Denkt ihr ARAG übernimmt das ?

Hallo,
Ich habe über EBAY Sommerreifen verkauft und per Hermes versendet..Nun meint der Käufer dass der Profil weniger hat als von mir beschrieben..Nun will er zum Anwalt gehen..
Ich habe als Rechtschutz ARAG..
Denkt ihr ARAG kommt für die Kosten für so einen Fall auf oder muss ich bei einer Niederlage noch selber was zahlen ?
MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41
Seine letzte E-Mail war ungefähr so " Ok,sie werden von meinem Anwalt hören,wünsche ihnen noch viel Spaß" ...
Aber da ich sein Geld und auch seine Reifen habe,denke nicht,mdass das nur ein Blöff ist ..
Ich habe ihm gesagt,ich werde ihm sein Geld nur erstatten,wenn er seine negative Bewertung bei Ebay zurücknimmt..
und er macht das nicht und will deshalb zum Anwalt..
Und ja die eigentliche Fragen : Würde ARAG des ganze übernehmen,wenn er wirklich zum anwalt geht ? Oder müsste ich bei einer Niederlage noch sein Anwalt oder so bezahlen ?

Hä ??

sag mal gehts noch?

wenn er dir die Reifen wieder zurückgesendet hat, dann überweise ihm auch gefälligst sein Geld zurück.

Wegen einer negativen Bewertung das Geld zurück halten ........🙄

Leute gibt´s  

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Da würde ich erstmal  die Gegenseite abwarten, mittlerweile wird immer sehr schnell mit dem AmWald😉 wohnenden Advokaaten gedroht es soll nur ein Ziel haben den anderen zu finanziellen zugeständnissen zu bewegen.

Schreiben abwarten und dann sich mal mit der Versicherung oder dem Anwalt über die Kostenzusage bei der Versicherung zu beantragen.

Wichtig ist jetzt ersteinmal den Ebay Artikel auszudrucken.

Wieso den Artikel bei Ebay ausdrucken ??
Ich habe mit ihm auch richtig viel E-Mail Verkehr geschrieben,soll ich das ganze geschrieben ausdrucken ?
Und mit dem Anwalt droht er schon seit einiger Zeit . Aber zuletzt hat er dann geschrieben,dass er nun zum Anwalt gehen wird und mich am Monat beim Anwalt verpetzen will..Klingt für mich schon ein wenig realistisch ..

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41


Wieso den Artikel bei Ebay ausdrucken ??
Ich habe mit ihm auch richtig viel E-Mail Verkehr geschrieben,soll ich das ganze geschrieben ausdrucken ?
Und mit dem Anwalt droht er schon seit einiger Zeit . Aber zuletzt hat er dann geschrieben,dass er nun zum Anwalt gehen wird und mich am Monat beim Anwalt verpetzen will..Klingt für mich schon ein wenig realistisch ..

Natürlich alles ausdrucken und für deine Beweise sammeln falls du doch noch von seinem Anwalt hörst, drohen kann er so lange mit dem Anwalt  bis der Arzt kommt.

Zu verpetzen fällt mir nur ein das es ein kindersprachlicher Gebrauch ist ich würde mir weniger Sorgen machen das da was kommt.

Denn:

Petze, Petze ging in' Laden,
wollte ein Stück Käse haben,
Käse,Käse gab es nicht,
Petze, Petze ärgert sich,
ärgert sich die ganze Nacht,
hat vor Wut ins Bett gemacht. 😉

Das Wort "petzen" hat er nicht benutzt..Das sage ich jetzt nur so..

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Hallo Allrounder,

erst einmal wird er Dich nicht bei einem Anwalt verpetzen sondern nur diesen beauftragen Geld von Dir zu fordern. Das muss er letztendlich aber begründen und beweisen das er Ansprüche hat. Sollten die von Dir bei ebay inserierten Reifen nicht dem entsprechen was Du angegeben hast, hat er recht gute Chancen etwas Geld zurück zu bekommen oder den geschlossenen Vertrag zu wandeln = Reifen zurück gegen Geld. Hat er die Reifen genutzt so steht Dir eventuell für diese Nutzung ein Abzug bei der Rückerstattung des Verkaufpreises zu.

Zu Deiner eigenen Sicherheit solltest Du den gesamten eMail- Verkehr ausdrucken und ebenfalls das von Dir bei ebay eingestellte Angebot. Wenn er tatsächlich einen Anwalt beauftrag und behauptet das Du z. B. 7mm Restprofil angegeben hattest obwohl die Reifen nur 4 haben, so solltest Du Beweise dafür haben das dass so nicht nicht richtig ist.

Gruß Peter der heute aus Spaß am Rechner sitzt

Hallo Allrounder,

wenn er Dich trotz allerdem weiter belästigt und *zubombt* mit Mail´s und Co. droh ihm doch mal damit das er Dich stalkt und Du ihn deswegen anzeigen könntest. entweder er unternimmt tatsächlich was, hört auf Dich zu *belästigen* oder Du musst ihn tatsächlich anzeigen.

