fehler. Der Fahrer sollte wärend der Fahrt stets bemüht sein in jeder Situation sich so zu verhalten, daß ein Gefährdung durch ihn ausgeschlossen ist. Stattdessen, wie nicht zuletzt in unzähligen Beiträgen in diesem Forum immer wieder deutlich gemacht wird, halten viele Fahrer die sklavische Befolgung der StVO für das oberste Gebot. Hier ist eine Fehlentwicklung zu beobachten, die dringend der Korrektur bedarf.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

 

 

Denn in dem Maße, in dem der Kraftfahrer von der Notwendigkeit zum Mitdenken befreit wird, steigt gleichzeitig seine Anfälligkeit für Fehler. Der Fahrer sollte wärend der Fahrt stets bemüht sein in jeder Situation sich so zu verhalten, daß ein Gefährdung durch ihn ausgeschlossen ist. Stattdessen, wie nicht zuletzt in unzähligen Beiträgen in diesem Forum immer wieder deutlich gemacht wird, halten viele Fahrer die sklavische Befolgung der StVO für das oberste Gebot. Hier ist eine Fehlentwicklung zu beobachten, die dringend der Korrektur bedarf.

Genau die Befolgung der StVO wird in den Fahrschulen ja gelernt. Ich kenne keine Fahrschule die mit ihren Fahrschülern auf einer 70er Landstraße 100 km/h fahren auch wenn man das ohne Gefahr kann.

 

Danach gilt dann für Fahranfänger erstmal eine Probezeit um nicht gleich wieder die Fahrerlaubnis abzugeben, oder kostenintensive Nachschulungen zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

@ Aziback: Deine Einlassung verstehe ich nicht. Die Situation, die Du meinst, müsstest Du mir näher erklären.

Abbiegen aus der 2. Spur meine ich: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Abbiegen1.php

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Stattdessen, wie nicht zuletzt in unzähligen Beiträgen in diesem Forum immer wieder deutlich gemacht wird, halten viele Fahrer die sklavische Befolgung der StVO für das oberste Gebot. Hier ist eine Fehlentwicklung zu beobachten, die dringend der Korrektur bedarf.

Für mich ist es auch höchstes Gebot die STVO einzuhalten, allerdings immer in Verbindung mit Köpfchen.

Die StVO nicht zu beachten, weil der Kopf etwas anderes sagt, halte ich nicht für geeignet.

Ich finde Hadrians Idee "parnerschaftliches Miteinander" toll, nur ohne ein Regelwerk wird das nie klappen. Jeder , das merkt man hier täglich, hat ein anderes Verständnis, von Rücksicht und Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme.

Die StVO ist ja nur ein recht knappes Gerüst. Interessant und spannend wird es, wenn Verkehrssituationen von der Polizei, den Versicherungen, Gutachtern oder Gerichten interpretiert werden. Da spielt dann die eigentliche Musik, es kann unübersichtlich oder sogar widersprüchlich werden. Gerade dieses Forum ist der beste Beweis dafür.

Das Problem ist nicht die STVO, die mit Sicherheit in einigen Punkten ( Rechtsüberholen, Links-und Mittelspurblockierer ) entmistet werden könnte, sondern die mangelnde Überwachung derselben. Da der Mensch bis heute den Affenbaum in den Genen hat genügt ein vollmundiges Gesetz ohne Überwachung leider nichts. Gesetze werden übrigens gemacht, weil der durchschnittliche Bürger beim fehlen eines solchen meint machen zu können was er will. Dadurch unterscheiden wir uns z.b. von den Ameisen deren Disziplin es z.b. verhindert, daß es auf der Ameisenstraße zu einem Stau kommt. Aber da wir ja im Zeitalter der Personaleinsparungen leben ( irgendwie muß das schöne Leben der politschen Kaste ja finanziert werden ) wird die STVO auch weiterhin immer mehr zu einer unverbindlichen Empfehlung werden, wie so vieles andere hier auch. Den Idialzustand beschreibt immer der olle Römer, aber bis der verwirklicht ist bin ich schon dreimal verrottet und vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Die StVO ist ja nur ein recht knappes Gerüst. Interessant und spannend wird es, wenn Verkehrssituationen von der Polizei, den Versicherungen, Gutachtern oder Gerichten interpretiert werden. Da spielt dann die eigentliche Musik, es kann unübersichtlich oder sogar widersprüchlich werden. Gerade dieses Forum ist der beste Beweis dafür.

Interessant und spannend ist die eine mögliche Interpretation.

Die andere ist: wenn viele Urteile im Namen der Rechtswissenschaften des Volkes gefällt werden, die kein normaler Bürger nachvollziehen kann braucht man sich nicht wundern, wenn die Akzeptanz und das Ansehen der Justiz gegen Null tendieren. So benehmen sich die Leute dann auch...