Peter der heute von seinen Verwandten gestalkt wurde 🙄

Seine letzte E-Mail war ungefähr so " Ok,sie werden von meinem Anwalt hören,wünsche ihnen noch viel Spaß" ...
Aber da ich sein Geld und auch seine Reifen habe,denke nicht,mdass das nur ein Blöff ist ..
Ich habe ihm gesagt,ich werde ihm sein Geld nur erstatten,wenn er seine negative Bewertung bei Ebay zurücknimmt..
und er macht das nicht und will deshalb zum Anwalt..
Und ja die eigentliche Fragen : Würde ARAG des ganze übernehmen,wenn er wirklich zum anwalt geht ? Oder müsste ich bei einer Niederlage noch sein Anwalt oder so bezahlen ?

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41


Hallo,
Ich habe über EBAY Sommerreifen verkauft und per Hermes versendet..Nun meint der Käufer dass der Profil weniger hat als von mir beschrieben..Nun will er zum Anwalt gehen..
Ich habe als Rechtschutz ARAG..
Denkt ihr ARAG kommt für die Kosten für so einen Fall auf oder muss ich bei einer Niederlage noch selber was zahlen ?
MFG

Zitat:

Allrounder41
Seine letzte E-Mail war ungefähr so " Ok,sie werden von meinem Anwalt hören,wünsche ihnen noch viel Spaß" ...
Aber da ich sein Geld und auch seine Reifen habe,denke nicht,mdass das nur ein Blöff ist ..
Ich habe ihm gesagt,ich werde ihm sein Geld nur erstatten,wenn er seine negative Bewertung bei Ebay zurücknimmt..
und er macht das nicht und will deshalb zum Anwalt..

Was den nun!?! Hat er die Reifen bekommen oder nicht!?!

Um nochmal auf die eigentliche Frage des TE zurück zu kommen:

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41



Ich habe als Rechtschutz ARAG..
Denkt ihr ARAG kommt für die Kosten für so einen Fall auf oder muss ich bei einer Niederlage noch selber was zahlen ?
MFG

JA!

Diese Streitigkeit ist Bestandteil des sog. Vertragsrechtsschutzes im Rahmen der Rechtsschutzversicherung.

Voraussetzung ist allerdings, dass du kein professioneller Reifenhändler bist, sondern es sich hier um einen reinen Privatverkauf handelt bzw. gehandelt hat.

Sollte sich allerdings (z.B. während des Prozesses) herausstellen, dass du den Käufer arglistig getäuscht haben solltest, dann wird deine Rechtsschutzversicherung im Nachhinein die Kostenzusage zurückziehen.

Frage beantwortet?

Zitat:

Original geschrieben von Allrounder41
Seine letzte E-Mail war ungefähr so " Ok,sie werden von meinem Anwalt hören,wünsche ihnen noch viel Spaß" ...
Aber da ich sein Geld und auch seine Reifen habe,denke nicht,mdass das nur ein Blöff ist ..
Ich habe ihm gesagt,ich werde ihm sein Geld nur erstatten,wenn er seine negative Bewertung bei Ebay zurücknimmt..
und er macht das nicht und will deshalb zum Anwalt..
Und ja die eigentliche Fragen : Würde ARAG des ganze übernehmen,wenn er wirklich zum anwalt geht ? Oder müsste ich bei einer Niederlage noch sein Anwalt oder so bezahlen ?

Hä ??

sag mal gehts noch?

wenn er dir die Reifen wieder zurückgesendet hat, dann überweise ihm auch gefälligst sein Geld zurück.

Wegen einer negativen Bewertung das Geld zurück halten ........🙄

Leute gibt´s  

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Wegen einer negativen Bewertung das Geld zurück halten ........🙄

Da sehe ich auch keine Rechtsgrundlage, auf der die RSV eine Deckungszusage geben könnte.

Naja, Delle - sofern es sich um einen Privatverkauf gehandelt hat, gibt es kein gesetzliches Umtausch- und Rückgaberecht.

Wenn der Käufer die Reifen zurücksendet, weil sie ihm nicht gefallen, so befindet er sich im Annahmeverzug - eine Gelderstattungspflicht des Privatverkäufers besteht dann immer noch nicht.

Sollten die Reifen allerdings tatsächlich nicht der Beschreibung entsprochen haben, wäre der TE sehr gut beraten, dem Käufer schnellstens das Geld zurück zu erstatten.

Irgendwie habe ich das Gefühl, hier will uns einer verarschen, genau wie den
Käufer der Reifen....😠

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von twelferider
Naja, Delle - sofern es sich um einen Privatverkauf gehandelt hat, gibt es kein gesetzliches Umtausch- und Rückgaberecht.
 
Wenn der Käufer die Reifen zurücksendet, weil sie ihm nicht gefallen, so befindet er sich im Annahmeverzug - eine Gelderstattungspflicht des Privatverkäufers besteht dann immer noch nicht.
 
 
Sollten die Reifen allerdings tatsächlich nicht der Beschreibung entsprochen haben, wäre der TE sehr gut beraten, dem Käufer schnellstens das Geld zurück zu erstatten.

Twelf, der Käufer ist doch nicht blöde !

Da ist etwas gelaufen, was uns hier verschwiegen wird.

Keiner sendet einfach so den gekauften Artikel zurück, nie im Leben !!

Gruß

Delle

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