Themenstarteram 7. September 2010 um 8:13

Interessante Beiträge bislang. Interessant finde ich vor allem auch den Beitrag von Hadrian, weil es auch für mich eine Wunschvorstellung wäre. Dies würde aber bedeuten, dass alle VT mit wenig Eigennutz und viel Rücksicht fahren müssten und als vorrangiges Ziel die Vermeidung von Gefährdung und Behinderung verinnerlichen müssten. Da das im sonstigen Leben nur sehr eingeschränkt klappt mit dem reduziertem Egoismus und der Rücksicht, wird es noch weniger in der relativen Anonymität des Straßenverkehrs klappen. Deshalb kann es nur mit einem Regelwerk funktionieren, das die Rahmenbedingungen vorschreibt.

Ich glaube auch nicht, dass es in der Breite ein blindes Befolgen von Vorschriften gibt, sondern eher eine persönliche Auslegung davon, was der einzelne VT im jeweiligen Moment für sich selbst am richtigsten hält. Hier kollidieren dann aber sehr oft die Ansichten und Auslegungen mit anderen VT. Und je mehr unterschiedliche Individualauslegungen möglich sind, um so schwieriger funktioniert es mit dem Miteinander. Es ist leider so. Schöner wäre es sicher mit mehr Flexibilität, die sinnvoll von allen eingesetzt würde.

am 7. September 2010 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

[

Man muß sich mal folgende Tatsache vor Augen führen. Es gibt so gut wie keinen Bundesbürger, zumindest keinen der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, welcher noch nie für einen Verstoß gegen die StVO belangt wurde. Gleichzeitig gelingt es einer überwältigenden Mehrheit der Zeitgenossen, ihr Leben frei von weiteren Konflikten mit anderen Verordnungen und Gesetzen zu gestalten. Warum ist das so, daß es einer Mehrheit gelingt sämtliche staatlichen Regeln zu befolgen, aber fast niemandem die Vorschriften der StVO?

Ist das so? Hast Du Daten? Und selbst wenn, ein Grossteil aller Verstösse sind sicher Geschwindigkeitsverstösse. Soll man dazu die STVO wegen "Weltfremdheit" anpassen und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten erhöhen? Dein Beispiel belengt nicht die weltfremdheit der STVO sondern die Sonderstellung des Strassenverkehrs.

Er ist halt so extrem gefährlich. Das gilt für keinen anderen Lebensbereich. Gleichzeitig akzeptieren wir die Gefahr wie in keinem anderen Lebensbereich. 20 Tote auf der Love-Parade führen zu einer politischen Krise, die 20 Toten des Tages auf Deutschlands Strassen nichtmal zu einer Fussnote in der Zeitung.

Stell Dir einfach mal vor, dass das ultimative Transportgerät erfunden würde - der "Beamer". Leider werden jedoch etwa 40000 Personen pro Jahr nicht korrekt wieder am neuen Ort materialisiert und 5000 wären gar tot. Wäre so ein Beamer verkäuflich?

Amen

am 7. September 2010 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von winni2601

... Oder ist in euren Augen die StvO auch heute noch in dieser Form perfekt?

.. perfekt ist nichts und niemand. Die Vorschäge zu Änderungen laufen aber fast immer in die Richtung "Ich darf mehr .. die anderen müssen mehr (auf mich) aufpassen und mir den Weg freimachen"

Gut fände ich z.B. mehr Tempo 30-Zonen ohne irgenwelche sonstigen Beschilderungen. Parkzonen sind durch Einbauten begrenzt. Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang. Das würde den Schilderwald schön lichten.

In Verkehrsleitsysteme würde ich automatische Kontrollen einbauen. Sonst werden diese teuren und sinnvollen Einrichtungen zu häufig ignoriert und verfehlen ihre Wirkung. Wenn Tempo 60 angezeigt wird, um z.B. eine Staubildung zu verhindern, würde ich diese Tempo 60 auch rigoros durchdrücken.

Mein Verbesserungsvorschlag: Weniger Regeln, aber die Einhaltung der verbleibenden Regeln dicht überwachen.

Davon abgesehen: "Die StVO" kennt doch eh keiner. Oder wer weiß ohne zu Gurgeln, was das Zeichen 394 - Laternenring aussagt?

mfG

zero

Zitat:

Original geschrieben von zero-carbon

 

Mein Verbesserungsvorschlag: Weniger Regeln, aber die Einhaltung der verbleibenden Regeln dicht überwachen.

hm, wer weiß was als nächstes dicht überwacht wird...

Ist natürlich der einfachste Weg, aber sollte man nicht versuchen die Menschen so zu sensibilisieren, dass sie so vernünftig sind die Regeln zum Wohle aller einzuhalten? Auf ständige Überwachung habe ich persönlich keine Lust.

Das der Vorschlag eher einer Wunschvorstellung entspricht ist mir bewusst ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Entspricht die StvO noch vollumfänglich den aktuellen Verkehrserfordernissen?